piwik no script img

Arbeitskräftemangel und BesteuerungFamilienarbeit berücksichtigen!

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

Das Ehegattensplitting komplett abschaffen? Hilfreicher wären bessere Kinderbetreuung, bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung.

Um mehr Frauen in Erwerbsarbeit zu bringen, müsste auch die institutionelle Kinderbetreuung ausgebaut werden Foto: Thomas Köhler/phototek/imago

D ie Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein heikles Thema, auch in linken Milieus. Die Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Yasmin Fahimi, erklärte in einem Interview mit der Rheinischen Post, der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting sei ein Anreiz für viele Frauen, ihre Erwerbsarbeit nicht auszuweiten und in einem Teilzeitjob zu verharren. Fahimi plädiert unter anderem dafür, das Splitting, das ungleich verdienende Paare vor steuerlichen Nachteilen schützt, abzuschaffen.

Solche Forderungen haben immer einen Beigeschmack, als wolle man Paaren (das können auch gleichgeschlechtliche sein) mit sehr ungleicher Verteilung der bezahlten Erwerbsarbeit ihre Lebensform vermiesen. In den allermeisten Haushalten hat die ungleiche Verteilung von Erwerbsarbeit zwischen den Partne­r:in­nen aber etwas mit der unbezahlten Familienarbeit zu tun, die, immer noch überwiegend von Frauen, zu Hause geleistet wird. Mitunter sind auch die Arbeitsbedingungen im Job der Grund, warum Frauen neben der Familie eben keine Vollzeitstelle schaffen. Das lässt sich in der Pflege beobachten, wo viele ihre Entlastung durch Teilzeitstellen quasi selbst finanzieren.

Man sollte also vorsichtig sein mit der Forderung nach der kompletten Abschaffung des Ehegattensplittings, das übrigens keine Bevorteilung, sondern nur eine Gleichstellung von Paaren mit hohem Einkommensgefälle gegenüber Paaren mit gleichem Verdienst darstellt. Um mehr Frauen in Erwerbsarbeit zu bringen, müssen die institutionelle Kinderbetreuung ausgebaut und die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in bestimmten Dienstleistungsberufen deutlich verbessert werden.

Die Ampel will das monatliche steuerliche Lohnabzugsverfahren bei Paaren verändern und die Steuerklasse 5 tilgen, das Ehegattensplitting aber nicht grundsätzlich abschaffen. Das Wirtschaftsinstitut DIW geht weiter, es fordert die Abschaffung der Splittingvorteile für sehr hohe Einkommen, will den Familien mit mittleren oder geringen Einkommen aber keine Einbußen zumuten. Das ist ein gangbarer Weg.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
Mehr zum Thema

44 Kommentare

 / 
  • 6G
    652134 (Profil gelöscht)

    Das Ehegattensplitting ist die einzig gerechte Form der Besteuerung der Eheleute:



    Gemäß dem im Unterhaltsrecht in der intakten Ehe geltenden Halbteilungsgrundsatz soll beiden Eheleuten jeweils die Hälfte des gesamten Einkommens zur Verfügung stehen. Wenn ein Ehepartner 50.000 € verdient und der andere 0 €, wäre es eine krasse steuerliche Benachteiligung (Besteuerung nach Leistungsfähigkeit), wenn der Alleinverdiener wie ein Single besteuert würde, denn von dem Einkommen werden -gesetzlich gefordert - zwei Menschen versorgt. Eine Besteuerung nach fiktiver Leistungsfähigkeit (die Frau könnte ggf. -mehr- arbeiten) kennt das Steuerrecht nicht. Dann könnte man ja auch Teilzeitkräfte nach einem möglichen Vollzeitverdienst besteuern oder allgemein Menschen danach besteuern, was sie optimaler Weise verdienen könnten.



    Auch nach wie vor wird zudem eine reine Hausfrauen- oder Hausmannehe gesetzgeberisch akzeptiert (§1360 BGB).



    Die tatsächliche Familienarbeit lässt sich nur unter großen Ungerechtigkeiten pauschal erfassen. So hat die eine Familie ggf. erhebliche Unterstützung von der Oma und bei älteren Ehepaaren, die nach dem natürlichen Lauf der Welt keine Kinder mehr zu versorgen haben, wird es oft so sein -bei mir jedenfalls- dass sie mehrere ältere Personen unterstützen müssen, ohne dass dies als Pflegeleistung zu erfassen wäre. Darüber hinaus wird zB der Partner eines Selbständigen, der/die 75 h die Woche arbeitet und entsprechenden Stress in die Ehe hereinträgt, mehr leisten müssen als dies der Fall wäre, wenn der Hauptverdiener 40 h in einem ruhigen Job ableisten würde. Wegen der Steuerprogression sind aber tatsächlich diese Hauptverdienerehen, die nur durch Unterstützung eines Partners in höheren Alter noch ableistbar sind, für das Steueraufkommen deutlich nützlicher als wenn beide Eheleute zB 35 h arbeiten würden. Den Anreiz des Splittings sollte man diesen Paaren auch des Steueraufkommens wegen nicht nehmen.

  • Man sollte den Ehepartner einfach einstellen, dann könnte vieles an Ausgaben auch noch zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden.

  • Der momentane Trend ist, dass Singlehaushalte stark zunehmen. Sie fressen mehr Wohnraum, mehr Freiflächen und mehr Energie.

    Ehen sollten daher schon aus klimapolitische Gründen stärker gefördert werden.

    • @Rudolf Fissner:

      Ehepartner bekommt man dann zugeteilt? Früher wurden Witwen ja auch schnell wieder verheiratet, damit sie versorgt sind.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ich glaube kaum dass sich ihr Vorschlag der Zuteilung von Ehepartnern durchsetzen wird.

        Singles würden dann wieder meckern, dass das ungerecht. Das ist der soziale Frieden dann dich wichtiger als Klimagerechtigkeit.

  • Ein Kommentar, der (hier in der taz!) genau das Modell propagiert, was ja eben abgeschafft oder jedenfalls nicht mehr unterstützt werden soll... zum Haare raufen.



    "Mitunter sind auch die Arbeitsbedingungen im Job der Grund, warum Frauen neben der Familie eben keine Vollzeitstelle schaffen" - wieso sollten denn aber auch nur die Frauen das schaffen? Wieso nicht die Männer auch? Warum ändert man nicht lieber solche Arbeitsbedingungen, statt sie als gegeben hinzunehmen?



    Das Splitting stellt also "keine Bevorteilung, sondern nur eine Gleichstellung von Paaren mit hohem Einkommensgefälle gegenüber Paaren mit gleichem Verdienst" dar? Ja eben nicht! Bei den einen arbeiten beide Vollzeit, bei den anderen nur einer (wohl meistens der Mann). Und dann bezahlen beide nur gleich viel Steuern. Genau das ist doch das gesellschaftliche Problem, das bekämpft werden soll und nicht "geschützt" werden muss! Seit wann müssen sehr hohe Einkommen auch noch geschützt werden? Übrigens wäre seit Abschaffung des Geschiedenenunterhalts das Verhindern solcher Lebensverhältnisse auch zum Vorteil der nicht oder weniger arbeitenden Partner*innen, die stehen nämlich sonst nach einer Scheidung dumm da.



    Und dass das alles sowieso nur das Heiratsmodell vor allen anderen Lebensformen bevorzugt (und mit Kindern gar nichts zu tun hat, heißt ja auch nicht Kindersplitting), wurde ja unten schon mehrfach dargelegt.

  • Hat sich die Autorin mal damit beschäftigt, wer vom Ehegattensplitting profitiert? Das sind mitnichten nur Familien mit Kindern. Die meisten Profiteure haben keine Betreuungspflichtigen Kinder (mehr), während nicht verheiratete und vor allem Alleinerziehende durch diese Regelung massiv benachteiligt werden. Das Ehegattensplitting ist ein klares Beispiel für eine Regelung, die fehlgeleitet ist. Alle Artikel, die sich pro Ehegattensplitting aussprechen, nutzen das Argument der Kinder. Es gibt aber viel bessere Möglichkeiten, Kinder zu unterstützen ohne Frauen das Risiko der Altersarmut auszusetzen und die Hürden für eine Trennung zu erschweren. Beim Ehegattensplitting geht es lediglich darum, alte Privilegien bewahren zu wollen. Kinder und Frauen sind letztlich die Opfer dieses Systems. Die Steuereinnahmen, die durch das Ehegattensplitting fehlen, könnten viel zielgerichteter eingesetzt werden

    • @Aneoul:

      Sie verkennen in Ihrem Beitrag vollkommen, dass dem Ehegattenprivileg auch Nachteile entgegenstehen (eheliche Unterhaltsansprüche), was zum vollständigen Verlust eines Anspruches auf Sozialleistungen führen kann.

      Ferner ist die Ehe grundgesetzlich geschützt und muss vom Staat gefördert werden.

      Wenn Sie also schon die Abschaffung des Ehegattensplittings verlangen, dann müssen sämtliche finanzielle Folgen (Hartz-4-Einschränkungen, Unterhaltsansprüche, u.s.w.) gestrichen werden.

      Im Übrigen ist keine Frau (und auch kein Mann und auch kein Kind) Opfer eines Ehegattensplittings.

      • @DiMa:

        "Ferner ist die Ehe grundgesetzlich geschützt und muss vom Staat gefördert werden."

        Steht im Grundgesetz auch, dass dazu ein völlig überholtes Instrument benutzt werden muss?

        "Hartz-4-Einschränkungen"

        Auch völlig ohne Trauschein, gilt bei Harz IV "mit gefangen, mit gehangen". Nennt sich dort Bedarfsgemeinschaft.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Auch für Bedarfsgemeinschaften sind H4 Regelsätze definiert. Es stimmt nicht, das dort die Mitbewohner für die Unterstützung aufkommen müssen.

          • @Rudolf Fissner:

            Sobald man nicht völlig getrennte Haushalte in einer Wohnung führt, gilt man aus Bedarfsgemeinschaft. Da gibt es Kontrollen.

  • Was für ein Wahnsinn! Von wegen Familienarbeit berücksichtigen!



    ...und dann doch wieder die alte Leier.

    Familienarbeit berücksichtigen würde bedeuten: Bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Damit die ganze unbezahlte (nicht nur Familien-)Arbeit ermöglicht wird.

    Und die Einkommenssteuer als Flat-Tax ausführen, zusammen mit dem BGE ergibt sich eine Art natürliche Progression. Eine ganze Reihe von Problemen erübrigen sich dann von selbst.

  • Familienarbeit ist unbezahlbar!



    Sie kann mangels Zahlungsfähigkeit nicht bezahlt werden. Egal wie darüber gejammert wird.



    Sorry, is so.

  • Also:



    Die oberen 10 Prozent der Haushalte zahlen mehr als 48 Prozent der



    Einkommenssteuer, haben aber nur 27 Prozent der Einkommen.



    Und.



    Die fünf Zehntel der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen zahlen



    zusammen nur knapp 7 Prozent der gesamten Einkommenssteuer.



    Ausführlicher:



    www.iwd.de/artikel...desbuerger-338342/

    Die HÄLFTE der Haushalte - man stelle sich vor, eine Partei schaffte es, die zum Wählen zu bewegen...

  • Anstatt weiter am Steuerrecht herumzuwerkeln könnte die Rechnung auch einfach lauten 22 Mrd. Euro aktuelle Kosten für den Splittingtarif, geteilt durch 14 Millionen Kinder unter 18, ergibt ca. 1600 Euro Kindergeld mehr pro Jahr und Kind.



    Damit käme das Geld denen zu Gute, für die es gedacht ist, unseren Kindern - und würde nicht dazu beitragen dem Dink-Pärchen den nächsten Bali Urlaub zu finanzieren.



    Und der Vorteil wäre unabhängig von der gewählten Familienform, Trauschein, Alleinerziehend, allen anderen Lebensrealitäten und der Höhe des Einkommens.

  • Das Paar bildet gemeinsam eine juristische Person oder so was ähnliches bei der Steuer.



    Wenn er aber 6000 versteuert und sie nix, kommt dann etwas anderes heraus als wenn beide 3000 versteuern?

    • @Zeit und Raum:

      Darum geht es ja. Die Einkommensteuer hat einen progressiven Steuertarif. Mit zunehmendem zu versteuernden Einkommen (zvE) wächst die Belastung.

      Hintergrund ist, dass der Staat großen Einkommen eine höhere Leistungsfähigkeit unterstellt. Was ja grundsätzlich erstmal richtig ist.

      Beispiel: (zvE und Durchschnittssteuersatz)

      - Bei zvE von 6000 Euro : 24 %



      - Bei zvE von 3000 Euro : 11 %



      - Bei zvE von 0 Euro : 0 %

      Fall 1 (Beide 3000)

      - 3000 * 11 % + 3000 * 11 % = 660

      Fall 2 (6000 und 0 ohne Splitting)

      - 6000 * 24 + 0 * 0 % = 1440

      Fall 3 (6000 und 0 mit Splitting)

      Mittelwert bilden, Tarif anwenden und die errechnete Steuer wieder verdoppelten ;-)

      - (6000 + 0)/2 = 3000



      - 3000 * 11 % * 2

      • @Tim Daniel Evert:

        Und gäbe es kein Splitting, müsste dann der Staat H4 mäßig für alle Kosten des 0 Euro Partners aufkommen?

        Wie hoch wäre dann der Betrag zusätzlicher Gelder vom Staat?

    • @Zeit und Raum:

      Wenn die 6K (bzw. 72K jährlich) das zvE ist, also nach Abzug aller steuermindernden Ausgaben, nein. Ist es das nominale Steuerbrutto, fallen diverse Abzüge zweimal an, wenn beide verdienen.

    • @Zeit und Raum:

      Ja, die Einkommensteuer auf 6.000 Euro ist höher als auf zweimal 3.000 Euro. Das liegt an unserem progressiven Einkommensteuertarif. Der Prozentsatz, den man zahlen muss steigt mit dem zu versteuernden Einkommen an. Das Gegenteil wäre eine „flat Tax“, also z.B. 20% auf alles. Dann würde es keinen unterschied machen.



      Und: nein, vor der Steuer sind Eheleute und eingetragene Lebenspartner zwei eigenständige Steuersubjekte und keine Kugelmenschen ;-)

  • Wie is'n das?



    Er verdient 6000, sie macht Familienarbeit, zu 0.



    Er zahlt Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze, sie zahlt nix.



    Oder:



    Er verdient 3000, sie verdient 3000, beide erreichen die Beitragsbemessungsgrenze nicht, gemeinsam zahlen sie dann mehr Beiträge als Fall 1.



    Weiß das jemand genauer?

    • @Zeit und Raum:

      Ich würde die Themen Sozialversicherung und Steuern grundsätzlich trennen.

    • @Zeit und Raum:

      Fall 1: wenn er freiwillig in der GKV und sie familienversichert ist. Hat er sich privat versichert, benötigt sie eine eigene KV. In dem Fall muss dann schon genau nachrechnen.

  • Mit der Abschaffung der Steuerklasse 5 und einer automatischen Aufteilung bei der Lohnsteuerklasse sind sämtliche als nachteilhaft empfundenen und dem Ehegattensplitting zugeschriebenen Folgen bereits aufgehoben (Dies war auch bisher durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung möglich).

    Ich frage mich, was die "Abschaffung bei sehr hohen Einkommen" dagegen bringen soll. Wenn ein Ehepartner beispielsweise EUR 160.000 im Jahr verdient und der andere Ehepartner nur EUR 80.000, dann wirkt sich das Ehegattensplitting bereits heute nicht aus.

  • es würde doch eigentlich schon reichen, die unterschiedlichen Steuerklassen abzuschaffen, sodass jeder am Ende des Jahres über die Steuererklärung die Abschläge prüfen lassen muss. Dann erledigt sich vielleicht endlich das Vorurteil, dass Splitting Frauen vom arbeiten abhalten würde.



    Es hat noch kein Paar Geld verloren, weil ein zusätzlicher Job begonnen wurde.

  • Waschen, putzen, kochen usw. fällt in JEDEM Haushalt an. Warum sollten einige dafür Steuervorteile genießen?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Weil die Ehepartner vorrangig vor dem Staat füreinander Sozial einstehen; insbesondere Einschränkungen bei Hartz-4.

      Weil Kinder aus stabilen Verhältnissen besser aufwachsen als in instabilen Verhältnissen und der Staat allein schon deshalb an der Ehe hat.

      Weil die Förderung der Ehe und Familie grundgesetzlich vorgeschrieben ist.

      • @DiMa:

        Ehegattensplitting hat mit Kindern nichts zu tun. Umgekehrt ist für Kinder eine Ehe auch nicht Bedingung. Wir leben im 21. Jahrhundert. Reglungen, die für die gesellschaftlichen Verhältnisse im vorigen Jahrtausend gemacht wurden, sind überholt und gehören abgeschafft.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Darüber kann man ja gerne diskutieren, nur sollte man dann nicht am Ehegattensplitting rumdoktorn, sondern eine Änderung des Grundgesetzes herbeiführen und den Schutz der Ehe angreifen. Dafür braucht es eine Dreiviertelmehrheit.

          Es gibt jedoch noch immer gute Gründe, die für einen Schutz der Ehe sprechen. Die Ehe als Rahmen bietet statistisch betrachtet den sichersten Rahmen für geordnete Verhältnisse von Kindern. Dies stimmt mit meinen persönlichen Beobachtungen überein. Insoweit halte ich die Ehe auch im 21 Jahrhundert noch für förderungswürdig (egal welches Geschlecht).

          • @DiMa:

            "...sondern eine Änderung des Grundgesetzes herbeiführen und den Schutz der Ehe angreifen."

            Warum? Funktionieren Ehen nur mit Ehegattensplitting? Und ich dumme Trine dachte immer es geht dabei um Liebe und Partnerschaft...

            Interessant ist, dass Sie immer wieder über Kinder reden. Die spielen aber für das Ehegattensplitting keine Rolle. Das gibt es für den Besitz des Trauscheins.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Weil dem Vorteil des Ehegattensplitting erhebliche Nachteile bei den Anwartschaften auf Sozialhilfe entgegenstehen und die Ehe auch Unterhaltsansprüche auslöst.

              Inwieweit setzt der Gesetzgeber den grundgesetzlich verankerten Schutz der Ehe um, wenn er Vorteile streicht und die Nachteile bestehen blieben.

              Und werde nur aus steuerlichen Gründen heiratet hat sich mit den restlichen Folgen nicht auseinandergesetzt.

              Andersherum wird ein Schuh draus. Eine Ehe klappt auch unabhängig vom staatlichen Schutz nur hat der Staat durch Ehen viele Vorteile.

              Im Übrigen spielt das Ehegattensplitting für die Kinder bereits eine Rolle, selbst wenn diese noch nicht geboren oder längst aus dem Haus sind, den Kindererziehung ist in der Regel eine sehr langfristige Angelegenheit.

              • @DiMa:

                Unterhaltsansprüche gibt es schon, wenn man ohne Trauschein zusammen lebt. Einfach mal "Bedarfsgemeinschaft" googeln.

                "Im Übrigen spielt das Ehegattensplitting für die Kinder bereits eine Rolle, selbst wenn diese noch nicht geboren oder längst aus dem Haus sind..."

                Das kann man direkt fördern. Der Staat muss nicht darauf wetten, dass Ehepaare auch Kinder bekommen.

                Übrigens können Eltern auch ohne Trauschein zusammen Kinder aufziehen. Es bleibt dabei. Der Staat subventioniert ein Stück Papier. Unsere Gesetze zur Familie spiegeln in weiten Teilen die Lebenswirklichkeit vergangener Zeiten wieder. Zeit sie anzupassen und nicht mehr nur alte Konzepte zu fördern.

                • @warum_denkt_keiner_nach?:

                  Diese Unterhaltsanspruch ohne Trauschein halte ich bereits für systemwidrig und sollten abgeschafft werden.

                  Dafür habe ich ebensowenig Verständnis wie für die Forderung nach einer Abschaffung des Ehegattensplitting.

                  • @DiMa:

                    Interessant, wie wichtig so ein Trauschein für manche Menschen ist :-)

                    Ich halte den Inhalt für wichtiger, als die äußere Form.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Es geht beim Splitting vielmehr um den Ausgleich von Nachteilen.

      Ohne Splitting würde unser Steuersystem einen Anreiz dazu bieten, dass beide Partner versuchen möglichst gleich viel zu verdienen.

      Aus steuerlicher Sicht wäre es ohne Splitting besser aufs Heiraten zu verzichten und stattdessen seinen Partner als Haushaltshilfe anzustellen und abzusetzen.

      • @Tim Daniel Evert:

        "Ohne Splitting würde unser Steuersystem einen Anreiz dazu bieten, dass beide Partner versuchen möglichst gleich viel zu verdienen."

        Wo ist das Problem? Ist es so schlimm, wenn beide Partner in einer Ehe finanziell gleich stark sind? Natürlich entfallen dann Abhängigkeiten...

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Weil die Arbeit, wie die Autorin richtig anmerkt, vermehrt bei Familien mit Kindern anfällt, die nun mal mehr Arbeit und Kosten verursachen als ein Dink-Haushalt hat. Und wir uns diesen Schutz der Familie/Kinder ins Grundgesetz geschrieben haben.

      • @DanPan:

        Ehegattensplitting ist aber nicht an Kinder gebunden, sondern lediglich an den Besitz eines Trauscheins. Davon hat die Gesellschaft nichts. Also weg damit.

        Statt dessen Unterstützung für alle, die Kinder zu versorgen haben. Und zwar unabhängig davon, ob sie ledig oder verheiratet sind.

  • "Ungleiche Verteilung der bezahlten Erwerbsarbeit" ist eine "Lebensform", die man sich nur bei einem ziemlich hohen Gehalt leisten kann. Das darf ruhig entsprechend besteuert werden, zumal anzunehmen ist, dass viele derjenigen, die ungleich wenig arbeiten auf Kosten der Gesellschaft ein gutes Studium genossen haben und die erworbenen Fähigkeiten eigentlich von der Gesellschaft gebraucht werden.

    • @Ruediger:

      Sie meinen eine Fachärztin braucht schon ein ziemlich hohes Gehalt um sich mit einem Krankenpfleger oder gar einem Erzieher einzulassen? Das kann man so sehen. Ich für meinen Teil finde das eigentlich grundsätzlich besser als wenn man sich den Partner unter den Kommilitonen sucht.



      Dass der Erzieher bzw der Krankenpfleger sich zunächst ein gutes Studium durch die Gesellschaft haben bezahlen lassen ist auch eine eher eigenwillige Pauschalannahme.

  • Doch, klar ist das Ehegattensplitting eine Bevorzugung: wenn bei ungleichen verteiltem Einkommen beider Ehegatten die Regeln angewendet würden, die für alle anderen gelten, also zB nichtverheiratete Paare mit Kindern oder Alleinerziehende, dann würden solche Ehepaare zusammen deutlich mehr Einkommensteuer zahlen.

    Ich stelle auch fest, dass (jedenfalls dann, wenn einer die Chance auf ein richtig gutes Einkommen hat), eh aufgrund sehr unterschiedlich hohen Einkommen in unserer Gesellschaft ein Anreiz besteht, dass eineR, in cis Ehen immer der Mann, beruflich richtig reinklotzt und so mehr Einkommen ranschafft als wenn beide Eltern so arbeiten, dass sie sich auch um die Familie kümmern können.

    • @VooDoo:

      So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen. In meinem Freundeskreis verdient bei den cis-Paaren nur 2x der Mann mehr als die Frau. Wobei wir ziemlich viele Akademiker dabei haben und das Splitting uns damit eh nicht in dem Maße betrifft.

      Relevant ist das Splitting bei Paaren mit gänzlich unterschiedlicher Einnahmensituation. Auch wenn es bei mir anders gekommen ist halte ich diese "Durchmischung" für ausgesprochen positiv.

      Sie sehen das Ehegattensplitting als Vorteil, weil Sie Äpfel mit Birnen vergleichen. Nehmen Sie Paare in der gleichen Situation (Ehe oder eingetragene Partnerschaft), dann ist die Vergleichbarkeit hergestellt. Und dann muss man durchaus erklären warum ein Paar mit 2 x 3.000 mehr Geld haben soll als eines mit 2.500 und 3.500.



      Der Vergleich mit Menschen ohne Trauschein/Eingetragene Partnerschaft ist das Ausblenden der erbrachten Zusatzleistungen. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften übernehmen juristisch verbindliche Verantwortung füreinander und entlasten damit die Gesellschaft - das wird umgekehrt damit honoriert dass das Paar auch steuerlich als Einheit betrachtet wird.

      • @Questor:

        Meinen Sie Cis-Paare oder Hetero-Paare?