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Zulassung von Gentechnik-PflanzenEU-Länder wollen Kennzeichnung von „Genfood“ aufweichen

Die meisten EU-Staaten fordern schwächere Regeln für Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Ähnlich hat sich das EU-Parlament positioniert.

Die neuen Regeln sollen der Gentechnik zum Durchbruch verhelfen Foto: imago

Berlin taz | Die Mehrheit der EU-Staaten will, dass viele mit Hilfe neuer Gentechnikmethoden hergestellte Nahrungsmittel nicht mehr gekennzeichnet und geprüft werden. Vertreter der Mitgliedsländer billigten am Freitag einen Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft für eine weniger strenge Regulierung der Gentechnik der Landwirtschaft. Jetzt muss sich der Rat mit dem EU-Parlament über die Reform einigen, damit sie in Kraft treten kann.

Die Ratsvertreter sprachen sich wie zuvor die EU-Kommission dafür aus, die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel aus Pflanzen aufzuheben, die durch Methoden wie der Genschere Crispr erzeugt wurden und theoretisch auch auf natürliche Weise oder durch herkömmliche Züchtung entstehen könnten. Lediglich das Saatgut würde speziell deklariert werden. Auch Tests auf Gesundheitsrisiken fielen weitgehend weg. Pflanzen, die dank Gentechnik resistent gegen Unkrautvernichtungsmittel sind, sollen laut Rat und Parlament von den laxeren Regeln ausgenommen sein. In der Bio-Landwirtschaft wären weiterhin alle Gentechnik-Pflanzen verboten.

Die neuen Regeln sollen der Gentechnik zum Durchbruch verhelfen, die zwar grundsätzlich in der EU erlaubt ist, aber kaum genutzt wird. Die Befürworter versprechen sich von der Technik zum Beispiel mehr Getreide, das besser mit der Klimakrise klarkommt. Möglich seien auch Innovationen wie allergenfreie Erdnüsse oder Mais, der dank kürzerer Halme bei Wind nicht so leicht umknickt.

Umweltschützer bezweifeln solche Versprechen und kritisieren, dass die Verbraucher sich ohne Kennzeichnung nicht mehr gegen Gentechnik-Pflanzen entscheiden könnten. Außerdem könnten Saatgutkonzerne ihre Macht ausweiten, weil Gentechnikpflanzen patentierbar sind. Patentiertes Saatgut dürfen Züchter nur mit Erlaubnis der Schutzrechteinhaber weiterentwickeln. Das könnte den Züchtungsfortschritt hemmen, so dass Pflanzen langsamer an den Klimawandel angepasst werden.

Deshalb hat das EU-Parlament in seinem Vorschlag von April 2024 ein Verbot von Patenten auf die meisten Pflanzen der neuen Gentechnik aufgenommen. Das kann die EU aber nicht allein durchsetzen, da dafür internationale Verträge wie das Europäische Patentübereinkommen geändert werden müssten. Nach diesen Vorschriften werden regelmäßig Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen erteilt. Der Rat fordert gar nicht erst ein Verbot.

Kritik von Umweltschützern, Lob von der Chemieindustrie

Umweltschutzverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Grünen kritisierten die Entscheidung. „Die Ratsposition bedeutet einen Affront gegenüber den Verbrauchern, die mit überwältigender Mehrheit eine Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln und eine Risikoprüfung wollen“, sagte Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament zur Neuen Gentechnik. „Auch der Lebensmittelhandel wird von der Ratsposition brüskiert, da er auf den Haftungsrisiken sitzen bleibt, die Biotechnologie-Firmen auf die Lebensmittelwirtschaft abwälzen.“

Der EU-Bauernverband Copa Cogeca dagegen lobten die Positionierung des Rats. CropLife Europe, der Verband von Agrarchemieherstellern wie der Bayer AG, teilte mit, der Beschluss sei „ein bedeutender Schritt nach vorn für die europäische Landwirtschaft.“ Er unterstütze die „Entwicklung widerstandsfähigerer, nachhaltigerer und produktiverer Kulturpflanzen“ und sorge für ein „faires Gleichgewicht“ zwischen dem Schutz von Innovationen der Neuen Gentechnik und „einer größeren Transparenz und Zugänglichkeit neuer Erfindungen“.

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2 Kommentare

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  • Moin,



    ich freue mich auf die nächste Generation von Genfluencer die uns noch mehr Superfood versprechen.



    Bitte allem kann man dann gerade Bananen und eckige Melonen züchten und behaupten dass man an Verpackunges Materialien sparen kann. Ist doch super für die Umwelt;)

    Gruß Roberto

  • @JostMaurin: das EU-Parlament hat mit dem Amendment 264 die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung aller NGT beschlossen. Mit dem Amendment 265 wurde die dokumentarische Rückverfolgbarkeit beschlossen und mit dem Amendment 167 hat da EU-Parlament sich gegen die Patentierung von NGT ausgesprochen.



    Das bedeutet, das im Trilog zwischen dem EU-Parlementsbeschluss und dem Verhandlungsmandat des Rates noch große Brücken zu überwinden sind. Wenn die Patentierbarkeit von NGT 1-Pflanzen und Produkten ausgeschlossen werden soll, dann ist das sogar ein unüberwuindbare Hürde. Denn dafür müsste zuerst das Europäische Patentübereinkommen geändert werden und dieses ist keine reine EU-Materie, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 39 Staaten.



    Es bleibt dabei, der Rechtsvorschlag der Kommission war Flickwerk, der Beschluss des Parlaments, diesem Vorschlag mit Änderungen zuzustimmen, war, ob der so nicht lösbaren Änderungsvorgaben, auch nicht gerade konsistent und das Ratsmandat steht mit den Bedingungen von Belgien auch auf tönernen Füßen (Verbot von Patenten, Obligatorische Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung,



    Ausdrücklicher Hinweis auf die Koexistenz im Einklang mit Erwägungsgrund 2)