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Prozess um Susann EmingerNSU-Helferin kommt mit Bewährung davon

Der wohl letzte Prozess um den rechtsterroristischen NSU endet mit einem sehr milden Urteil. Ver­tre­te­r:in­nen der Opfer und Hinterbliebenen sind empört.

Aus Dresden

Joachim F. Tornau

Michalina Boulgarides konnte es nicht fassen. „Dieses Urteil“, sagte die Tochter von Theodoros Boulgarides, der am 15. Juni 2005 in München vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ermordet wurde, „ist ein Skandal“. Für sie komme die Bewährungsstrafe, die am Freitag gegen die NSU-Unterstützerin Susann Eminger verkündet wurde, einem Freispruch gleich. „Zehn Menschen wurden kaltblütig hingerichtet, Unzählige bei Sprengstoffanschlägen verletzt“, sagte Boulgarides. „Wann kriegen die Opfer ihre Gerechtigkeit?“

Es war der zweite und aller Voraussicht nach letzte Prozess um die rassistische Mordserie des NSU: Mehr als acht Monate lang hat das Dresdner Oberlandesgericht gegen die einstmals engste Freundin der Rechtsterroristin Beate Zschäpe verhandelt. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung wurden der 45-jährigen Zwickauerin von der Bundesanwaltschaft zur Last gelegt. Nach 26 Verhandlungstagen zeigte sich Simone Herberger, die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, überzeugt: „Die Anklagevorwürfe haben sich in vollem Umfang bestätigt.“

Trotzdem halbierte das Gericht die von der Bundesanwaltschaft geforderten vier Jahre Haft, setzte die Strafe zur Bewährung aus und verzichtete dabei auf jegliche Bewährungsauflagen. Die Verfahrenskosten, die die Angeklagte und ihr Mann André zu bewältigen hätten, seien schlimm genug, erklärte Herberger. André Eminger, der sich damals einen „Nationalsozialisten mit Haut und Haaren“ nannte, war bereits 2018 im Münchner NSU-Prozess verurteilt worden, zusammen mit Zschäpe und drei Terrorhelfern.

Die Eheleute Eminger waren die wohl engsten Vertrauten des NSU-Kerntrios. André Eminger hatte Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt schon seit dem Untertauchen 1998 geholfen. Seine Frau tat das nach den Feststellungen des Gerichts seit 2007 – vor allem, indem sie Zschäpe jahrelang immer wieder ihre Identität auslieh. Für Bahncards, für Zahnarztbesuche mit ihrer Krankenkassenkarte, für Urlaubsbuchungen. Sogar zur Polizei ging Zschäpe einmal mit dem Personalausweis der Freundin. Ohne dass es auffiel.

Wesentliche Hilfe

„Es war völlig eingewöhnt, dass die Angeklagte der Beate Zschäpe ihre Personalien zur Verfügung stellte“, sagte Herberger. Eine wesentliche Hilfe, um für das „Leben als Personenverband im Untergrund“ eine „harmlos und unverdächtig scheinende Legende aufzubauen“, wie es die Richterin ausdrückte. Außerdem hatten sich Zschäpe und Böhnhardt von der Angeklagten zur Abholung des Wohnmobils kutschieren lassen, das Mundlos und Böhnhardt für ihren letzten Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach benutzten. Und in dem sie sich selbst erschossen, als ihnen die Polizei zu nahe kam.

Die Verteidigung hatte geltend gemacht, dass ihre Mandantin bei alledem vollkommen ahnungslos gewesen sei, und Freispruch verlangt. Auch Zschäpe hatte als Zeugin im Prozess ihre einstige Freundin in Schutz genommen. Das Gericht befand jedoch: Susann Eminger habe ebenso wie ihr Mann Bescheid gewusst über die Morde. Das zeige sich schon allein daran, dass in ihrem Wohnzimmer noch Jahre später Bleistiftporträts von Mundlos und Böhnhardt hingen, darauf in Sütterlinschrift das Wort „Unvergessen“. Und dass sie ihrem 2015 geborenen dritten Sohn unter anderem den Vornamen Uwe gaben. Was sie wohl kaum getan hätten, wären sie bei der Selbstenttarnung des NSU aus allen Wolken gefallen.

Dass die Strafe gleichwohl so mild ausfiel, begründete das Gericht unter anderem mit der überlangen Verfahrensdauer. Und damit, dass die Angeklagte den NSU erst nach dem letzten Mord unterstützt hatte – anders als ihr Mann. Und der sei ja im Münchner Prozess mit nur zweieinhalb Jahren Haft davongekommen.

„Die dünnen Ermittlungen, das verschleppte Verfahren und das skandalöse Urteil in München wirken bis heute nach“, kommentierte Caro Keller von der Initiative NSU-Watch. Zwar habe der Dresdner Staatsschutzsenat verstanden, dass Susann Eminger von den Taten des NSU gewusst und sie auch ideologisch unterstützt habe. Das sei positiv anzuerkennen. „Aber die empathische Zuwendung des Gerichts gegenüber der Angeklagten, während es für die Opfer und ihre Angehörigen kaum ein Wort gab, ist empörend.“ Beim Aufzählen der Ermordeten hatte Richterin Herberger fast jeden Namen falsch ausgesprochen.

Verständnis für die Täter

Ähnlich entgeistert reagierte Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU: „Wir leben in einem Land, das den Eindruck erweckt, mehr Verständnis für die Täter als Einfühlung für die Opfer zu haben“, sagte John nach der Urteilsverkündung. „Das Urteil sendet an Rechtsextreme das Signal: Wenn ich mich so verhalte, passiert mir gar nichts. Ich kann mein Leben einfach so weiterleben.“

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag beteuert: Wir ermitteln weiter, es gibt keinen Schlussstrich. Alle Ermittlungsverfahren gegen bekannte Un­ter­stüt­ze­r*in­nen des NSU sind jedoch längst eingestellt. Deshalb ist es äußerst wahrscheinlich, dass dieser Prozess der letzte war. Und dass die vielen Fragen, die die Angehörigen der Opfer haben, unbeantwortet bleiben. Wie hat der NSU seine Opfer ausgesucht? Wer half den Mördern in den Tatortstädten? Und wer gehörte außer dem Kerntrio noch zum NSU?

„Natürlich habe ich die Hoffnung, dass es noch Aufklärung gibt“, sagte Michalina Boulgarides. „Aber ich zweifele, dass es wirklich den Willen dazu gibt.“

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7 Kommentare

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  • Diese nur randständig bekannte Person mit vollem Namen in der Pesse zu nennen ist nur dann richtig, wenn man das bei Lina E. auch macht.

  • Ein Hinweis an die, die meinen, dass das Urteil viel zu Milde war: Das Gesetz sieht für die beiden angeklagten Delikte jeweils nur eine Mindeststrafe von 6 Monaten Gefängnis vor. Bekommen hat sie 2 Jahre, also deutlich mehr, als die Mindesstrafe. War sie Ersttäterin, dann orientieren sich die Gerichte nunmahl im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens. Das ist kein Privileg von Rechtsextremen.

    • @Nafetz69:

      Wie kommst du auf die 6 Monate? Bei der Beihilfe zur räuberischen Erpressung sollte der Strafrahmen nach §§ 255, 249 StGB und gemildert wegen der bloßen Beihilfe nach §§ 27, 49 I Nr. 3 Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten betragen.

      Und natürlich ist es kein Privileg Rechtsextremer, dass die Umstände die für den Täter sprechen in die Abwägung miteinfließen.



      Es sind aber nach §46 II StGB auch insbesondere rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Beweggründe negativ in die Abwägung einzubeziehen. Somit ist das hier wie du richtig anmerkst kein Fall einer Privilegierung Rechtsextremer.



      Sehr wohl ist es aber ein Fall einer ausgebliebenen, notwendigen "Benachteiligung" Rechtsextremer.

  • Das Verfahren wirft erneut Fragen nach dem Umgang mit dem NSU durch die Behörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, auf. Welche Erkenntnisse sind vernichtet worden, wer wurde von wem geschützt?



    Wie wäre dieses und andere Verfahren ausgegangen, hätten alle Erkenntnisse vorgelegen?



    Welche Rolle hat rückblickend der sich den Verfassungsfeinden vom rechten Rand anbiedernde H. G. Maaßen dabei gespielt?

  • Es ist doch beruhigend zu wissen, auf wen Verlass ist: Die deutsche Justiz beweist beim NSU-Komplex einmal mehr ihr feines Gespür für Verhältnismäßigkeit. Da helfen Unterstützer einer rechtsextremen Terrorzelle jahrelang beim Untertauchen, beschaffen die Mordwaffe „Ceska“ oder besorgen gefälschte Papiere, mit denen zehn Menschen kaltblütig hingerichtet werden – und die Belohnung? Ein paar milde Jahre auf Bewährung, die mancherorts fast als erweiterter Jugendarrest durchgehen. Ralf Wohlleben und Carsten S. dürften vor Erleichterung heute noch den Sektkorken knallen lassen.



    ​Man stelle sich im Vergleich dazu die wilden Siebziger vor: Wer damals einer RAF-Terroristin auch nur die Wohnungsschlüssel überließ oder ein Brot schmierte, landete wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ im Hochsicherheitstrakt – ohne Federlesens, dafür mit lebenslänglicher Härte. Aber man muss eben Prioritäten setzen! Rechter Terrorismus ist in diesem Land nun mal traditionell ein „tragischer Einzelfall“ mit eingebautem Rabatt, während links das Staatsfundament wackelt.

  • Aufklären können die Taten ja nur die Beteiligten. Die beiden mutmaßlichen Mörder haben sich vor ihre Verhaftung selbst erschosssen, die kann man nicht mehr befragen. Und die Anderen kann man vor Gericht nicht zwingen sich selbst zu belasten. Da sind also der Justiz die Hände gebunden.

    • @Martin Sauer:

      Das Gericht sieht den Tatvorwurf bestätigt, also aufgeklärt, scheint aber wirklich alles, was möglich ist, herangezogen zu haben, um die Strafe so niedrig wie es irgend geht ausfallen zu lassen. Das passt leider ins Bild einer rechtslastigen Justiz, die für Täter aus dem entsprechenden Milieu erstaunlich viel Verständnis aufbringt.