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50 Jahre Militärputsch in Argentinien„All diese Bemühungen sind zusammengebrochen“

Richter Daniel Rafecas sieht die Aufarbeitung der Diktatur nicht durch Präsident Milei gefährdet. Auf das internationale Völkerrecht blickt er pessimistisch.

Richter Daniel Rafecas Foto: imago
Jürgen Vogt

Interview von

Jürgen Vogt

taz: Herr Rafecas, wie steht es heute um die juristische Aufarbeitung der brutalen Verbrechen der Diktatur?

Daniel Rafecas: Zumindest in den letzten 20 Jahren konnte die argentinische Justiz die Verfahren ohne jegliche Einmischung der jeweiligen Regierungen fortsetzen, und das bis heute.

taz: Aber wird der libertäre Präsident Javier Milei nicht gerade wegen seiner Kettensägenpolitik in Bezug auf die Aufarbeitung dieser Verbrechen kritisiert?

Im Interview: Daniel Rafecas

ist Bundesrichter und Vorsitzender des 3. Bundesstraf- und Strafvollzugsgerichts in Buenos Aires, das für die Untersuchung der Verbrechen zuständig ist, die das Erste Armeekorps während der Militärdiktatur in Argentinien zwischen 1976 und 1983 begangen hat.

Rafecas: Es stimmt, dass die derzeitige Regierung in den letzten zwei Jahren deutlich gemacht hat, dass sie eine andere Sichtweise auf die Ereignisse der 1970er Jahre vertritt. Ebenso stimmt es, dass sie die Anklageabteilung des Menschenrechtssekretariats aufgelöst und damit die staatliche Unterstützung für gerichtliche Ermittlungen innerhalb der Exekutive eingeschränkt hat. Und sie hat Gedenkstätten geschlossen oder das Personal für diese Angelegenheiten drastisch reduziert. Dies alles hat jedoch weder zu direktem noch zu indirektem Einfluss oder Druck auf die Justiz geführt. In meinem Fall als Richter der wohl größten Untersuchung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus den 1970er Jahren, die hier vor diesem Gericht verhandelt wird, arbeiten wir genau wie vor 10 oder 20 Jahren – mit denselben Mitarbeitern und nach denselben Gesetzen.

taz: Es kursieren Gerüchte, der Präsident plane für den 24. März eine Amnestie für Militärangehörige, die wegen Menschenrechtsverbrechen verurteilt wurden. Wäre das rechtlich möglich?

Rafecas: Das wäre ein kolossaler methodischer, politischer und historischer Fehler. Seit 2005 hat der oberste Gerichtshof stets festgestellt, dass Verbrechen wie das Verschwindenlassen von Personen, Entführungen und Folter, die von der Diktatur systematisch begangen wurden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Als solche können sie nicht begnadigt werden. Sollte der Präsident sich dennoch dazu entschließen, würde der oberste Gerichtshof die Begnadigungen innerhalb weniger Wochen für ungültig erklären.

taz: Warum sind Verurteilungen von Militärangehörigen der Diktatur wegen Mordes die Ausnahme geblieben?

Rafecas: Die Diktatur war äußerst effizient darin, die Überreste der zur Ermordung ausgewählten Opfer verschwinden zu lassen. Das hat zur Konsequenz, dass wir in den rechtsstaatlichen Verfahren daran gehindert sind, die Täter wegen Morden zu verfolgen, da wir schlicht so gut wie nichts über dieses Verbrechen wissen. Die meisten Verurteilungen erfolgen wegen Freiheitsberaubung, Entführung, sexuellen Missbrauchs oder Plünderung, nur wenige wegen Mordes.

taz: Der Mangel an Informationen wird oft auf einen Schweigepakt zurückgeführt. Was ist damit gemeint?

Rafecas: Der Schweigepakt ist ein umgangssprachlicher Begriff, kein juristischer. Er bezieht sich auf die weit verbreitete Übereinkunft unter den Angeklagten, nicht bei den gerichtlichen Ermittlungen zu kooperieren. Das bedeutet, keine Informationen preiszugeben, keine Daten beizusteuern, die Taten nicht zu gestehen, keine Reue zu zeigen und stattdessen die ideologischen und politischen Rechtfertigungen für die Repression zu bekräftigen, indem sie als Krieg dargestellt wird. Der Schweigepakt basiert aber auch auf der Tatsache, dass es für die Angeklagten keine Zugeständnisse gibt.

taz: Was meinen Sie damit?

Rafecas: Anders als beispielsweise in Kolumbien und Südafrika hat der argentinische Staat beschlossen, den Angeklagten keinerlei Anreize für eventuelle Aussagen zu bieten. Dies ist auch die entschiedene und unnachgiebige Haltung der Opfer in Argentinien. Menschenrechtsorganisationen wie die Mütter und Großmütter der Plaza de Mayo waren und sind in diesem Punkt kompromisslos. Diese Haltung wurde gewissermaßen durchgehend auch vom Parlament und der Exekutive unterstützt. Einmal war ein angeklagtes Mitglied des Geheimdienstes daran interessiert, ein Geständnis abzulegen, aber nur für eine Gegenleistung. Ich hatte ihm nichts anzubieten.

taz: Argentinien gilt als Vorbild für die strafrechtliche Verfolgung von Staatsverbrechen. Wie beurteilen Sie die Anwendung des internationalen Völkerrechts angesichts der heutigen Kriege?

Rafecas: Das Völkerrecht, wie wir es kannten und aus dem der Internationale Gerichtshof in Den Haag und der Internationale Strafgerichtshof hervorgegangen sind, all diese Fortschritte, all diese Bemühungen sind völlig zusammengebrochen.

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2 Kommentare

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  • So scheint nun die TAZ auch dem Trend zu erliegen und titelt "Auf das internationale Völkerrecht blickt er pessimistisch". Wenn man den Artikel liest, sieht er die Anwendung des Völkerrechts pessimistisch, aber nicht das Völkerrecht selber. Oder sollte Merz doch recht haben ? Selbst bei einem Titel der TAZ ?

  • Milei asceroso