Steuerentlastungen für Bür­ge­r:in­nen: Lindner will Freibetrag erhöhen

Der Finanzminister will den Grundfreibetrag bei der Steuer im kommenden Jahr weiter erhöhen. Die Einkommenssteuer soll erst ab 10.908 Euro fällig werden.

Christian Lindner (FDP), Bundesminister für Finanzen mit Mappe

Plant die Anhebung der Grundfreibeträge, um Bürgerinnen zu entlasten: Finanzminister Christian Lindner (FDP) Foto: Michael Matthey/dpa

BERLIN dpa | Das Bundesfinanzministerium will steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger im kommenden Jahr stärker als bisher geplant entlasten. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll um 561 Euro auf 10.908 steigen, wie es am Montag aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums hieß. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll demnach um 404 Euro auf 6.024 Euro erhöht werden. 2024 soll der Freibetrag für die rund 48 Millionen Steuerpflichtigen erneut steigen.

Damit geht das Finanzministerium noch einen Schritt weiter als ursprünglich geplant. Das Kabinett hatte Mitte September beschlossen, den Grundfreibetrag auf 10.632 Euro anzuheben – der neue Wert liegt somit 276 Euro höher.

„Wenn der Regelsatz des Bürgergelds im Januar steigt, dann muss auch der Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer steigen“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) der Bild. „Die Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und die arbeitenden Steuerzahler verdienen gleichermaßen Fairness.“

Hintergrund der steuerlichen Entlastungen ist die hohe Inflationsrate. Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern, weil sie sich für einen Euro weniger leisten können. Außerdem führen sie zur sogenannten kalten Progression. Darunter versteht man eine Art schleichende Steuererhöhung: Man zahlt weiter hohe Steuern, obwohl die Kaufkraft aufgrund der Inflation sinkt.

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