Fluchthilfe durch Linksparteifunktionär: Diether Dehm soll Immunität verlieren
Der Bundestagsabgeordnete hatte einen Flüchtling nach Deutschland gebracht. Die Staatsanwaltschaft leitet nun ein Verfahren ein.
Die Staatsanwaltschaft will offenbar Ermittlungen gegen den Linkspartei-Abgeordneten Diether Dehm einleiten und hat die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte Dehm am Freitagabend gegenüber der taz. Ihm werde wohl die Beihilfe zur illegalen Einreise vorgeworfen, sagte Dehm der taz.
Als Abgeordneter ist Dehm vor Strafverfolgung geschützt. Über die Aufhebung seiner Immunität entscheidet der Bundestag.
Der Linken-Politiker der auch Schatzmeister der europäischen Linken ist, hatte im August einen minderjährigen Flüchtling von Italien zu dessen Vater nach Deutschland gebracht. Dehm hatte entsprechenden Medienberichte im September bestätigt. Die Berichte sowie ein Foto von einem Paar Beine in einem geöffneten Kofferraum wurden auf seiner Facebookseite veröffentlicht. Anzeige gegen Dehm soll nun die Polizei in Böblingen / Baden-Württemberg erstattet haben. Dehm sieht’s gelassen „Ich war mit mir im Reinen und bin es auch jetzt.“ Alles weitere regle sein Anwalt.
Und der ist kein Geringerer als Peter Gauweiler, CSU-Mitglied und von 2013 bis 2015 Stellvertreter Horst Seehofers als Parteivorsitzender. „Mein guter Freund und Blutsbruder“, wie ihn Dehm nennt. Seit Gauweiler seine politischen Ämter und sein Bundestagsmandat 2015 niederlegte, arbeitet er verstärkt als Anwalt. Er habe ihn angerufen und gebeten, das Mandat zu übernehmen und Gauweiler habe zugesagt, sagt Dehm.
Bruch der Dublin-Regeln
Den Jugendlichen hatte er über eine Bekannte kennengelernt, die für eine Flüchtlingsorganisation arbeitet. Sie habe ihn zunächst gebeten, den Jugendlichen für eine Nacht in seinem Haus am Lago Maggiore zu beherbergen. Dehm hatte ihn anschließend nach Deutschland gebracht.
Der Junge, der seine Mutter in einem afrikanischen Bürgerkriegsland verloren haben soll und der über das Mittelmeer nach Italien übergesetzt hatte, war in Italien wohl noch nicht registriert. Nun sieht die Dublin-Verordnung jedoch vor, dass Flüchtlinge in dem Land, in dem sie ankommen, Asyl beantragen müssen – und dorthin zurückgeschickt werden können. Dehms Anhalter war also illegal unterwegs, was Dehm wohl auch bewusst war, weil er ihn in Grenznähe im Kofferraum transportierte.
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