Antisemitismus bei der documenta 15: Diskutiert wird später
Die documenta sagt die geplante Gesprächsreihe zu Antisemitismusvorwürfen ab. Diskutiert werden sollte auch über Grenzen der Kunstfreiheit.
Eigentlich wollte die documenta mit ihrer geplanten Gesprächsreihe Antisemitismusvorwürfe gegen das Kuratorenkollektiv Ruangrupa aus der Welt räumen. Nun gab die Kunstausstellung in Kassel jedoch bekannt, dass die Reihe nicht stattfinden werde. Ab dem 8. Mai sollte in drei Veranstaltungen über „das Grundrecht der Kunstfreiheit angesichts von steigendem Rassismus und Antisemitismus und zunehmender Islamophobie“ debattiert werden.
Die documenta werde zunächst die Ausstellung beginnen und für sich sprechen lassen, um die Diskussion dann auf dieser Basis sachgerecht fortzusetzen, heißt es nun. „Zum jetzigen Zeitpunkt scheint das Ziel, das die documenta mit der Gesprächsreihe erreichen wollte, nämlich im Vorfeld der documenta fifteen einen multiperspektivischen Dialog jenseits institutioneller Rahmen zu eröffnen, nur schwer umsetzbar.“
Überhaupt geplant hatte die documenta die Reihe, nachdem Anfang des Jahres ein Bündnis dem Kuratorenkollektiv Ruangrupa vorgeworfen hatte, bei der fünfzehnten Ausgabe der Ausstellung seien auch Organisationen eingebunden, die den kulturellen Boykott Israels unterstützten oder antisemitisch seien.
Vergangene Woche hatte der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, in einem Beschwerdebrief an Kulturstaatsministerin Claudia Roth den Umgang der documenta mit dem Thema Antisemitismus kritisiert. Er beklagte darin unter anderem die Besetzung der Foren und monierte, der Dachverband der jüdischen Gemeinschaft sei nicht eingebunden.
Kunstfreiheit schützen
Roth sagte in einer Mitteilung, die Absage der Gesprächsreihe mache deutlich, dass eine neue Vertrauensbasis nötig sei. „Antisemitismus darf keinen Platz haben in unserer Gesellschaft, nirgendwo, auch nicht auf der documenta“, so die Grünen-Politikerin. Aufgabe aller staatlichen Stellen sei es aber auch, die Kunstfreiheit und damit einen Freiraum von Künstlerinnen und Künstlern und ihrer Arbeit zu schützen, „die zu unterschiedlichen Interpretationen führen kann und nicht allen gleichermaßen gefallen muss“. (mit dpa)
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