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Reaktionen auf deutschen Pelicot-FallVerliebt, vergewaltigt, verjährt

Eine Frau ist überzeugt, sie wurde über 16 Jahre lang immer wieder betäubt und vergewaltigt. Dem deutschen Recht ist ihr Fall weitgehend egal. Was Feministinnen jetzt fordern.

Während Schock, Wut und Ekel über die Vergewaltigungen der Französin Gisèle Pelicot vielen noch in den Knochen sitzen, erregt nun ein weiterer Fall in Deutschland Aufmerksamkeit. Der Spiegel hat darüber am Freitag erstmals berichtet.

Eine Frau namens Claudia Wuttke soll demnach über 16 Jahre lang immer wieder von ihrem Ex-Partner betäubt und vergewaltigt worden sein. Sie sei auf alle möglichen Arten penetriert worden, unter anderem anal mit einem Baseballschläger.

Ähnlich wie bei Pelicot soll es von der Gewalt gegen Wuttke 67 Aufnahmen geben, die die Polizei auf einem beschlagnahmten Laptop gefunden habe. Für die Betroffene, die sagt, von all dem nichts gewusst zu haben, sei dies „der schlimmste Schock“ ihres Lebens gewesen.

Neben der schier unvorstellbaren männlichen Gewalt liegt in der Geschichte ein zweiter Skandal: Das Strafrecht schützt den Täter. Denn viele der Taten gelten als verjährt. Die Frist zur Verfolgung beträgt in der Regel, also wenn keine weiteren Umstände hinzukommen, gerade einmal fünf Jahre.

Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen (116 016)
Hilfsangebote für von sexualisierter Gewalt Betroffene

Sie sind von sexualisierter Gewalt betroffen? Unterstützung bekommen Sie von Beratungsstellen wie dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, HateAid, Weisser Ring e.V. oder dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016. Technische Hilfe gegen Cyberstalking bieten die Antistalking-Haecksen unter antistalking.haecksen.org.

Nur 2 von 67 Taten angeklagt

Für 65 mutmaßliche Taten war das Verfahren wegen Verjährung eingestellt worden. Auf die Beschwerde der Frau hin beabsichtige die Hamburger Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wiederaufzunehmen. Ob eine Tat verjährt sei, hänge maßgeblich davon ab, wie sie rechtlich zu qualifizieren sei.

Lediglich bei zwei der mutmaßlichen 67 Taten ist dem Spiegel zufolge Anklage erhoben worden. In einem Fall sei das Video noch keine fünf Jahre alt. Im anderen sei offenbar ein Baseballschläger benutzt worden, was als gefährliches Werkzeug gilt und weshalb dieser Fall nicht verjährt sei.

Wieso gilt bei bestimmten Vergewaltigungen bloß eine so kurze Frist? Der Spiegel schreibt von einem „Fehler“ bei der Strafrechtsreform unter der Großen Koalition unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel 2016. Davor waren Vergewaltigungen in der Regel nach 20 Jahren verjährt. Nicht nur für Claudia Wuttke hat diese Änderung gravierende Auswirkungen: Sie bringt unzählige Betroffene um die Chance, Gerechtigkeit zu erfahren.

So reagieren Feministinnen

Kathrin Gebel, die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, fordert auf Anfrage der taz, wieder eine Verjährungsfrist von mindestens zwanzig Jahren einzuführen. „Viele Betroffene brauchen Jahre, manchmal Jahrzehnte, um das Erlebte einzuordnen, darüber sprechen zu können und den Schritt in ein Verfahren zu gehen“, so Gebel. Die Frist müsse sich „an der Realität der Betroffenen orientieren, nicht am Komfort der Täter“, so Gebel weiter.

Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht nach fünf Jahren verjähren. „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an“, erklärte sie am Freitag.

Gallina sitzt aktuell der Justizminister*innen-Konferenz vor, die am 11. und 12. Juni zusammenkommt. Dort will sie eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen anregen. „Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann, führt mitunter dazu, dass die Tat dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann“, erläuterte sie.

Auch Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Berichterstatterin für Strafrecht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, findet: „Gerade bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dürfen Betroffene nicht durch unnötig kurze Fristen unter Druck gesetzt werden.“ Auch aus ihrer Sicht sollte die Frist schnell und unbürokratisch wieder auf die früher geltenden 20 Jahre verlängert werden.

„Die Justizministerin hat zwar angekündigt, die Rechtslage zu prüfen. Schnelle Reaktionen auf akute Probleme haben wir in dieser Wahlperiode aus dem Justizministerium aber bisher nicht gesehen“, bemängelt die Oppositionspolitikerin und verweist etwa auf das noch immer nicht verabschiedete Gesetz zur Ahndung von Deepfakes. Dem Spiegel zufolge ist das Bundesjustizministerium offen für eine Fristverlängerung. Es prüfe derzeit, ob Änderungen nötig seien, zitierte das Magazin einen Ministeriumssprecher.

Letztlich scheitert die Ahndung sexualisierter Gewalt aber nicht nur an Verjährungsfristen. Ob Betroffene Gerechtigkeit erfahren, hängt auch davon ab, ob sie sich anwaltliche Unterstützung leisten können und ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhebt, was in vielen Fällen ausbleibt.

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„Statt Einzelkorrekturen brauchen wir einen grundsätzlich anderen Umgang mit sexualisierter Gewalt und endlich eine Gesetzgebung nach dem Prinzip: Nur Ja heißt Ja“, fordert Gebel mit Blick auf den neusten Vorfall. „Letztlich wollen wir die Gewalt aber nicht nur ächten. Wir wollen sie überwinden“, sagt die Linke der taz. (Mit Agenturen)

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23 Kommentare

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  • Das könnte zeigen, welche (offenbar unerwünschten) Gesetzesänderungen zivilgesellschaftlicher Druck noch bewirken kann, wenn die Ausgestaltung vorwiegend kampagnegetrieben ist und das Parlament im Wesentlichen nur noch recycelt, was Berichterstattung und Aktivismus manchmal phrasenhaft fordern und meinen. Die hier angeprangerte Sexualstrafrechtsreform 2016 beruhte maßgeblich auf der Forderung „Nein heißt Nein“, den Argumenten von Opfer‑ und Frauenorganisationen, die auf Fälle wie die Kölner Silvesternacht und auf die Istanbul‑Konvention verwiesen, den Medienberichten über spektakuläre Fälle und der öffentlichen Empörung darüber. Desinteresse und das Tabuisieren des Zweifels, Erläuterns und Verteidigens begünstigten sicherlich nicht nur, dass die Verjährung auch von denen ignoriert wurde, die sie jedenfalls so nicht gewollt haben, sondern auch den Ausbau eines Labyrinths aus Floskeln und Fehldeutungen. Nun verlangt man aufgrund eines Verdachtsfalls erneut floskelhaft „unbürokratische“ und „Schnelle Reaktionen“, „einen grundsätzlich anderen Umgang mit sexualisierter Gewalt“ und „Nur Ja heißt Ja“, ohne einmal zu erörtern, wodurch das den Schutz von Tatopfern überhaupt verbessern soll.

  • Mit welcher hahnebüchenden Begründung wurde die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen damals von 20 auf 5 Jahre verkürzt?! Wer hat das denn damals verzapft?

  • Dass die deutsche Rechtsprechung sich an die Gesetze hält, lässt sich ihr nicht vorwerfen. Neben der abscheulichen und widerlichen Tat liegt ein Skandal darin, dass die zu kurze Verjährungsfrist rund zehn jahrelang im Gesetz stehen konnte.



    Die Gesetzgebung ist die Hauptaufgabe des Bundestags. Warum hat keine Abgeordnete, hat kein Abgeordneter in all den Jahren eine Korrektur dieses offensichtlichen Fehlers angestrebt? Warum muss das sprichwörtliche Kind erst in den Brunnen fallen, bevor die Abgeordneten nun anfangen, ihren Job zu machen?

    • @Holger_0311:

      dass es 10 Jahre im Gesetz stehen konnte, ohne dass es aufgefallen ist, könnte natürlich auch damit zusammenhängen, dass es um eine extrem seltene Konstellation geht.

      Zudem wird in den meisten Fällen (die allerdings weniger werden und die anderen mehr) die Verjährung ohnehin nichts ändern, weil nach so langer Tat keine brauchbaren Beweise mehr vorliegen. Ausnahme, wenn die Tat auf Film/Fotos festgehalten wurde - und das wird ja jetzt häufiger.

  • Mit den nicht verjährten Taten ist eine Höchststrafe bis 20 Jahre möglich

    So weit ich sehen kann, wäre die Höchststrafe für die anderen Delikte immer noch maximal 20 Jahre

    Wenn der Staat da mal durchgreift und tatsächlich 20 Jahre drin lässt, stirbt er im Knast

    Keine Gesetzesanpassungen dafür nötig....

  • Die Verjährung für solche Taten von denen das Opfer keine Kenntnis hat dürften überhaupt erst beginnen nachdem eben diese Kenntnis erlangt wurde.

    • @Kl@rtext:

      Das Gesetz sagt aber, dass die Verjährung mit Beendigung der Tat beginnt.

    • @Kl@rtext:

      Guter Ansatz! Bei derlei Delikten (Betäubung) allemal.

  • Scheint ja eher ein Versehen gewesen zu sein, dass die Verjährungsfrist bei bestimmten Delikten verkürzt wurde. Das lässt sich relativ zügig korrigieren und ist für mich kein großer Skandal.

    Und die Ahndung sexualisierter Gewalt wirkt sich auch durch ein "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip nicht signifikant verbessern. Das grundlegende Problem bleibt sie Beweisbarkeit vor Gericht.

  • Ob das mit einem Kanzler, der damals dagegen gestimmt hat, dass Vergewaltigung in der Ehe als Straftat gilt, durchgeht? Und die jetzige Regierung ist ja sowieso dabei, den Sozialstaat organisiert zu zerstören.



    Und die kommende wird noch schlimmer.

    • @Jalella:

      Vergewaltigung in der Ehe galt schon immer als Straftat, sie war nur früher nicht als Vergewaltigung strafbar, sondern nur als (sexuelle) Nötigung.

  • Und die Gesundheitsschädigung durch das Betäuben?



    Jemand, vermutlich nicht Narkosearzt, bringt die Frau in Lebensgefahr, immer wieder, und so was soll dann verjähren?

  • Bei Femiziden oder Vergewaltigung an Frauen hört es mit der Unschuldsvermutung auf.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Ich kenne Sie nicht. Aber ich halte es für zumindest theoretisch möglich, dass Sie irgendwann vielleicht einen Femizid begangen haben, der Ihnen nicht nachgewiesen wurde. Ich fordere Sie deshalb dazu auf, unverzüglich zu beweisen, dass Sie noch nie einen Femizid begangen haben. Können Sie das nicht, dann finden Sie sich bitte unverzüglich zum Antritt der zu erwartenden lebenslänglichen Haftstrafe für Mord in der nächsten Haftanstalt ein.

      (Dies war eine Illustration der potenziellen Konsequenzen der Forderung des Kommentators. Selbstverständlich sind die "Anschuldigungen" rein fiktiv).

    • @Troll Eulenspiegel:

      Ein Rechtsstaat braucht die Unschuldsvermutung. Nicht jeder Vorwurf sollte zu Inhaftierung führen.

      Auf der anderen Seite funktioniert die E-Fußfessel nur so. Nur so kann Sicherheit erhöht werden für Opfer.

  • Das so etwas möglich ist. Unglaublich. Eine darauf trainierte KI sollte neben Fachleuten alle möglichen Mängel bei neuen Gesetzen prüfen. Damit man derartige Fehler mit absolut extremen Folgen für die Opfer und zukünftigen Opfer möglichst vermeidet.

    Denn frühe Verjährung bedeutet, dass Täter*innen weiter Verbrechen begehen können.

    • @menschbin:

      Ein wichtiger Punkt.

      Verjährungsfristen insgesamt überdenken! Besonders bei Delikten gegen die (sexuelle) Selbstbestimmung und den Körper.

  • Kann ja mal passieren, wenn promovierte Juristen und ehemalige Richter einen der "komplexesten" Paragraphen des StGB basteln. Ein Trauerspiel. Nicht weniger, dass das so lange niemandem auffiel.

    • @Höhlen!=:

      Das kann eben nicht passieren wenn ausgewiesene Fachleute so was übersehen. Bleibt nur der Schluss, das war Absicht.

      • @Alberta Cuon:

        Das entsprechende Gesetz steht für alle Menschen frei einsehbar im Netz. Von Migliedern des Bundestags und entsprechenden Fachverbänden kann erwartet werden, dass sie die sie betreffende Gesetzgebung im Blick haben. Auch feministische Organisationen und Gruppen haben "so was übersehen". Just do your job!

      • @Alberta Cuon:

        Genau, die Autorinnen und Initiatorinnen des "Nein heißt Nein"-Gesetzesvorschlag haben bestimmt perfide eine Hintertür für die schnelle Verjährung von Vergewaltigung in den Gesetzesvorschlag eingebaut, um dadurch... ähm....



        Können Sie mir da helfen?

      • @Alberta Cuon:

        Unwahrscheinlich, wenn man in Betracht zieht wer da federführend war. Die Recherche überlasse ich Ihnen. Ist nicht gleich alles eine Verschwörung. Inkompetenz ist gerade unter Politikern recht verbreitet. Gute Absichten alleine reichen leider nicht

  • Unsere gesamte Gesellschaft braucht eine gründlich andere Perspektive auf solche Verbrechen. Viel zu oft wird das entweder als "selber Schuld", als Hysterie oder -noch schlimmer- als Stimulanz der eigenen Perversität behandelt. Daher auch die oft zögerlichen, halbherzigen Bemühungen von Gesetzgebung, Polizei und Justiz um die betroffenen Frauen.