Änderung des Geschlechtseintrags: Standesämter sollen Missbrauch stoppen
Drei Bundesländer wollen gegen offensichtlich missbräuchliche Geschlechtsänderungen vorgehen. Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt das aber schon heute.
Standesämter sollen künftig in Fällen „offenkundigen Missbrauchs“ die Geschlechtsänderung verweigern können. Das fordern die drei CDU-Justizministerinnen Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt), Constanze Geiert (Sachsen) und Beate Meißner (Thüringen). Über den Antrag wird am Donnerstag und Freitag auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) in Hamburg beraten.
Seit dem 1. November 2024 genügt eine einfache Erklärung der Betroffenen gegenüber dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag dem empfundenen Geschlecht anzugleichen. Das sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor, das von der Ampelkoalition eingeführt worden war. Anders als zuvor sind keine Gutachten mehr erforderlich. Über 25.000 Menschen machten davon bis Ende 2025 bereits Gebrauch.
Wenige Fälle des Missbrauchs
Die Zahl der mutmaßlichen Missbrauchsfälle ist sehr gering, aber es gibt sie. Im Antrag der drei Ministerinnen werden zwei Fälle erwähnt: Der Neonazi Sven Liebich wechselte Ende 2024 das Geschlecht und heißt jetzt Marla-Svenja Liebich. Eine anstehende Haftstrafe will Liebich nun in einer Frauenvollzugsanstalt absitzen. Außerdem wechselte ein Kriminalkommissar in NRW laut eigener Aussage unter Kollegen nur deshalb das Geschlecht, um bei einer Beförderungsrunde als Frau bessere Chancen zu haben.
Die CDU-Ministerinnen stellen wegen dieser Fälle das Selbstbestimmungsgesetz nicht grundsätzlich infrage. Es soll dabei bleiben, dass das Geschlecht durch bloße Erklärung und ohne Gutachten geändert werden kann. Nachbesserungsbedarf bestehe nur für Fälle „offenkundigen Missbrauchs“. Als Beispiele nennen die Minister:innen, dass die jeweilige Person öffentlich erklärt, der Geschlechtseintrag solle nur „im Scherz“, „zur Provokation“ oder „zur Erlangung sachfremder Vorteile“ geändert werden. Ein Indiz könnte zum Beispiel auch das auffällige Zusammenfallen der Geschlechtsänderung mit einer anstehenden Haft oder Beförderungsentscheidung sein.
Bisher sieht das Selbstbestimmungsgesetz eine Verweigerungsmöglichkeit der Standesämter nicht ausdrücklich vor. Ein missbräuchlicher neuer Geschlechtseintrag führt aber auch nicht automatisch zu den möglicherweise angestrebten Folgen. So ist zum Beispiel Marla-Svenja Liebich nicht zwingend in einer Frauenhaftanstalt unterzubringen. Vielmehr soll bei Haftantritt die geschlechtliche Zuordnung mit psychologischer Unterstützung geprüft und entschieden werden. Dass es hierzu noch nicht kam, lag nur daran, dass Liebich zunächst nach Tschechien flüchtete und jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden muss.
Trotzdem keine Beförderung
Auch die Kommissarin aus NRW hatte keinen Vorteil durch ihren neuen Geschlechtseintrag. Sie erhielt vielmehr ein Disziplinarverfahren und wurde von der Beförderungsrunde ausgeschlossen. Einen Eilantrag hiergegen lehnten die NRW-Verwaltungsgerichte in zwei Instanzen ab.
Den drei Minister:innen genügen solche Korrekturen bei den Rechtsfolgen jedoch nicht. Sie wollen, dass in klaren Missbrauchsfällen schon die Standesämter die Geschlechtsänderung verweigern können. Die Ämter sollen den Fall dann einem Gericht oder einer „zentralen Clearingstelle“ vorlegen. Damit wollen die Minister:innen die Akzeptanz des Gesetzes erhöhen, ohne die Selbstbestimmung zu beeinträchtigen.
Die vorgeschlagene Änderung greift einen Gedanken auf, der sich schon in der Begründung des Selbstbestimmungsgesetzes findet: „In Fällen des offensichtlichen Missbrauchs (…) kann das Standesamt die Eintragung ablehnen.“ Die drei Minister:innen wollen also zur Verdeutlichung der Rechtslage ausdrücklich im Gesetz regeln, was bisher nur in der Begründung erwähnt wurde.
Typischerweise merken die Standesämter allerdings erst im Nachhinein, dass eine Geschlechtsänderung missbräuchlich war. Es müsste also auch die nachträgliche Berichtigung des Personenstandsregisters ausdrücklich erlaubt werden. In der Praxis gibt es allerdings auch dies schon. So billigte das Amtsgericht Würzburg im September 2025, dass die Änderung von Geschlecht und Vornamen einer dreiköpfigen Familie berichtigt wird, weil es der Familie wohl nur um die Verschleierung ihrer Identität gegangen sei. Außerdem ist am Amtsgericht Halle ein Verfahren anhängig, um die Geschlechtsänderung von Marla-Svenja Liebich zu berichtigen. Eine Korrektur des Selbstbestimmungsgesetzes würde also auch insoweit nur klarstellen, was ohnehin möglich ist.
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