Polizist tötet Freundin mit Dienstwaffe: Es war kein „tragischer Unglücksfall“
Die Verteidigung argumentierte, er habe seine Pistole nur zeigen wollen. Aber das Gericht in Frankfurt erkannte einen heimtückischen Mord.

Der Bundespolizist tötete im Mai 2024 seine 23 Jahre alte Partnerin in Weilrod im Hochtaunus. Nach Darstellung seiner Verteidigung handelte es sich dabei um einen „tragischen Unglücksfall“. Er habe nach eigener Aussage lediglich seine Dienstwaffe zeigen wollen.
Doch der Frankfurter Richter kam zu dem Schluss, dass bei einem ausgebildeten Polizisten ein solcher „Unfall im privaten Raum“ nicht glaubhaft sei. Es habe sich im Gegenteil um „gezielte Schüsse in den Oberkörper mit Tötungsabsicht“ gehandelt. Der Polizist habe zuvor eine umfassende Schieß- und Waffenausbildung absolviert und sei teilweise schon im Praktikum mit Waffen eingesetzt worden. Bereits in der Ausbildung habe er den sorgfältigen Umgang mit der Dienstwaffe gelernt.
Dass ein Polizist seine Partnerin „aus Versehen“ töte, sei ausgeschlossen, erklärte der Richter. Zudem habe der Angeklagte zuvor „mindestens drei Mal über die tödliche Nutzung der Dienstwaffe nachgedacht“. Er war seit Dezember 2020 bei der Bundespolizei angestellt, zuvor hatte er am Frankfurter Flughafen gearbeitet. Kurz nach der Tat war ihm gekündigt worden.
Die Frau war wehrlos
Im Prozess habe der Angeklagte zudem seine Aussagen nicht konstant beibehalten und teilweise widersprüchliche Angaben gemacht, so der Richter. Teilweise habe er seine Dienstwaffe auch nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, sondern sie zum Beispiel über Nacht in seinem Auto gelassen. Auch in früheren Beziehungen habe er Auseinandersetzungen mit seinen Partnerinnen gehabt, so soll er eine Ex-Freundin bedroht und ihr die Dienstwaffe in den Mund gesteckt haben. Bekannt wurde im Prozess außerdem der Alkoholkonsum des Täters. Laut dem Richter trank er regelmäßig, was auch mit der 23-Jährigen immer wieder zu Konflikten führte.
Am Tag der Tat fuhr der Täter in seiner Uniform und mit der Dienstwaffe zur Wohnung der Frau. Die Kugel traf sie am 15. Mai 2024 am Schlüsselbein. Als Polizei und Rettungskräfte vor Ort eintrafen, war die junge Frau bereits tot. Der Beschuldigte war ohne Widerstand festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. „Was an dem Tag in der Wohnung passiert ist, können wir nicht feststellen. Da waren zwei Menschen – einer ist tot“, erklärte der Richter am Dienstag. Man gehe aber davon aus, dass die junge Frau nicht wollte, dass der Täter in ihrer Wohnung trinkt. Laut dem Richter habe er schon früher damit Probleme gehabt, die Wünsche der Partnerinnen zu respektieren.
Der Mann war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt. Die Kammer sowie die Staatsanwaltschaft gelangten jedoch im Laufe des Prozesses zur Überzeugung, dass die junge Frau heimtückisch getötet wurde. Hinweise auf einen Kampf seien dem Richter zufolge nicht festgestellt worden. Laut einem im Laufe des Prozesses erstellten Gutachten habe die 23-Jährige ihre Hände in Richtung des Schusses erhoben und sei wehrlos gewesen.
Gegen den 24-jährigen hessischen Polizisten lief der Prozess seit Mai 2024 mit insgesamt zehn Verhandlungsterminen am Frankfurter Landgericht.
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