Urteil im Missbrauchsfall Münster: Problem Datenschutz

Die Tatsache, dass sich Pädokriminelle zumeist im Darknet organisieren, erschwert ihre Verfolgung. Hier beißen sich Kinder- und Datenschutz.

Der Hauptangeklagte im Fall Münster wird in den Gerichtsaal geführt und hält sich einen blauen Ordner vors Gesicht

14 Jahre in Haft: der Hauptangeklagte im Fall Münster am Dienstag im Gerichtsaal Foto: Guido Kirchner/dpa

Lange Haftstrafen im sogenannten Missbrauchskomplex Münster: zwischen 11 und 14 Jahren für die angeklagten Täter mit zusätzlicher Sicherungsverwahrung sowie 5 Jahre für eine weitere Mittäterin. Die Härte des Urteils ist so nachvollziehbar wie richtig, denn sexuelle Gewalt gegen Kinder zählt zu den schwersten Verbrechen überhaupt. Unabhängig davon senden Urteile wie dieses sowie in früheren Fällen wie Lügde und Bergisch-Gladbach ein deutliches Signal an potenzielle Täter:innen:

Viele Jahre Gefängnis sind garantiert. Hohe Haftstrafen sind das eine. Das andere ist das Vorgehen gegen Missbrauchsnetzwerke, die Pädokriminelle immer wieder stricken. Sexuelle Gewalt erfolgt in der heutigen Zeit nicht mehr nur analog, sondern wird verstärkt digital organisiert. Der Kriminalität im Netz ist schwer beizukommen. Manche „Pädoringe“ vernetzen sich über Messengerdienste wie Telegram und andere Chatprogramme. Dafür müssen Nut­ze­r:in­nen ihre Telefonnummer preisgeben.

Über diese kommen Verfolgungsbehörden relativ unkompliziert an die Tä­te­r:in­nen heran. Schwierig wird es beim anonymisierten Darknet oder bei Plattformen, zu denen nur Zutritt hat, wer von den Betreibenden dort (oft mit einhergehender Gesinnungsprüfung) zugelassen ist. Über IP-Adressen ist der Zugriff auf Personen leichter. In diesem Zusammenhang wird gefordert, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, nach der IP-Adressen nach wenigen Tagen gelöscht werden müssen, aufzuweichen.

Hier stehen sich Kinder- und Datenschutz konträr gegenüber. Eine Alternative ist das Quick-Freeze-Verfahren, mit dem Daten vorübergehend „eingefroren“ und gesichert werden. Doch dafür gibt es keine klare Rechtsgrundlage. Eine Lösung dieses Dilemmas ist überfällig. Die vom Missbrauchsbeauftragten geforderte Enquete-Kommission, die Datenschützer:innen, Verfolgungsbehörden und Betroffenenverbände an einen Tisch bringt, könnte helfen. Beschlossen werden muss die Enquete dann so schnell wie möglich vom nächsten Bundestag. Jede Verzögerung zerstört Leben.

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Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.

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