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Grünen-Abgeordnete über Steuerpolitik„Wer mehr als 300 Wohnungen erbt, muss keine Steuer zahlen“

Reiche stärker zu besteuern, sei eine Frage der Gerechtigkeit, sagt Katharina Beck. Was Merz und Söder fordern, hält sie für „Unfug“.

Katharina Beck, MdB, Wirtschaftsexpertin und Sprecherin für Finanzpolitik Foto: Stefan Boness/Ipon
Hannes Koch
Interview von Hannes Koch

taz: Die Regierung debattiert über Streichungen beim Bürgergeld und weitere Kürzungen. Ist der deutsche Sozialstaat zu teuer?

Katharina Beck: CDU-Kanzler Friedrich Merz liegt mit seiner Abbau-Rhetorik falsch. Ja, es muss sich etwas ändern, aber anderes. Die Sozialsysteme sind hochbürokratisch, häufig völlig ineffizient, verschiedene Ämter machen Dinge doppelt und dreifach, Familien verzweifeln. Da kann man Geld sparen und als Land besser funktionieren. Es braucht in der Tat Reformen, aber die richtigen, genau wie in der Rente.

taz: Was würden Sie bei der Rente ändern?

Beck: Zum Beispiel war das Generationenkapital in der Ampelregierung eine gute Idee, die die Lage für jüngere Generationen verbessert hätte. Schwarz-Rot macht hier nichts und bleibt einfach bei der reinen Steuer­querfinanzierung – enttäuschend. Riester ist gescheitert, aber die Kapitalmärkte klug zu nutzen, bleibt wichtig gerade bei der privaten Altersvorsorge. Etwa über einen Bürgerfonds oder ein Altersvorsorgedepot.

Im Interview: Katharina Beck

43, ist finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Ihr Wahlkreis ist Hamburg-Nord. Ins Parlament zog sie über die Landesliste ein.

taz: Die derzeitige Koalition hat so viel Geld zur Verfügung wie keine andere Regierung zuvor. Trotzdem kämpft sie schon wieder mit riesigen Löchern in den Bundeshaushalten ab 2027. Wie würden Sie die stopfen?

Beck: Wir richten den Scheinwerfer auf die großen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem. Da verliert der Staat jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge. Nehmen Sie zum Beispiel Ausnahmen bei riesigen Erbschaften oder den organisierten Steuerbetrug nach dem CumEx- oder CumCum-Modell.

taz: Wie funktioniert der noch mal?

Beck: Vereinfacht erklärt: Stellen Sie sich vor, Sie haben digital ein Kino-Ticket gekauft. Weil Sie plötzlich verhindert sind, bitten Sie den Kinobetreiber, das Geld zurückzuerstatten, was der freundlicherweise auch tut. Dann schicken Sie die digitale Kopie an diverse Freunde, die sich alle den Preis ebenfalls auszahlen lassen. Das ist Betrug. So ähnlich erstatten Finanzämter bei CumEx einmal entrichtete Steuern an Betrüger, die sie nie gezahlt haben. Bei CumCum kommen noch interna­tio­nale Kniffe hinzu. Der Unterschied zum Kinobetrug: Es geht um viel höhere Beträge und um Geld, das uns allen gehört.

taz: Was wollen sie dagegen tun?

Beck: Immerhin haben wir SPD-Finanzminister Lars Klingbeil schon überzeugt, dass die Belege im Finanzsektor auch nach Ende 2025 weiter länger aufgehoben werden müssen, nämlich zehn Jahre. Dadurch hat man mehr Zeit, verdächtige Fälle zu entdecken. Nun müssen die Betriebsprüfung, die Abteilungen für Wirtschaftskriminalität bei den Staatsanwaltschaften und die Steuerfahndung diese großen Fälle priorisiert angehen und ihre Kapazitäten in diesem Bereich stärken. Der vermutete Schaden allein der CumCum-Steuerhinterziehung beläuft sich auf circa 28,5 Milliarden Euro.

taz: Sie argumentieren, es gebe ungerechte Ausnahmen bei der Besteuerung von Erbschaften und Immobilien. Zum Beispiel?

Beck: Wer mehr als 300 Wohnungen erbt, muss heute keine Steuer zahlen. Diese Regelung hat null Sinn. Es gibt keine plausible Begründung dafür. Die Grenze von 300 Wohnungen muss weg.

taz: Will der Gesetzgeber größere Unternehmen vielleicht nicht durch zu hohe Zahlungen gefährden?

Beck: Ich nehme an, da hat sich eine Lobby durchgesetzt. Warum sollen Erben von 299 Wohnungen Erbschaftsteuer abführen, solche ab 300 aber nicht? Das ist doch verrückt. Übrigens kann die Steuer auch gestundet und in Raten überwiesen werden. Das wollen wir stärken, so bringt sie Erben auch von Betriebsvermögen nicht in Schwierigkeiten. Wohlgemerkt: Das Familienheim zu erben ist steuerfrei, und das soll auch so bleiben. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) behauptet da Unfug. Bei kleineren Erbschaften könnte man die Freibeträge sogar erhöhen, wenn die ungerechten Ausnahmen für sehr große Erbschaften abgeschafft werden. Wenn im Übrigen Firmenerben ab 26 Millionen Euro Erbe die Steuer komplett umgehen können, ist das ebenfalls ungerecht und muss enden.

taz: Sie waren drei Jahre an der Regierung. Punkte wie diesen aber konnten Sie gegen SPD und FDP nicht durchsetzen?

Beck: Leider nein. Anfangs zeigte sich FDP-Finanzminister Christian Lindner offen. Denn steuerliche Ausnahmen kann man auch als Subventionen beschreiben. Sie abzuschaffen, ist keine Steuererhöhung. Später aber drehte sich der Wind.

taz: Der Ruf, Steuern anheben zu wollen, hat den Grünen in der Vergangenheit eher nicht zu Wahlerfolgen verholfen.

Beck: Es geht ja nicht um Steuersatz-Erhöhungen, sondern um die Beseitigung ungerechter Ausnahmen für sehr hohe Vermögen, die selbst in konservativen Kreisen für Kopfschütteln sorgen. In Deutschland zahlt großes Kapital deutlich weniger Steuern und Abgaben als die Mitte. Es handelt sich um eine Aushöhlung des Steuersystems, die wir glattziehen wollen.

taz: Ist Steuergerechtigkeit jetzt so etwas wie die finanzpolitische Hauptforderung der Grünen?

Beck: Gerechtigkeitslücken im Steuersystem zu schließen, ist eines unserer zentralen Anliegen.

taz: Nach dem Ende der Ampel sucht Ihre Partei nach einer neuen Positionierung. Ordnet sich das Thema in den Versuch ein, ein schärferes Mitte-links-Profil zu gewinnen?

Beck: Das betrifft die gesamte Gesellschaft. Mit dem binären Links-rechts-Gegensatz kann ich nicht viel anfangen.

taz: Der grüne Co-Parteivorsitzende Felix Banaszak definierte die Partei kürzlich als Mitte-links.

Beck: Diese Diskussion lenkt uns ab. Von dem, was ich vorschlage, würden der Mittelstand und die Breite der Bevölkerung profitieren. Die Demokratie muss faire Beiträge von allen einfordern. Warum sollten extrem reiche Personen weniger beitragen als die Mitte? Es geht um Gerechtigkeit und darum, gute öffentliche Leistungen wie Kitas, Bildung und Sicherheit für alle anbieten zu können. Dann nimmt hoffentlich auch die Zufriedenheit wieder zu.

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14 Kommentare

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  • Na, ihr Parlamentarier dann macht mal fix endlich eure Hausaufgaben !



    Unser Vermögenssteuergesetz wartet seit der verpflichten Aufforderung des BVerfGE, seit seinem Beschluss vom 22.06.1995 [ BVerfGE 93, 121; BStBI II 1995, 655 ] auf eine Neuregelung spätestens bis zum 31.12 1996 zu treffen ! - Da der Gesetzgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, und ein Steuergesetz ohne mit der Verfassung vereinbarte Tarifvorschrifft unser bisherige Vermögenssteuerrecht nicht mehr anwendbar ist. Es ist eben nicht mehr gültig.



    Millarden Vermögenssteuereinnahmen werden so unserem Staatshaushalt vorenthalten. Zudem durch die Akkumulation von Vermögen von einigen Millardären, eine Gefahr für unsere Demokratie ausgehen kann, denn je mehr Vermögen in Händen einzelner Menschen, je mehr Einfluss und Macht kann auf unsere Demokratie ausgeübt werden.

  • Die Grünen sitzen ja in vielen Landesregierungen u. Könnten dort



    bürokratische Hemmnisse auch im Sozialsektor abbauen. Z.B.



    in HH könnten Finanzhilfen für Bürgergeldempfänger pauschaliert werden anstatt aufwendiger Einzelprüfungen u. Zugriff zB nieder-



    sächsischer Jobcentren auf Hamburger Daten zugelassen werden,



    Hilfreich bei Umzügen von BG-Empfängern von HH in andere Bundesländer. Aber Bürokratieabbau wird immer von anderen verlangt.



    Die größten Einsparungen würde aber eine Förderalismusreform bringen mit Änderung der Landesgrenzen. ZB. Bremen: hat 10



    teure Senatoren u. 18 Staatssekretäre - das machen in Hannover



    ein Oberbürgermeister u. Sieben schlecht bezahlte Dezenneten.



    In Bremen leistet man sich einen 100 Mio. Teuren Rundfunk zu



    50 % bezahlt aus demLänderfinanzausgleich für 700 T. Einwohner



    - das Sparpotential kann man mühelos fortsetzen zB. Kosten



    Der Bremer Bürgerschaft 35 Mio etc.

  • Danke für das sehr wichtige und letztendlich den Fortbestand der Demokratie fördernde Interview.

    Wenn denn die antisozialen und verfassungswidrigen Steuerbefreiungen für Hochvermögende 2026 endlich Geschichte sein werden.

    Da wäre ja auch noch die Wiedereinsetzung der Vermögenssteuer. Die "pausiert" seit bald 30 Jahren.

    Und seit diesen "Sonderbefreiungen" für Superreiche geht es finanziell bergab mit der BRD.

    Ein Schelm, wer böses dabei denkt, glaubt, das hätte System, glaubt die regierenden Politker und Top-Beamte im Finanzministerium wären nur Marionetten der Hochvermögenden, ja sogar eine Verschwörung der Superreichen wittert... .

    Hier noch einmal der Link zur sehr guten "Die geheime Welt der Superreichen" Doku des ZDF's:

    www.youtube.com/watch?v=AFJitRVpWFI

  • Die benannte Grenze von 300 Wohnungen ist vom Bundesfinanzhof bereits vor zwei Jahren gekippt worden. Als finanzpolitische Sprecherin sollte Frau Beck das eigentlich wissen.

    Und auch das Erbe des Familienheims ist nicht steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Erbe unverzüglich einzieht und das Gebäude selbst nutzt. Bei mehreren Erben ist das schwierig und führt dann doch zu einer Erbschaftsteuerbelastung.

    • @DiMa:

      Der Nichtanwendungserlass der der Finanzverwaltung gilt soweit mir bekannt immer noch. Ihr Punkt war außerdem, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung Klientelpolitik gemacht hat und ich sehe nicht wo sie damit unrecht hat. Aufgehoben hat es ja gerade nicht die Politik und durchgesetzt scheint es bis heute nicht zu werden - was ich ehrlich ein wenig verrückt finde.

      6 Monate für einen Umzug halte ich für schaffbar, wenn der Gesetzgeber daraus 12 Monate machen würde wäre das vermutlich auch OK, ich glaube da würde sich niemand groß aufregen.

      Wenn es mehrere Kinder sind, dann muss das Haus + sonstiges Erbe ja schonmal mindestens >800k sein (nur auf den Teil darüber fällt die Steuer an) Das Problem liegt wohl eher am gegenseitigen Auszahlen. Und wenn die sich gar nicht einigen können und keiner drin wohnt, muss man das ja auch nicht steuerlich begünstigen. Das sind alles Punkte über die man streiten und vielleicht etwas noch "fairer" regeln kann.

      Aber auch die würden davon profitieren, wenn wir Betrüger und Superreiche mit Superausnahmen zur Kasse bitten. Und um die ging es im Artikel.

    • @DiMa:

      Frau Beck ist hervorragend informiert. Es gilt nach wie vor der Nichtanwendungserlass der obersten Finanzbehörden. Die Finanzämter sollen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ignorieren. Das Urteil des Bundesfinanzhofs soll über den Einzelfallfall hinaus nicht angewendet werden.



      Beim Erbe des Eigenheims der Eltern gibt es Freigrenzen. Erst wenn diese überschritten sind, muss Erbschaftssteuer bezahlt werden.

  • Nichts an dem, das die Dame sagt, ist falsch.



    Aber es ist ja nicht so, daß ihre eigene Partei nie die Möglichkeit hatte, etwas an dem Beklagten zu ändern.



    Seit 1998 waren die Grünen 10 Jahre lang an der Bundesregierung, ohne daß sich groß etwas geändert hätte.



    Und im gleichen Zeitraum waren die Grünen an Dutzenden von Landesregierungen beteiligt, aktuell sind es immer noch vier.



    Und die Finanzämter unterstehen den Landesregierungen, und gerade bei Cum-Ex war weniger die Gesetzeslage als die Umsetzung durch die Finanzämter das Hauptproblem.

  • "Reiche" stärker zu besteuern, würde sie bestimmt nicht gutheißen.

  • Cum Cum Betrug allein kostet 28,5 Milliarden - was kosten denn etwa 100 oder gar 1000 zusätzliche Steuerfahnder ?? Bekanntlich bringen die erheblich mehr an Einnahmen als sie kosten - auch ohne die Cum Cum und Cum Ex Geschäfte. Doch das stört die Klientel der csdU und deswegen wird das nie so kommen. Man kann sich diese Beträge ja bei den Bürgergeldempfänger*innen zurückholen, gell Fritze???

    • @Perkele:

      Steuerfahndung ist Ländersache, die Frage nach mehr Fahndern müssten also Wüst und Söder beantworten –aber irgendjemand hatte auch mal so einen Spruch abgelassen, wenig Steuerprüfungen seien ja ein Standortvorteil, der für das jeweilige Bundesland spreche …

    • @Perkele:

      Immer wieder ist in diesem Zusammenhang



      erinnernswert, was unter CDU-Mann Roland Koch mit den (aus Sicht der Erwischten) "zu" erfolgreich ermittelnden Steuerfahnder:innen in Hessen geschah....



      Sie wurden pensioniert, bekamen hanebüchene psychiatrische Verleumdungen, genannt Gutachten.



      Siehe Wiki "Steuerfahnder Affäre".

    • @Perkele:

      Das Risiko, bei wem die Einnahmen durch Steuerfahnder generiert werden könnten, ist viel zu groß.



      Man lässt es lieber bei denen, die absolut transparent sind und sich nicht wehren können.



      Ich habe mal eine Zeitlang im weiteren Sinne für das Finanzministerium gearbeitet, und das Fremdschämen wird wohl nie ganz enden.

      • @Erfahrungssammler:

        Steuerfahndung ist gefährlich...werden die "großen Fische" unter die Lupe genommen, ist schon mancher fertig gemacht worden, sogar in der Psychiatrie gelandet.



        s. Macht & Missbrauch von Herrn Schlötterer, Bayern.