Wiener Polizei beschlagnahmt erstes Auto: Extreme Strafe für extremen Raser

Ein Pkw-Fahrer, der in Wien mit 114 Kilometern pro Stunde unterwegs war, ist sein Auto nun los. Womöglich für immer. Für wen gelten die neuen Regeln?

Bodenmarkierung zur Geschwindigkeitsbeschränkung im Mühlviertel, Oberösterreich Foto: Spitzi-Foto/Panthermedia/imago

BERLIN taz | Die neuen Regeln in Österreich sind gerade in Kraft, da machen die Behörden Ernst: Ein 28-jähriger Autofahrer, der innerorts mit Tempo 114 geblitzt wurde, musste seinen Wagen abgeben. „Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam es zur vorläufigen Beschlagnahme“, teilte die Wiener Polizei mit.

Nach dem seit 1. März geltenden neuen Verwaltungsstrafrecht können Überschreitungen des Tempolimits um mehr als 60 Kilometer pro Stunde innerorts und mehr als 70 Stundenkilometer außerorts zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen – wenn „Fahrer sich als völlig unbelehrbar gezeigt“ hätten. Wer noch schneller – mit mindestens 80 beziehungsweise 90 Stundenkilometer über der Höchstgeschwindigkeit – unterwegs ist, kann seinen Pkw sogar schon beim ersten Mal los sein. Gehört das Auto jemand anderem, gibt es ein Fahrverbot für den:­die Raser:in. Der Führerschein kann aber grundsätzlich schon eingezogen werden, wenn Fah­re­r:in­nen innerorts mehr als 40 und auf Landstraßen und Autobahnen mehr als 50 Kilometer pro Stunde zu schnell sind.

Im vergangenen Jahr starben 396 Menschen auf österreichischen Straßen. Mehr als jeder vierte tödliche Verkehrsunfall war dabei auf zu schnelles Fahren zurückzuführen. „Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere Menschen auf der Straße“, hatte Verkehrsministerin Leonore Gewessler erklärt, als sie die Gesetzesnovelle Ende vergangenen Jahres vorstellte. Es gehe darum, den wenigen „die einfach nicht hören wollen“, die „Tatwaffe aus der Hand zu nehmen“.

Der Mann in Wien war den Po­li­zis­t:in­nen des Stadtpolizeikommandos Josefstadt nicht nur durch die hohe Geschwindigkeit aufgefallen, sondern auch, weil er „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet habe“.

Deutsche Zulassung schützt nicht vor Strafe

Ein Polizeisprecher sagte, der beschlagnahmte VW Scirocco werde „verwahrt“, bis klar sei, ob er versteigert werde. Dafür müsste der Lenker den Führerschein schon einmal wegen „gefährlicher Tempoüberschreitung“ los geworden sein, was noch geprüft wird. Im Versteigerungsfall bekäme der Verkehrssicherheitsfonds 70 Prozent der Erlöse, den Rest die Kommune. Auch in Tirol und Kärnten wurden schon Autos konfisziert.

Laut ADAC können in Österreich wohl auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Ähnliches gilt bereits in Italien, wenn Fah­re­r:in­nen dort mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt werden.

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