piwik no script img

Was steht im AfD-Gutachten?Feinde der Verfassung – auf 1108 Seiten

Das Verfassungsschutzgutachten, mit dem die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, war geheim. Nun leakten es rechte Medien. Was steht drin?

Feindliche Äußerungen quer durch die Partei: hier die AfD-Fraktion im Bundestag Foto: Liesa Johannssen, Reuters

Berlin taz | Am 12. September 2024 steht Alice Weidel auf einer Bühne in Werder an der Havel. Es ist Landtagswahlkampf in Brandenburg, Weidel unterstützt den Spitzenkandidaten mit einer aggressiven Rede. Sie spricht über die gestiegene Kriminalität in Deutschland, über angeblich verbrecherische Migranten. „Das Herumgemessere, die Vergewaltigungen“, sagt Weidel, seien „völlig neu“ in unserem Land. Weidel sieht einen „Dschihad“ auf deutschen Straßen, einen „Glaubenskrieg gegen die deutsche Bevölkerung“.

Im November 2023 veröffentlicht Uwe Detert, AfD-Politiker in Nordrhein-Westfalen, ein Video mit dem Text: „Das Deutsche Reich ist da – Es ist nie untergegangen – Es war in kein Kriegsgeschehen verwickelt – Es gehört uns.“

Es sind Äußerungen wie diese, die die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor eineinhalb Wochen dazu veranlassten, die AfD bundesweit als gesichert rechtsextreme Bestrebung einzustufen. Als letzte Amtshandlung. Gesammelt sind die Belege in dem 1.108 Seiten starken Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die Behörde eigentlich unter Verschluss halten wollte.

Die Behörde und das Ministerium hatten die Geheimhaltung damit begründet, Geheimdienstquellen schützen zu wollen und eine Präzedenzwirkung für weitere Verfahren zu vermeiden. Zudem erhalte die AfD das Gutachten ja im Falle eines Rechtsstreits. Tatsächlich hatte die Partei Eilklage gegen ihre Einstufung eingereicht – und ihre Anwälte haben das Gutachten inzwischen erhalten.

Seit Dienstagabend ist das Gutachten nun nicht mehr geheim: Die Rechtsaußenmedien Cicero, Nius und Junge Freiheit haben es in kompletter Länge veröffentlicht – zur Freude der rechten Blase. Der Cicero, der noch in der vergangenen Woche online gepostet hatte, das Durchstechen des Gutachtens an den Spiegel sei „Geheimnisverrat“ und wohl politisch motiviert, feiert sich nun als Verfechter der kritischen Öffentlichkeit.

Offiziell will sich die AfD nicht äußern, ihre Anhänger und Ver­tre­te­r*in­nen werten den Leak dennoch als Erfolg. Ihr Spin: Die Belege, die das Gutachten anführt, seien absurd. Martin Sellner, Vordenker der Identitären Bewegung, erklärte die Belege als „völlig lächerlich“ und „totalitäre Bestrebungen“. Er rief dazu auf, die „witzigsten Raritäten“ zu posten.

Wer das Gutachten in Gänze liest, der findet hingegen eine ganze Fülle von aggressiven, menschenverachtenden, verfassungsfeindlichen und verschwörungstheoretischen Aussagen. Der Verfassungsschutz führt Zitate von 353 AfD-Funktionären auf, aus allen Ebenen der Partei. Es sind öffentliche Äußerungen aus Reden, Onlinepostings oder Interviews. Der Großteil ist lange bekannt und für jeden öffentlich nachlesbar. Informationen von geheimen Quellen tauchen in dem Gutachten nicht auf – auch wenn der Verfassungsschutz die Partei schon jetzt überwacht. Das offene Material aber hielt der Dienst offenbar für ausreichend.

Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff

Die AfD vertrete einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, der darauf abziele, Deutsche mit Migrationsgeschichte „von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen“ und sie rechtlich abzuwerten, heißt es im Gutachten. Diese würden als „Passdeutsche“ und Bürger zweiter Klasse degradiert.

So schrieb etwa die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum im Jahr 2022 bei Telegram: „Wir dürfen nicht zulassen, dass […] man zum,deutschen Volk' nicht mehr durch Abstammung gehört sondern durch Übertreten der Landesgrenze“. In der Partei wird immer wieder auch von einem „Bevölkerungsaustausch“ oder einer „Umvolkung“ durch Migranten gesprochen, von „illegal ins Land gerufenen Kulturfremden“, was zu Untergang und Zerstörung Deutschlands führe.

Der Berliner Abgeordnete Gunnar Lindemann verglich Zugewanderte gar mit Waschbären: Eine „unkontrollierte Ausbreitung kulturfremder Spezies stellt immer eine Gefahr für die jeweils heimischen Ökosysteme dar“. Die AfD Sachsen postulierte im Wahlkampf offene Diskriminierungsabsichten: Ein Baby-Begrüßungsgeld solle es nur für Eltern mit „alleiniger deutscher Staatsbürgerschaft“ geben, Kitaplätze auch fast nur noch für diese. Andere Funktionäre forderten, die Ausbürgerung von Kriminellen zu prüfen oder Strafen für „Integrationsverweigerung“ zu verhängen.

Und die AfD Sachsen forderte im Landtagswahlkampf gleich ein Begrüßungsgeld für deutsche Kinder – aber nur wenn beide Elternteile ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Der ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff bilde inzwischen den Grundkonsens in der Partei, resümiert der Verfassungsschutz.

Es handele sich „nicht um Einzelfälle“, betont das Gutachten. Und dies, obwohl die Partei wusste, dass sie als Verdachtsfall unter Beobachtung steht – und obwohl bereits 2018 ein parteiinternes Papier zum Verzicht von Kampfbegriffen aufrief. Auch eine zwischenzeitlich von der AfD vorgelegte „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ entlaste die Partei nicht: Sie sei zweideutig und wohl taktisch motiviert, konstatiert der Verfassungsschutz.

Fremden- und muslimfeindliche Aussagen

Das Gutachten führt zahlreiche Belege dafür an, dass Mitglieder der AfD kontinuierlich gegen Nichtdeutsche und Muslime agitieren, diese pauschal diffamiert werden als dumm, kriminell und rückschrittlich. AfD-Chefin Alice Weidel schrieb „Messerkriminalität“ allein Zuwanderern zu. Das sei „in unserer Kultur völlig unbekannt“. Thüringens Parteichef Björn Höcke sah eine „kulturelle Kernschmelze“ voraus, wenn man die „millionenfache Zuwanderung“ nicht stoppe. Der sächsische Abgeordnete Alexander Wiesner ätzte über „Analphabeten aus dem Ausland“, deren „Hemmschwelle zu Gewalt noch niedriger ist als deren Bildungsgrad“.

Muslime werden von Mitgliedern der AfD als „Barbaren“ betitelt, als „ausländische Integrationsverweigerer“. „Multikulti ist Burka-Schwarz“, wird der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner zitiert. Weil eine Kölner Moschee den Ruf des Muezzins über Lautsprecher überträgt, schrieb der AfD-Bundesverband im Oktober 2022 bei Facebook von „kultureller Landnahme“, gegen die man sich wehren müsse. Mit solchen Aussagen, heißt es im Gutachten, würden irrationale Ängste geschürt, Musliminnen und Muslime dauerhaft abgelehnt und abgewehrt.

Im Bundestagswahlkampf forderte die AfD sogar ein laut OVG-Urteil die Menschenwürde verletzendes Minarettverbot sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen, dass muslimische Frauen erheblich in ihrer Religionsfreiheit einschränken würde.

Antisemitische Aussagen

Mehrfach führt das Gutachten Belege an, dass führende AfD-Politiker antisemitische Verschwörungstheorien verbreiten. So bezeichnet etwa Björn Höcke Deutschland als „besetztes und unterwandertes und fremdbestimmtes Land“, die Bundesregierung als „globalistische Sprechpuppen“, die nur amerikanische und „globalistische“ Interessen verträten. Auch der ehemalige US-Präsident Joe Biden ist nach Ansicht des AfD-Landespolitikers Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt eine „Sprechpuppe der Globalisten“. Und Tillschneider geht noch weiter: Seiner Ansicht nach hat der US-amerikanische Investor George Soros „mit seinen Methoden, mit seinem Institut, mit seinen Netzwerken die Ukraine gedreht“ und somit letztlich den Einmarsch der Russen provoziert. Dennoch kommt das Gutachten in Sachen Antisemitismus zu einem für die AfD teils entlastenden Urteil. Äußerungen wie diese fänden bisher nur vereinzelt statt und seien noch nicht prägend für die Gesamtpartei, so der Verfassungsschutz.

Demokratie und Rechtsstaat

Der Verfassungsschutz kommt zu dem Schluss, dass sich auch Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip in der Partei verdichtet hätten, wenn dort etwa der Bundesregierung oder den demokratischen Parteien diktatorische Strukturen unterstellt würden oder diese als „Kartell“ bezeichnet würden. So stellten AfD-Mitglieder immer wieder in Abrede, dass Deutschland ein souveräner Staat sei. Björn Höcke bezeichnet die etablierten Parteien als „Statthalter des US-Establishments“. Für Marvin Weber, AfD-Stadtrat in Paderborn, ist Deutschland ein „gebrochenes Experiment der Siegermächte“.

Quantitativ finde dies allerdings nicht in einem solchen Maße statt wie die Belege für ein ethnisches Volksverständnis, heißt es. Gleiches gelte für die Verharmlosung von NS-Verbrechen, die vereinzelt in der Partei stattfinde – etwa mit Reden von einem „Schuldkult“ oder im Umgang mit dem „Alles für Deutschland“-Ausruf von Björn Höcke, einer SA-Losung. Solche Positionen hätten sich noch nicht für die Gesamtpartei verdichtet – es bleibe aber ein verfassungsfeindlicher Verdacht, so das Gutachten.

Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppen

Angeführt werden auch strukturelle Verbindungen der AfD zu rechtsextremen Akteuren, vor allem aus der Neuen Rechten. Allen voran mit dem Compact-Magazin wird kooperiert, auch finanziell, indem die AfD dort regelmäßig Werbeanzeigen schaltet. Daneben wird ein enger Kontakt zum rechtsextremen Netzwerk „Ein Prozent“ gehalten, dem Institut für Staatspolitik, das nun „Menschenpark“ heißt, oder den Identitären – obwohl Letztere gar auf einem Unvereinbarkeitsbeschluss der Partei stehen.

Teils würden Identitäre auch als Mitarbeitende von Parlamentariern eingestellt. Der Abgeordnete Jan-Wenzel Schmidt gab selbst an, auch 5.000 Euro an die Identitären gespendet zu haben. An eine Teilorganisation von Ein Prozent hätten AfD-Gliederungen zudem von 2017 bis 2022 mindestens 249.000 Euro für Auftragsarbeiten überwiesen, fand der Verfassungsschutz heraus. Dazu kämen 53.000 Euro von der JA.

Junge Alternative und „Flügel“

Auch die jüngste Auflösung der bereits zuvor als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Parteijugend oder vor Jahren schon des rechtsextremen „Flügels“ entlaste die AfD nicht, so der Verfassungsschutz. Denn hier habe „keine grundsätzliche Entfremdung“ zu den Akteuren stattgefunden. Im Gegenteil: Diese seien weiter aktiver Teil der Partei.

Mitglieder der JA sowie des ehemaligen völkischen Flügels seien in der Partei zunehmend in wichtige Positionen gelangt und hätten Einfluss auf Gesamtausrichtung der Partei. In beiden Fällen habe es keine glaubhafte inhaltliche Distanzierung gegeben – das Gutachten kommt hingegen zum Schluss, dass Positionen des ehemaligen Flügels mittlerweile parteiweit die vorherrschende Grundtendenz widerspiegeln.

Fazit

Insgesamt kommt der Verfassungsschutz zu einem eindeutigen Urteil: Seit der Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Jahr 2021 hätten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen „zur Gewissheit verdichtet“. Es müsse nun eine „extremistische Prägung der Gesamtpartei“ festgestellt werden.

Der Verfassungsschutz berücksichtigt dafür auch noch das Agieren der AfD im jüngsten Bundestagswahlkampf – und sieht seine Einschätzungen bestärkt. Auch dort seien Zugewanderte als „bedrohliches Kollektiv“ markiert worden, der SA-Slogan „Alles für Deutschland“ ist auf die Spitzenkandidatin Alice Weidel umgemünzt worden, gefordert wurde eine „millionenfache Remigration“. Zum Vergleich: Die Zahl der Ausreisepflichtigen lag zuletzt bei etwa 220.000, die meisten von ihnen geduldet. Es habe „keinerlei Mäßigung“ stattgefunden, heißt es im Gutachten weiter. Und: Es sei „nicht mehr davon auszugehen, dass es gemäßigteren Kräften in der AfD noch möglich ist, diese festgestellte verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei umzukehren“.

Über die Hochstufung der AfD wird nun zunächst das Verwaltungsgericht Köln entscheiden – es steht ein jahrelanger Rechtsstreit bevor. Grüne und Linke im Bundestag bereiten auch einen AfD-Verbotsantrag vor. Hier aber liegen die Hürden noch mal höher, braucht es auch den Nachweis, dass die AfD kämpferisch gegen die Demokratie vorgeht. Auch hier bietet das Gutachten vereinzelt Material, etwa Zitate von Hans-Thomas Tillschneider, der auf einer Kundgebung erklärte: „Wenn wir eine Regierung haben, die gegen uns Krieg führt, dann führen wir Krieg gegen diese Regierung.“

Kanzler Friedrich Merz gab sich zurückhaltend in Sachen Verbot. Erst einmal, konstatierte der CDU-Mann, werde man das Verfassungsschutzgutachten sorgfältig auswerten. Eine Absage an ein Verbot aber ist das nicht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

25 Kommentare

 / 
  • Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. Wenn die Diskussionen ausfallend werden, zu weit vom Thema abweichen, oder die Zahl der Kommentare zu groß wird, wird das manchmal leider nötig. Sonst können wir die Kommentare nicht mehr zeitnah moderieren. 

  • Ein solcher Vorgang wie ein "Parteiverbotsverfahren" muss transparent, also auch öffentlich, ablaufen.



    Die rechten Jünger werden natürlich dennoch jammern, aber die Vernünftigen haben dann nachvollziehbare Argumente.

    Weiterhin muss ein solches Verbotsverfahren dringend begleitet werden von mehr Perspektive und mehr Bildung! Vor Allem für unsere Jugend. Anderenfalls wird es niemals nachhaltig sein.

  • Frage Eins: Ist das Dokument korrekt und in voller Länge geleakt worden? Was sagen die veröffentlichenden Medien zur Qualitätihrer Quelle. Und gab es entsprechend goldener journalistischer Regel eine zweite?

  • Ein Verfassungsschutz ohne Verfassung der geheime Doumente leakt die niemals geheim hätten sein dürfen und dessen ehemaliger Chef Maasen wegen wiederlegter Vorwürfe von Merkel gefeuert wurde hat seine Existenzberechtigung verloren.

  • ""...„millionenfache Remigration“, der SA-Slogan „Alles für Deutschland“...""



    ===



    ""Ab Februar 1933 fanden alle jüdischen Emanzipations-Bestrebungen im Deutschen Reich ihr Ende. Die Nationalsozialisten konzentrierten sich nach ihrer Machtübernahme im abgestimmten Zusammenspiel von Terror und Propaganda zunächst auf die Ausschaltung der politischen Opposition.

    Doch ihre Politik zielte von Anfang an auf die rasche Ausgrenzung der Juden aus allen Lebensbereichen im Deutschen Reich. Die Nationalsozialisten hofften anfangs, die "Judenfrage" durch "freiwillige" jüdische Auswanderung und Vertreibung zu lösen.



    Quelle: Deutsches Historisches Museum



    ==



    Wenn nun der Verfassungsbericht feststellt, das die Diskriminierung von Juden den kleineren Teil der rechtsradikalen AgD Propaganda im Vergleich gegenüber Muslimen nachweist: Wo genau soll ein Unterschied bestehen zwischen der AgD Absichtserklärung von ""Remigration"" -- und der NS -- Absichtserklärung aus 1933 ""freiwillige" jüdische ""Auswanderung & Vertreibung?""

    Der Begriff "Remigration ""verschleiert"", das die AgD nichts anderes als die rassistischen Ziele der NSDAP verfolgt.

  • "Es finde eine kontinuierliche Agitation gegen Personengruppen statt, die pauschal diffamiert und verächtlich gemacht würden, um irrationale Ängste und Ablehnung gegenüber diesen zu schüren."



    Das gib es von CDU/CSU auch zu genüge. Gegen Ausländer und links-grün-versifft.

  • Cicero, Nius und Junge Freiheit in einem Atemzug zu nennen ist peinlich. Der Cicero hat einzelne Autoren die etwas "verstrahlt" sind, aber die hat die TAZ ja auch. Viele andere Artikel und Interviews sind richtig gut, hier wie dort.

  • Die Motivlage von Nius oder der Jungen Freiheit ist mir nicht ganz klar, zerrt es doch das (ohnehin) Offensichtliche nochmals ins Rampenlicht: dieser Sauhaufen ist definitiv verbotsreif. Kaum erträglich ist das Zögern und Abwiegeln von Union und Teilen anderer Parteien, was den lange überfälligen Verbotsantrag (was machen eigentlich Bundesregierug und Bundesrat?) angeht. Derzeit dümpelt dieser noch durch die Ausschüsse des Bundestags. Es ist eine Schande, während die AfD (auch von meinen Steuergeldern) gut lebt. Die Parallelen zum versuchten Verbot der NSDAP drängen sich auf, am Ende lief die Weimarer Republik sehenden Auges in den Untergang, offenbar hat man hier nichts gelernt.



    Dass man (endlich!!) auch hart gegen die AfD politisch vorgeht, diese entlarvt, kritisiert, ohne Samthandschuhe unter Druck setzt schließt das natürlich in keiner Weise aus. Aber auch hier versagt vor allem die Union jämmerlich.

  • Gut , dass das Dokument geleakt wurde. Es kann nicht sein , dass ein so staatsrelevanter Vorgang wie das Verbieten einer Partei hintenrum geschieht.

    @Ciro: Mit einem Parteiverbot würden diesen Leuten aber ein erhebliches Machtmittel genommen werden. Die Leute rauswerfen, also quasi AfD-Mitglieder in die Jauchegrube zu remigrieren, aus der sie einst entstiegen sind, hätte zwar durchaus eine poetische Eleganz ist dann aber doch verfassungsfeindlich.

    • @QuantumRider:

      Ich meinte auf Ebene der Partei. Wenn die eine Vereinigung nur formal auflöst, ohne sich von den Beteiligten zu trennen.

      • @Ciro:

        Welche Vereinigung soll den bitte "nur formal aufgelöst" werden? Ich steh auf dem Schlacu, es geht doch um ein Parteienverbot der AfD, oder nicht?

        • @QuantumRider:

          Ich denke er spricht davon, dass die AfD Teilorganisationen ihrer selbst formal auflöst, die Leute aber einfach weiter mitmachen. Das entlastet die AfD nicht: Die Leute und Ihr Denken sind weiter in der AfD da.

        • @QuantumRider:

          Das war bezogen auf Teilstrukturen aus dem dritten Absatz von unten: "Auflösung der AfD-Parteijugend oder vor Jahren schon des rechtsextremen „Flügels“ "

  • Nach einer schlaflosen Nacht sind wir mit dem Gutachten durch. Das Hauptproblem ist die rechtsextreme Orientierung, der Wille die Demokratie abzuschaffen, die Institutionen des Staates zu gefährden, dadurch Justiz und Gewaltenteilen in Teilen abzulehnen, die ersten Paragraphen des GGs anzugreifen und die Menschenwürde zu gefährden (hierbei ist die Schlüssigkeit für die Partei weniger gut belegt, als für Einzelpersonen).

  • Für ein Verbot reicht das offensichtlich nicht im Ansatz.

  • "... Es finde eine kontinuierliche Agitation gegen Personengruppen statt, die pauschal diffamiert und verächtlich gemacht würden, um irrationale Ängste und Ablehnung gegenüber diesen zu schüren. ..." Dieser Satz passt eins zu eins auch zur Union...



    Lassen Sie nicht Herrn Weimer hören, dass die TAZ Cicero als Rechtsaußenmedium darstellt (zumindest nicht in einer Reihe mit den anderen erwähnten)...

  • Zeit für die AfD Wähler wieder ihre Unions Parteien zu wählen.

    www.afd-verbot-jetzt

  • Ich weiß nicht: Cicero als "Rechtsaußenmedium" zu framen ist schon ein bisschen zu viel "wenn ich einen Hammer habe, sieht alles wie ein Nagel aus". Deutlich konservativ: Sicher. Aber rechtsaußen? Da sehe ich noch ganz andere Blätter.

  • Die Auflösung von Gruppierungen entlastet natürlich nicht, das ist nur ein formaler Vorgang, kein Rauswurf, die Leute und ihr Denken sind weiterhin da.



    Verstehe nicht ganz, wie eine Sammlung von öffentlichen Äußerungen geheim sein soll. Aber davon abgesehen, eine Veröffentlichung ist vielleicht insofern gut, als dass es eine Entgegnung auf die Empörung der AgD ist, nach dem Motto: es stimmt sehr wohl, hier haben wir den Nachweis (als wenn er nicht ohnehin über all die Jahre den Medien zu entnehmen war).

    • @Ciro:

      Ich denke nicht dass die Geheimhaltung mit der Sammlung an sich zu tun hat.



      Nicht alle dieser Äußerungen müssen ja automatisch aus dem öffentlischen Raum sein.



      Es operieren ja nicht alle wie Erika Steinbach die auf Facebook postet die AfD sei die einzige Partei die Verfassungskonform handle.



      Sie markiert den Teil der Aussage

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



      Art 116



      (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

      der sich auf die Abstammung bezieht und ignoriert den Teil



      "vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung".

      Einige Aussagen sind sicherlich im geheimen getroffen worden.



      Siehe die Leaks auf den Chats.

      Es geht eher darum bestimmte Quellen zu schützen durch die ein Teil der Äußerungen an den VS herangetragen wurden.



      Je nachdem wie klein der Personenkreis war in dem eine Aussage fiel werden Informaten fü die AfD identifizierbar.

      • @Waagschale:

        Ich habe das Gutachten zwar nicht gelesen, aber zumindest in den Zusammenfassungen dazu ist die Rede davon, dass es keine geheimdienstlichen Quellen enthält und sich fast nur auf öffentlich verfügbare Quellen stützt.

  • Was mich tatsächlich am Gutachten überrascht hat, war die ziemlich enge Fokussierung auf den Volksbegriff. Ich verfolge Äußerungen der AfD nicht so eng wie der Verfassungsschutz. Doch wenn es in der Partei tatsächlich so deutliche verfassungsfeindliche Strömungen gibt, hätte ich erwartet, dass es eine Vielzahl anderer Anknüpfungspunkte gibt.



    Der Grund für den Scheuklappenblick ist leicht zu erraten: Man versucht sich, am NPD-Urteil entlangzuhangeln, also Argumente zu konstruieren, die vor dem BVerfG schon einmal funktioniert haben. Ob das passt und vor allem, ob das den Kern der Probleme bei der AfD trifft, ist eine andere Frage.



    Der zweite Punkt ist die mangelnde Relevanz der aufgeführten Belege. Das kann jede/r selbst machen: Man schaue sich eine Stichprobe der aufgeführten Äußerungen an. Mein persönliches Ergebnis: Bei den meisten ist mir der Bezug zum Volksbegriff nicht einmal offensichtlich. Beispiel: Das "multikriminell"-Zitat aus dem Artikel. Man kann das daneben, geschmacklos oder auch dämlich finden - für den Volksbegriff leistet es gar nichts, das "multikulturell" sich ja gerade von "Kultur" ableitet.



    Ob das Gutachten genug Substanz hat, bleibt eine interessante Frage.

  • Dass die Rechtsextremen diese Steilvorlage mit der Geheimhaltung nutzen würden, um sich nochmal zu inszenieren war doch abzusehen. Völlig unnötig.

  • Was steht drinnen? Viel: Die sind rechtsextreme völkische Nationalisten, kurz davor komplette Neonazis zu werden.



    Wundert das jemanden.



    Erstaunlich ist bei der AfD nur, dass sie diese Bewegung so offen und offensiv machen, die wollen das gar nicht kaschieren, dass sie rechtsextrem sind, im Gegenteil, die stellen das als Alleinstellungsmerkmal dar. Und darauf sind sie stolz. Und wer gegen sie ist, der ist undemokratisch, wenn Medien kritisch berichten, sind die Scheiße etc. Schwarz-Weiß und totalitär und die Bewegung zu extremen und autoritären Strukturen ist gar nicht abgeschlossen. Die Partei wird immer gefährlicher.

  • "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" - was bedeutet das noch, sobald ein Dokument einmal in alle Öffentlichkeit geleakt wurde? Macht man sich eigentlich noch strafbar, wenn man es jetzt von Cicero runterlädt und einsieht? Oder über Details berichtet, die man gelesen hat?