Behindertengleichstellungsgesetz: Ein Gesetz, das Barrieren schützt
Die vorgeschlagene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes reicht Betroffenen nicht aus. Barrierefreiheit bleibt am guten Willen privater Unternehmen hängen.
D ie Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes war die Chance, dem jahrzehntelangen Versprechen für Barrierefreiheit nachzukommen. Private Unternehmen wie Arztpraxen, Restaurants und Supermärkte hätten endlich verbindlich dazu verpflichtet werden sollen. Stattdessen führt der vorgelegte Gesetzesentwurf zwar den Begriff der „angemessenen Vorkehrung“ ein, erklärt bauliche Veränderungen aber pauschal zur unzumutbaren Belastung. Konkret: Statt einer Rampe reicht es, die Bestellung vor die Restaurant-Tür zu bringen.
Exklusion als Lösung. Das nennt diese Bundesregierung barrierefrei. Dabei hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit völkerrechtlich dazu verpflichtet, für gleichberechtigte Teilhabe zu sorgen – auch in der Privatwirtschaft. Der UN-Fachausschuss hat dieses Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 ausdrücklich angemahnt. Der Gesetzesentwurf beantwortet das mit einem Achselzucken.
Wer trotzdem klagt, kann zwar vom Gericht feststellen lassen, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, wird dafür aber weder entschädigt werden, noch besteht die gesetzliche Pflicht, die Barriere zu beseitigen. Das ist, als würde ein Gericht nach einem Diebstahl urteilen: „Ja, Sie wurden bestohlen. Schade für Sie.“ Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hält das erklärtermaßen und zu Recht für unwürdig, trägt den Entwurf aber trotzdem mit.
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Eine Regelung, die die Betroffenen vor Gericht stärken würde, sähe vor, dass bei Diskriminierung das beklagte Unternehmen – nicht die Betroffenen – unter Beweispflicht gestellt wird. Doch eine solche Regelung wurde auf Druck des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums gestrichen. Hier fehlt ganz offensichtlich der politische Wille.
Die Abgeordneten sind aufgefordert, den Entwurf grundlegend nachzubessern: echte Barrierefreiheitspflichten, wirksame Sanktionen und faire Regeln vor Gericht. Alles andere wäre ein Schutzgesetz für Diskriminierende.
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