Londoner Urteil zu Julian Assange: Kein Fanal für freie Presse

Die Nicht-Auslieferung von Assange wird mit der Lebensgefahr begründet, die ihm droht. Der Schutz von Whistleblowern ist dem Gericht kein Anliegen.

Julian Assange mit Maske in einer Gerichtszeichnung

Julian Assange im Gericht Foto: Gerichtszeichnung Elizabeth Cook via ap

Wikileaks-Gründer Julian Assange wird zunächst nicht an die USA ausgeliefert. Die Entscheidung, die die zuständige Londoner Richterin Vanessa Baraitser am Montag verkündete, klingt besser, als sie ist. Denn mit einer Verteidigung der Pressefreiheit oder gar einer Präzedenzentscheidung zum Schutz unbequemer Whistleblower hat das Urteil nichts zu tun.

Im Gegenteil: Die Richterin begründete ausführlich, warum weder die von der Verteidigung und zahlreichen Medienorganisationen vorgebrachten Befürchtungen eines unfairen, politisch motivierten Prozesses in den USA noch die Bewertung der Anklage als Angriff auf die Pressefreiheit stichhaltig seien. Lediglich Assanges mentale Gesundheit und die Gefahr, dass er sich in einem US-Gefängnis das Leben nehmen werde, brachte sie zur Entscheidung gegen die Auslieferung.

Und auch diese Entscheidung ist nur vorläufig: Die USA haben bereits Berufung angekündigt, und so könnte das Verfahren noch über zwei weitere Instanzen bis zum britischen Supreme Court gehen.

Mit Sicherheit werden die USA versuchen, über irgendwelche Garantien die Bedenken zu Assanges Sicherheit zu zerstreuen, um doch noch eine Auslieferung zu erreichen. Ob ihnen das angesichts der bekannten Missstände im US-Gefängnissystem gelingen kann, ist fraglich. Insofern ist die so begründete Entscheidung für Julian Assange selbst womöglich sogar besser als eine, die auf die eigentlichen Inhalte des Verfahrens abgezielt hätte.

Perverse Verkehrung aller Vorstellungen von Rechtsstaat

Gleichzeitig aber bedeutet das auch: In zehn Jahren Verfolgung durch US-amerikanische, schwedische und britische Strafverfolgungsbehörden ist Assange psychisch zerstört worden – und nur diese Tatsache rettet ihn womöglich davor, den Rest seines Lebens in US-Gefängnissen zu verbringen. Das ist eine nahezu perverse Verkehrung aller Vorstellungen von Schuld, Sühne und Rechtsstaat.

Assange hat mit Wikileaks dazu beigetragen, US-Kriegsverbrechen in Afghanistan und Irak öffentlich bekannt werden zu lassen. Das und nichts anderes hat ihn zum Geächteten werden lassen, zu einem, an dem ein Exempel statuiert werden muss.

Ob man ihn persönlich in der Phase der großen Wikileaks-Veröffentlichungen als arroganten und unangenehmen Selbstdarsteller mit zweifelhaften politischen Überzeugungen empfand, ob ihm die Linksliberalen seinen zumindest indirekten Wahlkampf für Donald Trump 2016 übelnehmen oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Julian Assange, Chelsea Manning, Edward Snowden – keine*r von ihnen durfte aus Sicht der angegriffenen staatlichen Strukturen einfach ein normales Leben weiterführen. Die staatlichen Bemühungen, ihr Handeln zu ahnden, sind ungleich größer als jene, die Verbrechen zu verfolgen, die sie aufgedeckt haben.

Das zu beschreiben und zu geißeln, kann von einem britischen Gericht in einem Auslieferungsverfahren nicht erwartet werden. Wenn es einfach dafür sorgt, dass Assange erst einmal in Ruhe gelassen würde, ist das, bei aller Unzulänglichkeit, schon eine ganze Menge.

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Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org

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