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AfDlerin klagt gegen Kündigung Gottes Brandmauer

Kommentar von

Benno Schirrmeister

Die Caritas Salzgitter hat einer Erzieherin gekündigt, weil sie für die AfD kandidiert hat. Die Geschasste wehrt sich mithilfe eines rechten Anwalts.

G eplant ist, dass kommenden Freitag vorm Arbeitsgericht Braunschweig eine Güteverhandlung zur fristlosen Kündigung der Kita-Erzieherin Kerstin Zimmermann stattfindet. Oft werden solche Termine allerdings noch verschoben. So oder so „wird da nicht viel passieren“, vermutet Zimmermanns Anwalt Dirk Schmitz M.A., der dafür trotzdem eigens aus dem 300 Kilometer entfernten Iserlohn anreisen müsste.

Seine Mandantin habe nämlich, verrät er der taz, „jetzt auch eine ordentliche Kündigung erhalten“. Und zwar „wie vermutet, nur mit der einen Begründung“, so Schmitz, „dass sie für die AfD bei der Kommunalwahl kandidiert hat“. Das Mandat im Ortsrat von Salzgitter-West hat Zimmermann auch errungen, was diverse Af­Dflu­en­ce­r*in­nen und alle möglichen rechten Newsportale als Riesenerfolg feiern, während sie die Entlassung als komplett unfair beklagen.

Das ist sie offenkundig nicht. Rechtlich fragwürdig, vielleicht. Aber unfair, das wäre sie ja nur, wenn die Caritas Salzgitter die Bodybuildingweltmeisterin aus einer bloßen Laune heraus, aufgrund ihres sportlichen Erfolgs oder unter Berufung auf nachträglich festgelegte Regeln gefeuert hätte.

Hat sie aber nicht: Die Caritas ist das katholische Sozialwerk. Und weil Kirchen den Anspruch haben, sich in allen ihren Erscheinungsformen ganz aus ihrem Glauben abzuleiten, dürfen sie besonders klare Anforderungen auch an den Lebenswandel ihrer Mitarbeitenden stellen. Dritter Weg heißt das im Arbeitsrecht. Früher hatten Einrichtungen in religiöser Trägerschaft unter Berufung darauf sogar ihren Raumpflegekräften das passende Bekenntnis abverlangt.

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Das hat sich etwas gelockert. Aber Kirchen nehmen weiterhin nicht hin, wenn mit der Verkündigung betraute Mit­ar­bei­te­r*in­nen im Privatleben „kirchenfeindlichen Tätigkeiten“ nachgehen. Laut den 2024 vorgelegten Erläuterungen der deutschen Bischofskonferenz „zum Umgang mit extremistischen Positionen“ betrifft das neben Seel­sor­ge­r*in­nen auch Angestellte im pädagogischen und erzieherischen Bereich. Und als Beispiele für „kirchenfeindliche Tätigkeiten“ nennt das Dokument sowohl die Kandidatur als auch die Wahlwerbung für „rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern“ – namentlich die AfD. Also fast wirkt es, als wäre die Bodybuilderin mit voller Absicht gegen diese Brandmauer angerannt.

Jedenfalls wird diese von Zimmermanns Kandidatur auf wirklich allerunterster Ebene der kommunalen Selbstverwaltung einem Stresstest unterzogen. Denn ob diese Regeln zulässig sind, ob die Caritas eine Kandidatur als persönliches Verhalten werten und genauso wie menschenfeindliche Äußerungen bestrafen kann, oder sie hinnehmen muss, wie eine passive Parteimitgliedschaft, ist juristisch noch nicht geklärt. „Das geht bestimmt bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagt Anwalt Schmitz M.A., der auf die Frage, wie wohl seine Mandantin zu ihm gekommen sei, im fernen Iserlohn, darauf verweist, dass er ja „viel zum Thema veröffentlicht“ habe.

Das ist nicht unwahr. Wissenschaftliche Publikationen sind aber wohl nicht damit gemeint: Der Mann firmiert in erster Linie als Gastkommentator rechter Onlinegazetten, als Betreiber hasserfüllter Social-Media-Seiten und als Klinikgeschäftsführer. Als Anwalt praktiziert er selten, meist aber in Baden-Württemberg, wo er höckenahe AfDler vor Gericht vertritt. Und sich selbst, wenn auch erfolglos: Am 20. Mai hat ihn das Landgericht Offenburg wegen des Verbreitens verfassungswidriger Propaganda in zweiter Instanz verurteilt. Noch ist das nicht rechtskräftig. Aber für manche reicht das ja schon als Empfehlung.

Benno Schirrmeister Reporter und Redakteur

Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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3 Kommentare

  • Don Geraldo

    Vor über 300 Jahren begann in Europa die Aufklärung. Dadurch wurden die Menschen vom Joch der Kirchen befreit. Allerdings in Deutschland nicht wirklich, diese Religionsvereine genießen immer noch Sonderrechte, die z.B. in Frankreich vollkommen undenkbar wären.



    Es ist also an der Zeit, die Aufklärung auch in Deutschland endlich zu vollenden.

    PS: Daß die Kirchenfirma Menschen ausgrenzt mit der Begründung, diese würden angeblich Menschen ausgrenzen, ist ja fast schon ein Eingeständnis, die eigene Religion nicht verstanden zu haben.



    Wie war das noch mit der rechten und der linken Backe? Und haben sich nicht schon vor über 2000 Jahren die ganz besonders Frommen beschwert, daß ihr Boss nicht sie, sondern den gesellschaftlich ausgegrenzten Zöllner besuchte ? Der hat ihnen daraufhin die Geschichte von dem Splitter und dem Balken im Auge erzählt.



    Aber wahrscheinlich ist das heute in den Religionsbetrieben nicht mehr von Belang, wenn sie überhaupt schon mal davon gehört haben.

  • Il_Leopardo

    Das christliche Menschenbild ist ja wohl mit dem der AfD nicht in Übereinstimmung zu bringen. Während vor Gott alle Menschen gleich sind, sind sie es für die AfD, das pfeifen selbst in Salzgitter die Spatzen vom Dach, keineswegs. Migranten, deren Kinder ja auch in die Kita gehen, sind es jedenfalls nicht. Was also will diese Dame den Kindern dort mitgeben?

  • Herma Huhn

    Wenn das Bundesverfassungsgericht dem Träger der Kita recht gibt und die Kündigung rechtsfest macht, wäre das auch ein guter Hinweis darauf, wie selbiges Gericht bei einem Verbotsverfahren entscheiden würde.



    Wenn die AfD nämlich verboten wäre, wäre schon eine passive Mitgliedschaft Grund genug für die Kündigung, und dann sogar bei nicht kirchlichen Trägern.



    Das wäre aber dann der einzige Nutzen, den dieser kirchliche Sonderweg für die Gesellschaft hätte. Kita Erzieher als Verkünder des christlichen Glaubens anzusehen, obwohl die meisten Kitas finanziell von den Kommunen getragen werden und Kinder aller Glaubensrichtungen bei sich aufnehmen, ist schon weit hergeholt.