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Kommentar Gina-Lisa Lohfink verurteiltIm Zweifel gegen die Angeklagte

Katrin Gottschalk
Kommentar von Katrin Gottschalk

Laut Gericht gab es keine Vergewaltigung. Es verurteilt Gina-Lisa Lohfink – trotz Anlass zu großen Zweifeln. Die Vergewaltigungswitze werden bleiben.

Hat Gina-Lisa Lohfink wirklich gelogen? Foto: dpa

I m Zweifel für die Angeklagte. So sieht es das Gesetz vor. Diesen Zweifel hatte Richterin Antje Ebner offensichtlich aber nicht. Am Montag verurteilte sie Gina-Lisa Lohfink zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro wegen falscher Verdächtigung. Eine Vergewaltigung habe es im Juni 2012 nicht gegeben.

Dabei scheinen die Dinge heute nicht klarer als gestern. Wer die kurzen Videoausschnitte, die zu dem Fall im Netz kursierten, gesehen hat, folgert schnell: Lohfink wirkt abwesend, stammelt mehrmals „Hör auf“. Sie will nicht. Leute, die die gesamten Aufnahmen gesehen haben, berichten, dass Lohfink zwischendurch auch fröhlich durch das Zimmer getanzt sei.

Nach Sichtung der Aufnahmen schätzte ein Toxikologe es als sehr unwahrscheinlich ein, dass Lohfink unter dem Einfluss von K.O. Tropfen stand – so wie sie es vor Gericht vermutet hatte. Auf einer Beratungsseite zum Thema K.O. Tropfen steht dagegen, dass die Tropfen erst „euphorisierend und enthemmend“ wirken können. Dann kommt die Teilnahmslosigkeit, die Müdigkeit, am nächsten Morgen der Filmriss.

Da sind sie, die Zweifel. An Lohfink, an den beiden Männern. Ein Teil der Beobachter_innen des Prozesses wird weiterhin denken, dass die Männer lügen. Ein anderer Teil fühlt sich in der Annahme bestätigt, Lohfink habe von Anfang an gelogen. Wer hat nun die Wahrheit gesagt? Das Video von der Nacht taugt anscheinend auch nicht zur Aufklärung.

Gina-Lisa Lohfink hätte zur Heldin avancieren können. Die Frau, die das letzte Steinchen war, um die Implementierung eines „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch zu verankern. Stattdessen ist sie nun das Sinnbild des aufmerksamkeitsgeilen C-Promis, die unschuldige Männer anklagt, nur um mehr Publicity zu bekommen.

Offenkundig sind beide Bilder falsch.

Nur ist Letzteres das Bild, das Gina-Lisa Lohfink fortan anhängen wird. All die Bemühungen, die Verhandlung des Falls in der Öffentlichkeit von Lohfinks Äußerem und ihrem Lebensstil abzukoppeln – umsonst. Jetzt geht sie ins Dschungelcamp und Menschen werden im Netz weiter Vergewaltigungswitze über sie reißen.

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Katrin Gottschalk
Vize-Chefredakteurin
Stellvertretende Chefredakteurin der taz seit April 2016. Vorher Chefredakteurin des Missy Magazine. Aufgewachsen in Dresden. Schreibt über Kultur, Feminismus und Ostdeutschland. In der Chefredaktion verantwortlich für die digitalen Projekte der taz. Jahrgang 1985.
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91 Kommentare

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  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Der eigentliche Skandal ist für mich - nach reiflicher Überlegung - ein anderer:

     

    Ich denke. es hat eine sexuelle Nötigung stattgefunden in dem Moment, wo gegen den Willen (oder einfach auch heimlich) ein Mensch beim Geschlechtsverkehr gefilmt wird.

    Da geht es gar nicht um das Recht am eigenen Bild. Das Filmen selbst ist eine sexuelle Handlung, die der Täter am Opfer vornimmt!

     

    Wären die beiden Typen wegen sexueller Nötigung verurteilt wurden, dann wäre es auch viel weniger plausibel, Gina Lisa wegen falscher Verdächtigung anzuklagen und zu verurteilen, denn der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung ist ja nur ein gradueller und man kann nicht erwarten, dass eine Frau über die Rechtslage genau Bescheid weiß.

     

    "Gina-Lisa Lohfink hätte zur Heldin avancieren können." - Aber nur, wenn es tatsächlich auch eine Vergewaltigung gab!

    Ich weiß auch, dass es so etwas gibt wie Rape Culture, aber die Arroganz, schon vor dem Gerichtsprozess zu wissen, was passiert ist und sich herauszunehmen, die Angeklagten schuldig zu sprechen, ohne dass alle Beweise vorliegen, die entsetzt mich am TeamGinaLisa.

     

    Es ist auch nicht jede Frage eines Polizisten Rape Culture. Es muss gefragt werden, was die Frau anhatte, weil das wichtig ist, um einen möglichen Zusammenhang mit anderen Sexualstraftaten harzustellen. Wer eine Frau vergewaltigt hat, der hat womöglich das auch noch weiteren Frauen angetan. Geht es denn nur um das Wohlbefinden der einen Frau?

    Warum eine Frau aber diese oder jene Klamotten getragen hat, geht dann aber die Polizei in aller Regel gar nichts an (außer, es soll ernsthaft eine Mitwirkung der Frau unterstellt werden).

  • Ich kenne jemand, die mit Hilfe von KO Tropfen vergewaltigt wurde.

     

    Was ich hier (und auch bei Wikipedia) über die Wirkung lese ist erschütternd. Das das Zeug in "geringer Dosis" (wikipedia) als Droge benutzt wird, mag sein (habe ich aber vorher noch nie gehört von), aber so wie es seit langen, am häufigsten eingesetzt wird, ist der Mensch ist in dem Moment willenlos und Stunden danach völlig verwirrt und weiß nicht mehr was passiert ist.

     

    Das in einem Text wo ein vermeintliches Vergewaltigungsopfer zum Unschuldslamm gemacht wird, realen Vergewaltigungsopfer ihre Glaubwürdigkeit genommen wird - wie auf Wikipedia - und die Wirkung runtergespielt werden, ist krass.

     

    Auf Wikipedia wird auch so getan, als ob es diese Fälle kaum gäbe. Kein Wunder, wenn es so dargestellt wird als ob KO Tropfen eine lustige Partydroge wäre.

     

    Sie hat damals die Vergewaltigung nie angezeigt, es hätte ihr niemand geglaubt.

    Eine Untersuchung hätte gezeigt, dass sie Alkohol getrunken und Cannabis kosnsumiert hat, so wie die Studien die auf WP zitiert werden es sagen. Sie war selbst schuld und KO Tropfen gibt es nicht. Aber hauptsache wir können GinaLisa glauben.

    • @Struppi:

      Auf Wikipedia wird an keiner Stelle im Text realen Vergewaltigungsopfern ihre Glaubwürdigkeit genommen. Es wird vielmehr auf eine 2006 in Großbritannien veröffentlichte Studie verwiesen, die nur in 10 von 120 Verdachtsfällen nachweisen konnte, dass eine betäubende Substanz heimlich verabreicht wurde. In weiteren 11 Fällen konnte der Verdacht weder bestätigt, noch ausgeräumt werden. In 119 dieser 120 Fällen konnten dagegen hohe Alkoholwerte festgestellt werden. Das verwundert nicht, denn die "KO-Tropfen" entfalten ihre vom Täter gewünschte Wirkung vornehmlich im Zusammenspiel mit Alkohol. Die verwendeten Substanzen lassen sich leider nur innerhalb von 6 - 12 Stunden im Körper nachweisen. Dieser Umstand ist es ja, der eine hohe Dunkelziffer vermuten läßt und eine Beweisführung vor Gericht nahezu unmöglich macht.

      https://de.wikipedia.org/wiki/K.-o.-Tropfen

  • Zunächst muss man mal festhalten und das hätte der Kommentatorin auch gut zu Gesicht gestanden, dass das Gericht keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten hatte. Frau Gottschalk begründet, dass aufgrund der Videoausschnitte im Internet und der Lektüre einer Beratungsseite für K.O.-Tropfen Zweifel angebracht seien. Dem Gericht und dem medizinischen Experten standen, im Gegensatz zu Frau Gottschalk, viele Stunden Videomaterial zur Verfügung. Danch kommt das Gericht sowie der Experte zu dem Schluss, dass die Vergewaltigungsvorwürfe und der Gebrauch von KO-Tropfen entkräftet bzw. extrem unwahrscheinlich sind. Wieso meint die Kommentatorin jetzt schlauer zu sein?

    Weiterhin wurde zum Schluss der Verhandlung ein vom Gericht lange angefordertes Attest von Frau Lohfinks Verteidigung vorgelegt. Laut dieses Attestes lagen keine der behaupteten Verletzungen vor, so dass daraus geschlossen werden muss, dass Frau Lohfink hier unkorrekte Angaben gemacht hat. Unstrittig ist auch, dass Frau Lohfink nach der besagten Nacht weiterhin in der Weohnung des angeblichen Vergewaltigers blieb, dort noch gemeinsam der folgende Tag verbracht wurde, Pizza gegessen wurde und dann nochmaliger einvernehmlicher Geschlechtsverkehr erfolgte. Zwinschendurch konnte Frau Lohfink mit ihrer Mangerin telefonieren, sagte dort aber nicht von einer Vergewaltigung und kam auch nicht auf die Idee, statt ihres Managements die Polizei anzurufen. Da komme ich zu dem gleichen Ergebnis wie das Gericht, dass es keine Vergewaltigung gegeben hat. Unabhängig davon ist in der Regel ja das Problem, dass immer Aussage gegen Aussage stehen und es eben keine anderen Zeugen und keine Videos gibt. Insofern bin ich von der Richtigkeit des Urteils überzeugt. Im übrigen brauchte es keine Verschärfung des Sexualstrafrechts, auch vorher galt schon der Grundsatz "Nein heißt Nein" und Gerichte haben entsprechend geurteilt.

    • 3G
      33523 (Profil gelöscht)
      @Stefan769:

      Ich wage mal zu mutmaßen das hier nicht aus einer Position der Unwissenheit sondern aus einer der Gesinnung geschrieben wurde.

      Die Wahrheit ist dem ideologisch gefestigten taz Mitarbeiter nur dann wichtig, wenn sie als Brechstange für die eigene Meinung herhalten kann.

  • De Titel irritiert. War Lohfink etwa die Angeklagte in einem Vergewaltigungsprozess?

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Rudolf Fissner:

      Angeklagt der falscher Verdächtigung.

       

      Steht im ersten Abschnitt! Mann!

    • @Rudolf Fissner:

      Gute Frage!

  • 3G
    33641 (Profil gelöscht)

    Lohfink geht ins Dschunglcamp? Da wird sie wohl nicht viel Männergesellschaft haben, nach dieser Nummer.

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Sollte mir jemals so etwas passieren, dann hoffe ich, dass mein Fall nicht vor dem taz-Forums-Gericht verhandelt wird.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Sie haben diesen Film ja schon jetzt im Kopf. Von "passieren" wird man deshalb dann wohl nicht mehr reden können.

  • "Offenkundig sind beide Bilder falsch."

     

    Was ist daran offenkundig? Wenn - wofür alles spricht - Lohfink nicht vergewaltigt wurde, dann ist das zweite Bild zutreffend. Dann ist Lohfink eine skrupellose Person, die bereit ist, für etwas Publicity das Leben von zwei anderen Menschen zu zerstören.

     

    Offenkundig haben manche Journalist*innen immer noch nicht begriffen, dass ein falscher Vergewaltigungsvorwurf das Leben eines Menschen ebenso nachhaltig zerstören kann wie eine Vergewaltigung. Vor diesem Hintergrund ist eine Strafe von 80 Tagessätzen für eine überführte Falschbeschuldigerin ausgesprochen milde.

    • @Thomas Friedrich:

      Ich als Frau schliesse mich dem an :-)

       

      Ohne Beweise auch keine Vergewaltigung. Und ich kenne Frauen, die auch skrubellos aus allem Kapital schlagen wollen. Gier macht auch vor Frauen nicht halt! Schliesslich werden auch Kinder anderem Mann untergeschoben.

       

      Ich gehe davon aus, dass das Gericht sehr genau geprüft hat um sich ein Urteil zu bilden. Und der Richter objektiv und nicht rassistisch geurteilt hatte.

       

      Wer sich in solchen Kreisen begibt, muß auch mit den Folgen rechnen. Was nicht bedeutet vergewaltigt werden zu können. Lohfink konnte aber nicht einen einzigen Beweis für ihre Vergewaltigung liefern. Somit bleibt es bei einer Falschaussage. Und diese ist natürlich im Sinne von Rechtsstaatlichkeit strafbar!

    • 3G
      33641 (Profil gelöscht)
      @Thomas Friedrich:

      Das sehe ich ganz genauso! Irgendwann wird man über unsere Zeit vom Zeitalter des Sex-Wahn sprechen. Die taz wird dabei sicher Erwähnung finden.

  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    Wenn es um den Vorwurf der Vergewaltigung geht, dann werfen die feministischen Lobbygruppen sämtliche juristischen Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaates über den Haufen. Wenn ein Gericht auf der Basis von Fakten und Beweisen ein Urteilt fällt dann wird das ignoriert sobald es nicht in das vorgefertigte Weltbild vom ohnehin stets schuldigen Mann passt.

  • Das Urteil bestärkt all die in ihrer Ansicht, die sowieso schon immer der Meinung waren, Frauen wie Gina-Lisa-Lohfink könne man doch gar nicht vergewaltigen, weil "die ohnehin immer, zu jeder Zeit und von jedem rangenommen werden" wollen. Es bestätigt auf geradezu beängstigende Weise auch all jene, die schon immer gesagt haben, dass Frauen sowas besser nicht an die große Glocke hängen sollten, weil sie vor unseren Gerichten damit garantiert keine Chance haben. Dieselben Leute, die hier regelmäßig bei jeder Gelegenheit ungefragt das "Frauenbild im Islam" vermeintlich anprangern, applaudieren hier einem Gericht, das alles andere als eine Sternstunde in der deutschen Justizgeschichte hatte.

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Also hätte man Ihrer Auffassung nach die Männer verurteilen müssen, obwohl die Beweislage nicht für deren Schuld spricht? Weil es einem "höheren Zweck" gedient hätte? Interessante Rechtsauffassung.

      • @80576 (Profil gelöscht):

        Ausgerechnet LESER77 nennt sich da einer, der noch gar nicht lesen kann.

        • 8G
          80576 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          Zum Gähnen....

          • @80576 (Profil gelöscht):

            Sie brauchen jetzt viel frische Luft!

    • @Rainer B.:

      Und damit das Urteil niemanden bestärkt, müsste man die Lügnerin frei sprechen?

    • 3G
      33641 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Das Urteil bestätigt lediglich, dass es auch Falschbeschuldigungen gibt. Solche Urteile müsste es viel mehr geben. Aber lieber sperrt man Unschuldige ein, damit auch ja keine vom Anzeigen abgehalten wird.

      • @33641 (Profil gelöscht):

        Man könnte ja fast glauben, die Gefängnisse seien voll von ihren "Unschuldigen".

        • 3G
          33641 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          Es sind nicht "meine" Unschuldigen. Es sind Leute, die ein mieses Justizsystem eingesperrt hat, nur weil es einer aufgehetzten Öffentlichkeit gefallen will. So gesehen sind es eher Ihre Gefangenen, denn Sie gehören offenbar ebenso zu dieser Art von Öffentlichkeit.

          • @33641 (Profil gelöscht):

            Magerquark. Es gibt diese "unschuldig eingesperrten" Vergewaltiger nicht und Urteile werden von den Gerichten gefällt und nicht von der - im Idealfall - kritisch begleitenden Öffentlichkeit.

            • 3G
              33641 (Profil gelöscht)
              @Rainer B.:

              Mit Borniertheit verbessern Sie die Welt bestimmt nicht. In taz und Spiegel TV wurden über zwei deutsche Fälle berichtet, in denen die Unschuld der Verurteilten nach Verbüssung ihrer Strafe aufkam. Und ich wette, es gibt noch viel mehr solcher Fälle.

              • @33641 (Profil gelöscht):

                Wer wetten will, der will betuppen.

    • @Rainer B.:

      Tut mir leid, wenn das Urteil jemanden bestärkt. Es gibt einen ausführlichen Film, in dem das Geschehen dokumentiert ist, und das Urteil ist zu dem Schluß gekommen, daß hier keine Vergewaltigung vorliegt. Darauf kommt es an. Auch eine Frau wie Lisa-Lohfink kann eine Vergewaltigung erfinden.

      • @Seeräuberjens:

        So, so - und auch ein Gericht kann Dinge ja von Grund auf falsch einordnen, insbesondere auch dann, wenn es seine "Beweiserhebung" auf Filme stützt, die von den ursprünglich Angeklagten selbst gedreht wurden.

    • @Rainer B.:

      Aus der Denke heraus hat vermutlich auch die Autorin geschrieben: Verdrehte Darstellung, um Applaus von der falschen Seite zu vermeiden. Aber der Zweck heiligt nicht die Mittel, tut mir leid. Haben Sie übrigens überhaupt die Urteilsbegründung des Gerichts gelesen? Suchen Sie sich eine Zeitung aus, alle außer der Taz haben die O-Töne der Staatsanwälte, Richter und Gutachter wiedergegeben.

       

      Und es ist eine üble Unterstellung, daß die Mehrheit der Männer (z.B. der hier kommentierenden) nicht jeden Vergewaltiger verurteilen würde. Ich habe mich noch in keinem Fall einer Verurteilung auf die Seite des Täters geschlagen - warum auch! Haarsträubend! Was an diesem Fall aufregt, ist, wie sich eine Interessengruppe über das Rechtssystem erhebt. Bauchgefühl und Ressentiments, genau das, was die selben Leute sonst "Stammtisch" nennen.

      • @Hinkelstein:

        Ein Gericht, das Zweifel hinsichtlich eines Vergewaltigungsvorwurfs hat, könnte man ja gewöhnlich durchaus noch objektiv nennen. Ein Gericht, das nach eigenem Geschmack Zweifel geradezu herausarbeitet, um dann sogar postwendend die Klägerin noch zu verurteilen, kann - beim besten Willen - gar nicht mehr objektiv sein. Frau Gottschalk hat es auf den Punkt gebracht, was seit langem schon von ganz unterschiedlichen Beobachtern in der Rechtspraxis bemängelt wird - man findet in Vergewaltigungsprozessen fast immer irgendwie noch Zweifel an der Schuld der Männer. Gleichzeitig müssen sich die klagenden Frauen obendrein noch vielfach rechtfertigen und sehen sich zahlreichen hanebüchenen Vorwürfen ausgesetzt, wenn es denn überhaupt mal zu einer Anzeige gekommen sein sollte. Überwiegend ist das allerdings gar nicht der Fall, so dass natürlich auch bei den Gerichten der Eindruck entsteht, diese Dinge wären im Grunde sehr selten und passieren höchstens ganz speziellen Frauen mal, die es vermutlich sogar darauf angelegt haben. Das ist ebenso bedauerlich, wie es auf dem Hintergrund dieser Rechtspraxis verständlich wird. Die eigentliche Denke dahinter ist - trotz meterlanger und grotesker Urteilsbegründungen - recht primitiv und lautet schlicht folgendermaßen: "Wenn die Frau noch lebt, kann es so schlimm ja gar nicht gewesen sein."

        Ergo - Freispruch mangels ... und belästigen sie uns bloß nicht noch einmal, wir haben hier schließlich Wichtigeres zu tun, als uns um ihre sexuellen Problemchen und Empfindlichkeiten zu kümmern. Urteil, Gebührenabrechnung, Kostenbescheid - und wieder ein Häkchen gesetzt.

        • 8G
          849 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          "man findet in Vergewaltigungsprozessen fast immer irgendwie noch Zweifel an der Schuld der Männer."

           

          Es ist der Sinn von Prozessen, Zweifel zu finden und sie auszuräumen oder zu bestätigen. Wie hätten Sie's denn gern? Dass eine Frau aussagt, sie sei vergewaltigt worden und der Mann dann ohne Anhörung verurteilt wird?

          • @849 (Profil gelöscht):

            Nöö! Der Sinn von Prozessen ist allein "die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen".

            Offensichtlich falsche Anschuldigungen führen zur Abweisung einer Klage. Ein Hauptverfahren findet dann nicht statt.

            • 3G
              33641 (Profil gelöscht)
              @Rainer B.:

              Sie vertrauen auf ein System, das Anklägern zu einer glänzende Karriere durch reihenweise Verurteilungen verhilft. Das fordert geradezu zu Falsch-Anklagen heraus. Es gibt gar nicht genug Verbrecher für all die Karrieristen bei der Justiz. Da müssen die halt nachhelfen. Ein "Justizirrtum" hat weniger etwas mit Irren, als vielmehr mit vorsätzlicher Rechtsbeugung zu tun. Lesen Sie mal etwas darüber! Aber das ist für einen Staatsgläubigen eh nur alles Propaganda von rachsüchtigen Leuten, die zu Recht verurteilt wurden.

              • @33641 (Profil gelöscht):

                Häh? Das hat leider überhaupt nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben haben.

        • @Rainer B.:

          Entschuldigung, aber das ist eine Menge Unfug. "Nach eigenem Geschmack Zweifel rausarbeiten" - das hat nichts mit Geschmack zu tun, sondern ist schlicht die Aufgabe des Gerichts. Und was ist falsch an der "postwendenden" Klage gegen die Klägerin? Man ist im ersten Verfahren zu dem Schluß gekommen, daß sie eine unwahre Beschuldigung erhoben hat. Was eine Straftat ist.

           

          Der Rest ist von Ihnen herbeiphantasiert und unterstellt. Um es mit den konkreten Umständen dieses Falles zu kontern:

          Es gibt nicht nur irgendwelche Zweifel, sondern ein Video, daß die Einvernehmlichkeit belegt und K.o.-Tropfen ausschließt, außerdem ihre Äußerung "laß das" dem Filmen zuordnet und nicht dem Akt. Die Ärztin hat, anders als behauptet, keinerlei Verletzungen festgestellt, die Klägerin hat nach der fraglichen Situation Pizza bestellt und vor Ort gegessen, in den Folgetagen intime SMS mit einem der Männer ausgetauscht und weiteren Sex mit ihm gehabt. Sie hat vor Gericht die Aussage verweigert, aber Interviews gegeben noch und nöcher.

           

          Um meine Frage zu wiederholen: Haben Sie die Urteilsbegründung überhaupt gelesen?

          • @Hinkelstein:

            Apropo "Unfug". Es gibt da also ein Video, das von den ursprünglich der Vergewaltigung Angeklagten, angefertigt wurde. Wenn ein Gericht nun meint, aus diesem Umstand auch noch ein Urteil wegen Falschbeschuldigung gegen die Klägerin begründen zu können, dann mag das geistig nachzuvollziehen suchen, wer will. Für mich ergibt das schon im Ansatz überhaupt gar keinen Sinn.

             

            Wenn sowas Schule macht, muß man doch befürchten, dass in Zukunft beispielsweise auch Einbrecher den Gerichten regelmäßig Bildmaterialien vorlegen werden, aus denen sich dann "zweifelsfrei" ergibt, dass die Terrassentür nur angelehnt war, der Schlüssel noch in der Kellertür steckte und die Batterien der Alarmanlage fehlten. Die Gerichte könnten dann nach Belieben diejenigen Hauseigentümer, die ihnen unsympatisch sind, wegen Anstiftung zu einer Straftat, Verletzung der Sicherheitspflicht etc. verdonnern. Würden Sie sich etwa freiwillig mit so einem Unfug befassen wollen?

            • @Rainer B.:

              Ich versuch' mal, es Ihnen "im Ansatz" zu erklären:

              Das Video zeigt (wohl) hinreichend eindeutig einvernehmlichen Sex. Es war böse, es zu drehen, aber an dem festgehaltenen Geschehen ändert das rein gar nichts. Also ist das Video beweiskräftig, und es zeigt, dass

               

              a) keine Vergewaltigung stattgefunden hat und damit

               

              b) die Behauptung, dass es anders gewesen sei, UNWAHR ist und Frau Lohfink das auch klar sein dürfte.

               

              Lohfink hatte hinreichend Gelegenheit darzulegen, dass dieses Video NICHT die Geschehnisse wiedergibt, auf die sich ihre belastenden Aussagen bezogen. Davon hat Sie keinen Gebrauch gemacht, also gibt es keinen Grund für entsprechende Zweifel.

               

              Da nun das Gesetz unwahre Aussagen je nach Inhalt mit Strafen sanktioniert, und diese spezielle Aussage - ein falscher Vergewaltigungsvorwurf - unzweifelhaft unter die strafbaren Falschaussagen über Andere zählt, war sie zu verurteilen..

               

              Und ja: Sollte ein Einbrecher (der auch bei offener Tür wegen Diebstahls und häufig genug auch schweren Einbruchsdiebstahls belangt werden kann) ein Video von der unzureichenden Sicherung der Wohnung drehen und veröffentlichen, kann z. B. die Hausratsversicherung des Opfers dieses Video nutzen, um sich von der Leistungspflicht zu befreien. Ob es als Beweis schlüssig ist oder nicht, muss natürlich im Einzelfall ausgewertet werden.

              • @Normalo:

                Das Video zeigt wohl ebenso auch Momente von Missfallensäußerungen. Dieselbe Frau, mit der ich vor einer viertel Stunde noch einvernehmlichen Sex hatte, kann dies doch wenige Minuten später völlig ablehnen. Setz ich mich dann darüber hinweg, muss ich mir nunmal auch einen Vergewaltigungsvorwurf gefallen lassen und der Frau muss ungeachtet dessen, was davor oder sonstwann mal war und sein wird, eine Verletzung ihres sexuellen Selbstbestimmungsrechts eingeräumt werden. Sehr vielen hier und sehr vielen Gerichten gefällt ganz offensichtlich die Vorstellung überhaupt nicht, dass auch Frauen ihr Sexualleben selbst gestalten können sollen.

                So ein - gedrehtes - Video gibt immer nur die Sichtweise des Drehenden wieder. Mit der tatsächlichen inneren Verfassung der jeweils Gefilmten muss das keineswegs deckungsgleich sein. Nicht wenige Menschen verfallen augenblicklich in ihre eingeübten, selbst- oder fremdbestimmten Standardrollen, sobald nur eine Filmkamera im Raum ist. Die muss dabei noch nicht mal laufen. Für ein Fallenlassen der Anklage gibt das nichts her, weil man sich da nicht mehr auf dem Boden von Tatsachen befindet, sondern auf dem Boden von Interpretationen dessen, was man gerade für Tatsachen halten möchte.

                Was meinen Vergleich mit dem filmenden Einbrecher angeht, nehme ich zur Kenntnis, dass Sie ihn hier im Zusammenhang mit der Arbeitsweise des Gerichts nicht verstanden haben, oder nicht verstehen wollten.

                • @Rainer B.:

                  Ich habe das vollständige Videomaterial nicht gesehen und Sie offenbar auch nicht, das Gericht und sein Sachverständiger aber schon. Diesen nicht unerheblichen Wissensvorsprung sollten Sie nicht außer Acht lassen, wenn Sie das Urteil nun einer "Fernrevision" unterziehen.

                   

                  Davon abgesehen spricht niemand irgendwem das Recht ab, jederzeit seine Meinung zu ändern. Im Fall Lohfink stellte sich aber zunächst mal die Frage, ob sich das im Film geäußerte Missfallen auf die stattfindenden sexuellen Aktivitäten oder nur auf deren Verfilmung bezog. Hier sind alle befassten Experten zu dem Ergebnis gekommen, dass es um letzteres ging, und stellten wohl auch fest, dass eines von Frau Lohfinks Opfern (klingt unglaublich provokant, nicht?) auf eine TATSÄCHLICHE Äußerung von Unwillen zu weiteren sexuellen Handlungen hin diese auch sofort abbrach.

                   

                  Was die mögliche Selektivität der Filmaufnahmen betrifft, haben Sie nicht Unrecht. Es KÖNNTE auch sein, dass das Material genau die Teile des Sachverhalts ausspart, auf die sich Lohfink mit ihren Anschuldigungen bezog. Nur hat das an keiner Stelle irgendwer - auch nicht Frau Lohfink - geltend gemacht. Das Gericht hat die Aufgabe, Zweifel zu berücksichtigen, nicht sie an den Haaren herbeizuziehen.

                   

                  Was das Rollenverhalten und die "innere" Ablehnung betrifft, wurde dieser Eindruck durch die Gesamtheit der Aufnahmen wohl auch zerstört. Davon abgesehen hatte Lohfink es eben nicht dabei belassen, nachträglich ihren inneren Unwillen zu Protokoll zu geben, sondern auch behauptet, diesen Unwillen unmissverständlich kundgetan zu haben. Genau dadurch wurde sie ja erst zum "Nein heißt Nein"-Postergirl. Damit ist sie eindeutig über das hinausgegangen was sich - nach bestmöglicher Aufklärung des Sachverhalts - tatsächlich zugetragen hat.

                  • @Normalo:

                    Zweifel an der Art und Weise der Prozessführung, an der gutachterlichen Beweisführung und an der Beweiswürdigung des Gerichts insgesamt gibt's nach wie vor reichlich. Die Überschrift "Im Zweifel gegen die Angeklagte" trifft den Nagel leider auf den Kopf, indem sie deutlich macht, dass hier durchgängig mit zweierlei Maß geurteilt wird und allseits anerkannte Rechtsgrundsätze missachtet werden, um Frauen grundsätzlich von Vergewaltigungsklagen abzuschrecken. Es ärgert mich insbesondere auch, dass ich diesmal sogar der Frau Schwarzer zustimmen muss, die den Prozess einen "Skandal" genannt hat. Das wäre durchaus vermeidbar gewesen, wenn dieses Gericht nicht weit übers Ziel hinausgeschossen wäre.

            • @Rainer B.:

              Schon mal darüber nachgedacht, wieso der im Umlauf gebrachte 10 Sekunden Schnipsel ( lt. Einschätzung von 2 Richterinnen, 2 Staatsanwältinnen und 2 Gutachtern !!) so eklatant von dem vollstandigen Film abweicht ? Und wer und im welchen Interesse hat die 10 Sekunden so ( Falsch ) manipulativ zusammengeschnitten und verbreitet ? Die beiden Jungs waren das nicht ( diese wurden ,zurecht, wg. Verbreitung des GANZEN Filmes ( der nicht im Netz zu finden ist ) verurteilt. ) Wer hat überhaupt das Know How, einen Film so im Netz, und den offensichtlich relevanten Plattformen zu verbreiten. Auch , wieso sollen Notgeile Männer ausgerechnet den Film so auf 10 Sejunden zusammenschneiden, das ausgerechnet die Sekunden , herausgepickt sind, die GL dabei zeigen, dass Sie dabei ein "Nein " äußert ? Ja, ich habe mir das Schnipsel angesehen. Und komme aus der Schnittbranche. Nach und vor dem "Nein" ist das Filmchen hart geschnitten. Das ganze ist so offensichtlich manipulaitv angelegt, dass es mich wundert, wieso das nicht thematisiert wurde. Weiß mann dann noch, dass die "Managerin" selbst ein Vorleben, oder aktive Tätigkeit in entsprechenden Plattformen hat, dann erlaube ich mir die Mumaßung, dass dies selbst von " team Lisa" so in Netz gestellt worden ist.

              • @B. Boehne:

                Sehr interessant, habe das Ding nicht gesehen. Habe mich heute morgen genau das gefragt: Wie konnten die 2 Typen so blöd sein, genau den Ausschnitt zu veröffentlichen, der mißverständlich ist?

                 

                Krass. Und sowas kümmert #TeamLisa nicht.

              • @B. Boehne:

                Eben, wie bereits gesagt - als Beweismittel für was auch immer äußerst z w e i f e l h a f t.

            • @Rainer B.:

              Angelehnte Tür, Schlüssel steckte, Batterien fehlte - es ist und bleibt ein Einbruch und damit strafbar.

               

              Vielleicht wird man in Zukunft eher noch mehr Videos drehen, für die künftige Beweissicherung...?

  • Wetten dass Frau Lohfink keine Berufung einlegen wird ? Sie hat Ihre Inszenierung bereits erfolgreich für enorme zukünftige Umsatzsteigerung nutzen können. Sie wird einen Teufel tun, diese Einnahmen als Grundlage des Urteils einer nächsten Instanz zugrundlegen zu wollen. So einfach isses. Mit tun die Kerle leid, die Opfer dieser skrupelosen Strategie einer Ex Managerin des Porno Gewerbes und eines aus selbstzweck agierenden schmierigen Anwalts geworden zu sind.

    • 2G
      24636 (Profil gelöscht)
      @B. Boehne:

      Und für diese Wette haben sie sich jetzt als Kommunarde neu angemeldet bzw. einen Zweitaccount angelegt? Respekt.

       

      Die arme taz-Kommentarkommune. Man rechnete wohl damit, dass die Türen vor den Toiletten abgehängt werden. Weniger aber, dass die Kommunarden wie Wielands Abderiten auch die Grundmauern des Hauses heraushauen.

      • @24636 (Profil gelöscht):

        Welch ebenso unverständliche wie devote Anbiederung mein lieber Filou. Mein Tipp. Mit weniger Text etwas sagen wollen. Und weniger, Kommentarfunktionen im Glauben zu nutzen, aus wiki abgeschriebenes pseudointelleketuelles Geblubber würde zu dazu zu Stärkung des Meinungsbildes ( wenn es denn überhaupt erkennbar wäre... ) führen.

        • 2G
          24636 (Profil gelöscht)
          @Jesus vom Himmel:

          Zwanghaftes Handeln verrät sich immer schon selbst. Und nein, ich glaube nicht, dass sie das davon abhält, täglich fünf neue Accounts anzulegen. Denn sie können ja nicht anders.

  • Ich bin mir unsicher, was das alles bedeuten soll - die Ausschnitte zeigen nicht die volle Story und zumindest in einer Sequenz gibt es auch Anzeichen für das Gegenteil. Dazu kommt noch, dass es hier nicht um eine Im-Zweifel-für-die-Angeklagte-Frage geht, denn es gibt zwei Parteien und die andere Partei wäre dann genauso verurteilt. Nun muss ich sagen, dass ich diese beiden Männer für abstoßend halte und schon alleine deswegen klar gegen sei eingestellt wäre, aber was belegt das eigentlich?

     

    Kurz: Man müsste diesen ganzen Film sehen und dann müsste man auch das Urteil sich genau durchlesen. Eventuell ergibt es doch einen Sinn. Für die öffentliche Debatte um Missbrauch ist das Urteil natürlich Gift, weil das scheinbar eine bestimmte Position zu untermauern scheint. Aber das hat vielleicht auch etwas mit der Art und Weise zu tun, wie Lohfink auftritt.

    • @Andreas_2020:

      Falschbeschuldigung, nicht das Urteil ist Gift für die Debatte.

  • Vielen Dank für die vielen Kommentare!

    Vielen Dank vor Allem jenen, die sich aus reiner Bürger_innenpflicht das Video angesehen haben und jetzt hier Kommentieren:

     

    Ich weiß endlich, was mit Rape Culture gemeint ist!

    • @Zecke:

      Das hat nichts mit "Rape Culture zu tun.

      Ausschließlich mit Porno.

       

      Es wurde nämlich gerichtlich festgestellt, dass es keine Vergewaltigung war und Frau Lohfink lügt (ok politisch korrekt: in ihrem Kopf in einer anderen Realität lebt)

    • @Zecke:

      Care to explain?

      • 7G
        73176 (Profil gelöscht)
        @Hinkelstein:

        Stellen Sie sich vor, Sie haben Geschlechtsverkehr und werden dabei gefilmt. Dann wird dieses Video online gestellt - offensichtlich nicht in Einvernehmen!

        Nun meinen alle, sie müssten sich genau dieses Video anschauen! Mit welcher Begründung?

        Weder ich, noch Sie haben das Urteil im Falle von Frau Lohfink gefällt, sondern unser Justizsystem. Außer Journalisten gibt es keine weiteren Personen außerhalb des Gerichtsverfahrens, die sich das Video ansehen mussten - zumal es verkürzt und nicht den kompletten Akt darstellt.

        Ich habe dieses Video nicht angesehen und werde mir es auch nicht ansehen!

        • @73176 (Profil gelöscht):

          Na schauen Sie mal, dann sind wir schon zwei. Ich hab es mir nämlich auch nicht angesehen.

           

          Kollege 'Zecke' hat aber was anderes gesagt, nämlich daß unser aller Kommentare für ihn "Rape Culture" darstellen. Das hätte ich gerne genauer gewußt.

          • 7G
            73176 (Profil gelöscht)
            @Hinkelstein:

            sorry, der Kommentar war nicht unter Ihren gedacht ... . Da bin ich verrutscht.

  • 2G
    24636 (Profil gelöscht)

    Das Gros der Kommentare zu diesem Fall veranschaulicht eine überaus bedenkliche Einschätzung von Gerichtsbarkeit, Urteils- und Wahrheitsfindung. Die Wahrnehmung strukturiert sich nach den Meinungen und Einstellungen, es wird nicht reflektiert, sondern gefiltert. Hier geht es um die Bestätigung von Ressentiments und dort um die Bestätigung politischer Positionierung. Von der Verteidigung wurde bereits eine Berufung angekündigt. Erst diese macht das System zu einem gerechten.

     

    Statt wie Idioten um diesen Prozess und im eigenen Brei zu schäumen sollte man abwarten, ob die Angeklagte tatsächlich in Berufung geht und wie deren Verfahren endet. Wenn dieser Prozess etwas gezeigt hat, dann doch wohl wie schwierig es im intim Privaten ist juristisch beweisführend zu urteilen.

     

    Die Heldenrolle von Frau Lohfink war wohl von Beginn an problematisch. Sie hat Anspruch auf ein faires Verfahren, weder zugejazzt von den Medien wie dem Pöbel. Dass Team Gina-Lisa Frau Lohfink um jeden Preis zur Heldin machen wollte, verrät aber auch eine Form der Solidarität, die sich blind macht gegenüber allem, was gegen sie spricht. Gerade wenn es um die Geschichte und die Zukunft von Menschen geht, wie in solchen Prozessen wäre eine respektvolle und kritisch begleitende Haltung die angebrachte. Prozesse brauchen einen geschützten Raum, dass Menschen nicht kaputter herauskommen als sie so hereinkamen.

    • @24636 (Profil gelöscht):

      Fair wäre es, wenn den Strafvorwurf dieses Verfahrens zu benennen und nicht richterlich bereits geklärte Sachverhalte in das Zentrum zu setzen.

       

      Der "Skandal" ist doch, dass eine weibliche Prominente mit Ihrer Falschbezichtigung das Leben zweier Menschen nachhaltig zerstört hat. Aber das waren ja nur Männer ...

    • @24636 (Profil gelöscht):

      Kaputt sind weitgehend die beiden arabischen Männer ( ob das wohl mit der Grund dafür ist, das trotz erwiesenen Gegenteils von "mutmaßlichen Vergewaltigern" schwadroniert wird?) Hingegen Frau Lohfink zu ungeahnten neuen Honorar Einnahmen kommt. Der eine von beiden hat seine Jugend dafür geopfert, sein Traum als Profifußballer zu erfüllen. Kann er nun vergessen. Und auch wenn die Autorin aufgrund Ihrer eingeschränkten Bubble das nicht kennt. Es gibt Frauen, die törnt solch Sex an. Nur, hier endet die Toleranz der Kommentatorin, und somit fordert Sie Justiz im "Freisler" Stil.

      • 2G
        24636 (Profil gelöscht)
        @Jesus vom Himmel:

        Sie gehören zu denen mit den Ressentiments. Sich an meine Kommentare dranzuhängen, um "ich schreibs an jede Wand" zu praktizieren, ist daher nicht zielführend.

        • @24636 (Profil gelöscht):

          Würde mich eher zu denen gehörend beschreiben, die Vertrauen in nunmehr 2 Instanzen der Rechtspflege haben. Meine Ressentiments teile dann gerne mit 2 Richterinnen, 2 Staatsanwältinnen und 2 Gutachtern. Dieses Urteil mit diesen Kommentar so krude in Frage zu stellen, birgt Zweifel an den Wunsch einer unabhängigen Justiz gleichen Rechts für alle.Mit den Mutmaßung, dass sich große Teile der TAZ Redaktion für diesen Kommentar schämen.

  • Konsequenterweise sollte die TAZ jetzt GLL bei Ihrem schweren Weg durch Frühstücksfernsehen und Dschungelkamp medial begleiten.

  • Ggf. sollten Sie über die Opferrolle von Frau Lohfink gegenüber Ihren Anwalt und Management nachdenken. Wie die Richterin schon erbost anmerkte. Oder inwieweit Sie in Ihrem Kommentar Gesinnugs Justiz als Freisler fordern. Zu komplex für Ihre einfachen Denkschubladen ? Mag sein.

  • In vielen Fällen - wie auch hier - geht es nicht umd Recht (Vorschrifen einhalten oder spitzfindig umdeuten) und schon gar nicht um Gerechtigkeit (fair bleiben), sondern es ist so etwas wie ein Glaubenskrieg.

     

    Was wirklich passiert ist, wissen nur Täter und Opfer. Richter verurteilen, weil sie etwas glauben, Zeugen sagen, was sie glauben gesehen zu haben, und Sachverständige tun ihre Ansicht kund, weil sie unbeirrbar glauben, daß sie das richtige glauben.

     

    Zuletzt muß entweder der vermeintliche Täter oder das vermeintliche Opfer dran glauben, und anschließend kommen noch einmal die Journalilsten und erklären, warum sie zu der Sache einen anderen Glauben haben.

     

    Doch Glauben hat immer eine Besonderheit: Nicht Vorzeigbares wird zum Beweis erklärt, und manches Vorzeigbare wird dadurch zum "Beweis", weil niemand glauben will, daß es gar nicht zur Sache gehört. Letzteres muß auch so sein, weil sonst das nicht Vorzeigbare nicht mehr geglaubt wird.

    • @wxyz:

      Ich glaub's ja nicht!

       

      Wie meinen?!

    • @wxyz:

      Wir haben in Deutschland gewiss keine Willkürjustiz, wo Anwälte, Sachverständige und Richter mit Glauben arbeiten. Fälle dieser Art sind schwer zu beurteilen. Und die Vergewaltigungs- oder Missbrauchskarte zu ziehen, gehört zu den Waffen einer Frau. Publicity brachte es ihr auf jeden Fall. Wer diskutierte vorher über Gina Lisa?

      • @Kerstin Baben:

        Ich finde das hier mal gar nicht schwer zu beurteilen. Immerhin gibt es ausgiebige Videos. Die wir zwar nur in Auszügen kennen, aber ich sehe da keinen Grund, der Richterin zu mißtrauen.

  • Genau solche "Meinungen" halten mich davon ab, regelmässig für die taz zu zahlen. Hier weiß man eben nie ob blinde Ideologie Fakten verdreht.

    • @F. Tee:

      Na, das seh ich anders. Auch linke Medien sind nur Geschäft. Und die Kundschaft (Käufer usw.) wird doch gut bedient. Erst wenn nur noch alte weiße Männer die TAZ lesen, würde solchen Kommentare unterbleiben ...

  • Ich war nicht "dabei", @Katrin Gottschalk. Deswegen hätte ich mich normalerweise zurückgehalten.

     

    Aber Sie waren auch nicht dabei. Und blasen heftig die Backen auf, obwohl Sie ganz offensichtlich noch nicht einmal die Zeit gefunden haben, sich mit der umfänglichen, faktenbasierten Urteilsbegründung zu befassen.

     

    Einige Ihrer Kollegen und -innen haben da ihren Beruf ernster genommen:

     

    - http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-urteil-gegen-gina-lisa-lohfink-ende-der-vorstellung-1.3131362-2

     

    - http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/urteil-im-fall-gina-lisa-lohfink-fuer-die-justiz-ist-sie-eine-luegnerin/14440996.html

     

    - http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-urteil-ein-hohn-fuer-echte-vergewaltigungsopfer-a-1108961.html

     

    Nach all diesen umfänglichen Sachverhaltsschilderungen muss man schon von gewaltiger "feministischer" Voreingenommenheit befallen sein, um so locker-oberflächlich-einseitig wie Sie drauflos zu fabulieren.

     

    Frau Lohfink hat den Interessen missbrauchter Frauen sehr geschadet - aber das ist eben nur Frau Lohfink, im Rahmen ihrer Fähigkeiten.

     

    Von Ihnen, @Katrin Gottschalk, als stv. Chefin einer renommierten Tageszeitung, erwartet man Sachlichkeit und Professionalität. Wenn das fehlt, ist der angerichtete Schaden ungleich größer.

    • @Naso poeta:

      Ja. Die Taz hat eine schlechte Angewohnheit, ähnlich der ewiger Oppositionsparteien: Sie verzichtet auf das Gesamtbild und versteht sich stattdessen als Korrektiv. Heraus kommt so etwas hier. Was leider - Teufelskreis - dazu führt, daß man die Taz immer nur als Add-on zu anderen Zeitungen lesen kann.

       

      Weiß nicht, wie man sich als Journalist gut dabei fühlen kann, mutwillig Aspekte zu unterschlagen. Aber vielleicht ist der Job mit "Aktivist" auch besser beschrieben.

  • Nach einiger Abstinenz bin ich eben doch mal wieder bei der taz gelandet und siehe da: Bis auf einen ziemlichen Qualitätsverlust scheine ich nichts verpasst zu haben. Zumindest wenn dieser Artikel repräsentativ ist.

     

    Der größte Witz ist ja wohl der Verweis auf die Beratungsseite. Wäre es so schwer gewesen einen Sachverständigen zu fragen? Oder war gerade keiner da dessen Meinung ins eigene Weltbild passt?

  • Wenn "auf einer Beratungsseite" im internet steht soll dies also die selbe Aussagekraft haben wie die Aussage eines Experten innerhalb eines Gerichtsprozesses? Offensichtlich sind dem gericht eben doch die Fakten heute klarer und gestern und auch wenn es der Autorin nicht passt ist das Gericht offensichtlich davon überzeugt, dass die Angeklagte log.

     

    Das möge man einfach akzeptieren.

  • Nein Zweifel gab es nicht mehr. Es war eine Gesinnungs"justiz" der Presse und der Politik. Eine Frau gegen zwei Pornoproduzenten - da ist schien doch klar wer die Bösen sind! Glücklicherweise ist die Richterin aber bei den Fakten geblieben ist. Wenn schon der Videobeweis in Kombination mit eindeutigen Sachverständigengutachten für die Falschbeschuldigung nicht reicht, welche Beweisqualität fordern Sie dann Frau Gottschalk? Sind sie bei Prozessen gegen Vergewaltiger ebenso streng in Ihren Massstäben? Wo bleibt die Unterstützung der Richterin, die hart für die Unabhängigkeit der Justiz kämpfen musste? Die Pornoproduzenten sind zwar bzgl. der Vergewaltigungsanschuldigungen unschuldig aber sicher keine Helden. Frau Lohfink ist eine notorische Straftäterin und Lügnerin. Herr Maas (Justiz!-minister) und Frau Schwesig sind Populist_innen, die den Rechtstaat mit Füssen treten. Einzig die Richterin hat Format und ihr gebührt unsere ganze Anerkennung.

    Das Urteil ist dabei noch ausgesprochen milde. Hier sollten zwei Unschuldige vorsätzlich mehrere Jahre ins Gefängnis gebracht werden. Dies hätte Frau Lohfink ohne das Video auch "glücken" können. Die kriminelle Frau Lohfink hat dank der fehlgeleiteten politischen Unterstützung sich ein Vielfaches ihrer Strafe als Honorar sichern können. Sie kommt also mit einem grösseren Trinkgeld davon.

    SPON titelt: "Ein Hohn für echte Vergewaltigungsopfer" - das sollten sich Frau Lohfink und ihre dummen Unterstützer_innen zu Herzen nehmen.

    • @Velofisch:

      Frau Lohfink reagierte ja erst, als die Videos nach 4 Jahren verbreitet worden sind. Allein das macht stutzig. Sicherlich kann eine Frau eine gewisse Zeit brauchen, sich Mut zu fassen und sowas zur Anzeige zu bringen. Anscheinend ging es ihr aber um ihren Ruf und ihre Karriere. Da bietet es sich gerade in diesem Fall geradezu an, mit Vergewaltigungsvorwürfen offensiv zu kontern und sich als Opfer in Szene zu setzen. Natürlich nur Spekulation. Das Veröffentlichen solcher Videos (wohl aus Geldgier und niederen Gründen) verletzt aber ganz klar Persönlichkeitsrechte.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Soweit ich weiß ist es eine der Aufgaben von Redakteuren Artikel auf deren Korrektheit zu überprüfen. Wenn das so ist, wie kann es dann sein das die stellvertretende Chefredakteurin der taz Unsinn wie diesen:

     

    "...um die Implementierung eines „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch zu verankern..."

     

    verbreitet ohne rot anzulaufen? Der Grund für dieses Gesetz nicht Frau Lohfink sondern Silvester in Köln. Frau Lohfink ist lediglich auf den Zug aufgesprungen.

     

    Ein Vernünftiger Artikel darüber wie der Gestzesentwurf zum "Nein heißt Nein" Gesetz zustande gekommen ist wäre mal eine echte Abwechslung. Da wird jedes Klischet das man von Lobbyisten haben kann erfüllt. Da ich nicht wirklich erwarte das die taz sowas tut hier ein Link zum entsprechenden Artikel von Herr Fischer bei der Zeit: http://goo.gl/slQ5a3

  • Mit Verlaub - bei "Kraft&Glitzer" - 'shopping is my cardio' - http://www.taz.de/!5331076/#bb_message_3400509

    Hab ich mich ja schon etwas hilflos an den Kopp gepackt! -

    Worüber schreibt diese Dame & was!

    Wovon se erkennbar nix versteht!

     

    Aber hier - Reinster Palmström!

    "Da schloß sie messerscharf -

    Daß nicht sein kann -

    Was nicht sein darf!"

    kurz - Verurteilung geht gar nicht!

     

    In dubio pro reo. Ja. Aber Ihrs?!

    "…Da sind sie, die Zweifel. An Lohfink, an den beiden Männern. Ein Teil der Beobachter_innen des Prozesses wird weiterhin denken, dass die Männer lügen. Ein anderer Teil fühlt sich in der Annahme bestätigt, Lohfink habe von Anfang an gelogen. Wer hat nun die Wahrheit gesagt? Das Video von der Nacht taugt anscheinend auch nicht zur Aufklärung.…" &

     

    Dann platzt der - Ihr Ballon -

     

    "…Gina-Lisa Lohfink hätte zur Heldin avancieren können.…" usw usf

     

    Genau das ist mit Verlaub - Journaille!

    "anscheinend" & "Beratungsseite" im Netz! Mit diesem Gewölk texten Sie:

    "Im Zweifel gegen die Angeklagte"

    = Rechtsbeugung durch das Gericht!

    Ein Verbrechen! Schlicht bodenlos!

    Geht's eigentlich noch?

    Das ist - Billigster Boulevard!

    Nix aufe Pfanne - als Mutmaßungen!

    Aber Freispruch allein! Nothing else!

    kurz - LÜGT - Niveau!

     

    Missy Magazine - sorry - Aber -

    Dann - ja dann - sach ich mal -

    Dann haben Sie sich in der taz -Verlaufen!

    • 8G
      8545 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      "...in der TAZ -Verlaufen!"

      Die Hoffnung stirbt später.

       

      Leider passt es ins:

      BILD

  • Das Urteil war erwartbar, warum? Das Geschlecht der Richterin! Nach meiner Erfahrung trauen Frauen ihren Geschlechtsgenossinen NUR schlechtes zu. Der Beweis des Gegenteils scheint nicht möglich.

    • @Eimsbüttler:

      Was hätten Sie wohl zu einem Richter und seiner Art von Befangenheit geschrieben ? Irgendeine Verschwörung lauert doch überall.

    • @Eimsbüttler:

      Wohl kaum. Aber Männer sind eingeschüchtert und trauen sich nicht gegen Frauen zu urteilen, die öffentlich Unterstützung erfahren.

      Früher waren die härtesten Richter gegen Homosexuelle häufig selbst homosexuell. Sie hofften mit ihrem harten Vorgehen jegliche Zweifel an ihrem heterosexuellem Lebenswandel zu zerstreuen. Daher werden Frauen eher hart mit anderen Frauen ins Gericht gehen, bei der sie aus ihrer Sicht typisch weibliche Schwächen vermuten. Umgekehrt werden Männer besonders nachsichtig sein, wenn sie befürchten sonst als Frauendiskriminierer zu gelten.

      • @Velofisch:

        Mannoman - Eimsbüttler!

         

        In Eimsbüttel spielte mal einer Fußball Der immer druckreif sprach - &

        Als momos eine legendäre kluge - &

        Gern fußballafine -;)

        Kolumne in der Zeit hatte & via

        Harry Rowohlt uns die schönen Zeilen hinterließ -

        "Goethe spielt Flöte

        Auf Schiller sein Piller." &

         

        Hier aber - Däh!

         

        (ok - daß da frühe - verdrängte braune Flecken waren -

        Sie hier nicht verschwiegen!;( -

        Herr Walter Jens!)

         

        Anyway - Denn -

        VELOFISCH wußte Rat!

         

        Mit 30 Jahren Justizinsider - in der Variante der weitgehend -

        fifty/fifty-Einstellungspraxis -

        Gehört diese verquere Ausprägung des Mamismo in Form der männlichen "Beißhemmung" gegenüber Frauen

        Zum vielfach beobachteten Erfahrungsstandard - Leider!

        ("Mamma tut nichts schlechtes & ist "overmachting"& hat mir Beißen Verboten - Vor allem bei Mamma!;(

  • 3G
    35751 (Profil gelöscht)

    Die Autorin schreibt: "Dabei scheinen die Dinge heute nicht klarer als gestern. Wer die kurzen Videoausschnitte [...], gesehen hat, folgert schnell: [...] Sie will nicht. Leute, die die gesamten Aufnahmen gesehen haben, berichten, dass Lohfink zwischendurch auch fröhlich durch das Zimmer getanzt sei."

    Interessante Wortwahl (die einen sind sich sicher, die anderen haben Zweifel). Leider lässt die Autorin einen wichtigen Aspekt unbeleuchtet: Jene kompletten Aufnahmen, die die Richterin und Fachleute offensichtlich zu der Sicherheit führten, dass die Vergewaltigungsvorwürfe nicht haltbar sind (s. Urteilsbegründung), sind weitgehend und schnell aus dem Netz verschwunden. Geblieben sind jene Aufnahmen, die so geschnitten wurden, dass Betrachter sich sicher sind, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat.

    Kann man als JournalistIn mal drüber nachdenken, bevor man dem klaren Urteil der Richterin durch schwer, auffindbare Videoschnippsel entstandene Hören-Sagen-Zweifel entgegensetzt, um einen möglichen Verstoß gegen den "In dubio pro reo"-Grundsatz anzudeuten.

    Der Umstand, dass Frau Lohfinks öffentliches Auftreten zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung des Falls eine Rolle spielte, ist natürlich kritikwürdig. Allerdings sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Richterin in der Urteilsbegründung deutliche Worte für den Anwalt der Angeklagten fand. Allein dessen Schuld, dass Frau Lohfink im Gericht kein Wort sagte, in die Pressemikrofone vor Gericht hingegen schon? Wer diese Ansicht vertritt, spricht der Frau Mündigkeit und Eigenverantwortung ab.

  • 6G
    64938 (Profil gelöscht)

    Ist das jetzt hier die Emma?

    Ich dachte, die TAZ würde die doch ziemlich krassen Widerspüchlichkeiten der Aussage von Fr. Lohfink (um es mal sehr zurückhaltend zu beschreiben) deutlicher kommentieren.

    Was soll dann die Überschrift?

  • Ja, auch Prostituierte können vergewaltigt werden.

    Ja, auch Porno-Sternchen können vergewaltigt werden.

     

    Ich hoffe sehr, daß dieser Hintergrund für die Unterstützerinnen ausschlaggebend war. Denn diese Erkenntnis ist leider noch heute kein Allgemeingut.

     

    Aber sie haben dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wahrlich einen Bärendienst geleistet.

     

    Der industriell-pädagogische Komplex wirkt (aus Eigeninteresse) - sei es bei Pro Familia mit der nie wirklich aufgearbeiteten Pädo-Vergangenheit; seien es selbsternannte "Aufklärer" (siehe Worms-Prozesse), die nur sehen, was sie sehen wollen. Und billigend in Kauf nehmen, ggf. noch mehr Opfer zu produzieren (die zwei Vollpfosten meine ich nicht!).

     

    Mir sind die Video-Mitschnitte nicht bekannt - aber teilweise die im Prozess geäußerten und eben nicht (!) geäußerten Aussagen.

     

    Und die stellen für mich Frau Lohfink schon eher als Opfer dar - vom Management, von ihren Rechtsanwälten.

    Jaja, jeder würde gerne wie Gerhard Strate Promi-Anwalt werden.

     

    Und vielleicht war ja der kurze Impuls da: "Nein !".

     

    Jetzt haben alle verloren. Gerade wir Männer. Es ist .. so traurig.

  • Diese Veranstaltung (Prozeß) macht begreiflich weshalb ein Jurist im TV öffentlich sagte, dass er seiner Tochter ,nach einer Vergewaltigung, keine Anzeige und keine Anklage und keinen Prozeß zumuten würde. http://www.focus.de/panorama/welt/vergewaltigung-jurist-beklagt-umgang-mit-opfern_aid_538976.html

    • @conny loggo:

      Problem: Wenn wir nicht "bis ins kleinste Detail" gehen, können wir "Vergewaltigung" auch gleich aus dem Strafgesetz streichen. Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Gericht soviel wie möglich erfahren muß, um zu einem Urteil zu kommen. Auch ein Angeklagter hat ein Recht darauf, nur dann verurteilt zu werden, wenn die Beweislage es zulässt.

  • "Ein Toxikologe", aha. Der, den das Gericht beauftragt hat (dessen Namen man erfahren kann, im Gegensatz zu Ihrem), kam aber zu dem gegenteiligen Schluß. Warum glauben Sie dem einen, nicht aber dem anderen? Weil Sie "die kurzen Videoausschnitte, die zu dem Fall im Netz kursierten", gesehen haben? Damit meinen Sie die Vorgänge besser beurteilen zu können als das Gericht, das die gesamten Aufnahmen analysiert hat? Und weil Sie auf einer Infoseite nachgelesen haben, wie K.o.-Tropfen wirken?

     

    Kurz gesagt: Sie glauben einfach das, was Sie glauben wollen, und das nennt man Vorverurteilung. Ich war sehr gespannt, was die Taz zu dieser Entwicklung schreiben würde, und sie hat mich nicht enttäuscht. Beziehungsweise doch.

  • Warum ist es "offenkundig falsch", dass Frau L. Männer anklagt nur um mehr Publicity zu bekommen?

    Wie auch immer: Hiermit wäre auch endgültig bewiesen, dass "Missy Magazine"-Chefredakteurin gewesen zu sein keine hinreichende Qualifikation ist, kompetent über Strafprozesse und Urteile in Strafprozessen zu schreiben.

  • Weder die Staatsanwältin noch die Richterin hatten irgendwelche Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Anders als die Autorin konnten sie alles Videomaterial auswerten. Das viel zitierte "Hör auf!" bezog sich eindeutig darauf, dass sie nicht mehr gefilmt werden wollte, nicht auf den Sexualakt. Frau Lohfink war insofern Opfer, dass die Videos ohne ihre Einwilligung ins Netz gestellt wurden. Dafür wurden die beiden Männer zurecht bestraft. Was die Vergewaltigungsvorwürfe angeht, sind sie jedoch Opfer, nicht nur von Frau Lohfink, sondern auch von BundesministerInnen und Journalisten, die sie öffentlich als Vergewaltiger brandmarken ohne die Details des Falles zu kennen.