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Nur in fünf Bundesländern sind Regelanfragen beim Verfassungsschutz aktuell weder gängige Praxis noch geplant Illustration: Oliver Sperl

Arbeiten im StaatsdienstUnter Verdacht

Immer mehr Behörden fragen beim Verfassungsschutz ab, was dieser über Be­wer­be­r:in­nen weiß. Das kann Karrieren beenden – ohne gerichtliche Prüfung.

N ovember 2013: Maik B., Jurist aus Brandenburg, wird Richter im bayerischen Lichtenfels. Erst ein Jahr später kommt durch einen Zufall ans Licht, dass es sich dabei um den Sänger der offen nationalsozialistischen Band Hassgesang handelt, der seit Jahren vom Brandenburger Verfassungsschutz beobachtet wird.

September 2020: In Essen fliegt eine rechtsextreme Chatgruppe von 29 Po­li­zis­t:in­nen auf, ihre Mitglieder werden suspendiert. Der Fall reiht sich ein in ähnliche Vorkommnisse bei der Polizei in anderen Bundesländern. Auch bei der Bundeswehr, der Justiz und in der Verwaltung werden rechte Netzwerke offengelegt.

April 2024: „Kalifat ist die Lösung“ steht auf Plakaten einer radikalislamistischen Demonstration, die durch die Hamburger Innenstadt zieht. Aufgerufen hatte eine vom Verfassungsschutz beobachtete Organisation. Nach der Demonstration wird öffentlich, dass Joe B., der Chef dieser Organisation, in Hamburg auf Lehramt studiert.

Drei Fälle, ähnliche Reaktionen: Wie kann es sein, dass Menschen mit einer solchen Gesinnung Staatsdiener werden können? Wie kann sich der Staat, wie können sich Behörden davor schützen? Müsste die Verfassungstreue von Menschen in solchen Positionen nicht überprüft werden, am besten schon bei der Einstellung?

Das Comeback der Regelanfragen

Heute geschieht genau das immer öfter. Die sogenannten Regelanfragen beim Verfassungsschutz, mit denen in den 1970er und 1980er Jahren bereits Millionen Be­wer­be­r:in­nen für den öffentlichen Dienst überprüft wurden, sind zurück.

Dabei wird vor einer Job-Einstellung abgefragt, ob der Verfassungsschutz Informationen zu der jeweiligen Person gespeichert hat. „Verfassungstreue-Check“ nennt die Brandenburger Landesregierung dieses Instrument. Theoretisch kann sich der jeweilige Arbeitgeber entscheiden, eine Person, die bei diesem Check durchgefallen ist, trotzdem einzustellen – in der Praxis geschieht das nur sehr selten.

Als erstes Bundesland führt Bayern solche Abfragen 2016 für die Justiz wieder ein, als Reaktion auf den Fall Maik B. Vor dem Hintergrund der vielen Rechtsextremismusskandale beschließen mehrere Bundesländer die Rückkehr der Regelanfragen für Polizisten, Richter, Staatsanwälte. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es sie seit zwei Jahren für alle Beamten.

Das Bundesland, das am weitesten geht, ist Hamburg. Infolge der Debatte um den Lehramtsstudenten Joe B. soll künftig bei Einstellungen im gesamten öffentlichen Dienst abgefragt werden, ob beim Verfassungsschutz etwas gegen die jeweilige Person vorliegt. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes Ende März gilt als reine Formsache.

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Rechtsextreme und Islamisten, zu denen der Verfassungsschutz Daten gespeichert hat, haben es nun schwerer, in die entsprechenden Positionen zu kommen. Doch ist dieses Instrument wirklich geeignet, um solchen Menschen den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren? Und welche Folgen kann es haben, den Informationen, die der Verfassungsschutz über Menschen sammelt, eine solche Relevanz zu geben?

Klar ist: Nicht nur Rechtsextreme und Islamisten müssen fürchten, den Verfassungstreue-Check nicht zu bestehen, sondern auch Linke. So wie Benjamin Ruß. Der Geoinformatiker wollte 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität München werden.

In Bayern müssen Be­wer­be­r:in­nen im öffentlichen Dienst schon seit 2016 einen Fragebogen ausfüllen, mit dem ihre Verfassungstreue überprüft werden soll. Dazu gehört die Frage nach Mitgliedschaft in einer „extremistischen oder extremistisch beeinflussten“ Organisation, mehr als 40 sind im Anhang des Fragebogens unter dem Stichwort Linksextremismus aufgeführt.

Ruß nennt damals wahrheitsgemäß seine Mitgliedschaften in zwei dieser Organisationen: Als Student hat er sich bei Die Linke.SDS engagiert, dem der Linkspartei nahestehenden Studierendenverband, außerdem ist er seit 2015 Mitglied der Roten Hilfe, einem Verein zur Unterstützung linker Aktivist:innen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Nicht nur Rechtsextreme und Islamisten müssen fürchten, den Verfassungs­treuecheck nicht zu bestehen, sondern auch Linke

Die Personalabteilung der Universität fragt daraufhin beim bayerischen Verfassungsschutz nach Informationen über Ruß – und erhält umfangreiche Auskunft. Dazu gehören nicht nur die von ihm angegebenen Mitgliedschaften, sondern auch weiteres politisches Engagement, etwa als Mitorganisator der Proteste gegen den G7-Gipfel 2015 auf Schloss Elmau oder als Autor mehrerer Artikel auf einer trotzkistischen Website.

Aber auch die Angabe, Ruß habe 2016 am Rand einer Demonstration einen Polizisten tätlich angegriffen. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung wird dieser Vorwurf fallen gelassen, weil Ruß mithilfe seiner Anwältin belegen kann, dass in Wirklichkeit er an diesem Tag Polizeigewalt erfahren hat.

Nach einigen Monaten erhält Ruß die endgültige Absage der Universität. Ruß bediene sich, so heißt es dort, „klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet wird“. Man müsse davon ausgehen, dass Ruß seine Tätigkeit an der Universität „auch im Sinne marxistischer Agitation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ nutzen werde.

Fälle wie den von Benjamin Ruß wird es in den nächsten Jahren immer öfter geben. Nur in fünf Bundesländern sind Regelanfragen aktuell weder gängige Praxis noch geplant. Darunter Berlin, Thüringen und Bremen.

Keine Kontrolle, keine Transparenz

Eins der zentralen Probleme der Regelanfragen ist: Die Informationen, die der Verfassungsschutz speichert, werden nicht gerichtlich überprüft. Der Verfassungsschutz muss für diese Informationen auch keine Belege angeben. Er kann es in vielen Fällen gar nicht, wenn er gleichzeitig seine Informanten schützen will.

Schon die Frage, ob eine Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte, ist immer wieder umstritten, etwa die Einstufung der Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen von Ende Gelände als linksextremer Verdachtsfall. Der Verfassungsschutz begründete die Einstufung auch mit den antikapitalistischen Einstellungen der Gruppe, obwohl Antikapitalismus selbst nicht verfassungsfeindlich ist, und zog damit viel Kritik auf sich.

Die Entscheidung der Behörde, eine bestimmte Person zu beobachten, ist oft noch undurchsichtiger. Neben den Versäumnissen bei der Verhinderung und Aufklärung rechtsextremer Straftaten, etwa im NSU-Komplex, ist auch diese intransparente Datensammelei der Behörde Anlass dafür, dass der Verfassungsschutz aus dem progressiven politischen Spektrum immer wieder kritisiert wird. Doch für die aktuelle Rückkehr der Regelanfragen gibt es vor allem von dieser Seite Zustimmung.

Das ist ein Unterschied zu der Debatte um die Regelanfragen, die 1972 mit dem sogenannten Radikalenerlass der Willy-Brandt-Regierung eingeführt wurden. Um Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern, wurden infolge dieses Erlasses rund 3,5 Millionen Regelanfragen beim Verfassungsschutz gestellt.

Im Fokus standen dabei vor allem Linke, etwa Mitglieder der vom Verfassungsschutz beobachteten DKP, insbesondere angehende Leh­re­r:in­nen waren betroffen. Gegen diese sogenannten Berufsverbote gab es massive Proteste. Ab Anfang der 1980er Jahre wurden sie schließlich Bundesland für Bundesland wieder abgeschafft, zuletzt 1991 in Bayern.

Grüne drängen auf Verfassungstreuecheck

Heute, nach einer jahrelangen Debatte über Rechtsextreme im Staatsdienst, geschieht die Rückkehr der Verfassungsschutzabfragen vor einem anderen politischen Hintergrund. Die Wiedereinführung der Regelanfragen für den gesamten öffentlichen Dienst in Hamburg haben SPD und Grüne zu verantworten.

Auch in anderen Bundesländern setzen sich die Grünen für den Verfassungstreuecheck ein. Die Ampelregierung entwarf ein Gesetz, das der Bundestagspolizei erlauben soll, bei der Ausstellung von Hausausweisen auch Informationen des Verfassungsschutzes abzufragen.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

Sina Imhof ist Fraktionschefin der Grünen in Hamburg und damit eine der Be­für­wor­te­r:in­nen von Regelanfragen. „Die Gefahr durch politischen Extremismus wächst seit Jahren stetig, das zeigen nicht zuletzt die Verfassungsschutzberichte“, begründet sie ihre Haltung gegenüber der taz. Bei der Regelanfrage gehe es darum, „bereits vorhandene, unter strengen Voraussetzungen gewonnene Informationen zum Schutz unserer Demokratie und der Bevölkerung zu berücksichtigen“.

Die Befürchtung, dass die geplante Regelanfrage Menschen von politischem Engagement abschrecken könne, teilt sie nicht. Das sei auch nicht wünschenswert: „Politisches Engagement ist für unsere Demokratie zentral, gerade heute, da die Extreme erstarken“, sagt Imhof. Wie der Verfassungsschutz Informationen erhebt, speichert und auswertet, sei heute deutlich strenger geregelt als vor 50 Jahren, weshalb die Situation nicht mit den damaligen Berufsverboten vergleichbar sei.

Gewerkschaften sehen Angriff auf Arbeitnehmerrechte

Scharfe Kritik an den neuen Regelungen kommt hingegen von den Gewerkschaften, die darin einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte sehen. „Erkennbar zu weit“ gehe die Neuregelung in Hamburg, heißt es in einer Stellungnahme des DGB, „vor allem gesellschaftlich engagierte und kritische Menschen“ würden so von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst abgeschreckt. Der DGB fordert stattdessen ein Konzept dazu, wie demokratische Strukturen im öffentlichen Dienst gestärkt werden können.

Auch Da­ten­schüt­ze­r:in­nen und Ver­fas­sungs­recht­le­r:in­nen sehen die Rückkehr der Regelanfragen kritisch. Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, wies etwa bei der Wiedereinführung der Anfragen für bayerische Polizeianwärter darauf hin, dass der Verfassungsschutz sensible Daten speichere, ohne dass diese gerichtlich überprüft werden.

Die Abfrage schränke das Persönlichkeitsrecht und die freie Berufswahl ein, ein solcher Grundrechtseingriff müsse gerechtfertigt werden. Christiane Schmaltz, Richterin am Bundesgerichtshof, hält diesen Eingriff ebenfalls für nicht gerechtfertigt, weil die Anfrage alle Be­wer­be­r:in­nen unter Generalverdacht stelle.

Neben den Regelanfragen, die immer pauschal für eine ganze Berufsgruppe gelten, gibt es noch ein zweites, ähnliches Instrument, bei dem der Verfassungsschutz eine zentrale Rolle spielt und das ebenfalls an Bedeutung gewinnt: die Sicherheitsüberprüfung.

Bei der Sicherheitsüberprüfung geht es auch um die allgemeine Zuverlässigkeit der Person. Schulden können da zum Problem werden Illustration: Oliver Sperl

Diese müssen Personen durchlaufen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Das sind Aufgaben, bei denen man Zugang zu Verschlusssachen bekommt, oder Tätigkeiten in der kritischen Infrastruktur, wozu etwa auch Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen zählen. Wer in einer solchen Position arbeitet, wird vom Verfassungsschutz überprüft.

Etwa 60.000 solcher Prüfungen führt die Behörde nach eigenen Angaben derzeit jährlich durch, Tendenz steigend. Im vorigen Jahr wurde beschlossen, dass künftig auch die Mit­ar­bei­te­r:in­nen von Zulieferbetrieben der kritischen Infrastruktur – beispielsweise IT-Unternehmen – überprüft werden sollen. Das bedeutet, dass sehr viel mehr Menschen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen als bisher.

Außerdem darf der Verfassungsschutz künftig nicht nur die Onlineaktivitäten der zu überprüfenden Person einbeziehen, sondern auch die ihres Umfelds – etwa Le­bens­part­ne­r:in­nen oder Mitbewohner:innen. Eine Erweiterung, die es trotz deutlicher Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten in das Gesetz schaffte.

Zu den Kri­ti­ke­r:in­nen der Neuregelung gehört auch Sebastian Baunack. Der Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht ist Spezialist für Sicherheitsüberprüfungen. Baunack weiß aus der Praxis, wie umfangreich die Informationen sind, die in eine Sicherheitsüberprüfung einfließen können. Denn dabei geht es nicht nur um Zweifel an der Verfassungstreue, die sich, so sagt er, schon einstellen können, wenn jemand Ende Gelände bei Facebook folgt. Es geht auch um die allgemeine Zuverlässigkeit der Person.

„Schulden sind da oft ein Ausschlusskriterium, aber ich hatte auch schon Fälle, in denen der Verfassungsschutz ihm bekannt gewordene Hinweise auf eine psychische Erkrankung als Indiz für die Unzuverlässigkeit der Person anführte“.

Sich juristisch zu wehren, ist wenig aussichtsreich

Weil es bei den Sicherheitsüberprüfungen nicht nur um die Angst vor einer extremistischen Unterwanderung des Staates geht, sondern auch um die Angst vor Sabotage und Einflussnahme aus dem Ausland, wird auch geprüft, ob eine Person erpressbar durch ausländische Geheimdienste sein könnte. 26 Länder sind dafür als Risikostaaten definiert, darunter Afghanistan, Vietnam und Russland, auch die Ukraine.

Wer Verwandte in diesen Ländern hat oder dort etwa ein Haus besitzt, wird die Sicherheitsüberprüfung sehr wahrscheinlich nicht bestehen. „In vielen Fällen reicht das schon dafür, dass eine Erpressbarkeit durch ausländische Geheimdienste attestiert wird“, sagt Baunack. Hier geht es also endgültig nicht mehr darum, was die jeweilige Person getan hat. Und: Fast alle wichtigen Herkunftsländer von Menschen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland migriert sind, stehen auf dieser Liste.

Sich juristisch gegen eine nicht bestandene Sicherheitsüberprüfung zu wehren, sei wenig aussichtsreich, sagt Baunack. „Man muss dann vor das Verwaltungsgericht ziehen und dort selbst beweisen, dass man kein Sicherheitsrisiko darstellt – ein solcher Beweis ist rechtlich sehr schwierig.“ Sein Rat an Man­dan­t:in­nen ist, zu versuchen, die Zweifel bei der persönlichen Anhörung beim potenziellen Arbeitgeber zu entkräften, auf die jeder im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung ein Recht hat.

Auch die Regelanfragen hält Baunack zumindest für rechtssicherer als in den 1970er Jahren. Denn damals waren sie nicht durch ein eigenes Gesetz abgesichert, weshalb das Bundesverfassungsgericht und später auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis aufgrund ihres massiven Eingriffs in die Grundrechte als rechtswidrig erklärten. Das ist heute anders, die Wiedereinführung der Regelanfragen geht in allen Bundesländern mit entsprechenden Gesetzen einher.

Begründete Zweifel an der Verfassungstreue reichen für Ablehnung

Dass es schwierig ist, juristisch gegen eine mit Angaben des Verfassungsschutzes begründete Nicht-Einstellung vorzugehen, erfuhr auch Geoinformatiker Benjamin Ruß. Er klagte gegen den Freistaat Bayern und verlor, trotz prominenter anwaltlicher Unterstützung durch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, den Prozess vor dem Arbeitsgericht München.

Um eine Einstellung abzulehnen, reicht es, Zweifel an der Verfassungstreue begründen zu können. Das bedeutet umgekehrt, dass Ruß diese Zweifel vollständig hätte ausräumen müssen, was ihm nicht gelang.

Doch sind die Regelanfragen zumindest das schärfere Schwert gegen Rechtsextreme im Staatsdienst, das sich die Be­für­wor­te­r:in­nen davon erhoffen? Diese Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten.

Eine Mitgliedschaft in der AfD genügt jedenfalls nicht, selbst wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt werden würde. Denn auch für die AfD gilt das Parteienprivileg.

Schon 1975 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei nicht ausreiche, um einen Bewerber abzulehnen, auch wenn dieser sich nicht von seiner Partei distanziere. Stattdessen muss ihm nachgewiesen werden, dass er individuell für verfassungsfeindliche Ziele eintrete.

Statt der Regelanfrage würde ich es sinnvoll finden, im öffentlichen Dienst, gerade in der Probezeit, sensibel auf verfassungs­feindliche Äußerungen zu reagieren

Sebastian Baunack, Anwalt

Ein vom Verfassungsschutz beobachteter Neonazi, auf den das zutrifft, wird es also tatsächlich schwer haben, eingestellt zu werden, wenn vorher Informationen über ihn beim Verfassungsschutz abgefragt werden. Dass der vom Verfassungsschutz beobachtete Neonazi Maik B. in Lichtenfels Richter wurde, wäre mit einer Regelanfrage vermutlich nicht möglich gewesen.

Trotzdem bleibt die Frage, ob es nicht auch andere Mittel gäbe, um zu verhindern, dass solche Menschen den Staat unterwandern. Mittel, die weniger extrem in das Persönlichkeitsrecht aller anderen Be­wer­be­r:in­nen eingreifen würden.

„Statt der Regelanfrage würde ich es sinnvoll finden, im öffentlichen Dienst, gerade in der Probezeit, sensibel auf verfassungsfeindliche Äußerungen zu reagieren“, sagt Sebastian Baunack. Eine Probezeit, die bei Beamten und Richtern immerhin drei Jahre dauert.

Dazu gehöre auch, anonyme Meldestellen für solche Äußerungen einzurichten – dafür gebe es bereits eine Rechtsgrundlage, doch umgesetzt werde das bisher nur selten. Außerdem müsse politische Bildung als Teil der Ausbildung gestärkt werden, etwa als verpflichtende Inhalte der Verwaltungs- und Polizeiakademien.

Nicht beobachtete Rechtsextreme könnten auffallen

Solche Maßnahmen hätten zudem den Vorteil, dass dabei auch Rechtsextreme ins Visier gerieten, zu denen der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse hat, weil er sie gar nicht beobachtet – etwa, weil sie keiner als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation angehören.

Die Polizisten zum Beispiel, die sich in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Berlin in rechtsextremen Chatgruppen austauschten, gehörten, soweit bekannt, keinen vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen an. Gut möglich also, dass gegen sie bei einer Regelanfrage gar nichts vorgelegen hätte.

Auch bei Menschen, die während ihres Berufslebens zu Rechtsextremen werden, hilft die Regelanfrage bei der Einstellung nicht weiter. Der AfD-Politiker Jens Maier aus Sachsen etwa, der wegen rassistischer Äußerungen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, war schon 15 Jahre Richter, bevor er der AfD beitrat, und hatte als junger Mensch ein SPD-Parteibuch. Auch Forschungen zu rechtsextremen Einstellungen in der Polizei haben ergeben, dass sich diese häufig erst während des Berufslebens bilden oder verstärken.

Eine Folge der Ausweitung von Regelanfragen und Sicherheitsüberprüfungen erscheint gewiss: der weitere Ausbau des Verfassungsschutzes. Eine „erhebliche personelle Verstärkung“ sei notwendig, merkte die Behörde an, als im vorigen Jahr die Gesetzesgrundlage für die Sicherheitsüberprüfungen überarbeitet wurde.

Auch in Hamburg weist Sina Imhof auf taz-Anfrage bereits darauf hin, dass sich durch die geplante Regelanfrage „an einzelnen Stellen ein Mehrbedarf an Personal und Sachmitteln“ im Verfassungsschutz ergeben könne. Eine Parallele zu den 1970er Jahren, als die Behörde, auch in Folge des Radikalenerlasses, sprunghaft nicht nur an Bedeutung, sondern auch an Personal und Mitteln gewann.

Mitarbeit: Kaija Kutter

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