Altersarmut in Hamburg: Rentner darf Pfandgeld behalten
Ein Hamburger Sozialamt zieht Hans S. seine Erlöse vom Flaschensammeln nicht mehr von der Grundsicherung ab. Allerdings nur bis 50 Euro.
Foto: Martin Schutt/dpa
Der Fall hatte im Januar hohe Wellen geschlagen: Das Sozialamt Hamburg-Altona zog einem Rentner, der Pfandflaschen im Wert von 58 Euro sammelte, dieses Geld von seiner Grundsicherung ab. Das Bezirksparlament Altona nannte diese Praxis „sozial schlicht grob unbillig“ und forderte die Verwaltung auf, die Sache zu korrigieren. Am 21. Mai teilte das Amt dem Mann mit, dass er künftig 50 Euro im Monat behalten darf.
Der zuerst von der Straßenzeitung Hinz + Kunzt berichtete Fall ist auf der Seite eines Bloggers dokumentiert, auf der Rentner Hans S. über seine Erfahrungen mit dem Sozialamt berichtet. Der 75-Jährige erhält zusätzlich zu einer kleinen Rente Grundsicherung im Alter und sammelt seit letztem Sommer Flaschen, um gestiegene Kosten für Lebenshaltung und Medikamentenzuzahlungen auszugleichen.
Das Sozialamt bezog sich auf Paragraf 82 des Sozialgesetzbuchs XII, wonach dies als Einkommen zu werten und abzuziehen sei. „Wie kann man mit alten, armen Menschen so umgehen?“, empörte sich Hans S. Andere Ämter, hatte er sich erkundet, taten das nicht.
Die Bezirksversammlung forderte deshalb am 15. Januar, das Amt möge künftig die Bestimmungen „größtmöglich wohlwollend“ auslegen. Zudem sei Pfandflaschensammeln gar ein „Dienst an der Gesellschaft“, da es Vermüllung durch Glas, Plastik und Blech entgegenwirke. Nach Möglichkeit sollten die Kürzungen zurückgenommen werden. Außerdem solle Hamburgs Sozialbehörde einen Leitfaden für Hamburgs Bezirke herausgeben, damit die Handlungssicherheit haben.
Rentner soll künftig Pfandbons als Nachweis zeigen
Letzteres ist nun passiert. Sogar das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich eingemischt und zu diesem Thema „positioniert“, wie Altonas Bezirksprecher Mike Schlink berichtet. Man habe sich mit dem BMAS ausgetauscht und eine „generelle Bewertung der Rechtslage“, an die sieben Bezirke geschickt, sagt auch Sozialbehördensprecher Wolfgang Arnhold.
Das BMAS sehe Erlöse aus Pfandsammeln zwar grundsätzlich als anzurechnendes Einkommen. Entscheidend sei dann jedoch, wie hoch diese Beträge waren und ob diese noch als „moderat“ angesehen werden könnten, weil sie die Sicherstellung des Lebensunterhalts „nicht wesentlich“ beeinflussen.
Hans S., Rentner
Auf dieser Grundlage, so schreibt Mike Schlink, habe das Bezirksamt Altona auch in diesem Einzelfall bewertet, was ein „moderater Betrag ist“. So kommen die dem Rentner genannten 50 Euro zustande.
Hans S. findet die Kehrwende halbherzig. Denn die Grenze von 50 Euro scheint ihm willkürlich gewählt. Auch bekommt er sein Geld nicht zurück. Und obendrein verlangt das Amt, er solle künftig „zu den Einnahmen den Pfandbon als Nachweis vorlegen“. Nur dann gelte die neue Regel.
Da so ein Bon, wie ihn Pfandautomaten ausdrucken, an der Ladenkasse einbehalten wird, würde das bedeuten, dass Sammler nach der Flaschenabgabe erst einen Kopiershop aufsuchen und den Bon kopieren müssen, bevor sie im Laden ihr Pfandgeld abholen.
Hierzu sagt Sprecher Mike Schlink, dies sei „in der Tat missverständlich formuliert“. Gefordert sei nicht der Pfandbon, sondern der Kassenbon, den man an der Kasse erhält.
Hans S. fordert sein altes Pfandgeld zurück
Gleichwohl findet Hans S., die Bon-Anforderung bürokratisch. „Das verleitet die Menschen dazu, ihre Einnahmen der Behörde gar nicht mehr zu melden.“ Der Rentner hat nun eine Eingabe an die Hamburgs Bürgerschaft geschrieben, in der er seinen Fall schildert. Er fordert auch sein altes Pfandgeld zurück.
„Wenn ich jetzt 50 Euro behalten darf, warum durfte ich das nicht im letzten Sommer?“ Und er fordert, dass für Empfänger von Grundsicherung im gesamten Stadtgebiet die Einnahmen aus Flaschensammeln „vollständig anrechnungsfrei“ sind.
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