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Verdacht auf Strafvereitelung im AmtDeckte die Polizeichefin einen übergriffigen Kollegen?

Nicola Simon, die Chefin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, ist vom Dienst freigestellt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt.

Vom Boßeln über das Feiern in die Grütze: Polizeichefin Nicola Simon werden nach einem Ausflug heftige Vorwürfe gemacht Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Eigentlich ist Boßeln ja eine entspannte Sache. Man läuft ein paar Landstraßen und Feldwege lang, lässt ein paar Kugeln aufs Ziel zurollen, möglichst mit einer Minimalzahl Würfe. Unterwegs wird viel Schnaps gekippt, was die Sache nicht leichter macht. Wer’s ganz traditionell mag, beendet den Tag mit einem Grünkohlessen in einem Dorfgasthof. Oft ist auch ein DJ am Start.

Aber nicht immer ist dabei alles harmlos. Auf einer privaten Boßelveranstaltung im emsländischen Baccum, nahe Lingen, kam es am 6. März zu einem doppelten Eklat, der Skandalcharakter hat.

Nicht nur, dass ein 37 Jahre alter Beamter der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim in dem Saalbetrieb, der die Feier ausrichtete, eine Frau sexuell belästigt haben soll, woraufhin ihn die Security von der Veranstaltung ausschloss. Nicola Simon, seit Anfang 2019 Leiterin der Polizeiinspektion, ebenfalls vor Ort, soll, heißt es, den Beamten in Schutz genommen, ihm nach seinem Rausschmiss das Weiterfeiern ermöglicht haben.

Eine anonyme Anzeige sorgte für Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen den 37-Jährigen wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung und gegen Polizeidirektorin Simon wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt, wegen mangelnder dienstlicher Verfolgung einer Straftat also. Simon wurde die Führung der Dienstgeschäfte untersagt.

Über die Details des Vorfalls ist wenig Gesichertes bekannt. Es war viel Alkohol im Spiel, heißt es

Über die Details des Vorfalls ist wenig Gesichertes bekannt. Es war viel Alkohol im Spiel, heißt es. Fest steht: Simon, die sich vor Ort „in ihrer dienstlichen Funktion zu erkennen gegeben“ habe – so Martin Schanz in einer Erklärung, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück –, sei dem Sachverhalt „vorwerfbar nicht in der gebotenen Weise nachgegangen“.

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, von der taz um Kommentierung des Vorfalls gebeten, schweigt und verweist auf die Polizeidirektion Osnabrück, der sie organisatorisch untergeordnet ist.

Direktionssprecherin Laura-Christin Brinkmann bestätigt der taz, ihr Haus habe gegen Simon „ein Disziplinarverfahren eingeleitet“. Mehr könne man derzeit nicht sagen. „Wir müssen ja jetzt erst einmal das Strafverfahren abwarten.“

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hält sich zum Fall Simon bedeckt. „Zu näheren Einzelheiten können vor dem Hintergrund der andauernden Ermittlungen keine Angaben gemacht werden“, so Schanz. „Zurzeit werden insbesondere Zeugenaussagen ausgewertet.“

Strafvereitelung im Amt, nach § 258a Strafgesetzbuch (StGB), ist ein scharfes Schwert. Im Raum steht eine mögliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.

Auch die Spanne möglicher Disziplinarmaßnahmen hält Empfindliches bereit: vom relativ milden Mittel des Verweises über die Kürzung der Dienstbezüge und die Degradierung bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ist zeitgleich ein Strafverfahren anhängig, wie im Fall Simon, orientieren sie sich oft am Gerichtsurteil. Das bedeutet gleichzeitig oft auch: Endet das Strafverfahren mit einem Freispruch, ist auch das Disziplinarverfahren vom Tisch. Simon steht jetzt eine unbequeme Zeit bevor.

Massiver Imageverlust

Auch zu den Ermittlungen gegen Simons Untergebenen könne man keine näheren Angaben machen, so Schanz. Hier reicht der Strafrahmen von der Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim ist nicht zum ersten Mal in den Schlagzeilen. Vor wenigen Monaten verurteilte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit Sitz in Lüneburg einen Ex-Hauptkommissar aus der Grafschaft Bentheim, der über Jahre mit Kollegen Rassistisches und NS-Verherrlichendes in privaten Chats geteilt hatte, zur Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen. Es liege ein schweres Dienstvergehen vor, aber es gebe noch ein „Restvertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit“. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte den Mann eigentlich komplett loswerden wollen.

2019, zu ihrer Amtseinführung, hatte Nicola Simon im emsländischen Heimathaus Laxten davon gesprochen, die Inspektion solle „immer mal wieder einen Leuchtpunkt setzen“, als ihre „Vision“ von Ems TV dokumentiert. Im Moment passiert genau das Gegenteil.

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