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Antisemitismus-Resolution vor GerichtBDS-Regeln bislang kaum durchsetzbar

Die aktuelle Antisemitismusresolution des Bundestags kollidiert mit der Meinungsfreiheit. Vereine klagten gegen Verbote bei der Anmietung von Räumen.

Teilnehmer des „Queer for Palestine Soli-Block“ in Berlin 2019 Foto: Christian Mang

Freiburg taz | Nicht zum ersten Mal versucht der Bundestag derzeit mit einer Resolution, ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Die Erfahrungen des letzten Versuchs im Jahr 2019 waren aber ernüchternd.

Im Mai 2019 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und großen Teilen der Grünen-Fraktion eine Resolution mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. BDS steht für „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“. Mit der internationalen Kampagne versuchen propalästinensische Aktivist:innen, Israel unter Druck zu setzen. Die Kampagne ist umstritten, weil sie teilweise nicht nur die Räumung völkerrechtswidrig besetzter Gebiete durch Israel fordert, sondern auch das Existenzrecht Israels in Frage stellt.

In der Bundestagsresolution hieß es: „Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch.“ Der Bundestag wolle deshalb „Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels infrage stellen“, keine Räumlichkeiten und Einrichtungen mehr zur Verfügung stellen. Außerdem sollen solche Projekte nicht mehr finanziell gefördert werden. Bundesländer und Kommunen wurden aufgefordert, dieser Linie zu folgen.

Versuche, gegen die Resolution vorzugehen, scheiterten

Tatsächlich folgten viele Kommunen dem Aufruf des Bundestags und fassten eigene Anti-BDS-Beschlüsse. Besonders weitreichend war der Beschluss des Stadtrats von München, der in kommunalen Räumen jede Diskussion über die BDS-Bewegung verbot. Nicht einmal eine Diskussion über den Stadtratsbeschluss war möglich.

Doch die Veranstalter einer verbotenen Diskussion klagten sich erfolgreich durch die Instanzen. Im Januar 2022 entschied dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Münchener Stadtratsbeschluss gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Es sei nicht möglich, bestimmte unerwünschte Meinungen auszugrenzen. Die Meinungsfreiheit gelte unabhängig davon, ob die Meinung „als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“. Einen ähnlichen Prozess verlor im April 2022 auch die Stadt Stuttgart.

Vermutlich gewinnen Initiativen die meisten Prozesse gegen Anti-BDS-Raumverbote, insbesondere seit einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts 2022. Dennoch ist es für die Ak­ti­vis­t:in­nen lästig, aufwendig und auch stigmatisierend, wenn sie sich immer wieder neu ihr Recht einklagen müssen. Versuche, direkt gegen die Bundestagsresolution vorzugehen, scheiterten jedoch.

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30 Kommentare

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  • Libuda , Moderator

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  • "Dennoch ist es für die Ak­ti­vis­t:in­nen lästig, aufwendig und auch stigmatisierend, wenn sie sich immer wieder neu ihr Recht einklagen müssen."

    --> Da rollt mir ja fast eine einsame Träne des Mitleids bis zur Armbinde. Bis ich mich erinnere, dass ich keine trage und wofür BDS steht:

    Lupenreinen Antisemitismus. Hier finde ich es gut, dass es den Terrorrelativierern und - verherrlichern so schwierig und mühsam wie möglich gemacht wird.

    Auch zum Preis verlorener Prozesse. Mögen es die Anhänger so schwer und kompliziert wie möglich haben. Da bin ich einseitig und parteiisch.

  • Tja, der BDS.

    Kauft nicht bei Juden 2.0.

    Und manche Leuten fühlen sich so links, wenn sie für den BDS sind, so gegen die Kapitalisten, den Westen, so revolutionär. Très chic.

    Lustig ist, dass Hauptsponsor die Ford Foundation war bis 2011 der Rockefeller Brothers Fund (RBF) zum wichtigsten Geldgeber für BDS-Unterstützergruppen wurde.

    Hier ist das Ziel der "jüdische Kommunismus".

    Jeder interpretiert seine Projektionen in das Judentum. Für Judentum sagt man heute Zionismus. Statt Antisemit heißt es jetzt Antizionist. Oder gegen den zionistischen kolonialistischen Imperialismus.

    Natürlich ist damit auch das kleine jüdische Restaurant um die Ecke gemeint: "Kauft kein jüdisches Hummus!"

    So projizieren die Leutchen vor sich hin, nix dazu gelernt in 100 Jahren. In tiefer Unbewusstheit.

    Wie meinte schon Sartre damals so treffend? Gäbe es die Juden nicht, der Antisemit würde sie erfinden.

  • Was soll der Kommentar? Langsam nervt das relativieren. Die BDS-Bewegung hat einen antisemitischen Bezug. Der Scheiss muss nicht unterstützt werden und eine kritische Meinung zur israelischen Politik ist ohne diesen auch möglich.



    Was kommt als Nächstes? Remigrationsworkshops in einer Stadthalle? Ist ja legal, solange nüchtern Diskutiert und nicht gehetzt wird…

  • Während die Entschließung darauf abzielte, einen festen Standpunkt einzunehmen, unterstreichen die nachfolgenden juristischen Auseinandersetzungen, insbesondere in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, das empfindliche Gleichgewicht zwischen der Bekämpfung von Hass und der Wahrung demokratischer Grundsätze. Die Entscheidungen der Gerichte zum Schutz der freien Meinungsäußerung, selbst in umstrittenen Fällen wie diesen, erinnern uns daran, wie wichtig es ist, die Grundrechte zu schützen, selbst wenn die geäußerten Ansichten zutiefst spalterisch sind. Die wiederholte Notwendigkeit für Aktivisten, ihre Rechte einzuklagen, zeigt jedoch die anhaltende Spannung zwischen politischen Entschließungen und verfassungsmäßigen Freiheiten. Die Situation erfordert einen nuancierten Ansatz, der Antisemitismus wirksam bekämpft und gleichzeitig die demokratischen Werte der freien Meinungsäußerung und der offenen Debatte respektiert.

    Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

  • Da kollidiert gar nichts. Antisemitismus ist keine Meinung. Die BDS-Ideologie ist totalitär und antidemokratisch, bewegt sich somit außerhalb des grundrechtlichen Rahmens. Das hat Meron Mendel in seinem Buch "Über Israel reden" eindrücklich herausgearbeitet (Kapitel 6).

  • Gegen eine Bundestagsresolution kann man nicht gerichtlich vorgehen, weil sie keine direkte rechtliche Wirkung hat. Es handelt sich nur um eine Meinungsäußerung.

  • Meinung ist etwas persönliches. Wie der Glaube eines Menschen oder seine Sexualität.



    In diese hat der Staat niemals einzugreifen und es ist das Fundament unserer liberalen Gesellschaft, dass er das eben nicht darf.

    Aber Meinung endet dort wo man sein eigenes zu oder gegen die Anderen trägt.



    Da wird sie zur ausgelebten Haltung und diese kann in vielen vielen Fällen absolut strafbar sein. Je nach Kontext.

    Und wenn jemand sich hier öffentlich so Präsentiert, dass darauf die Forderung zur Entwaffnung und defacto Vernichtung Israels liegt ist das zu Recht strafbar. Denn es ist die Billigung von Straftaten und kann je nach Auslegung auch als Aufruf zu Straftaten und Volksverhetzung ausgelegt werden.



    Niemand darf hier den Hitlergruß zeigen, das NS Regime verherrlichen, ein Kalifat fordern, Frauen unterdrücken oder eben zur Vernichtung Israels oder Juden weltweit aufrufen.

    Ich verstehe nicht warum es da dran einen Zweifel gibt. Das war mal Konsens bei allen die nicht sowieso als Feinde unsere liberalen Gesellschaft gesehen werden wollen.

    • @Thomas O´Connolly:

      Falsch. Der Staat darf eben eingreifen, wenn andere Rechte bedroht sind. Dies gilt immer bei höherwertigen Rechten. das Grundgesetz ist so aufgebaut.

    • @Thomas O´Connolly:

      So ist es: Die Menschenwürde in Art. 1 GG ist höher angesiedelt als die Meinungsfreiheit in Art. 5 GG. Ganz einfach.

  • Die Frage ist doch ob BDS zukünftig noch nötig ist, oder ihnen nicht die Aufgabe quasi abgenommen wird durch derzeitige Entwicklungen eben auch im juristischen Bereich.



    "Israeli tanks, jets and bulldozers bombarding Gaza and razing homes in the occupied West Bank are being fueled by a growing number of countries signed up to the genocide and Geneva conventions, new research suggests, which legal experts warn could make them complicit in serious crimes against the Palestinian people." www.theguardian.co...war-crimes-warning



    Hinzu kommt das Gutachten des IGH zur Besatzung, dass zwar nicht rechtsverbindlich ist, aber es ist naiv zu denken, dass dies keine Auswirkungen in zukünftigen Verfahren hat. Insbesondere auch der Fakt, dass laut IGH Israel gegen das Verbot von Segregation und Apartheid verstößt ist nicht zu unterschätzen. Mag sein das v.a. westlichen Staaten dieses Gutachten ignorieren wollen, andere Staaten haben bereits zur Umsetzung des Gutachtens aufgerufen und es ist nicht auszuschließen, dass dieses Gutachten Firmen dreimal nachdenken lässt bevor sie Geschäfte mit Israel machen, wenn ihnen dann eine Klage droht.

  • "Die Meinungsfreiheit gelte unabhängig davon, ob die Meinung „als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“."

    Diese Argumentation öffnet den Rechtsradikalen Tür und Tor!

    • @Robert Trebor:

      "Diese Argumentation öffnet den Rechtsradikalen Tür und Tor!"

      --> Diese Argumentation ist der Kerngehalt der Meinungsfreiheit. Und ja auch rechtsradikale genießen - genau wie linksradikale - Meinungsfreiheit.

      Der Spruch: Hass ist keine Meinung!" ist zumindest juristisch völliger Unfug.

  • Nehmen wir einmal an, es gäbe eine international agierende Bewegung, die sich für irgend etwas Gutes einsetzt, und diesen Bestrebungen auch in kommunalen Räumen nachgeht.

    Dann stellte sich heraus, das im internationalen Leitungsgremium ein ganzer Haufen rechtsextremer Terrororganisationen vertreten sind. Ups. Was machen wir denn da?

    Fällt das unter Meinungsfreiheit? Wohl kaum. Bekäme diese Organisation weiterhin Zugang zu kommunalen Räumen, tausende würden dagegen demonstrieren. Zurecht.

    Hier nur haben wir es mit einer antisemtischen, halt, halt, die einen sagen so, die anderen sagen so, also hier haben wir es mit einer "israelkritischen" Bewegung zu tun, in deren internationalen Leitungsgremien Hamas, Islamischer Jihad und PFLP sitzen:

    bdsmovement.net/bnc

    "The current members of the BNC are:

    Council of National and Islamic Forces in Palestine"

    en.wikipedia.org/w...and_Islamic_Forces

    "The group's committee includes representatives of the following organizations:

    Islamic Resistance Movement (Hamas)

    PFLP

    Palestinian Islamic Jihad"

    Ups! Weiß das keiner? Kratzt wohl keinen.

    • @Jim Hawkins:

      Das ist die Palästinensische Abteilung von BDS. Das sollte man dazu schreiben.

      • @Uns Uwe:

        Derselbe Name, dieselben Logos, die gleichen Parolen, dieselben Ziele und doch etwas ganz anderes.

        Reizend.

    • @Jim Hawkins:

      Da sind halt im Wesentlichen einfach alle palästinensischen Organisationen vertreten. Die PFLP ist übrigens auch Mitglied der PLO, die international als Vertretung der Palästinenser anerkannt ist.

      • @Francesco:

        Na, ja, so ist das eben, da sind halt alle islamistischen Terrororganisationen vertreten, was will man da machen?

        Hauptsache Zivilgesellschaft.

        Ich kann nichts darüber finden, dass die PFLP zur PLO gehört. Vielleicht können Sie ja helfen.

        de.wikipedia.org/w...ng_Pal%C3%A4stinas

  • Meinungsfreiheit gilt auch und erst recht für falsche Meinungen. Insbesonders wenn die Regierung sie für falsch hält.

    • @Wee:

      Meinungsfreiheit endet wo die Rechte anderer beschnitten werden. Nach Ihrer Argumentation, dass was die Regierung nicht mag richtig ist, sind auch Rechtsradikale und Islamisten und deren Äußerungen ok. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht Ihre Intention war.

      • @Bluewater:

        Natürlich sind die Äußerungen ok, auch wenn sie meiner Meinung nach, ihrer Meinung nach oder der Meinung der Regierung nach grottenfalsch sind.

        Nehmen Sie in ihre Liste ruhig auch unsere Kirchen auf, die selber der Meinung sind, dass alle anderen Bekenntnisse Unsinn verbreiten.

      • @Bluewater:

        Meinungsfreiheit endet wo die Rechte anderer beschnitten werden.



        ---



        EINE MEINUNG beschneidet keine RECHTE Anderer!



        Wenn ich sage:



        Nationalismus, Faschismus oder Antisemitismus ist die besch... chrm Art & Weise von Ideologie, die ich mir vorstellen kann!



        hindert DAS keinem daran, diese o.a. Meinungen zu haben, auch auszusprechen.



        Die RECHTE werden erst dann beschnitten, wenn daraus konkrete Handlungen folgen!



        Das kann von "Mobbing, wo auch immer, über keine Wohnung... usw." bis zum "Baseballschläger oder Messer, gar mehr" gehen"! :-(

    • @Wee:

      Dafür gibt es sogar eine Grundöage im GG_



      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



      Art 3



      (...)



      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.



      ----



      Das deckt mMn. jeden Rassismuss, Antisemitismus usw ab. Der Verbietet sich, wenn wir den Artikel ernst nehmen, dann von selbst!



      Ps. Dochmit "Niemand" sind Menschen gemeint, nicht Staaten, Regierungen usw.



      Deren Handeln ist mMn., wenn sie gegen Menschenrechte usw verstoßen, sehr wohl auch zu Recht zu kritisieren. Gleich wo auf der Welt DAS geschieht! :-(

  • Antisemitismus ist keine Meinung. Wenn die BSD-Bewegung sich nicht von antisemitischen Elementen trennen kann oder will, gehört sie nicht in den öffentlichen, mit Steuergeldern finanzierten Raum. Das gilt auch für die Pro-Palestina-Proteste. Die Forderung nach einer Zwei-Staaten-Lösung ist legetim und richtig. Die Forderung nach einem Ende des Staates Israel ist es nicht.

    • @Bluewater:

      Und die Forderung, dass kein palästinensischer Staat entstehen darf, ist die legitim? Wenn ja, warum?

    • @Bluewater:

      Und wer sollen diesen Palästinenserstaat gegen Israels Willen durchsetzen und mit welchen Mitteln?

  • Es gab wohl nie bessere Argumente, Israel wirtschaftlich zu boykottieren und dort keine Investition zu tätigen und ggf zu reduzieren.



    Und wer dieselben Kriterien an "Argumentationsmuster" anlegt, kann wohl kaum zu einem anderen Schluß kommen, dass eine ganze Reihe Äußerungen aus dem Bundestag und den Regierungsparteien "antiarabisch" sind. Denn auch dort wird zB "teilweise das Existenzrecht Palästinas bestritten"...



    Aber angesichts der Tat in Solingen ist es wohl schwierig bis aussichtslos das Gleichgewicht von Bewertungen noch zu halten.

    • @Monomi:

      Ist Israel dass einzige Land, das schlechte Dinge macht? Nein, ist es definitiv nicht. Das wird auch niemand vom BDS behaupten (können). Ist Israel das einzige Land, welches nach BDS auch in den Bereichen Kultur und Wissen, boykottiert werden soll? Anscheinend schon. Warum? Vielleicht weil es Juden sind? Wer bei BDS kein Antisemitismus finden möchte oder kann, der will vielleicht auch nicht suchen. Oder sich selbst hinterfragen.

      • @Müller Christian:

        Vielen Unrechtsstaaten werden ja schon durch andere Staaten sanktioniert wie Russland, Nordkorea, Syrien usw aus bekannten Gründen. Da die Staatengemeinschaft bei Israel eine Ausnahme macht, Deutschland sogar Waffen liefert, obwohl dieses ja nachweislich seit Jahrzehnten das Völkerrecht bricht, ist halt eine zivile Organisation eingesprungen.

        • @Moritz Pierwoss:

          Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Freut mich immer wenn man vernünftig diskutieren kann. Sie haben hier mit den Waffenlieferungen ein kluges Argument gebracht. Aber wenn es um die Waffenlieferungen geht, warum protestiert BDS nicht dagegen. Warum sollen Kultur und Wissenschaft boykottiert werden, obwohl viele dort ebenfalls gegen die Regierung sind? Ubd glauben Sie wirklich dass sich BDS auflösen würde wenn Israel keine Waffen mehr bekommt? Beschwerd sich BDS eigentlich auch über Waffenlieferung an iranische Milizen, mit denen jüdische Zivilisation beschossen werden?

          Wenn man das Blutvergießen im Nahen Osten wirklich bekämpfen und brandmarken möchte, dann doch bitte alle Player gleich behandeln, und nicht nur einen, oder?