Bremer Stadtmusikanten übergossen: Prozess gegen Klimaaktivisten fällt aus
Fabian B. war Mitglied der Letzten Generation und verbringt seitdem viel Zeit in Gerichtssälen. Aufgeben will er trotzdem nicht.
Im Juli 2024 hat Fabian B. zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern der Klimaschutzbewegung Letzte Generation die Figuren der Stadtmusikanten am Bremer Marktplatz mit schwarzer Farbe übergossen. Über zwei Jahre später, am 25. August 2026, hätte er sich vor dem Bremer Amtsgericht wegen Sachbeschädigung verantworten müssen – aber das Verfahren ist eingestellt worden. Für Fabian B. ist das wichtig und unwichtig in einem: ein Tag vor Gericht weniger. Aber die nächsten stehen schon in seinem Kalender, es sind nicht wenige und dann wird es um mehr als Sachbeschädigung gehen.
Das Leben von Fabian B., findet derzeit vor allem nach, während und vor Gerichtsterminen statt und es lohnt sich hinzuschauen, weil er damit typisch ist für die Mitglieder der Letzten Generation. Und weil sich für ihn wie für alle anderen die Frage stellt: Lohnt es sich weiterzumachen, während man Expert:in wird für Gerichtskosten, Strafbefehle und die Strafobergrenzen für Bewährungsstrafen?
Das Verfahren vor dem Bremer Amtsgericht gegen B. ist nur eingestellt worden, weil die erwartete Strafe wegen anderer, bereits erteilter Strafen nicht ins Gewicht fällt. Wenn man mit Fabian B. über die Prozesse spricht, klingt es wie ein Kollateralschaden, den er abhandelt, während er mit Wichtigerem beschäftigt ist: „Ich möchte nicht resignieren“, sagt er. „Ich sehe es als meinen Auftrag, eine lebenswerte Zukunft zu erhalten.“
Die Pressesprecherin des Widerstandskollektivs, dem er sich angeschlossen hat, sagt mit einer gewissen Anerkennung am Telefon, dass Fabian B. bei „High-Level-Blockaden“ dabei gewesen sei – zweimal Köln, Sylt und Kassel –, wofür es empfindliche Strafen gebe, dabei habe er doch ein kleines Kind.
Für B. scheint der Blick auf Kinder einer der Gründe zu sein, weiterzumachen. „Wir müssen die Kinder resilienter machen“, sagt er, schließlich sei der Hitzesommer ein Vorbote für das, womit sie werden leben müssen. B. macht deshalb eine Ausbildung im Kindergarten, doch die Prozesstage führen immer mal dazu, dass er in der Berufsschule fehlt.
Fabian B. ist zur Stelle, aber er fragt sich, ob es der Rest der Gesellschaft auch ist. Die Medien etwa, die nur berichten, wenn Klick-Zahlen winken und nicht dann, wenn ein Verfahren eingestellt wird. Kürzlich hat eine überregionale Zeitung getitelt: „Wo ist die Klimabewegung?“, und man hört B. an, dass er ihr den Text übel nimmt. „Wir sind noch aktiv“, sagt er. „Ihr habt uns durch den Dreck gezogen.“
Wirklichkeit ist wie immer unangenehm kompliziert
Nach der Farbattacke auf die Stadtmusikanten hat das Regionalmagazin „buten und binnen“ berichtet, woraufhin sich ein Galerist aus Usedom meldete und die 240 Euro bezahlte, die die Feuerwehr für die Reinigung berechnet hat. Als Laie ist es nicht direkt zu verstehen, warum damit nicht das Verfahren hinfällig war. Tatsächlich ist es ein Grundprinzip des Strafrechts, dass eine Straftat auch dann verfolgt wird, wenn der Schaden bereinigt ist. Was im Fall von Fabian B. mutmaßlich hinzukommt, ist die Tatsache, dass er noch unter Bewährung steht.
Dem Bremer Amtsgericht ist nichts vorzuwerfen, auch die späte Einstellung des Verfahrens nicht, weil der Antrag dazu erst spät bei ihm ankam. Die Wirklichkeit ist wie immer unangenehm kompliziert. Die Strategie der Letzten Generation, sich auf einen Notstand zu berufen, ist juristisch nicht aufgegangen. Das andere: In Berlin, das hat eine Anfrage an die Justizverwaltung ergeben, ist immerhin die Hälfte der rund 5.700 Verfahren gegen die Letzte Generation eingestellt worden. Vielleicht ist nur eines wirklich klar: Es wäre ein katastrophaler Ressourcenverlust, wenn weite Teile der Klimabewegung in Gerichtsfluren verloren gingen.
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