Verjährung von Sexualdelikten: Weniger Schutz bei Vergewaltigung im Koma
Die Autorin Claudia Wuttke wies auf eine fast unglaubliche Gesetzgebungspanne hin. Hamburgs Justizsenatorin Gallina hat bereits eine Initiative gestartet.
Die Vergewaltigung einer besinnungslosen Frau verjährt derzeit schon nach 5 Jahren. Deshalb sollen 65 von 67 dokumentierten Vergewaltigungen der Autorin Claudia Wuttke nicht mehr vor Gericht kommen, entschied die Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Politik will die Gesetzgebungspanne jedoch schnell reparieren. Der Spiegel berichtete darüber zuerst.
Beim Ex-Partner von Wuttke wurden Videos und Fotos gefunden, die dokumentierten, dass er sie von 2008 bis 2021 in mindestens 67 Fällen vergewaltigte, vaginal, anal, oral, einmal auch mit einem Baseballschläger. Wuttke wirke auf den Aufnahmen wie im Koma, so ihre Anwältin Christina Clemm laut Spiegel. Dass der Ex-Partner diesen Zustand herbeigeführt hatte, konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft stellte Ende vergangenen Jahres 65 der 67 Fälle ein, weil sie verjährt seien. Nur 2 der Vergewaltigungen werden demnächst vor einem Strafgericht in Lüneburg verhandelt. Einer der beiden Übergriffe erfolgte erst 2021, und der Einsatz des Baseballschlägers verlängerte die Verjährungsfrist beim anderen Übergriff. Anwältin Clemm hat Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen in den 65 anderen Verfahrens eingelegt. Sie geht davon aus, dass auch bei weiteren Fällen eine längere Verjährung gilt, etwa, weil der Mann eine schutzlose Lage Wuttkes ausnutzte.
Der Fall wirft Fragen auf
Der Fall wirft aber auch die politische Frage auf: Warum verjährt die Vergewaltigung einer besinnungslosen Frau bereits nach 5 Jahren? Ist es nicht absurd, wenn gerade eine Frau, die die Tat gar nicht wahrnehmen kann und die erst viel später davon erfährt, weil ihr die Polizei Videos der Vergewaltigung zeigt, diese Tat nicht mehr vor Gericht bringen kann, weil sie bereits verjährt ist?
Sie sind von sexualisierter Gewalt betroffen? Unterstützung bekommen Sie von Beratungsstellen wie dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, HateAid, Weisser Ring e.V. oder dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016. Technische Hilfe gegen Cyberstalking bieten die Antistalking-Haecksen unter antistalking.haecksen.org.
Dies ist offensichtlich widersinnig und es war wohl auch nicht die Absicht des Gesetzgebers, die Verjährung in diesen Fällen so zu regeln. Bis Mitte 2016 galt bei der Vergewaltigung einer besinnungslosen Person eine 20-jährige Verjährungsfrist. Im Fall von Claudia Wuttke wären also alle dokumentierten Vergewaltigungen noch strafrechtlich verfolgbar gewesen.
Allerdings wurde 2016 der Strafrechtsparagraf 177, der sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen betrifft, grundlegend umgestaltet. Nach langen Forderungen der Frauenbewegung wurde endlich das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt. Seither ist es strafbar, sich mit sexuellen Handlungen über die Ablehnung einer anderen Person hinwegzusetzen. Damit wurde auch ein weiterer Teil der Istanbul-Konvention des Europarats in deutsches Recht umgesetzt. Nach den massenhaften Silvester-Übergriffen durch Flüchtlinge am Kölner Dom war damals zudem die große Mehrheit der Bevölkerung für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts gewesen.
Nur der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) verhielt sich seltsam passiv. Deshalb nahm im Juni 2016 eine Gruppe von neun Abgeordneten der großen Koalition die Sache in die Hand. Federführend waren Eva Högl (SPD) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Die Gruppe entwickelte einen neuen Paragrafen 177, der eine der komplexesten Normen des Strafgesetzbuchs wurde.
Dabei wurde – vermutlich ohne böse Absicht – an einem entscheidenden Punkt eine falsche Formulierung gewählt. Die Vergewaltigung einer besinnungslosen Person wurde nicht mehr als sogenannter Qualifikationstatbestand ausgestaltet, also als neues Delikt mit höherem Strafrahmen. Stattdessen wurde sie nur noch als ein „besonders schwerer Fall“ beschrieben, also als eine Strafzumessungsregel. Dort gilt zwar auch ein höherer Strafrahmen – aber keine längere Verjährung.
Dieser Formulierungs-Lapsus verkürzte die Verjährung von 20 Jahren auf 5 Jahre. Den Abgeordneten ist es weniger vorzuwerfen, dass sie diese rechtstechnische Feinheit übersehen haben, vielmehr hätten die Gesetzgebungs-Profis im Justizministerium das Problem erkennen und warnen müssen.
Aber der Lapsus kann durchaus wieder repariert werden. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hat bereits einen Antrag für die nächste Justizministerkonferenz gestellt, die am 11./12. Juni stattfinden soll. In den Vorberatungen haben alle Bundesländer dem Antrag zugestimmt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) prüft zwar noch, will dies aber „zeitnah“ abschließen. Es wäre verwunderlich, wenn nicht auch sie zum Schluss käme, dass die Panne von 2016 repariert werden muss.
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Die Änderung des Strafgesetzbuchs müsste dann letztlich der Bundestag beschließen. Wenn sich die Abgeordneten beeilen, könnte die Neuregelung noch im kommenden Strafprozess gegen Claudia Wuttkes Ex-Partner berücksichtigt werden. Denn Verjährungsregeln dürfen auch rückwirkend geändert werden.
Anders als der Spiegel schreibt, besteht das Verjährungsproblem aber nicht bei allen Vergewaltigungen, sondern nur, wenn es um Personen geht, die im Moment der Tat keinen Willen bilden und äußern können. Bei anderen Vergewaltigungen, insbesondere wenn der Täter die Penetration mit Gewalt, mit angedrohter Gewalt oder durch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage des Opfers durchsetzt, gilt immer noch die 20-jährige Verjährung.
Zu beachten ist auch, dass die Verjährung von Sexualdelikten erst mit dem 30. Geburtstag des Opfers zu laufen beginnt. Dies gilt auch bei der Vergewaltigung eines besinnungslosen Opfers. Bei Claudia Wuttke greift diese Jugendschutz-Klausel allerdings nicht mehr.
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