Plädoyer im Halle-Prozess: Gegen die Menschenfeindlichkeit

Im Prozess zum Anschlag von Halle hielt am Mittwoch die Anklage ihr Plädoyer. Die Forderung nach lebenslanger Haft dürfte niemanden überraschen.

Bundesanwalt Kai Lohse

Bundesanwalt Kai Lohse hält den Attentäter für vollumfänglich schuldfähig Foto: Jan Huebner/Taeger/imago

MAGDEBURG taz | Wenn ein Täter die belastenden Beweise in großen Teilen selbst liefert, ist sein Gerichtsprozess dann ein vorwiegend bürokratischer Akt? Im Prozess gegen den Attentäter von Halle hätte es so laufen können. Und doch vergehen 20 Prozesstage, bis am Mittwoch die Beweisaufnahme geschlossen und das erste Plädoyer verlesen wird.

Es ist nicht so, dass der Fall juristisch besonders komplex wäre. Nachdem die Schuldfähigkeit des Täters in den vergangenen Prozesstagen festgestellt werden konnte, dürfte die Forderung der Bundesanwaltschaft nach einer lebenslangen Haftstrafe kaum verwundern.

Als „den widerwärtigsten antisemitischen Akt seit dem zweiten Weltkrieg“ bezeichnet der Bundesanwalt Kai Lohse am Mittwochmittag das Attentat vom 9. Oktober 2019, bei dem zwei Menschen ermordet und zahlreiche Menschen physisch und psychisch verletzt wurden. Deutlicher als durch diese Tat könne nicht werden, „dass sich antisemitische, rassistische und antifeministische Gewalt gegen uns alle richtet“, sagt Lohse.

Menschen aus Minderheiten kennen diesen Satz. Er fällt verlässlich immer dann, wenn Minderheiten in diesem Land angegriffen werden. Er suggeriert einen Schutz und eine Einheit, die sich häufig rasch als leeres Versprechen entpuppen.

„Jetzt erst recht“

In dem Prozess gegen den Attentäter von Halle sollte auch das anders laufen. Den Unterschied macht die vehemente Forderung der Betroffenen, die im Prozess als Nebenkläger:innen auftreten. Viele von ihnen sagten im Zeugenstand aus. Laut Lohse hätten sie dem Täter eine Botschaft des Trotzes, des Widerstands gegen die Menschenfeindlichkeit entgegengebracht: „Jetzt erst recht“.

Dass diese Botschaft auch der deutschen Mehrheitsgesellschaft und dem Rechtsstaat gelten könnte, sagt Lohse nicht. Über die breite Kritik an der Arbeit der Ermittler:innen sagt er, dass sie „einer Grundlage entbehrt“.

Dabei hatten die als Zeugen geladenen Ermittler:innen immer wieder gezeigt, dass sie nicht die nötige Expertise besaßen, um das Onlineumfelds des Täters zu ergründen. Es wurde klar: Datenträger des Angeklagten waren nur oberflächlich ausgewertet worden. Die Ideologie des Täters wurde nur abstrakt benannt. Ohne die Aussagen jener Expert:innen, die ergänzend von der Nebenklage vorgeschlagen wurden, hätte der Prozess wohl einen deutlich anderen Weg genommen, wäre noch viel weniger ans Licht gekommen über den Täter und seine Ideologie.

Lohse sagt: In einem juristischen Sinne handle es sich beim Angeklagten um einen Einzeltäter. In einem nicht-juristischen Sinne sehe sich der Angeklagte in Verbindung mit anderen Menschen. Er stünde in einer Reihe mit den Tätern von Auschwitz und jüngeren antisemitischen Attentaten.

Im juristischen Sinne lautet die geforderte Gesamtstrafe der Bundesanwaltschaft lebenslange Haft in Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld des Attentäters. Im Nicht-juristischen Sinne dürfte die Forderung sein, dass Deutschland sich der Aufgabe annehmen muss, solche Taten in Zukunft zu verhindern.

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