NSU-Aufklärung in Hamburg: Antifa hilft Bundesanwaltschaft auf die Sprünge
Hamburger Bündnis gegen Rechts veröffentlicht Akten, die die Bundesanwaltschaft nicht herausrücken will. Dabei hängt davon die Aufklärung ab.
S eit Monaten blockiert der Generalbundesanwalt (GBA) die wissenschaftliche Aufarbeitung der Ermordung Süleyman Taşköprüs durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in Hamburg. Jetzt sorgt das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) dafür, dass die Aufklärung vorankommt. Anlässlich des 25. Todestags will das Bündnis der Bürgerschaft Kopien der verweigerten Akten übergeben.
Geplant ist die Übergabe am Dienstagabend gegen 17 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Hamburger Rathaus. „Wir werden einen Datenträger überreichen“, kündigte Felix Krebs vom HBgR an. Darauf seien 196 Ermittlungsakten mit Tausenden Seiten. Krebs zufolge hat Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) zugesagt, den Stick entgegenzunehmen. Dabei löste die Ankündigung bei der Bürgerschaftskanzlei eher Fragen als Erleichterung aus: Wo kommen die Akten her? Wäre deren Verwendung strafbar?
Die Akten umfassen die NSU-Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) und der Staatsanwaltschaft in Hamburg sowie Akten der bundesweiten Ermittlergruppen. Sie reichen über den gesamten Zeitraum von der Ermordung Taşköprüs am 27. Juni 2001 bis zur Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011.
An jenen Tag erschoss Uwe Mundlos zuerst Uwe Böhnhardt nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach und dann sich selbst. Beate Zschäpe setzte zeitnah die gemeinsame Wohnung in Zwickau in Brand und versandte eine Bekenntnis-DVD mit Aufnahmen der Ermordeten. In den Akten des Bündnisses, die die taz einsehen konnte, finden sich erst nach der Eigenenttarnung Hinweise auf das NSU-Kerntrio. Das LKA stellte fest, dass die Täter Taşköprü nach dessen Ermordung aufnahmen.
Strukturelle Ignoranz
Das von der taz gesichtete Material erhärtet zudem, was frühere Informationen nahelegten: eine strukturelle Ignoranz der Behörden bei Hinweisen und Aussagen zu einem möglichen rechtsextremen Tatmotiv. Gleich nach der Tat hatte Taşköprüs Vater ausgesagt, große, schlanke Männer im Alter von 25 und 30 Jahren nahe am Tatort gesehen zu haben. Es seien „Deutsche“, keine „Türken“ gewesen, die er auf dem Weg zu dem Obst- und Gemüseladen in der Schützenstraße gesehen habe.
Der Generalbundesanwalt will dem von der Bürgerschaft beauftragten Forschungsteam um Constantin Goschler die Akten wegen „laufender Ermittlungen“ nicht freigeben. Goschler, Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum und Leiter des Teams, räumte gegenüber dem NDR ein: „Wenn wir die Akten nicht bekommen würden, dann wäre das für unsere Forschung ein großes Problem.“
Die Wissenschaftler:innen und die Stadt Hamburg haben einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht. Ende offen, Terminierung ebenso.
Die wissenschaftlich-interdisziplinäre Aufarbeitung des NSU-Komplexes hatte in der Bürgerschaft die rot-grüne Regierungskoalition durchgesetzt. In allen anderen Bundesländern, in denen der NSU gemordet hatte, wurden stattdessen parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt.
Taşköprüs Familie betrachtet die wissenschaftliche Aufarbeitung eher als „Trostpreis“, wie Okan Taşköprü, der Neffe des Ermordeten, sagt. Er selbst war am Tag der Tat zwar noch ein Baby, weiß aber dennoch, wie belastend die jahrelangen Ermittlungen gegen die Familie waren.
Die Familie wollte auch kein offizielles Gedenken am Todestag. Stattdessen verteilte der Neffe auf der Reeperbahn Essen an Bedürftige – unterstützt von der Mobilen Bullysuppenküche und Freunden.
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