Wegen verschwiegener Homosexualität: Spanier muss Ex-Frau entschädigen

Ein Urteil löst in Spanien Empörung aus. Ein Mann muss 3.000 Euro zahlen, weil er seiner Ex nicht von seinen homosexuellen Beziehungen erzählt habe.

Ein Fächer in Regenbogenfarben

Spaniens Gleichstellungsministerin Mónica Oltra verlangt, das Gesetz zu prüfen Foto: Bernat Armangue/ap

MADRID taz | Muss ein Mann seiner Frau erzählen, dass er vor der Ehe homosexuelle Beziehungen hatte? Eine Richterin in der spanischen Mittelmeerstadt Valencia meint: Ja. Sie verurteilte den Anwalt Javier Vilalta zu 3.000 Euro Entschädigungszahlung – 1.000 Euro pro Ehejahr – an seine Ex-Frau. Außerdem annullierte sie die 2011 geschiedene Ehe. Der Verurteilte, der im Verfahren durchaus angab, bisexuell zu sein, will gegen „das schreckliche Urteil“ in Berufung gehen. Er habe seine Frau nie betrogen und er habe sie aus Liebe geheiratet. „Meine Frau weiß, dass ich während der Ehe total heterosexuell war“, fügte Vilalta hinzu.

Der Richterin reicht dies nicht. Sie sieht in „der vorsätzlichen Verheimlichung“ seines Vorlebens durch den Verurteilten „Betrug“. Laut einem Gesetz aus dem Jahre 1889 sei die Ehe deshalb ungültig, erklärte sie gegen die Kriterien der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft. Die Ehe war 2011 im gegenseitigen Einvernehmen geschieden worden. Beide seien Freunde geblieben, so der Verurteilte. Er habe seiner Ex 2016 gar einen männlichen Partner vorgestellt.

2019 schließlich zog die Frau auf Anraten ihrer Freundinnen vor Gericht, um die Ehe für „nichtig“ erklären zu lassen. In der Klage behauptete die Frau unter anderem, dass sie nach der Scheidung „große soziale Ablehnung“ erfahren habe.

Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen (FELGTB) spricht von einem „reaktionären Urteil“. Das „moralische Gerichtsverfahren“ stelle einen „besorgniserregenden Präzedenzfall“ dar. Das Urteil richte sich gegen die verfassungsmäßigen Grundrechte. „Das Urteil ist ein Hinweis an die Gesellschaft, dass jeder, der ein Sexualleben außerhalb der Norm hat, vor Gericht kommen und verurteilt werden kann“, erklärt die FELGTB-Sprecherin Uge Sangil.

Gleichstellungsministerin verlangt, Gesetz zu prüfen

„Niemand sollte gezwungen werden, sich zu seiner sexuellen Orientierung zu äußern“, beschwert sich auch die Vizeregierungschefin und Ministerin für Gleichstellung und integrative Politik der Region Valencia, Mónica Oltra, über das Urteil. Oltra verlangt, dass der Gesetzgeber das dem Urteil zu Grunde liegende Gesetz aus dem Jahr 1889 überprüfe. Der Begriff der „Nichtigkeit“ einer Ehe stamme schließlich aus Zeiten, als eine Scheidung unmöglich war.

Fälle wie die von Vilalta kommen in der zivilen Rechtsprechung so gut wie nicht vor. Wenn Ehen für „nichtig“ erklärt werden, geschieht dies in Spanien vor kirchlichen Institutionen. Es geht dabei um Paare, die so streng religiös sind, dass sie sich nicht zivil scheiden lassen wollen, da dies eine erneute kirchliche Trauung verunmöglicht.

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