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Urteil zu RundfunkbeiträgenGuckst du nicht? Zahlst du trotzdem

Das bayerische Verfassungsgericht entscheidet bei einer Klage wegen Rundfunkbeiträgen gegen Rossmann. Es gehe um die theoretische Nutzung.

Die Mitarbeiter sehen bei der Arbeit weder fern noch hören sie Radio. Zahlen müssen sie trotzdem. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Am Verkauf von Kondomen, Waschmitteln und Zahnpasta verdienen die öffentlichen-rechtlichen Sender seit vergangenem Jahr ordentlich mit: Die Drogeriekette Rossmann zahlte 2013 nach eigenen Angaben über 200.000 Euro an Rundfunkbeiträgen, genug für zwei ganze Folgen „Markus Lanz“. Ein Jahr zuvor war das Unternehmen noch deutlich billiger weggekommen. Es musste nur 40.000 Euro überweisen, das entspricht rund zwanzig Minuten „Maybrit Illner“.

Schuld an der Gebührenexplosion ist die Reform der Rundfunkgebühren, die Konzerne mit vielen Filialen überdurchschnittlich stark belastet – und vorerst weiter belasten wird. Eine Klage von Rossmann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof haben die Richter am Donnerstag abgewiesen. Schon am Dienstag war ein Straßenbauunternehmen mit einer ähnlichen Klage in Rheinland-Pfalz gescheitert.

Vor der Reform hing die Gebührenhöhe für Unternehmen von der Anzahl der Fernseh- und Radiogeräte ab. Jetzt richtet sie sich nach einer Kombination aus Betriebsstätten und Mitarbeitern: Ein Konzern mit 10.000 Mitarbeitern, die alle im gleichen Gebäude arbeiten, zahlt theoretisch rund 2.000 Euro. Eine Kette mit 10.000 Mitarbeitern, die über ebenso vielen Filialen verteilt sind, zahlt dagegen knapp 60.000 Euro.

Laut Rossmann verstößt diese Regelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Es sei außerdem ungerechtfertigt, eine Gebühr zu verlangen, obwohl die Mitarbeiter bei der Arbeit weder fernsehen noch Radio hören. Das sahen die Richter anders.

Entscheidend: Die theoretische Nutzung

Die Öffentlich-Rechtlichen förderten „die Grundlagen der Informationsgesellschaft“ und davon profitiere jeder Einzelne, ob er nun fernsieht oder nicht. Entscheidend sei, dass Rossmann-Mitarbeiter die Sender theoretisch nutzen könnten. Dass das Unternehmen mit seinen vielen Filialen verhältnismäßig hohe Gebühren zahle, müsse es hinnehmen. Das aktuelle System sei „sachgerecht und bedarf keiner weiteren Differenzierung“.

Mit einer ähnlichen Begründung hatte das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht am Dienstag die Beschwerde eines Straßenbauunternehmens abgewiesen. Die Firma beschäftigt rund 200 Mitarbeiter und besitzt 130 Fahrzeuge. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug inklusive. Für jedes weitere Auto werden seit der Reform 5,99 Euro fällig.

Das Gericht in Koblenz sah den Gleichheitsgrundsatz dadurch nicht verletzt. „Generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen“ seien zulässig. Dass dies zu Härtefällen führe, spiele mit Blick auf die Landesverfassung keine Rolle.

Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender reagierten erleichtert auf die Urteile. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit“, sagte Albrecht Hesse, juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks. Er kündigte aber auch an, der Politik unter Umständen zu empfehlen, einzelne Punkte der Gebührenreform erneut zu überarbeiten.

Eine Reform der Reform forderte auch der Anwalt des Rossmann-Konzerns. Er schloss außerdem nicht aus, mit der Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ausgestanden ist der Streit um die Rundfunkgebühr so oder so noch nicht: Deutschlandweit gingen mehrere Hundert Klagen bei den Gerichten ein, nur wenige Verfahren sind bereits abgeschlossen. Neben zahlreichen Privatpersonen wehrt sich auch der Autovermieter Sixt. Das Unternehmen leidet wegen seiner großen Fahrzeugflotte besonders stark unter der Reform und hat ebenfalls angekündigt, seine Klage notfalls bis zur letzten Instanz durchzufechten.

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44 Kommentare

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  • Das schlimmste an der Gebühr ist für mich, dass ich für staatlich gesteuerte neoliberale, Kriegstreiberische Propaganda bezahlen muss. Und nicht einmal an die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts will sich das ZDF halten. http://www.spiegel.de/kultur/tv/zdf-fernsehrat-zahl-der-politiker-vorerst-nicht-reduziert-a-969865.html#js-article-comments-box-pager

    Langsam bekomme ich Angst vor diesem Land!

  • Arbeitnehmer sollten froh sein, dass Firmen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wenn dem nicht so wäre, würde die Zahlung für Privathaushalte höher ausfallen.

    • @lichtgestalt:

      Sorry, aber das ist nun wirklich kein Argument. Mit Ihrer Logik könnte man auch sagen, die Europäer sollten froh sein, dass in Syrien so viele Menschen erschossen werden. Wenn dem nicht so wäre, würden in Europa mehr Kugeln fliegen.

      • @Rainer B.:

        Sie haben Recht. Das ist kein Argument. Es ist ein Fakt, ironisch vorgetragen. Aber Sorry, wie Sie hier die Brücke nach Syrien schlagen ist haarsträubend.

        • @lichtgestalt:

          Fakt? - Nein

          Haarsträubend? - Ja

          Ironie? - Nein, Sie meinen das eindeutig ernst

          Brücke von mir nach Syrien geschlagen? - Nein, nur Denkfehler beispielhaft verdeutlicht.

          • @Rainer B.:

            Puuh. Einen Denkfehler verdeutlicht?

             

            Ich verdeutliche mal:

            Meine Aussage: Anfallende Kosten werden durch Beiträge, die von Haushalten und Unternehmen gezahlt werden müssen, gedeckt.

             

            Ihre Analogie: Alle irgendwo vorhandenen Kugeln werden verschossen. Immer. Irgendwo. Zum "Glück" in Syrien.

             

            Ist das eine Analogie? Das taugt nicht mal als Parodie.

            • @lichtgestalt:

              Teil 2

              Die Kosten, die dieser "öffentlich-rechtliche Rundfunk" verursacht, möchten Sie ganz selbstverständlich und ungeprüft auf möglichst viele verteilt sehen, um zu einem vergleichsweise geringeren Betrag zu kommen. Diese Kosten entstehen jedoch nur deshalb, weil die KEF sie im vorhinein als "Finanzbedarf" ausgewiesen hat. Dieser "Finanzbedarf" spiegelt leider nicht das wieder, was zur Erfüllung des gesetzlichen Bildungs- und Informationsauftrags erforderlich wäre, sondern das, was in den Sendeanstalten an Begehrlichkeiten vorhanden ist und was politisch gerade so durchsetzbar ist. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags reichte aber ein Bruchteil dessen völlig aus. [ Die Luft muss ja nicht immer und überall voller Kugeln sein! ] Das Radio - also der Rundfunk im originären Sinne - kann allein schon den Bildungs- und Informationsbereich komplett abdecken. Alles andere ist doch letztlich Privat-(vergnügen). Eine unvollständige Information wird letztlich auch nicht besser, wenn man sie mit Bildern unterlegt, oder aus immer neuen Studios mit immer neuerem technischen Schnickschnack sendet.

              Wenn der Rundfunkbeitrag für Firmen kippt, dann ist er insgesamt gestorben. DIe Zahlung für Privathaushalte wäre dann wohl irgendwas zwischen Null und 6€ im Monat, was ich auch noch als angemessen akzeptieren könnte. Den Gerichten ist das alles schon klar, aber weil sie leider nicht die Eier haben, diese Wegelagerei der GEZ zu beenden, entscheiden sie gegen besseres Wissen. Der Rundfunkbeitrag ist in sich alles andere als logisch, letztlich unbegründet und vor allem als umdeklarierte Steuer ein nicht akzeptabler Eingriff in die verfassungmäßige Steuerhoheit.

              Denken Sie nochmal darüber nach. Sie schaffen das schon,- wenn Sie nur wollen können.

            • @lichtgestalt:

              Ihre Aussage war, dass Arbeitnehmer froh sein sollten, wenn Firmen Rundfunkbeitrag zahlen müssen (s.o.) Der Rundfunkbeitrag wird festgemacht an Wohnungen und Betriebsstätten. Er ist für alle Wohnungen gleich hoch und bei den Betriebstätten gestaffelt nach Betriebsgröße und Anzahl der Fahrzeuge. Ob jemand Arbeitnehmer, Beamter, Millionär, freischaffender Künstler, Fußballprofi oder Zuhälter ist, stellt kein Kriterium für die Erhebung des Rundfunkbeitrags dar. Schon allein deshalb hat Ihre Aussage mit den Fakten überhaupt nix zu tun.

              • @Rainer B.:

                [1] „..Die Kosten, die dieser "öffentlich-rechtliche Rundfunk" verursacht, möchten Sie ganz selbstverständlich und ungeprüft auf möglichst viele verteilt sehen, um zu einem vergleichsweise geringeren Betrag zu kommen…“ „..Ob jemand Arbeitnehmer, Beamter, Millionär, freischaffender Künstler, Fußballprofi oder Zuhälter ist, stellt kein Kriterium für die Erhebung des Rundfunkbeitrags dar. Schon allein deshalb hat Ihre Aussage mit den Fakten überhaupt nix zu tun…“

                 

                Es war ein wunderschönes Wochenende und die neue Woche startet gleich mit Amüsement. Es ist fast nicht auszuhalten und darf so nicht weitergehen. Also: Ist ja toll, wie Sie mir erklären, dass meine Aussage mit Fakten nix zu tun hat, auf die ich mich gar nicht bezogen hatte und wie ich denn Kosten so „ganz selbstverständlich und ungeprüft“ verteilt sehen möchte. Was Sie in mein kurzes Statement hinein interpretieren ist grotesk. Ist das schon Rabulistik? Oder nur Wut auf das System, weil sie die Erhebungsmethoden für ungerecht halten? Die Wut, oder vornehmer, der Zorn, sei Ihnen unbenommen. Es ging aber nicht darum, was ich möchte oder als gerecht empfinde und ob ich die Kosten der ÖRR, die diese sich genehmigen lassen und die Erhebungsverfahren, als angemessen empfinde.

              • @Rainer B.:

                Ich halte das ÖRR-System und bedingt die Festlegung, wer Beitrag in welcher Höhe zu zahlen hat, für reformbedürftig, bezog mich aber ausschließlich darauf, wie sich der Rundfunkbeitrag AUF DER AKTUELLEN RECHTSGRUNDLAGE im Verhältnis von Privathaushalten und Firmen auswirkt. Der Gesetzgeber hat das System „Rundfunkbeitrag“ beschlossen und festgelegt, wer Beitrag zu zahlen hat. Privathaushalte, Firmen, Behörden usw. Punkt. Die KEF bewilligt dem ÖRR das Beitragsvolumen. Punkt. Einfache Schlussfolgerung: Wenn Firmen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen müssten, wäre der Beitrag für Privathaushalte höher (was „einer gewissen Ironie nicht entbehrt“, wie Volksmund, Journalisten, Kolumnisten und gemeine Bürger gern mal sagen.). Punkt.

                 

                Wenn Ihnen die Sinn- Erfassung des Textes nicht gelingt, versuchen Sie es mal mit einem einfachen Dreisatz. Sie erlauben sich, meine grundsätzliche Einstellung zur Rundfunkgebühr zu bewerten und zu verurteilen, obwohl sie die nicht kennen und wollen dies mit rhetorischen Mätzchen belegen. Das ist unseriös und widerspricht jeder Logik. Ihre „syrischen Kugeln“ bleiben ein schiefer Vergleich, ein schlimmer Griff ins Klo.

                • @lichtgestalt:

                  Da hab ich Ihre Bereitschaft, sich mit der Materie, den Begriffen und den Zusammenhängen mal vertraut zu machen, dann doch wieder völlig überschätzt. Ihre Einstellung zur Rundfunkgebühr interessiert mich nicht im Geringsten. Dazu kann und will ich auch gar nichts sagen.

                  Das System "Rundfunkbeitrag" hat eben nicht der Gesetzgeber beschlossen. Da hat Ihnen schon wieder jemand einen Bären aufgebunden. Gesetzgeber ist nach dem Grundgesetz keineswegs alles, was sich zusammensetzt, ein ernstes Gesicht macht, Zahlen aufs Papier malt und sich einig ist.

                  Die Ministerpräsidentenkonferenz hält sich zwar für einen Gesetzgeber, ist es aber nicht.

                  • @Rainer B.:

                    Jetzt haben Sie mich aber voll erwischt und haben wieder einen Fehler gefunden, der aber mit meinen Kommentaren und den Antworten auf ihren Syrien-Fehlgriff nichts zu tun hat. Aber dazu wollen Sie sich ja wohl nicht mehr äußern. Nachdem Sie anfänglich mehr über meine Einstellungen zum Rundfunkbeitrag wussten als ich selber, erklären Sie nun, dass Sie das ja alles nicht interessiert.

                     

                    Sie sind ein klassischer Forentroll. Ihre Methode finden Sie hier erklärt:

                    http://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik

                    • @lichtgestalt:

                      Wenn eine schlüssige Argumentation für Sie nur allzu spitzfindig oder wortklauberisch erscheint und Sie nicht sachlich darauf eingehen können oder wollen, dann macht's einfach keinen Sinn mit Ihnen. Schönes Leben und viel frische Luft noch!

                      • @Rainer B.:

                        Schopenhauer hätte seine Freude an Ihnen gehabt. Sie beherrschen die Kunst, am Thema vorbei zu diskutieren und Hinweise darauf als spitzfindig und wortklauberisch zu bezeichnen. Nun ja.

                         

                        „Man sollte sich gänzlich davon verabschieden, mit Ironie zu arbeiten.“ (Marc-Uwe Kling: Die Känguru-Offenbarung). „Einen Versuch noch.“ (das Känguru). Gestern auf der Rückfahrt von Berlin im Zug gelesen, wo ich am Freitag festgestellt habe, dass sich FDP und AfD an den Vorschlag von Marc-Uwe Kling bereits halten.

                         

                        Ich folge dem Känguru. Ein Versuch noch: Wer sich verirrt, ist froh, wenn er zurück bzw. zum Ziel findet oder geleitet wird. Wer sich verrennt, möchte, dass ein neuer Weg entsteht. Im Bedarfsfall fährt er eben mit dem Panzer querfeldein.

        • @lichtgestalt:

          Wenn die Firmen die Mehrbelastung nicht letztendlich doch den Arbeitnehmern in Rechnung stellen würden, könnte man Ihrer Betrachtung wirklich etwas abgewinnen. So zahlen die AN doppelt und Ihre Ironie wäre damit sogar zweistöckig.

  • 6G
    677 (Profil gelöscht)

    Wir reden hier über 17,98 € im Monat. Das sind etwa 1,5 Kinobesuche (aber ohne Getränke).

    Wenn ich also 1,5 gute Filme im Monat sehe bin ich schon mal pari. Dann bekomme ich Phoenix, BRalpha, 3sat, Arte, div. Digitalkanäle und das ein oder andere Gute auf den Dritten quasi umsonst als Dreingabe, von den Nachrichtensendungen mal ganz abgesehen.

    Ich finde, das ist ein gutes Geschäft. Und ob dann irgendeine Show in die Hose geht oder sich irgendein Showmaster danebenbenimmt, ist mir unglaublich egal.

    Ich zahle den Beitrag gern.

    • @677 (Profil gelöscht):

      Dann sollten wir dafür sorgen, dass alle diese 1,5 Kinobesuche gerne zahlen.

      Ich weiß nicht, wie das heute ist nach der Reform, aber früher war es so, dass z.B. ein HartzIV-Empfänger, der auch nur 50€ im Monat zusätzlich wegen Praktikums o.ä. bekam, sofort den vollen Beitrag zahlen musste,

      Ich kann verstehen, dass es dann unangenehmer ist, diesen Beitrag zu zahlen als wenn ich mehrfacher Multimillionär bin. Bei einer einkommensabhängiggen Steuer wäre das gerechter geregelt.

    • @677 (Profil gelöscht):

      Und ich für Sie mit, aber äußerst ungern.

      Sie zahlen also weniger dafür, als Sie eigentlich sollten. Klar, ein gutes Geschäft.

  • G
    Guest

    Ich kann diesen Schwachsinn: "Ich schaue nicht Fern oder höre Radio - also muss ich auch nicht zahlen" wirklich nicht mehr hören. Dann gestalten wir doch bitte die ganze Gesellschaft so um: 1. Ich bin nicht krank - also keine Steuermittel für Krankenhäuser. 2. Ich bin (noch) nichtt dement oder alt - also keine Steuermittel für Senioreneinrichtungen mehr. 3. Ich habe keine Kinder - also zahle ich nix mehr für Kindergärten usw. Diejenigen , die gegen die Abgabe meckern, zahlen ohne Protest die in den Produktpreisen enthaltenen Werbeausgaben. Da wird von der "Selbstbestimmung des Konsumenten" gefaselt - ber so viel Naivität freuen sich die Werbefuzzis und Neoliberale vom Schlage der AFD...

    • @Guest:

      Es geht gerade darum dass es keine Steuern sind, sondern ein Beitrag der nicht aufgrund der konkreten Gegenleistung erhoben wird - wie z.B. bei dem Erhalt eines Reisepasses - sondrn aufgrund der möglichen theoretischen Nutzbarkeit der extrem weit gefächerten "Gegenleistung" auf deren Ausgestaltung der "Beitragszahler keine Einfluss hat.

       

      Alle von dir genannten Beispiele sind werden von Einkommensabhängigen Steuern finanziert, bei denen nicht der kleine Azubi der froh ist wenn er seine Miete bezahlt hat genau soviel bezahlt wie der Geschäftsführer eines DAX Unternehmes.

       

      Weswegen mein Vorschlag zur Güte schon ewig ist, die Rundfunkgebühr einfach - am besten statt der Kirchensteuer - vom Finanzamt einziehen zu lassen. Entweder monatlich bei abhängig Beschäftigen, monatlich mit der Umsatzsteuervoranmeldung oder wie es eben sonstwie praktisch ist.

    • @Guest:

      Der Vergleich hinkt, denn Sie gehen davon aus, dass dem Bildungskranken mit der öffentlich- rechtlichen Therapie wirklich geholfen wird. Zu schnell wird die Deutungshoheit, was Gesundheit betrifft, staatl. definiert.

      Den Kritikern der Rundfunkgebühr den Angriff auf die Solidargemeinschaft zu unterstellen, ist Polemik. Sie übersehen, dass es unter den Kritikern genug Leute gibt, die auch das Privatfernsehen ablehnen. Für die Letzteres Hauptnahrungsmittel ist, die lassen sich auch mit Gebühr nicht auf Phönix, Arte und Co locken.

       

      "Schwachsinn, Gefasel"- wollen Sie überhaupt einen Diskurs oder ist Ihre Schublade schon fertig beschriftet ?

       

      Ich selbst habe schulpflichtige Kinder.

  • "Entscheidend sei, dass Rossmann-Mitarbeiter die Sender theoretisch nutzen könnten." Tja, wenn dergleichend juristisch "entscheidend" ist, dann bittschön alle Richter rausschmeissen, denn "theoretisch" können sie ja Fehlurteile fällen.

  • Da mein Rundfunkkonsum gen Null tendiert, empfinde ich die "GEZ" als Kopfsteuer. Außer einem PC ohne TV-Karte habe ich keine weiteren Empfänger. Ah, was vergessen ! Mein Handy hat, ich dächte, ne Radiofunktion. Bin doch verdächtig. Ich komme mir wie der Gast im Restaurant vor, dem das Essen serviert wird, was er nicht bestellt hat und auch nicht ißt, aber bezahlen muss, denn er könnte ja heimlich genascht haben. Dazu darf man mich, wenn ich nicht mag, auch nicht rauswerfen oder mich gehen lassen, da es da draußen "nichts" Gesundes zu essen gibt. Vor dem Restaurant steht eine Pommesbude, aufgrund dieser man davon ausgeht, ich würde mich ausgehungert nur ihr zuwenden, weil ich ja mir gegenüber kein Gewissen habe.

    Was mir von anderen Zwangsernährten zu Ohren kam( ich selbst möchte mir den Fraß gar nicht ansehen): Auf dem Zwangsernährungsplan stehen neuerdings immer mehr Speisen, die es auch in der Pommesbude gegenüber gibt.

  • Eine Vielzahl der Kommentare lässt vermuten, dass es vielleicht besser wäre, würden die Verfasser bisweilen das Angebot der öffentlich rechtlichen TV- und Rundfunksender etwas ausgiebiger nutzen.

     

    Die Frage ist doch nicht, ob diese Gebühren zu zahlen sind, sondern vielmehr, warum diese nicht immer zweckgebunden eingesetzt werden. Und zwar für eine überparteiliche und von privatwirtschaftlichen Überlegungen unabhängige Berichterstattung. Dazu gehört sicherlich die Überlegung, ob Gehälter angemessen sind, aber noch viel mehr hat kein Politiker etwas in den Aufsichtsräten verloren. Gelingt das, ist der Beitrag eine der wichtigsten "Steuern", weil sie einer der Eckpfeiler unserer Demokratie ist. Die demokratische Solidarität hat uns erst zu dem gemacht, was wir sind.

    • @JustMe:

      Sie sprechen dem Konsumenten damit die Selbstbestimmung darüber ab, einzuschätzen, was für ihn gut ist. Die staatl. gelenkte Vernunft öffnet auch schnell das Tor zur staatl. Propaganda, siehe Ukraine-Berichterstattung.

  • Ich klage gerade vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen den WDR. Unglaublich, welch gigantische Papierberge beschrieben werden, um zu begründen, dass ich etwas zahlen soll, was ich nicht nutze - natürlich alles aus Beiträgen finanziert :-)

     

    http://www.zahlungsstreik.net/

  • Es ist und bleibt ein Beitrag.

  • Dann ist das keine Gebühr, sondern eine STEUER, und die sollen das auch endlich so nennen!

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Schon komisch. Plötzlich funktioniert der Kommunismus mitten in der kapitalistischen Gesellschaft, wenn es darum geht, die Bürger abzuzocken. Herr Gauck, greifen Sie ein!

  • Für Markus Lanz würde ich auch am liebsten nix zahlen.

    Wenn die öffentlich-rechtlichen ihrem Auftrag gerecht würden und entsprechend Bildung und Information vermitteln würden wie auf Phoenix oder manchmal Arte und ab und an auch auf den III., dann wäre eine Steuerfinanzierung okay.

    • @Age Krüger:

      Gehören die 3ten, 3sat, arte, Phoenix etc nicht zu den Öffentlich-Rechtlichen?

  • Viele Dinge nutze ich theoretisch, und zahle dafür Steuern. Das finde ich grundsätzlich in Ordnung, denn Steuern sind (wenn auch nicht immer in idealer Weise) an das Einkommen angepasst.

    Es will mir aber einfach nicht in den Kopf, warum das ausgerechnet beim Rundfunk anders sein soll. Man könnte denken: Weil er zu staatsnah würde, wenn er über Steuern mitfinanziert würde. Warum gilt das Problem der Staatsnähe dann aber nicht für Schulen, Universitäten, Theater, etc.?

    • @öldfghb:

      Absolut richtige Betrachtungsweise. Es ist die komplizierte Bundesrepublik in ihren vielleicht letzten Zuegen.

    • @öldfghb:

      Man könnte vieles über die Steurn regulieren. Z.B. auch die Grundversorgung für elektronischen Klimbim wie Telefon und Internet. Wir zahlen für eine Flatrate im Moment 30€ und das reicht. Wenn alle solidarisch wären, könnte man den Betrag vll sogar halbieren und hätte immer noch eine gute Anbindung.

      Das Beste wäre aber, man würde das bedingungslose Grundeinkommen einführen. Dann könnten wir endlich alle ganz wunderbar viel Geld ausgeben. Aber diese Solidarität ist dann zuviel des Guten.

  • theoretische Nutzung -

    praktische Gebühreneinnahmen.

    cool.

  • Rossmann macht doch ein paar Millionen Gewinn pro Jahr, ist doch ok wenn da mehr bei abfällt. Wir wollen doch Reiche mehr besteuern. So in der Art läufts doch hier. Alle ok, finde ich.

    • @Tongo:

      Weder die Rundfunkkommission der Länder noch die KEF hat nach der Verfassung Steuerhoheit. Da könnte ja jeder Verein neue Steuern festlegen und erheben. In Italien nennt man das Mafia, hier Einzugszentrale.

  • Das System der Rundfunkgebühren hat sicher viele Macken und bedarf einer Überarbeitung, aber die Argumentation mit der "theoretischen Nutzung" ist völlig korrekt und in dieser Form auch notwendig. Wenn man mit der Entsolidarisierung erst mal anfängt, dass jeder immer nur das zahlen will, das er aktiv nutzt, kommen die nächsten, die argumentieren, dass sie nicht mehr für Theater, Museen und Kunstaustellungen zahlen wollen, da sie diese nie besuchen, sondern lieber in die Kneipe und zum Fußball gehen - was natürlich zur Folge hätte, dass solche Dinge von einer Minderheit gar nicht mehr finanzierbar wären. Es hat schon seinen Sinn, dass grundlegende gesellschaftliche Einrichtungen und Institutionen von allen finanziert werden, völlig unabhängig, ob sie von allen genutzt werden oder nicht.

    • @tazzy:

      Man koennte sich natuerlichz auch eine Finanzierung aus dem Staatstopf vorstellen. Dass jeder das gleiche zahlt, ist eigentlich nicht einzusehen.

    • @tazzy:

      Ihr System fände ich prima, wenn es nicht hunderte Orchester und zig Fernsehballetts gäbe. Wenn ein Harald Schmidt und Günther Jauch entweder bei den Privaten bleiben würden oder mit Tarif zufrieden wären, und ein Nachrichtensprecher nicht 35.000,-Euro im Monat verdienen würde. Denn ARD & Co sind für die Information und nicht für den Konkurrenzkampf gegründet worden.

      • @HonkYtonk:

        Welche der Zahlen, die Sie genannt haben, können Sie belegen?

    • @tazzy:

      Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis z.B. die Stromversorger von allen Bundesbürgern einen Solidarcent erheben, weil theoretisch die Möglichkeit besteht, den Strom auch von anderen Anbietern zu beziehen. Das gleiche könnte man dann auch für die Landwirtschaft machen. Alle müssten dann perse einen Beitrag zur Nutzung der felder zahlen auch wenn man sein gemüse im eigenen garten züchtet.

      Die Deutschen haben ein Verhältnis zur Solidarität. Keiner will sich solidarisch verhalten aber wenn Big Daddy sagt, dass muss so, dann sind alle ganz geil drauf. Erzwungene Solidarität ist aber keine. Man siehe nur mal was die Auswirkungen angeht sich an was im Gesundheitswesen abgeht. Etwas unvernünftigeres gibt es nicht. Oder man schaue mal die ehemaligen kommunistischen usw. Länder an.Da ist jetzt nix mehr mit Solidarität. Wie gesagt, die Deutschen lieben den gemeinsamen Zwang.

  • Viele Menschen meinen ja, wir hätten bald die Verhältnisse von 1984. Dabei war schon vor 30 Jahren 1984.

    • @HonkYtonk:

      Wohl wahr!