Rechtsextreme Tat in Oberhausen: Haftstrafen nach Anschlag auf Linke
Ein rechtsextremes Pärchen verwüstete mit einem Sprengsatz das Linkenbüro in Oberhausen. Ein Gericht verurteilte es nun zu einer Haftstrafe.
Nach der Tat wurde schnell ein politisches Motiv vermutet. Denn bereits 2020 hatte es zwei kleinere Anschläge auf das Linken-Zentrum gegeben. Bei dem Anschlag im Juli 2022 entstand bei der Linken schließlich ein Sachschaden von 6.000 Euro. Auch angrenzende Geschäfte wurden damals in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt soll sich laut Gerichtsurteil der Schaden auf 19.000 Euro summiert haben.
Während die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Duisburg zwischenzeitlich bereits mangels Hinweisen auf konkrete Täter eingestellt waren, steht jetzt ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Und das nur, weil die Polizei durch einen Zufall bei einer anderen Ermittlung dem Pärchen auf die Schliche gekommen war.
Die Linke Oberhausen hatte zuvor immer wieder einen fehlenden Ermittlungswillen der Staatsanwaltschaft kritisiert. Für sie war schnell klar, dass der Anschlag rechtsextrem motiviert gewesen sein musste.
Gericht nennt die Täter klar als Rechtsextreme
Der Hauptangeklagte Thomas L. wurde nun zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Sachschaden verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und elf Monate gefordert. Das Gericht minderte die Strafe um sieben Monate und setzt obendrein den Haftbefehl außer Vollzug.
Der nun Verurteilte Thomas L. saß seit seiner Festnahme im Februar dieses Jahres bis zum Urteilstag in Untersuchungshaft. Das Landgericht bezeichnete Thomas L. als Rechtsextremen, der „gewaltsam seinem politischen Gegner Schaden hinzufügen wollte“.
Die Beweise aus einer polizeilichen IT-Datenauswertung – untermauerten diese Einschätzung. Auf dem Mobilfunktelefon und Festplatten des Verurteilten wurde nicht nur eindeutiges NS-Material gefunden, sondern auch Internetlinks und Handbücher für den Bau von Rohrbomben und chemischen Waffen. Wer letztlich den Sprengsatz baute, der bei der Tat auf das Linken-Büro verwendet wurde, blieb unklar.
Die Freundin von Thomas L., Nina S., wurde, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah bei Nina S. eindeutig eine Mittäterschaft als erwiesen, die auch nicht durch ihr Geständnis gemindert werde – und auch nicht dadurch, dass sie sich angeblich in Haft gut führe und an einem Aussteigerprogramm teilnimmt. Nina S. war bereits vor vier Jahren auf Videoaufzeichnungen nahe des Linken-Zentrums gesehen worden. Damals ereigneten sich zwei Brandanschläge auf den Treffpunkt.
Die Linke Oberhausen begrüßte zwar, dass es „endlich ein Urteil“ gebe. Es sei aber „befremdlich“, dass zwei „bekannte Neonazis nun so einfach nach Hause“ gehen dürften, hieß es auf taz-Nachfrage.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Entlassene grüne Ministerin Nonnemacher
„Die Eskalation zeichnete sich ab“
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin