Der Ökodiktator – § 8: Sofortiges Verbot aller SUVs
Die weise Regierung der Klimarepublik kümmert sich um ihre Bürger. Ihr Auftrag: Unheil vom Volk abwenden. Ihr Mittel: verbieten.
Die weise und wohlmeinende Regierung der ersten Klimarepublik des Planeten verkündet folgenden Erlass: Mit Wirkung vom 15. Dezember 2015 sind alle SUVs im gesamten Herrschaftsbereich der Klimarepublik Deutschland verboten.
Begründung: Automobile sind ohnehin Klimakiller, Sport- und Geländewagen aber besonders. Mit ihnen signalisieren ihre Fahrer*innen charakterliche Protzigkeit, die sich auf das Moment der öffentlichen Präsenz verlegt, welche ans Militärische gemahnt. SUVs machen Angst. Sie verströmen den Vorsatz ihrer Lenker*innen, sich vom Draußen nicht anfechten zu lassen. SUVs sind Materialhaufen, die mit Hilfe für Panzer eignender Motoren das Klima erheblich schädigen.
SUVs sind die konterrevolutionär gesinnten Kalaschnikows eines bitter nötigen Klimawandels. Sie sind phallischer Bauart, ihre Besitzer tun so, als kauften sie mit ihnen erotische Überwältigungsfähigkeit. Dabei bringen sie eine Kultur der Einschüchterung und Vergewaltigung ins Straßenbild. SUVs verherrlichen die Lust des Autofahrens – und sind zugleich Objekte des Klassenhasses von oben. Über jedem SUV steht die Überschrift: Euch walze ich nieder. Mit anderen Worten: SUVs sind Tötungsankündigungsmaschinen.
Durchführungsbestimmung: Noch vor dem Weihnachtsreiseverkehr sind alle SUVs ohne Kompensation aus dem Verkehr zu ziehen. Mobil zu sein geht dann nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kosten für diese Mobilität entsprechen der Tankfüllung des zerschredderten SUVs.
Der Erde droht der Hitzekollaps. Deshalb wollen die Staatschefs der Welt Anfang Dezember in Paris einen globalen Klimaschutz-Vertrag vereinbaren. Die taz berichtete vom 28. November bis zum 14. Dezember 2015 täglich auf vier Seiten in der Zeitung und hier auf taz.de.
Zuwiderhandlungen: Alle SUVs sind an markierten Stellen der Sondermülldeponien abzugeben. Wer (und welche!) sich nicht daran hält, bekommt Fahrverbot für mindestens 40 Jahre. Wer sein Exemplar innerhalb einer Dreitagesfrist abgibt, kann dem Führerscheinentzug entgehen, indem er (oder sie) den Kauf eines Elektromobils und den Besuch eines Ökomobilitätsnachhilfekurses (“SUV – eine psychische Krankheit“) nachweisen kann.
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