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Alan Kurdi bei Rettung bedrohtGewehre gegen Seenotretter*innen

Die Alan Kurdi ist bei einer Seenotrettungsaktion vor der libyschen Küste heftig bedroht worden. Die Ocean Viking sucht noch immer nach einem sicheren Hafen.

Immer wieder müssen die Seenotretter*innen eingreifen, weil sonst noch mehr Menschen sterben Foto: dpa

Rom dpa | Während einer Rettungsaktion im Mittelmeer ist die Besatzung des deutschen Rettungsschiffs „Alan Kurdi“ am Samstag nach eigenen Angaben von libyschen Streitkräften bedroht worden. Drei libysche Schiffe hätten die „Alan Kurdi“ bedrängt. Maskierte hätten Warnschüsse in die Luft und ins Wasser abgegeben und gedroht, „Bordgeschütz klarzumachen“, weil sie die Flüchtenden selbst übernehmen wollten, sagte der Sprecher der Hilfsorganisation Sea-Eye, Gorden Isler. Die Menschen in Seenot seien mit Maschinenpistolen bedroht worden.

Zuvor sei das Schlauchboot, auf dem sich die 92 Personen befanden, vor der libyschen Küste in Schwierigkeiten geraten. Einige Menschen seien aus Panik bereits ins Wasser gesprungen. „Es ist eine sehr bedrohliche Situation“, sagte Isler, bevor die libyschen Schiffe abzogen. Etwa zehn Gerettete seien an Bord der „Alan Kurdi“, die Crew sei in einem Schutzraum im Heck des Schiffes. „92 Menschen und 17 Rettungskräfte sind in Lebensgefahr“, schrieb Isler auf Twitter.

Inzwischen sei die „akute Bedrohungssituation“ vorbei, die Libyer hätten abgedreht, sagte Isler später. Alle Geretteten seien nun an Bord der „Alan Kurdi“. „Für die Crew war das ein völliger Schock, so etwas haben wir noch nie erlebt.“

Die EU unterstützt die libysche Küstenwache darin, Menschen, die über das Mittelmeer nach Europa wollen, zurück in das Bürgerkriegsland zu bringen. Italien liefert zum Beispiel Boote an die Libyer. Die „Alan Kurdi“ sei in der libyschen Such- und Rettungszone und nicht in libyschen Territorialgewässern unterwegs gewesen, betonte Isler.

Malta sträubt sich gegen „Ocean Viking“

In der Zwischenzeit sucht die „Ocean Viking“ noch immer nach einem Hafen, an dem das Rettungsschiff mit den 104 Menschen anlegen darf, die sie vor einer Woche aus Seenot gerettet hat. Die Betreiberorganisationen Ärzte ohne Grenzen und SOS Méditeranée erklärten am Freitag, sie hätten gebeten, Italien oder Malta anlaufen zu dürfen. Bislang gebe es aber kein Antwort, teilte SOS Méditeranée mit.

Eine Fahrt nach Libyen habe das Schiff abgelehnt, weil nach internationalem Recht kein Hafen dort als sicher betrachtet werden könne.

Die „Ocean Viking“ hatte die Menschen vor Libyen gerettet. Sieben humanitäre Gruppen verhandelten am Freitag mit der italienischen Innenministerin Luciana Lamorgese. Sie verlangten von der EU, die Flüchtenden in den nächstgelegenen Hafen zu lassen. Außerdem sei es ein Verstoß gegen internationales Recht, wenn die libysche Küstenwache Schiffe der Flüchtenden auf dem Weg nach Europa stoppe, weil die Vereinten Nationen und die EU Libyen nicht als sicheren Hafen ansähen.

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16 Kommentare

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  • Die immer wieder gestellte Frage, warum die"Retter" keinen Hafen in Afrika ansteuern, ist leicht beantwortet: Die Besatzung befände sich in kürzester Zeit in Seenot, wahrscheinlich aber ohne Schwimmwesten!

  • In einem auch via TAZ veröffentlichten Artikel heißt es:



    "Wir sind nie demokratisch gewesen



    Politisch, ökonomisch, sozial: In der Industriegesellschaft herrscht das Regime der Grenzen. Es schließt Menschen aus oder ein ... Genau genommen kann man sagen: Wir sind nie demokratisch gewesen. Jedenfalls dann nicht, wenn man unter Demokratie eine gesellschaftliche Lebensform versteht, in der für alle Bürger und Bürgerinnen die gleiche Teilhabe an der politischen Gestaltung ihrer eigenen Lebensbedingungen gewährleistet ist."



    taz.de/Aus-Le-Mond...omatique/!5635808/

    • @Uranus:

      *Mein Kommentar knüpft am Demokratieverständnis an, das von Deutschland/Europa aus so gerne in die Welt hinausgetragen wird.

  • Da in verschiedenen Filmen bereits die Schusswaffen gegen Flüchtende subsaharische AfrikanerInnen zu sehen waren, muss der UN-Sicherheitsrat die Lage behandeln: gibt es hier eine Mordsituation auf See?



    Hat die Libysche Marine den Auftrag die Flüchtenden zu töten? Wie viele wurden bisher ermordet? Welche EU-Politiker sind dafür mit verantwortlich?



    Ganz gleich in welcher Meilen-Zone: es gibt kein Recht Unbewaffnete auf Booten oder in Seenot Geratene zu erschießen.



    Hier ist eine internationale Schutzzone gefragt!

  • Hm, da bleiben mir irgendwie ein paar Fragen unbeantwortet.

    "Lybische Streitkäfte", "lybische Schiffe" in Zusammenhang mit Maskierten und Eigenangaben sind mir mit Blick auf den Bürgerkrieg zu schwammig.



    Welche Fraktion war es genau? Gibts es weiteres (Beweis-)Material (z.B. Bilder, Videos etc)?



    Wer war zuerst vor Ort? Siehe erstes Zugriffsrecht im Zusammenhang mit einer Küstenwache? Gibt [bereits (weitere)] unabhängige Quellen?

    Sollten es wirklich Einheiten der lybischen Küstenwache der international anerkannten Regierung oder General Haftars gewesen sein, wäre das ziemlich heftig (da die, meines Wissens, zwei stärksten Parteien im Bürgerkrieg).



    Wenn es Einheiten einer anderen, kleineren Fraktion o.ä. waren, immernoch verdammt besorgniserregend.

  • Die Search and Rescue-Zone ist nicht die 12-Meilen-Zone oder die Wirtschafts- bzw. Zollzone. Die SAR-Zone ist anders international festgelegt. Und danach befand sich die 'Alan Kurdi' in der libyschen SAR-Zone. Da haben auf Verlangen allein die Libyer mit ihren Kräften die Hoheit. Noch Fragen?

    • 0G
      07301 (Profil gelöscht)
      @Vordenker112:

      Habe ich dies überlesen? Ist im Artikel ist etwas von SAR zu lesen?

      Ob die Alan Kuirdi innerhalb der 12-Meilen-Zone war oder nicht, erschliesst sich mir nicht. Falls sie drin waren, können sie froh sein, nicht in Gewahrsam genommen worden zu sein.

      • @07301 (Profil gelöscht):

        "Habe ich dies überlesen?"

        Ja, haben Sie. Tipp: langsamer lesen. Aus dem Artikel:

        "Die 'Alan Kurdi' sei in der libyschen Such- und Rettungszone und nicht in libyschen Territorialgewässern unterwegs gewesen, betonte Isler."

        Also: *in* der lybischen SAR (SAR="search-and-rescue", Such- und Rettungszone), aber *nicht* in den 12-Meilen Hoheitsgewässer.

        Jetzt kann mensch auch behaupten, Herr Isler lüge -- aber um dann ernst genommen zu werden müsste eine handfeste Quelle her.

        • 0G
          07301 (Profil gelöscht)
          @tomás zerolo:

          Wer ist denn mensch?

          • @07301 (Profil gelöscht):

            Sie? Oder nicht Sie?

            Das ist hier die Frage. Nur Sie haben die Antwort...

    • @Vordenker112:

      SAR Zone dient in erster Linie der Organisation und Koordinierung von Rettungsaktivitäten.



      Auch in der SAR-Zone gelten der Grundsatz der Hohen See und das ihm innewohnende Recht auf freie Schifffahrt. Die libysche Küstenwache hat keine "exklusive Rettungskompetenz". Jedes Schiff hat vor Ort die Befugnis, einen Rettungseinsatz durchzuführen. (www.lto.de/recht/h...t-voelkerrecht/2/)

      • @meinereine:

        Ein Blick an das Seerechtsübereinkommen verschafft Klarheit. Kein Schiff darf in die Hoheitsgewässer eines Küstenstaates ohne Genehmigung einfahren. Diese Regeln gelten im Fall von Libyen: Grundsätzlich darf Libyen nach den genannten Abkommen vor seiner Küste eine Such- und Rettungszone ausrufen und seine Küstenwache dort für zuständig erklären. Das ist sogar erwünscht, nach den Verträgen wäre Libyen ohnehin in erster Linie für in Seenot geratene Migranten und Flüchtlinge vor seiner Küste zuständig. Doch soll eine solche Ausweitung der Rettungszone stets in Absprache mit den unmittelbaren Nachbarn geschehen. Zudem dürfen außerhalb der eigenen Territorialgewässer (in der Regel eine Zwölf-Seemeilen-Zone) keine Hoheitsrechte ausgeübt werden. Kurzum: Libyen hat kein Recht, private Rettungsschiffe aus internationalen Gewässern zu vertreiben.

      • 0G
        07301 (Profil gelöscht)
        @meinereine:

        Wie kommen Sie darauf, dass dies außerhalb der 12-Meilen-Zone war?

  • Weder die Vereinten Nationen noch die EU haben sich jemals zu Libyen als sicherer oder unsicherer Hafen je in irgendeiner Form geäußert. Die Aussage ist schlichtweg falsch.

    Ferner finden Urteile des EGMR auf die libysche Seenotrettung überhaupt keine Anwendung.

    Sehr merkwürdig ist auch, dass die taz erst kürzlich Malta etwaige Rechtsverstöße im Zusammenhang mit einer Rettung in der maltesischen Rettungszone vorwirft und jetzt auf einmal sehr klar darstellt, dass die Seenotrettungszone gerade kein Staatsgebiet darstellt.

    • @DiMa:

      Die UNHCR hat sich mehrfach dahin gehend geäußert, dap Libyen kein sicherer Ort und libyische Häfen keien sicheren Häfen sind. Zu lesen unter anderem hier:



      www.unhcr.org/dach...q-seenotrettung#10:



      „… Angesichts der Inhaftierungspraxis unter menschenrechtswidrigen Bedingungen in Libyen kommen libysche Häfen nicht als sichere Orte in Betracht.“

      • @meinereine:

        Die UNHCR ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen und nicht die Vereinten Nationen. Die UNHCR ist auch nicht berechtigt, Stellungnahmen für die Vereinten Nationen abzugeben.

        Die Vereinten Nationen haben sich niemals zu Libyen als sicherer Hafen geäußert.