Kabinett beschließt Förderung: E-Dienstwagen bald zum Vorzugspreis

Die Bundesregierung will die Nachfrage nach E-Autos antreiben, indem sie Firmenwagen födert. Von Branchenexperten kommt Kritik.

Ein Elektroauto lädt im Zentrum von Leipzig

Mit Strom zum Geschäftstermin Foto: dpa

BERLIN dpa | Wer ein Elektroauto als Dienstwagen auch privat nutzt, kann bald mit Steuervorteilen rechnen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine milliardenschwere Förderung. Die große Koalition erwartet einen Schub bei der weiterhin schleppenden Nachfrage nach E-Autos. Umweltverbände dagegen sprachen von einem Geschenk vor allem für Fahrer von Luxusautos, weil der Steuervorteil vor allem für schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge gelte.

Umweltfreundliche Fahrzeuge wie Fahrräder würden nicht von der geplanten Steuererleichterung profitieren, sagte Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD. „ÖPNV-Fahrgäste, die umweltfreundlich unterwegs sind, die Fahrzeuge selbst jedoch nicht besitzen, gehören ohnehin nicht zu den Dienstwagenprivilegierten.“

Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Damit kann sich auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren. E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.“

Teuer – und deswegen bisher unattraktiv

Bei E-Autos als Dienstwagen gilt die bisherige Regelung wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag einen reduzierten Satz bei der Dienstwagenbesteuerung vereinbart.

Die Neuzulassungen von Elektroautos sind zuletzt zwar gestiegen, der Marktanteil ist aber weiter gering. Als Haupthindernisse gelten der vergleichsweise hohe Preis der Fahrzeuge, die geringer Reichweite und eine bislang unzureichende Ladeinfrastruktur. Beliebt als Dienstwagen sind trotz des Abgas-Skandals nach vor vor allem Dieselfahrzeuge.

Wie aus Regierungskreisen verlautete, werden für Bund und Länder insgesamt Steuermindereinnahmen von 1,96 Milliarden Euro erwartet, der größere Teil davon zum Ende des Zeitraums. Die Länder müssten den Plänen im Bundesrat noch zustimmen.

Der Verband der Automobilindustrie bewertete den Steuervorteil für E-Dienstwagen als „guten Beitrag“ zum Markthochlauf der Elektromobilität. Die Gesetzesänderung werde gerade ab den Jahren 2019 und 2020 relevant, wenn eine Vielzahl neuer Modelle auf den Markt kämen. Firmenwagen machten 44 Prozent aller E-Neuzulassungen aus, der Anteil an allen Pkw-Neuzulassungen sei mit 32 Prozent deutlich geringer. Mehr als 57 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Firmenwagen kämen aus den unteren Segmenten bis einschließlich der Mittelklasse.

„Umweltschädliches Konjunkturprogramm“

Der Energieverband BDEW erklärte, das neue Steuerprivileg sei ein wichtiger Baustein dafür, dass E-Autos finanziell attraktiver werden. Genauso notwendig wäre es allerdings, die Steuer- und Abgabenlast auf Strom zu senken – um Strom als Treibstoff und damit die Elektromobilität insgesamt gegenüber Benzin- und Diesel konkurrenzfähig zu machen.

Der Verkehrsclub VCD kritisierte, die Steuererleichterung für „PS-strotzende“ Plug-In-Hybride“ entpuppe sich als umweltschädliches und unsoziales Konjunkturprogramm für die Autoindustrie. Auch der Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer sagte, es würden vor allem Hybridfahrzeuge profitieren. Der Leiter des CAR-Instituts an der Uni Duisburg-Essen schlug stattdessen vor, die Kraftstoffsteuer für neue Diesel auf das Niveau von Benzinern anzuheben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.