AfD Sachsen ruft zu Lehrer-Meldung auf: Petz-Partei AfD plant neues Portal
In Hamburg fordert die AfD Schüler auf, Kritik über die Partei zu melden. Nun folgt Sachsen und erinnert dort andere Politiker an die Stasi.
Seit dem 18. September betreibt die Hamburger AfD bereits ein so genanntes „Informationsportal Neutrale Schulen Hamburg“. Dort sollen SchülerInnen und Eltern angebliche Stimmungsmache gegen die AfD melden können. Die Partei fordert dazu auf, auf „plumpes AfD-Bashing“, „unsachliches Unterrichtsmaterial“ oder „Pädagogen, die mit ‚FCK-AfD-T-Shirts‘ vor die Schüler treten“ ebenso zu melden wie Aushänge in den Schulen, in denen zu Demonstrationen gegen die AfD aufgerufen wird.
Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) kritisierte die Pläne der sächsischen AfD-Fraktion jetzt: „Das ist eine ekelhafte Gesinnungsschnüffelei, wie man sie noch aus Zeiten der Nazi-Diktatur oder von der Stasi kennt“, sagte er der Freien Presse. „Es spricht Bände, wenn sich die AfD wieder solcher Mittel bedienen und zu einer Überwachungsbehörde in eigener Sache aufschwingen will.“ Er werde sich klar vor die Lehrer stellen und die Gesellschaft sollte dies auch tun. „Lehrer müssen im Unterricht parteipolitisch neutral bleiben. Aber sie haben eine Pflicht zum demokratischen Diskurs“, sagt Piwarz.
Auch die Hamburger Schulbehörde hatte sich strikt gegen das Portal gewandt: „Hier werden Kinder zu Denunzianten gemacht und einseitig für Anliegen der AfD instrumentalisiert“, sagte Behördensprecher Peter Albrecht. „Unabhängig davon prüfen wir, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, wenn Schüler, Eltern oder Lehrer dort schulische Vorfälle melden.“
AfD verletzt Diskriminierungsverbot
Auch der Bundesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wendete sich am Montag gegen die Pläne. „Die AfD verletzt mit Äußerungen etwa über Flüchtlinge, Homosexuelle und andere das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot. Es ist die Pflicht von Lehrkräften, darauf hinzuweisen“, sagte GEW-Bundesvorstand Ilka Hoffmann der taz. Die Präambeln der Schulgesetze bezögen sich auf das Grundgesetz und verlangten, dass Demokratie, Toleranz und Menschenrechte geachtet werden.
Gleiches gelte für die Verharmlosung des Nationalsozialismus. „Wenn ich da an zum Beispiel an Gaulands ‚Vogelschiss‘-Rede denke – das muss ins rechte Licht gerückt werden, dazu bin ich verpflichtet als Lehrperson“, so Hoffmann.
Die AfD würde behaupten, dass Lehrkräfte, die sich kritisch über die Partei äußern, das Neutralitätsgebot verletzen. Für die schulische Bildung gelte aber der Beutelsbacher Konsens. Der verlange zwar, dass Lehrkräfte Inhalte neutral darstellen müssen. „Dass heißt aber nicht, dass sie nicht ihre Meinung äußern dürfen. Sie müssen diese nur als Meinung kenntlich machen“, sagte Hoffmann.
Schon seit einiger Zeit würde die Partei nicht nur Informationen sammeln, sondern konkret gegen einzelne Lehrkräfte vorgehen. „Wir beobachten das bereits jetzt in Hamburg und Bremen, wo von der AfD etwa Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht wurden“, sagte Hoffman.
Macht die AfD auch gegen Schulbücher mobil?
So hatte die Bremer AfD im Juni Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Lehrer eingereicht, weil dieser im Unterricht eine Pressemitteilung eines Bremer AfD-Stadtteilabgeordneten thematisiert hatte und dabei auf das Internet-Portal „AfD-Watch Bremen“ aufmerksam gemacht hatte.
Bislang richteten sich die Aktivitäten der AfD, wie in diesem Fall, hauptsächlich gegen direkte Kritik an der Partei, sagte Hoffmann. „Sie behauptet dann, es handele sich um unangemessene Kritik an ihrem Programm.“
Allerdings gebe es viele Lehrinhalte, die vor Kurzem modernisiert wurden und die auch von konservativen Gruppen oft angegangen werden, sagte Hoffmann. Beispiel sei etwa die Reform des Sexualkundeunterrichts, in dem nun auch sexuelle Vielfalt dargestellt werde. „Es ist wohl eher eine Frage der Zeit, bis die AfD versucht, nicht nur gegen Kritik an ihrer Partei, sondern auch gegen solche Inhalte vorzugehen.“
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