UBA fordert Steuersenkungen fürs Klima: Entlastung für Mensch und Umwelt
Das Umweltbundesamt schlägt Mehrwertsteuersenkungen für Obst, Gemüse, Bus und Bahn vor. Alles soll Menschen und Klima nützen.
Vier Bereiche hat das UBA dabei für eine Mehrwertsteuersenkung auserkoren: pflanzliche Lebensmittel, den öffentlichen Verkehr, energetische Modernisierungen und Reparaturdienstleistungen. „Wir möchten diese soziale Entlastung so ausgestalten, dass sie zugleich klima- und umweltverträglich wird“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.
Grundnahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs – also Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse, Hülsenfrüchte und Öle – sollen gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Um rund vier Milliarden Euro könnten Bürgerinnen und Bürger dadurch entlastet werden. Gleichzeitig würden pflanzliche Lebensmittel dadurch gegenüber tierischen privilegiert. Das soll die Ernährung laut UBA nicht nur weniger CO2-intensiv, sondern auch gesünder machen.
Ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit werden soll der öffentliche Nah- und Fernverkehr, außerdem Taxis und Bikesharing, was weiter zwei Milliarden Euro Entlastung entspräche. Auch hier ist eine klimapolitische Anreizwirkung intendiert: Der öffentliche Verkehr solle gegenüber dem deutlich klimaschädlicheren Individualverkehr gestärkt werden.
Klimafreundliches Steuersystem
Weiterhin soll für die Energiewende die Anlieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mit 0 statt 19 Prozent und Heizungsmodernisierungen mit 7 statt 19 Prozent besteuert werden. Der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wird außerdem für Reparaturdienstleistungen gefordert, um Produkte langlebiger zu machen und dadurch Ressourcen zu schonen.
„Der Kerngedanke ist: Alles Umweltschädliche stärker belasten, alles Umweltfreundliche niedriger belasten“, sagte Messner. Er verwies ausdrücklich darauf, dass man in der aktuellen Situation keine Steuererhöhungen für umweltschädliche Produkte fordere.
Langfristig müsse das jedoch das Ziel sein, ergänzt durch eine Besteuerung von CO2 und den Abbau klimaschädlicher Subventionen. Weiterhin müssten Abgaben auf Ressourcenströme erhoben werden, die Anreize für mehr Kreislaufwirtschaft setzten.
Eine etwaige Erhöhung der Mehrwertsteuer für Fleisch auf 19 Prozent würde bei gleichbleibenden Verbrauchsmustern etwa sechs Milliarden Euro zusätzliche Belastung für die KäuferInnen bedeuten, also die angedachten Entlastungen egalisieren. Da Menschen in Folge der Verteuerungen und Vergünstigungen jedoch ihren Konsum anpassten, sei die Entlastung im Endeffekt größer und die Belastung geringer – auch für das Klima.
Grundnahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs – also Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse, Hülsenfrüchte und Öle – sollen gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit werden.
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