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Wohnungsnot in BerlinVermieter statt Wohnung wechseln

Mehrere tausend Mie­te­r:in­nen sind von Räumungsklagen betroffen. Ein Bündnis will Eigentumswohnungen gemeinwohlorientiert aufkaufen lassen.

„Was sollen wir denn jetzt tun?“ Mit dieser Frage beschäftigt sich Markus Domsch schon seit einem Jahr. Seine Mietwohnung könne verkauft und danach Eigenbedarf angemeldet werden, fasst er seine Situation zusammen. Domsch sitzt als Betroffener in einer Pressekonferenz im Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Das Bündnis „Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!“ stellt am Donnerstag gemeinsam mit Ex­per­t:in­nen ein Sofortprogramm vor, das sich mit Fällen wie seinem befasst. Zum Bündnis gehören unter anderem der Berliner Mieterverein, Bezirksstadträte und andere Initiativen.

Ausgangslage ist, dass laut Investitionsbank Berlin zwischen 1991 und 2024 über 360.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Der Berliner Mieterverein geht in Berlin für 2024 von mindestens 3.000 Räumungsklagen wegen Eigenbedarfs aus. Der Geschäftsführer des Vereins, Sebastian Bartels, schätzt die Dunkelziffer auf das Doppelte: „Das ist wirklich sehr dramatisch.“

Im Kern geht es im Sofortprogramm darum, Mieter:innen, denen durch den Verkauf ihrer Wohnung eine Eigenbedarfskündigung droht, zu helfen. Dazu sollen sogenannte Ankaufsagenturen gegründet werden, die ein Kaufkonzept für die betreffenden Wohnungen erarbeiten sollen.

Anschließend vermittelt die Agentur die Mie­te­r:in­nen an Genossenschaften oder landeseigene Wohnungsunternehmen, die letztendlich die betreffenden Wohnungen kaufen sollen. Die Finanzierung soll individuell, etwa mit Kapital des Trägers und mit Förderungen, gestaltet werden: Die Mie­te­r:in­nen können beispielsweise mit Genossenschaftsanteilen beteiligt werden. Die Agenturkosten sollen wiederum vom Land übernommen werden. Das Bündnis geht davon aus, dass im ersten Jahr 720.000 Euro dafür anfallen. Ziel ist es, dass die Mie­te­r:in­nen in ihrer Wohnung bleiben können.

Sofortprogramm zur sofortigen Umsetzung

Florian Schmidt (Grüne), Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Kooperative Stadtentwicklung in Friedrichshain-Kreuzberg, sagt, das Sofortprogramm könne von der neuen Landesregierung nach der Wahl direkt umgesetzt werden. Die Investitionen für das Programm von zunächst 720.000 Euro könnten im nächsten Jahr auf eine Million erhöht werden: Für einen Landeshaushalt in der Größenordnung von Berlin sei das nicht viel. „Wir müssen handeln, bevor eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird“, fordert Schmidt.

Julian Zwicker von der Genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA) Berlin-Brandenburg hat schon Erfahrung mit dem sozialverträglichen Vermitteln von Immobilien. Er sieht zwei hohe Hürden: „Das eine ist der Aufwand in der Projektentwicklung und das andere ist letztendlich die Finanzierbarkeit.“ Eigentumswohnungen seien ein massives Problem für den Wohnungsmarkt in Berlin. Er befürworte es, diesen Wohnraum in gemeinwohlorientierte Hand zu bringen.

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Berlin-Mitte, Ephraim Gothe (SPD), sagt: „Wenn das Land das Risiko der frühen Projektentwicklung abfedert, kann daraus ein wirksames Instrument zum Ausbau des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestands werden.“

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8 Kommentare

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  • Snoopy038

    Eigenbedarfskündigungen sind an enge Bedingungen geknüpft. Aber, anders als oben abgebildet, "Eigentum verpflichtet" nicht nur, sondern eröffnet auch Rechte und Vorzüge.



    Außerdem wird bei Eigenbedarf eine Wohnung frei oder, wenn es die Kinder sind, keine Mietwohnung belegt. Die steht dann immer noch zur Miete frei.

  • Tze Lu-

    Also werden für 1,2 % der in 33 Jahren umgewandelten ETW Räumungsklagen erhoben, von denen nicht mal alle durchgehen.

    Für den Einzelnen schlecht, Gesamtgesellschaftlich gibt es andere Probleme (AirBnB, möbl. Wohnen, Untervermietung).

  • Herr Lich

    720.000 bei 20% Eigenkapitalquote macht 3.600.000 für die man:



    1. Wohnungen bauen könnte, oder



    2. vorhandene Wohnungen kaufen könnte.

    Welche der beiden Optionen könnte für mehr Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen?



    Wann habe ich mehr Platz in der S-Bahn, wenn:



    1. ein weiterer Wagen angehängt wird, oder



    2. ein Wagen jetzt jemand anderem gehört?

  • Hans Dampf

    Große Sprünge mit leerem Beutel



    720.000 Euro sind eine Lachplatte. Wie viele Wohnungen wollen sie denn damit kaufen? Das reicht vielleicht gerade mal für 2 bei den 3.000 Räumungsklagen. Und selbst wenn sie Kredite für 20 bekommen, dann ist es ein Tropfen auf den heißen Stein.

  • DiMa

    Erst einmal steht es jedem Mieter frei, den Vermieter zu wechseln. Einfach kündigen und einen neuen Vetrag bei einem anderen Vermieter unterschreiben. Dafür braucht es keine staatlichen Aufwand.

    Und eine Eigenbedarfskündigung darf in der Regel ja erst sehr lange nach dem Kauf ausgesprochen werden, d.h. eine Veräußerung ist in diesem Zusammenhang ja gerade nicht geplant.

    Und wenn dann Wohnungen gekauft werden sollen, dann reichen die im Artikel genannten Beträge gerade mal für ein oder zwei Wohnungen aus, bei Finanzierung halt für max. 10 bis 20. Angesichts der heutigen Zinserhöhung dürfte das eher schwieriger werden.

    • Schleicher

      @DiMa:

      "Einfach kündigen und einen neuen Vetrag bei einem anderen Vermieter unterschreiben."

      Der war gut!

      Erinnert mich in seiner radikalen Marktgläubigkeit an die Satire Robocop. Dort wurde die Polizei privatisiert, als Aktiengesellschaft, mit dem zynischen Kommentar: Jeder kann sich Anteile kaufen, demokratischer gehts ja nicht.

    • Pflasterstrand

      @DiMa:

      die durch und durch beschränkte bürgerliche freiheit, die Sie hier ansprechen, führt angesichts des dramatischen wohnungsmangels in berlin (insbesondere des mangels an bezahlbaren wohnungen) i.d.r. letztlich nur dazu, dass die entsprechenden mieter*innen frei von wohnraum sind. ein bemerkenswert zynischer blick auf eine für viele menschen wirklich dramatische situation.

      im übrigen zielt das konzept der ankaufsagentur darauf ab, das vorkaufsrecht nutzen zu können, das §577 BGB den mietenden bei erstmaligen verkauf einer umgewandelten wohnung einräumt und durch systematische vorarbeit während der 2-monats-frist handlungsfähig zu sein, wenn ein vorkaufsfall eintritt. die o.g. summen beziehen sich nicht auf wohnungspreise, sondern auf die betriebskosten und die finanzierung der arbeit der ankaufsagentur.

      wie dem auch sei: mir erscheinen ebenfalls die widersprüche zu groß und die hürden zu hoch, als dass sich dieses konzept in ein wirkungsvolles instrument zu schutz vor verdrängung und zum ausbau des gemeinwirtschaftlichen wohnungswesens übersetzen ließe.

  • David Lejdar

    Mir ist bewusst, dass so manches Thema: "Bund sagt so, und Land sucht Workarounds, und macht sich dabei viel Bürokratie." Aber so allgemein, mit Gesetzesanpassung, könnte man ziemlich einfach Eigenbedarfskündigung nur noch dann ermöglichen, wenn es dafür Klausel im Mietvertrag gibt. Auf solche Art hat ein Einzeleigentümer einer Wohnung in Berlin, der beruflich umzieht, Möglichkeit die Wohnung einfach nur erstmal mit der Klausel zu vermieten, wenn schon vorhatte dort dann in Rente zu sein.

    Und meiner Auffassung nach auch relevant, dass z.B. saudischer Prinz nicht Wohnungen für Harem kaufen kann (während Berliner Haushalt nicht mit Öleinnahmen, um da mithalten zu können, in dem "globalen Markt, wo sich Reiche alles kaufen können), oder Briefkastenfirmen, wohinter vielleicht Mafia die nach Räumlichkeiten für Menschenhandel sucht, usw. Und zur Klarstellung, ich betrachte die Dinge einfach so, dass man mit unabhängigem Preußen vorläufig paar Dinge per Staatsdekret regulieren kann.