piwik no script img

Zurückweisungen von FlüchtlingenAuf die Notlage kommt es an

Die CDU/CSU verlangt, Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Das wird der Europäische Gerichtshof ziemlich sicher beanstanden.

Kontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze Foto: Revierfoto/imago

BERLIN taz | „Die Bundesregierung weiß, dass es rechtlich möglich ist, an den deutschen Außengrenzen zurückzuweisen“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz und zeigt sich dabei ziemlich sicher. Er hat der Bundesregierung schon vor einigen Tagen ein Ultimatum gesetzt. Nur wenn die Regierung Zurückweisungen von Flüchtlingen zustimmt, sei die CDU/CSU überhaupt bereit, an den Bund-Länder-Oppositionsgesprächen zur Migrationspolitik weiter mitzuwirken. Der CDU/CSU-Fraktionsvorstand hat das Ultimatum an diesem Freitag in einem Positionspapier bestätigt. Zurückweisungen hätten „Top-Priorität“ für die Union.

Die Ampelkoalition hat zwar das Ultimatum heftig kritisiert, nicht aber die Forderung an sich. Vielmehr will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bis nächste Woche prüfen, ob Zurückweisungen rechtlich möglich sind. Die FDP unterstützte am Freitag Merz' Forderung. Die Grüne Luise Amtsberg, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, erklärte jedoch, „rechtswidrige Forderungen sind kein konstruktiver Beitrag zur Debatte“.

Bisher weist die Bundespolizei Flüchtlinge an den Grenzen nur zurück, wenn diese keinen Asylantrag stellen. Künftig, so die Forderung der CDU/CSU, sollen alle Flüchtlinge von der Bundespolizei zurückgewiesen werden, die über einen anderen EU-Staat einreisen wollen. Da Deutschland nur von EU-Staaten umgeben ist, würden also alle Flüchtlinge an den Grenzen zurückgewiesen, auch wenn sie Asyl beantragen.

Die Forderung der CDU/CSU ist nicht neu. Sie wird von Politikern wie Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU) schon seit 2015 erhoben. Er konnte sich damals aber nicht gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durchsetzen. Die Befürworter von Zurückweisungen argumentieren mit Paragraf 18 des deutschen Asylgesetzes. Dort heißt es ausdrücklich: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“

Das deutsche Recht ist hier aber nicht anwendbar, weil EU-Recht Vorrang hat, konkret: die Dublin-III-Verordnung der EU. Die sogenannten Dublin-Regeln legen fest, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. In der Regel ist es der Staat, über den der Flüchtling in die EU eingereist ist. Wenn ein Flüchtling nach Deutschland kommt, erhält er also erst mal kein Asylverfahren, sondern es wird geprüft, welcher Staat für sein Asylverfahren zuständig ist.

Für diese Prüfung darf er nach den Dublin-Regeln aber zunächst einreisen und kann nicht einfach zurückgewiesen werden. Eine Zurückweisung zum Beispiel nach Österreich würde auch gar keinen Sinn machen, wenn etwa Italien für das Asylverfahren zuständig ist, weil der Flüchtling erstmals in Italien registriert wurde.

Merz schlägt nun aber vor, sich auf die sogenannte Notlagen-Klausel im EU-Arbeitsvertrag zu berufen. Artikel 72 sagt, dass die EU-Staaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich bleiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legt dies so aus, dass EU-Staaten von EU-Recht nur dann abweichen können, wenn es keine rechts-konformen Möglichkeiten gibt, die Sicherheit aufrechtzuerhalten.

Insbesondere Ungarn hat schon mehrfach versucht, sich im Asylrecht auf Artikel 72 zu berufen, um von EU-Recht abweichen zu können. Doch der EuGH hat das noch in keinem einzigen Fall akzeptiert.

Auch eine deutsche Regierungs-Anordnung, die Dublin-III-Verordnung zu ignorieren und Flüchtlinge einfach an der deutschen Grenze zurückzuweisen, dürfte vom EuGH kaum akzeptiert werden. Schließlich ist die objektive Lage in Deutschland derzeit nicht übermäßig zugespitzt; die Flüchtlingszahlen sind 2024 sogar niedriger als im Vorjahr. Und dass ein islamistischer Flüchtling beim Stadtfest in Solingen drei Menschen erstochen hat, kann natürlich nicht rechtfertigen, die Regeln für alle Flüchtlinge außer Kraft zu setzen.

Mit einer Klage ist zu rechnen

Dennoch scheinen es in Berlin viele auf einen Versuch ankommen lassen zu wollen. Ihnen ist es wohl wichtiger, schnell drastische, abschreckende Bilder an der deutschen Grenze zu produzieren, als eine Beanstandung durch den EuGH zu verhindern.

Außerdem würde es auch geraume Zeit dauern, bis der EuGH die Zurückweisungen prüfen könnte. Die EU-Kommission wird vermutlich kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, weil sie den EU-Staaten asylrechtlich bisher fast alle Regelverletzungen durchgehen ließ. Deutsche Nachbarstaaten wie Österreich könnten zwar auch klagen, weil sie dann ja die Flüchtlinge versorgen müssen.

Viel wahrscheinlicher ist aber, dass Österreich und andere Staaten sofort dem deutschen Beispiel folgen und nun selbst Flüchtlinge an ihren Grenzen zurückweisen. Am wahrscheinlichsten ist, dass ein zurückgewiesener Flüchtling mit Hilfe deutscher Verbände aus dem Ausland bei einem deutschen Verwaltungsgericht klagt und dieses Verwaltungsgericht den Fall dann dem EuGH vorlegt.

Sollte diese oder die nächste Bundesregierung Zurückweisungen an der Grenze anordnen, wird sie also einige Zeit lang behaupten können, der EuGH habe das bisher ja gar nicht ausdrücklich verboten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

17 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Ich empfehle dem Autor dazu diesen Artikel:

    www.tagesspiegel.d...oten-12333023.html

    So eindeutig wie er hier schreibt und es offenbar gerne hätte ist die Sache bei Weitem nicht.

  • Wenn das illegal ist, dann muss sich der Black-Rock-Mann der Aufforderung zu einer Straftat schuldig bekennen.

    So schlimm wie der Nichts-Tu-Kanzler Scholz auch ist, aber ein Mann im Auftrag des weltgrößten Heuschreckenkonzerns als Kanzler wäre noch eine Stufe schlimmer. Da hätten die Leute des schwarzen Felsens einen Interessenvertreter als Kandesbunzler der (noch) stärksten Wirtschaftsnation der EU.

    • @fvaderno:

      Nicht allles, was illegal ist, ist eine Straftat.

  • Die Argumente sind jetzt bekannt.



    Crunchtime: Yes or no.



    Wähler hat die Wahl.

  • Juristisch ist das sicherlich sehr anspruchsvoll. Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, EU-Recht, UN Globaler Pakt für Flüchtlinge, Vertrag mit der Türkei/Hr. Erdogan.



    Mehr ist mir gerade nicht geläufig; ich freue mich über kompetente Ergänzung bzw. Vervollständigung.

    Angesichts u.a. der Komplexität des juristischen Sachverhalts und der Vorteile für die anderen EU-Länder, gehe ich in Deutschland von einem "weiter so" aus, was tendenziell linke Bürger:innen freuen wird und tendenziell rechte Bürger:innen nicht.

    • @*Sabine*:

      >Juristisch ist das sicherlich sehr anspruchsvoll.<

      Eigentlich nicht - nur die Bundesregierung ist heillos überfordert.

      Man google mal "Rechtsfall Visser" oder "EuGH/HOAI". Zumindest ältere Juristen sind mit dem dem deutschem Recht übergeordneten EU-Recht völlig überfordert - verständlicherweise weil es in der Ausbildung nicht vorkam.

      Ich habe aber den Eindruck, dass auch jüngere Kollegen nicht in der Lage sind, den Wust von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen zu überschauen.

      >Das wird der Europäische Gerichtshof ziemlich sicher beanstanden.<

      Kann durchaus sein - kann aber auch nicht sein. Man kann es schlicht nicht verlässlich prognostizieren, weil es kein eindeutiges Regelwerk gibt. Der EuGH kann alles in jede Richtung entscheiden und alle haben Angst davor.

      Wir sind mitten in einem Umbruch des Rechtssystems - weg von einem vom Gesetzgeber zu verantwortenden Regelwerk - hin zu einem auf Einzelfallentscheidungen des EuGH basierenden Rechtssystem.

      Und niemand regt sich darüber auf.

      • @testen:

        Das EU- Recht basiert genausowenig auf Einzelentscheidungen, wie deutsches nationales Recht, sondern auf Verträgen und Verordnungen. Der EuGH entscheidet in Zweifelsfällen, genauso wie das bei nationalem Recht der BGH oder andere höchste Bundesgerichte wie z. B. das BVerwG tun.

  • >Das wird der Europäische Gerichtshof ziemlich sicher beanstanden.

    Wenn ein Flüchtling nach Deutschland kommt, erhält er also erst mal kein Asylverfahren, sondern es wird geprüft, welcher Staat für sein Asylverfahren zuständig ist.<

    Wie lange soll denn diese Prüfung dauern? Der Geflüchtete wird gefragt, wo er erstmals EU-Boden betreten hat. Verweigert er die Antwort, ist das Verfahren wegen fehlender Mitwirkung beendet. Antwortet er, steht die Zuständigkeit fest und das Verfahren ist auch beendet.

    Es ist ein juristisches Armutszeugnis, das die Regierung offensichtlich nicht sicher weiß, ob sie Asyl-Antragssteller zurückweisen darf oder nicht.

    Es ist ein politisches Armutszeugnis, dass es - möglicherweise - EU-Regeln gibt, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen obwohl es - außer vielleicht Luxemburg - kein EU-Mitglied gibt, welches unkontrollierte Zuwanderung in die EU fördern will.

    • @testen:

      Das machen ja nun nicht Scholz oder Habeck persönlich.

      Dafür haben sie ihre Juristen.

      Wenn die darüber eine Weile "nachgrübeln" müssen, spricht das eher für die Kompliziertheit der Materie.

      Vielleicht sogar für schlecht formulierte Gesetze.

      Ein Armutszeugnis der Regierung ist das nicht unbedingt.

      • @rero:

        >schlecht formulierte Gesetze<

        Irgendwer stellt die Regeln auf. Eine Regierung, die offen sagt, dass sie die Regeln fürs Regieren nicht kennt - und sich über Jahre nicht um verständliche Regeln bemüht - ist unerträglich.

        • @testen:

          Sie erinnern sich, wer in einer Demokratie der Gesetzgeber ist?

          Das Parlament ...

          Und vorbereitet werden die Texte von n Ministerialbeamten, manchmal direkt von Lobbygruppen, diskutiert werden sie dann in den Ausschüssen.

          Da geht auch mal eine unklare Formulierung durch.

          Wer den Text normalerweise nicht selbst verfasst, sind die Minister. Unabhängig von der Parteizugehörigkeit.

          Diktaturen sind da aber auch nicht besser.

          Im Asylrecht, was ja unser Thema war, spielt noch eine Rolle, dass EU-Recht was anderes sagen könnte als Landesrecht.

          Es gibt ja nicht umsonst den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. "

          Geht Regierungen auch so.

          Auch Herr Rath könnte mit seiner Prognose danebenliegen.

          Wobei Herr Rath sehr gute Einschätzungen schreibt.

  • Verantwortung aus der Geschichte (s.u.) übernehmen? Mittels einer 'Brandmauer' mit Schießbefehl?

    Nach 1933 wurde die Emigration für Flüchtlinge aus dem Deutschen Reich immer schwieriger. Da ihre Zahl stetig wuchs, wurde es nicht nur für jüdische Flüchtlinge immer schwieriger, ein sicheres Land zu erreichen. Kaum ein Land fand sich bereit, seine Einreisebestimmungen für Flüchtlinge zu lockern. Südafrika und das britische Mandatsgebiet Palästina begrenzten die Aufnahme, Großbritannien selbst nahm nur eine kleine Zahl Geflüchteter auf, ebenso Kanada. Flüchtlinge aus Deutschland landeten oft im Gefängnis und wurden, wenn möglich, wieder abgeschoben. Vor allem Initiativen, um jüdische Kinder in Sicherheit zu bringen, hatten noch einen gewissen Erfolg. Wie viele Flüchtlinge auf gefährlichen Routen verhaftet wurden oder umkamen, den Rückweisungen zum Opfer fielen, ist nicht genau bekannt. Ohnehin war nur ein Teil der Bedrohten bereit und in der Lage, das Risiko einer Flucht aus dem Deutschen Reich und den besetzten Gebieten einzugehen.

  • Nach den Morden in Solingen hat Merz die Gunst der Stunde genutzt und den Bundestags - Wahlkampf eröffnet, mit lauter Unterstützung von Söder, der sich sogar ein neues outfit zugelegt hat für diese heiße Phase.



    Das Thema wird die sogenannte illegale Migration sein.



    Wenn sie dann mit der Hysterie und Aggressivität auf ihrem Weg die Zustimmung für die SPD weiter reduziert haben, die GRÜNEN zerfleddert haben und die FDP nicht über 5 % kommt. mit wem wollen sie dann eigentlich regieren ?!



    Die AFD wird dann evtl. auch bei 30 % liegen, das BSW wird richtig zulegen, lass die Grünen noch auf 10 - 12 % kommen wegen der Stammwähler, die SPD wird nicht über 15 % kommen.



    Dann darf die CDU wählen zwischen AFD und BSW oder vielleicht SPD und Grüne.



    Wenn sie so weitermacht mit diesen Tönen halte ich das nicht für unwahrscheinlich.



    Und nebenbei gibts noch jede Menge Streit in der EU.



    Die CDU/CSU treibt ein gefährliches Spiel mit zwei denkbar ungeeigneten Kandidaten.

    • @Ninotschki:

      Wieso denn ungeeignete Kandidaten?



      Die AfD ist der perfekte rechte Saum für die CDU 🤷‍♂️



      Ich bitte sie, CDU und Grüne trennt weiß Gott mehr als CDU und AfD - da reicht ein simpler Blick ins Programmheft oder jede x-beliebige Twitterei, Verzeihung X-erei von Merz...



      Die SPD wäre ein linker Anschluss an die CDU, aber die SPD weiß seit Merkel nicht mehr wohin mit sich - Links, Mitte, Halblinks, Links der Mitte - wer sind wir überhaupt🤷‍♂️... - Fragen über Fragen und mit Esken, Scholz und Kühnert drei Orientierungslose am Steuerrad 🫣



      Das Problem für die CDU ist nur - sie muss den richtigen Moment abpassen wann sie das erste Bündnis mit der AfD schmieden kann - weil für den Rest (außer evtl BSW) ist sie dann verbrannt, das ist klar.



      Noch ist das zu früh, fraglos, aber steter Tropfen höhlt den Stein - vor Jahren hätte man jeden für verrückt erklärt der der AfD 30% im Osten und 20% im Westen prophezeit hätte... - heute sind sie stärkste Kraft im Osten, auch deutschlandweit bereits knapp vor der SPD auf Platz 2 und 20% sind auch in vielen Westbundesländern (Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, etc) wirklich nichts Illusorisches mehr.



      Schwarz-blau wird kommen, jede Wette

  • "Sollte diese oder die nächste Bundesregierung Zurückweisungen an der Grenze anordnen, wird sie also einige Zeit lang behaupten können, der EuGH habe das bisher ja gar nicht ausdrücklich verboten"



    Polen und Ungarn haben völlig offen für jeden klar sichtbar Menschen zurückgewiesen. Vor allem an der belarussisch-polnischen konnte das über Monate trotz Sperrzone für Medien und Hilfsorganisationen jeder Interessierte in Ton, Farbe und bewegten Bildern mitverfolgen. ALLE Menschen denen die polnischen Soldaten irgndwie habhaft werden konnten wurden zurückgepusht.



    Ja die Menschen wurden von belarussischen Organen quasi zur Grenze getrieben, trotzdem:



    Einwände vom EuGH?



    Verurteilung oder spürbare Folgen?



    Nein.



    Und seither ist Europa nochmal ordentlich nach rechts gerutscht.



    Vom EuGH wäre nichts zu hören - oder wenn dann erst nach Jahren, keine Sorge. Zurückweisungen an deutschen Grenzen aus Sorge vor dem EuGH kann man sich getrost schenken.

  • "Viel wahrscheinlicher ist aber, dass Österreich und andere Staaten sofort dem deutschen Beispiel folgen und nun selbst Flüchtlinge an ihren Grenzen zurückweisen. "

    Sehr richtig, zur Zeit winken diese Länder wie Österreich, Italien, Polen, Tschechien usw die Migranten doch einfach durch weil sie selbige dann schlicht los sind. Nur Deutschland nimmt alle auf und wirkt dadurch als Magnet. Sobald die deutschen Grenzen dicht sind, werden auch die Außengrenzen dicht oder zumindest dichter. Aber derart schlichte Logik scheint zuviel für die derzeitige Regierung zu sein.

  • Es gibt ein Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung, und das ist auch gut so.



    Wenn Menschen von der Schweiz nach Deutschland illegal einreisen: Wovor flüchten sie? Werden sie z.B. in der Schweiz politisch verfolgt, oder erhoffen sie sich bloss ein besseres Leben in Deutschland?



    Das Grundgesetzt kennt keinen Anspruch, an seinem bevorzugten Aufenthaltsort zu leben.