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Anzeige wegen Satanismus-SendungBöhmermann hat Probleme

Böhmermanns Team soll für eine Sendung über rituelle Gewalt angeblich auf rechtswidrigen Weg recherchiert haben. Vor Ausstrahlung gab es eine Anzeige.

Satiriker Jan Böhmermann Foto: Christoph Hardt/imago

Jan Böhmermann hat mal wieder ein Problem, dieses Mal wegen der neuesten Folge von „ZDF Magazin Royale“ mit dem Titel „Wenn man vom Teufel spricht“. Sie beschäftigt sich mit dem Narrativ, dass satanistische Kulte rituelle Gewalt ausüben würden. Dafür gab es schon vor der Veröffentlichung der Sendung eine anonyme Anzeige, wie das ZDF gegenüber der taz bestätigte. Dabei gehe es um „angeblich rechtswidrige Methoden“ bei der Recherche.

„Heute geht es um rituelle Gewalt. Sie soll zum Beispiel von satanistischen Kulten ausgehen, die mit brutalen Ritualen die Persönlichkeiten ihrer Opfer kontrollieren“, heißt es im Teaser der Sendung. „Nachweise dafür gibt es jedoch nicht. Oder weiß es eine Psychotherapeutin besser?“

Um diese Frage zu beantworten, hatte sich ein Journalist aus dem Team der Sendung „ZDF Magazin Royale“ unter Klarnamen für ein einschlägiges Weiterbildungsseminar im Bereich Traumatherapie einer Psychotherapeutin angemeldet und es auch besucht. Das stand allerdings nur Ärz­t*in­nen und Psycholog*innen/-therapeut*innen offen.

Von Polizei über Anzeige informiert

Ebenjene Seminarleiterin und ihre Thesen zu ritueller Gewalt durch Sa­ta­nis­t*in­nen machte Böhmermann dann zur Protagonistin der Sendung. Heikel: Laut Medienberichten mussten die Teilnehmenden eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreiben. Das „ZDF Magazin Royale“ zitiert dennoch an einer Stelle aus dem Seminar.

Das ZDF wurde eigenen Angaben zufolge von der Polizei über die Anzeige informiert. Es teilte der taz auf Anfrage mit, dass Redaktion und Produktionsfirma die Vorwürfe als „völlig aus der Luft gegriffen“ zurückweisen würden. Das ZDF bezeichnet die Recherche als „in allen journalistischen Standards angemessen“. Die Anmeldung und den Besuch beim Seminar macht Böhmermann in der Sendung transparent.

Böhmermann steckt aktuell noch in einem weiteren juristischen Konflikt. Im Herbst 2022 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Informationstechnik, Arne Schönbohm, von seinen Aufgaben entbunden. Vorausgegangen war eine Sendung von Böhmermann über Schönbohms angebliche Russlandnähe. Die Vorwürfe ließen sich später nicht erhärten.

Schönbohm, inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, verlangt nun eine Unterlassungserklärung und eine Entschädigung vom ZDF. Im Innenausschuss des Bundestags gab es bereits mehrere Sondersitzungen zur Causa.

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35 Kommentare

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  • Ach, was den Schönbohm betrifft. 'Schönbohm, inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, verlangt nun eine Unterlassungserklärung und eine Entschädigung vom ZDF'



    Was wäre denn der Schaden? Ist S. Bei der Besoldung herabgestuft worden? Kann ich mir nicht vorstellen. Weniger Nebeneinkünfte?

    Dass Feeser beim Bericht nach mehr Details fragte ist ja wohl ihr Job.



    Als ich mich beim BSI bewarb musste ich auch einer (Sicherheits)Überprüfung zustimmen. Ich gehe also mal davon aus dass der Präsi auch von Sicherheitsbehörden mehr als einmalig überprüft wird.

    • @Mr.Henry:

      Rufschädigung z.B. Er sitzt jetzt, zwar mit gleichen Bezügen, auf einem Abstellgleis bei einer unbedeutenden Behörde.

  • Tja, Böhmermann sollte sich so langsam mal entscheiden was er sein will.

    Enthüllungsjournalist oder Satiriker,



    zweigleisig fahren geht auf Dauer nun mal nicht gut.

  • Eigentlich möchte man meinen dass die Veranstalter von dartigen Kursen auch überprüfen ob die Teilnehmer die Kriterien erfüllen. Wenn sich ein Redakteur mit echtem Namen anmeldet und sonst nichts vorlegen muss, dann sehe ich nicht was der Redakteur falsch gemacht hat.

    • @Thomas R. Koll:

      Ganz simpel.



      Der Teilnehmer hat gelogen. Und er hat sich zu Verschwiegenheit verpflichtet, was er nicht eingehalten hat.

      • @rero:

        Da das öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Scharlatanerie und mystizstischem Mumpitz mit Steuergeldern höher wiegt, hat er damit im juristischen Sinn aber nichts falsch gemacht.

  • Die Sachlage ist nach jetzigen Sachstand recht klar: "Journalist" verschafft sich durch unwahre Angaben u.a. Zugang zu vertraulichen Patienteninformationen. Darüber hinaus bricht er eine eigens unterschriebene rechtsgültige Verschwiegenheitserklärung. Und nun wundert man sich hier warum die verantwortliche Seminarleiterin juristische Schritte eingeleitet hat. Desweiteren wird die Seminarleiterin, ohne auch nur im Ansatz dafür Belege zu haben, pauschalisierend in die Nähe von rechtsreligiösen Gruppen gestellt, mit dem Ziel der Diskreditierung. Böhmermann hingegen wird hier z.T. für seinen offenen Rechtsbruch gefeiert. Wer sich also immer noch verwundert fragt, wo die Fangemeinde des narzisstischen (Hampel-)Böhmermannmanns zu finden ist, kann hier im Forumsbereich fündig werden.

    • @Klaus Kuckuck:

      Erstens ist es die Pflicht des Seminarleiters, keine persönlichen Daten zu verbreiten.



      Zweitens wäre eine Verschwiegenheitserklärung eine Vereinbarung zwischen dem Seminarleiter und dem Teilnehmer und damit ein Fall für das Zivilrecht, nicht für das Strafrecht (Polizei).



      Drittes hat Böhmermann m.W. in seiner Sendung keine Patientendaten veröffentlicht, so dass das ohnehin irrelevant ist.



      Und viertens dürfte unter diesen Bedingungen gar keine Recherche möglich sein: wenn man Behörden- oder Firmenunterlagen über Korruption/Machtmissbrauch/Betrug usw. bekommt und nutzt, dann sind die ja in der Regel auch nicht frei zugänglich gewesen, beispielsweise die ganzen Bankdokumente zur Steuerhinterziehung, Panama-Papers usw.

      • @flipmar:

        Zu Ihrem Erstens sollten Sie sich erstmal darüber informieren inwieweit zur Schweigepflicht verpflichtete Berufsangehörige innerhalb von Seminaren auch über Ihre eigenen beruflichen Erfahrungen untereinander in Austausch gehen.



        Zu Ihrem Zweitens rate ich die juristischen Feinheiten denen zu überlassen, die davon was verstehen. Die Zuständigkeiten der Polizei begrenzen sich z B. nicht auf die Strafverfolgung. Gefahrenabwehr und der Schutz privater Rechte sind ebenso Teil des gesetzlichen Auftrags der Polizei. Im Übrigen mag die berichtete "Anzeige" bei der Polizei nur ein Teil der juristischen Reaktion sein und letztlich ohne Belang.



        Zu Drittens: das wäre ja noch schöner. In diesem Fall läge wohl ein Anfangsverdacht gem. Par. 203 StGB vor. Dass darüber berichtet wurde ist mir jetzt nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, hätte Böhmermann nun ein größeres Problem.



        Viertens sollten Sie bedenken, dass auch für Journalisten bestimmte Regeln gelten. Ein Journalist darf z.B. nicht bei Ihnen einbrechen oder Sie abhören oder auf sonstige rechtswidrige Weise bei Ihnen recherchieren, um Ihre möglicherweise fehlerbehaftete Steuererklärung zu veröffentlichen.

    • @Klaus Kuckuck:

      Ich hoffe doch stark dass in diesem Seminar keine vertraulichen Patienteninformationen an die Seminarteilnehmer weitergegeben wurden, und wenn dann nur stark anonymisiert. DAS wäre ja ein Bruch der Patient-Arzt Vertrauens.

      • @Thomas R. Koll:

        Ja sicher werden diese anonymisiert besprochen. Darum geht es hier aber nicht. Wer sich ein bisschen auskennt, weiß, dass selbst anonymisierte und pseudonymisierte Sachverhalte im gegebenen Kontext nichts außerhalb solcher Seminare, und erst recht nicht in der Presse, zu suchen haben. Diese geltenden Datenschutzstandards, sollten hier von niemandem in Zweifel gezogen werden, auch wenn Böhmermanns Truppe sich, unter Missbrauch angeblicher journalistischer Sonderrechte, darüber hinwegsetzt

        • @Klaus Kuckuck:

          Sollte man tatsächlich mal juristisch überprüfen lassen, ob Frau Huber unsachgemäss Patientendaten in dem fraglichen Online- Kurs ausgegeben hat. Der Verdacht wird dadurch erhärtet, dass sie in dem Antwortstück von ihrem Buddy Bijan Peymani sagen lässt, dass sie als Expertin mit Nähe zum Zeugenschutzprogrammen das besondere Interesse des Staatsschutzes bindet. Darf sie das einfach sagen? Darf sie darüber sprechen?

  • Die Masche, Leuten in der Traumatherapie Geschichten von Satanistischen Geheimbünden einzureden ist nun wirklich nicht neu.



    Gut das Böhmermann hier endlich für etwas Aufklärung in D sorgt.

    Dass das Thema schon bekannt ist und auch schon gut recherchiert wurde zeigt diese Doku aus der Schweiz:



    www.youtube.com/wa...&ab_channel=SRFDok

    Und zu der Anzeige kann ich nur sagen, wer Anonym anzeigt, hat sicherlich ne blütenweiße Weste und rein gar nichts zu verbergen ;-)

  • Vielleicht hilft der Diskurs der Wahrheitsfindung, so oder so. Das Thema kann besser gar nicht gehypt werden, als durch Klagewut und einstweilige Verfügungen oder Drohungen mit Rechtsmitteln. In der Regel geht so ein Schuss nach hinten los.



    //



    Läuft erwartungsgemäß mit Ansagen, wie (fast) immer:



    "Frankfurt - Jan Böhmermann erhitzt mit seinem ZDF Magazin Royale schon die Gemüter, da ist er noch nicht einmal richtig aus der Sommerpause zurück. Schon vor der Sendung am Freitag – und möglichen verbalen Tritten ans Schienbein durch den Satiriker – teilt der Protagonist, man möchte fast sagen: das Ziel der Folge, gegen Böhmermann aus."



    www.fr.de/kultur/t...gold-92496071.html

    • @Martin Rees:

      Die taz nenn keine Namen. Sie wird ihren Grund haben. Ob da am Ende nur "Kacki-Ficki-Böhmi" (Spiegel) bei raus kommt, wird sich zeige, Ich würd da erst mal die Füsse still halten.

  • Möglicher weise Hausfriedenbruch



    § 123 StGB, da er sich den Zugang



    eventuell mit falschen Abgaben zum



    Beruf erschlichen hat.

    • @Hubertus Behr:

      Die Begründung "da er sich den Zugang (...) mit falschen Angaben (...) erschlichen hat" ist eine Begründung dafür, warum "Hausfriedensbruch" NICHT in Frage kommt.

      Dieses Delikt setzt nämlich voraus, dass man GEGEN das Einverständnis handelt. Sobald ein "Einverständnis" vorliegt, gibt es keinen "Hausfriedensbruch", UNABHÄNGIG DAVON, wie dieses "Einverständnis" zu Stande kam. Erst sobald dieses Einverständnis widerrufen wird, kann man sich des "Hausfriedensbruchs" strafbar machen. Dann nämlich, wenn man die Aufforderung, sich zu entfernen, ignoriert.

    • @Hubertus Behr:

      "eventuell" ist hier der Punkt. Hier im Artikel steht nichts von falschen Angaben.

    • @Hubertus Behr:

      Das ist nicht richtig. Auch ein erschlichenes Einverständnis schließt die Strafbarkeit nach h.M. aus, ansonsten müssten Sie als Gast nämlich immer mit einer Irrtumsanfechtung und völlig undurchschaubaren Situationen rechnen.

  • Wäre Herr Böhmermann bei einem Privatsender, wäre nicht viel gegen ihn zu sagen. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich schlecht streiten.Wenn es eng wird, dann rennt Herr Böhmermann eben durch den Notausgang Satire. Wie man jedoch seine Methoden und Aussagen beim ÖRR mit der notwendigen Ausgewogenheit und Tendenz zur Neutralität in Einklang bringt, ist mir ein Rätsel. Selbst die Herren Precht und Lanz, ihrerseits Vorzeigefiguren beim ZDF, üben mittlerweile öffentlich Kritik.

  • Äh, was ist das Problem? Hat sich der Besucher des Seminars als Arzt ausgegeben oder wurde die Teilnahme auch über die Zielgruppe hinaus ermöglicht?



    Liegt hier ein möglicher Straftatbestand vor oder geht es um zivilrechtliche Streitigkeiten?



    Kann ein Anonymer eine zivilrechtliche Klage anstrengen?



    Was ist der Inhalt und die Möglichkeit der Anzeige? (Bsp. Unterschlagung ist allgemein, kann zu Diebstahl oder gar bewaffneter Diebstahl werden)

    Ich brauche mehr Details!

    • @Mr.Henry:

      Ja. Die Story ist interessant, aber komplett müsteriös. Damits Sinn macht, muss man noch ne Menge wissen.

      Und die Kommentare von WINTER und AXEL SCHÄFER sind beunruhigend. Satanic Panic ist Magnet für Scammer, aber auch Einstiegsdroge für Qanon und religious right, "Lebensschützer" undso.

      "einschlägiges Weiterbildungsseminar im Bereich Traumatherapie einer Psychotherapeutin"

      Psychotherapeutin im Sinne von Freud, oder als generell ("kleine" Psycho)Therapiebefugte?



      Und welches Bundesland? Weiß man da schon was?



      "Traumatherapie" klingt fluffig, aber das ist ne Szene wo Menschen Wachs in deinen Händen sind, und du sehr behutsam und weise sein musst. Da geht zwar nicht *viel* Scheiße, aber das was an bad actors unterwegs ist, ist idR extrem übel.

      Das kann alles sein von Eso-Scammern aus Hamburg-Deppendorf, zu Christenfundis aus dem reichsdeutschen Sumpf von BaWü (ev.)/BY (kath.), oder nem deutschnationalen Vernetzungs/Rekrutierungsding aus McPomm oder Sxn, wo "Satan" Code für "Juden" ist.

      Das "Narrativ, dass satanistische Kulte rituelle Gewalt ausüben würden" ist ja ein Import der neurechten Bewegung in USA, also was Reagan großgemacht hat. In Deutschland ist das ein späterer Import, der nicht weit verbreitet ist, und zB in christlichen Strukturen keine Kontinuität des alten Exorzistenwesens ist, sondern auf neureligiöse christliche Strömungen draufsattelt.



      Was die da anbietet, ist ein Nischenprodukt für ne dezidierte Kundschaft. Die allermeiste satanic panic ist ja auch Bullshit, selbst in USA ist das ein Nischenmarkt mittlerweile, weils sich rumgesprochen hat dass es 95% Fake ist.

      FWIW, ist ne Verschwiegenheitsverpflichtung überhaupt gültig ist, wenn sie zB zur Verdunklung von Betrugsdelikten oder Schlimmerem dient?

      "Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung"

      Wofür er ja durchaus sehr qualifiziert ist. Im Gegensatz zu seinem alten Job.

      Just sayin'.

      • @Ajuga:

        Danke.



        Ich denke auch an die Kinder (schnief)!

    • @Mr.Henry:

      Hallo Mr. Henry, bitte sehr: ZDF MAGAZIN ROYALE: STAATSSCHUTZ ERMITTELT OFFENBAR GEGEN BÖHMERMANN



      DANIEL HÄUSER·8. SEPTEMBER 2023



      Offensichtlich auf Antrag des Staatsschutzes hat die Polizei Köln ein Ermittlungsverfahren gegen den TV-Satiriker Jan Böhmermann eingeleitet. Dies bestätigte ihr Sprecher auf Anfrage von „Clap“. Vorausgegangen war ein anonymer Hinweis an die Behörde, dass heute Abend in der ZDF-Sendung „Magazin Royale“ Inhalte ausgestrahlt werden sollen, die möglicherweise auf strafrechtlich relevante Weise erlangt wurden. Parallel dazu hat eine Kanzlei nach Clap-Infos wohl Strafanzeige gegen Böhmermann persönlich erstattet.







      Böhmermann hatte Ende Juni einen Mitarbeiter unter falscher Berufsbezeichnung in eine ausschließlich Ärzten, Psychotherapeuten und Psychologen vorbehaltene Online-Weiterbildung eingeschleust. Dieser hatte sich im Rahmen seiner Teilnahme zudem per elektronischer Unterschrift zur Verschwiegenheit über die Seminarinhalte verpflichtet. In der Folge gab sich der im Auftrag des Formats „Magazin Royale“ agierende Journalist zu erkennen. Er ließ die Veranstalterin per E-Mail wissen, dass die Redaktion in einer der kommenden Ausgaben der ZDF-Satiresendung Inhalte der Weiterbildung einschließlich der persönlichen Details der dort beispielhaft besprochenen Patientenfälle – sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht – zu veröffentlichen gedenke. Der Journalist soll kurz vor der Sendung dem Vernehmen nach aber „kalte Füße“ bekommen und sich dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen anvertraut haben.







      Die Seminar-Veranstalterin ist eine national und international renommierte Psycho-Therapeutin und Ausbilderin. Bei ihrer Arbeit und ebenso in ihren Veranstaltungen kommt sie unter anderem regelmäßig mit Therapeuten und Patienten in Kontakt, die sich in Zeugenschutzprogrammen befinden beziehungsweise mit Menschen vertrauensvoll arbeiten, die – etwa als Aussteiger aus Organisierter Kriminalität oder Sekten – in einem Opfer-/Zeugenschutzprogramm

      • @Sabine Mohn:

        Äh, Sehr geehrte Frau Mohn,



        diese Clap macht wohl irgendwas mit Medien. Bei mir wirft der Bericht aus Gründen offensichtliche Fragen auf.



        Wurden in dem X4U - ONLINE-SEMINAR sicherheitsrelevante, personenbezogene Informationen an Durchreisende Schlawiner kommuniziert?



        Lässt "der Staatsschutz" die Polizei Köln gegen Teilnehmer, also die Empfänger dieser Informationen ermitteln oder gegen die Informationsquelle in diesem ominösen Online-Seminar?



        Seit wann werden Ermittlungen von der Polizei geleitet? Ist dafür nicht die Staatsanwaltschaft zuständig?



        Kann man davon ausgehen dass die Anzeigenerstattende Person an dem 'offensichtlichen' Geheimnisverrat beteiligt ist und Täterwissen offenbart hat?

        Die Grundregel lautet meines Wissens nach:

        Wird der Teufel genannt



        kommt er gerannt

        'Wenn man im Teufel redet...' ist davon nur der Abklatsch.

      • @Sabine Mohn:

        Der Artikel ist nur nicht von "Daniel Häuser". Ganz unten auf der entsprechenden Seite findet sich nämlich der eigentliche Verfasser des Textes, Herr Bijan Peymani.

        Dieser hat gerade erst mitte Mai sein Buch veröffentlicht, und jetzt rate mal, wer wohl Co-Autorin dieses Werkes ist?



        Genau, die besagte "Psychotherapeutin", über die er so schön werbetexten kann. Das ist wohl kein Zufall, ebensowenig wie die Worte "offenbar" im Titel, sowie "offensichtlich", "möglicherweise" und "wohl".

        Man kann also zusammenfassen, dass die ganze Geschichte "offenbar" die reine Erfindung eines guten Bekannten dieser "offensichtlichen" Schlangenölverkäuferin auf dem Therapiemarkt ist, die ihm in Kompensation "möglicherweise" finanzielle und "wohl" auch andere Gefälligkeiten dafür angeboten hat.

  • Ich bin selbst als Therapeut u.A. im Traumabereich tätig und freue mich auf die Sendung. Tatsächlich empfinde ich es auch so, dass gerade beim Thema Trauma auch teilweise merkwürdige Ansichten propagiert werden oder zumindest undifferenzierter argumentiert wird als sonst.

  • Interessant ist ja, dass die Frau ja offensichtlich Lügengeschichten verbreitet und dafür ja wohl auch noch Geld von Behörden kassiert und jetzt bezieht die sich auf eine Verschwiegenheitsklausel, damit die Lügen, die sie da vor einem scheinbar nicht sehr kundigen Fachpublikum vorträgt, nicht rauskommen.



    Böhmermann, hin oder her, sollte sowas nicht generell verboten sein?

    • @Axel Schäfer:

      Wenn Boehmermann was sendet, ist das alles, nur nicht offensichtlich.

      Vor den Luegengeschichten im Schönbohm-Fall gabs angeblich Kontakte ins Innenministerium. Koennte noch interessant werden.

      Die Dame ist btw ziemlich angesehen in ihrem Fach, es geht in diesen Seminaren auch um Menschen im Zeugenschutzprogramm - deshalb ermittelt jetzt der Staatsschutz.

      • @elektrozwerg:

        Das mit den "Ermittlungen durch den Staatsschutz" ist gleich eine doppelte Lügengeschichte.

        Erstens hat selbst das Clap-Magazin nur von "Ermittlungen durch die Polizei Köln IM AUFTRAG des Staatsschutzes" berichtet. Der Staatsschutz ermittelt hier also gar nicht selbst.

        Und zweitens ist auch das mutmaßlich gelogen. Der Autor des Artikels hat vor knapp drei Monaten ein Buch veröffentlicht - gemeinsam mit der von Böhmermann kritisch beleuchteten "Psychotherapeutin". Wohl kein Zufall.

        Aber auf so eine lustige Schwurbel-Idee mit dem Staatsschutz hätten ja schon ganz andere kommen können. Investigativer Journalismus wurde in Deutschland in den 1970er Jahren durch Günter Wallraff populär gemacht. Da hat der Staatsschutz aber eine ganze Menge "verschlafen", wäre er dort stets zuständig gewesen, oder etwa nicht?

        Bleibt also nur noch eine "anonyme Anzeige", auf die hin die Polizei tätig geworden sein könnte. Weil sie eben auch offensichtliche Deppen nicht direkt abweisen darf.

        Eine "Veschwiegenheitsklausel" fällt jedenfalls nicht ins Gewicht, da das "öffentliche Interesse" an der Aufklärung über die Schwurbeleien dieser Frau höheres Gewicht haben dürfte. Selbst die "illegale" Verwendung eines Ausbildungsabschlusses zum Zweck der Teilnahme an einem Seminar fällt nicht unter die entsprechende strafrechtliche Bewertung, da der Titel nicht gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und zur Erbringung von Dienstleistungen ohne entsprechende Qualifikation eingesetzt wurde.

      • @elektrozwerg:

        Wenn zu dieser Dame Menschen aus dem Zeugenschutz geschickt werden, dann Gute Nacht.

        • @sedeum:

          Sie scheinen Fachfrau zu sein oder wie kommen Sie zu diesem Urteil?

          • @Alterchen:

            Um zur Ansicht zu gelangen, dass Mystizismus und Eso-Schwurbeleien keinen Platz innerhalb der deutschen Rechtsprechung haben sollten, muss man nicht erst Psychologie studiert haben. In der Jugendzeit einigermaßen regelmäßig eine Schule besucht zu haben sollte dafür ausreichen.