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Wahlrecht für Nicht-DeutscheAusländer setzen auf Rot-Rot-Grün

Jede/r siebte BerlinerIn darf nicht wählen, weil das Wahlrecht am Pass hängt. Der künftige Senat müsse das ändern, fordert die Organisation „Citizen for Europe“.

Wollen nicht länger BürgerInnen zweiter Klasse sein: Séverine Lenglet, Logan Kizito-Elad und Hilary Bown (v.l.n.r.) vom Berliner Bündnis „Wahlrecht für alle“ Foto: Susanne Memarnia

Sie gehen arbeiten, zahlen Steuern, engagieren sich in ihrem Umfeld – aber mitbestimmen, wer sie regiert, können sie nicht. Rund 480.000 erwachsene BerlinerInnen – das sind knapp 14 Prozent der Ü-18-Gesamtbevölkerung* – dürfen am Sonntag nicht zur Abgeordnetenhaus-Wahl gehen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Das muss sich ändern, fordern die Organisation „Citizens for Europe“ und das Berliner Bündnis „Wahlrecht für alle“.

Viele BerlinerInnen fühlten sich mangels Wahlrecht als „BürgerInnen zweiter Klasse“, sagt Séverine Lenglet, als Französin, die seit 11 Jahren in Berlin lebt, selbst betroffen, und bei Citizen for Europe aktiv. Es sei frustrierend, diejenigen nicht wählen zu können, „die meinen Alltag gestalten, zum Beispiel in Punkto Schulen, Verkehr, Wohnen“.

Im Vorfeld der letzten Abgeordnetenhauswahl 2011 hatte sich das Bündnis „Wahlrecht für alle“ als Zusammenschluss von über 40 Gruppen gegründet und als erste Aktion eine Testwahl für AusländerInnen organisiert. Seither wirbt die Gruppe für ihre Forderung nach einem kommunalen und regionalen Wahlrecht für alle volljährigen BerlinerInnen.

Mit Erfolg, sagt Martin Wilhelm, Geschäftsführer der EU-weit tätigen Organisation „Citizens for Europe“, die das Berliner Bündnis koordiniert. So hätten sich im Rahmen des Volksentscheids zum Tempelhofer Feld 2014 alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses – bis auf die CDU – für ein berlinweites AusländerInnenwahlrecht ausgesprochen.

Volksentscheide ohne Betroffene

Damals seien rund 160.000 Menschen im direkten Wohnbereich des Feldes als Nicht-Deutsche vom Volksentscheid ausgeschlossen gewesen, so Wilhelm. Diese Absurdität habe viele BerlinerInnen bewegt – und die Parteien hätten versprochen, dies zu ändern. „Wenn Rot-Rot-Grün an die Macht kommt, müssen sie ihre Versprechen einhalten“, fordert er nun.

Entgegen der landläufigen Meinung sei die Einführung eines AusländerInnenwahlrechts auch auf Länderebene möglich. Es bedürfe lediglich einer 2/3-Mehrheit im Abgeordnetenhaus zur Änderung der Landesverfassung – was mit Rot-Rot-Grün knapp möglich werden könnte.

Allerdings war 2014 ein ähnliches Gesetz von Rot-Grün in Bremen am dortigen Staatsgerichtshof, dem Bremer Landesverfassungsgericht, gescheitert. Die Mehrheit der Richter hatte argumentiert, dass zum „Volk“, von dem laut Grundgesetz „alle Macht“ ausgeht, nur deutsche Staatsangehörige gehören.

Gang nach Karlsruhe abwarten

Die Ansicht fuße aber auf einem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1990, erwidert Citizen für Europe – im Jahr 2016 sei diese Verbindung von „Volk“ und „deutsch“ offenkundig überholt. So solle Berlin ruhig abwarten, ob etwa die CDU gegen ein Berliner AusländerInnenwahlrecht Klage erhebt – und ob dann nicht Karlsruhe seine frühere Rechtsauffassung revidiert.

In anderen Ländern sei man ohnehin weiter, sagt Wilhelm. „In 15 EU-Ländern ist das AusländerInnenwahlrecht, auch für Nicht-EU-Bürgerinnen bereits etabliert.“ In Deutschland wurde 1992, nach den Maastrichter Verträgen der EU, das Grundgesetz dahingehend geändert, dass EU-BürgerInnen seither auf kommunaler Ebene mitwählen dürfen – in Berlin also die Bezirksparlamente.

Das sei ja auch „ganz nett“, findet Lenglet. „Aber die BVV ist ein reines Verwaltungsorgan, die Gesetze für Berlin werden im Abgeordnetenhaus gemacht.“

*Bevölkerungsdaten vom Statistischen Landesamt Berlin-Brandenburg, Stand: 31. Dezember 2015

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10 Kommentare

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  • Bei knapp 3mio Erwachsenen laut Statistischem Landesamt in Berlin sind 480.000 16% und nicht 14%, dazu müssten wir 3,4mio erwachsene Einwohner haben.

    • Susanne Memarnia , Autorin des Artikels, Redakteurin taz.Berlin
      @SaScala:

      Danke, fürs Nachrechnen, ist nicht meine Stärke offensichtlich...

      MfG

      Susanne Memarnia

  • Wo gibt es denn in der EU ein Wahlrecht für EU-Ausländer, das über die Gemeindeebene hinausgeht? Habt Ihr dafür einen Link?

     

    Wer für einen bestimmten Zeitraum ansässig ist, kann ja schließlich die Staatsbürgerschaft des Gastlandes beantragen.

  • Das ist ein schlimmer Vorschlag, der grundgesetzwidrig ist, weil er die Grundfesten unseres Staates aushebelt.

  • Was steht über dem Bundestag? "DEM DEUTSCHEN VOLKE"

     

    Das Recht zur Wahl muss weiterhin an das Staatsbürgerschaftsrecht angeknüfpt bleiben. Wenn eine Französin, die seit elf Jahren in Berlin lebt hier wählen möchte, kann sie sich jederzeit zum Grundgesetz bekennen und die Staatsbürgerschaft in Form einer Doppelstaatsbürgerschaft annehmen. Bis dahin ist sie Gast in einem fremden Land und kann halt nicht mitbestimmen.

     

    Jene Parteien die das ändern möchten, kommen für eine Wahl nicht in Frage.

    • @DiMa:

      Der von Ihnen genannte Schriftzug ist ebenso wie die Bezeichnung "Reichstag" im Kontext mit der Entstehungsgeschichte und dem historischen Kontext zu interpretieren.

       

      Geschichtsvergessenen Mitbürgern entgehen solche Zusammenhänge schon mal. Alles eine Frage der politischen Bildung.

       

      Die zeitgemäße Variante des Selbstverständnisses des Bundestages zeigt ein Blick von der Besucherterrasse in den Innenhof des Gebäudes: "Der Bevölkerung"

      https://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/kunst/kuenstler/haacke

       

      Und die umfasst dann auch die hier lebenden Bürger ohne deutschen Pass, die zum Teil seit Jahrzehnten hier harte Arbeit leisten, Steuern zahlen und für den sozialen Zusammenhalt dieser Gesellschaft weitaus mehr leisten als die spaltenden, andere ausgrenzenden Integrationsverweigerer der AfD.

      • @Daniel L:

        Beim Schriftzug über dem Bundestag handelt es sich um eine Widmung. Diese hat auch fast 100 Jahre nach ihrer Anbringung immer noch eine aktuelle Bedeutung.

         

        Bei Haakes Schriftzug "Der Bevölkerung" handelt es sich lediglich ein noch immer unvollendetes Kunstprojekt in einem Hinterhof des Bundestages.

         

        Und die auch von Ihnen genannten, seit Jahrzehnten hier lebenden und steuerzahlenden Mitbürger können ohne weiteres an der Wahl teilnehmen indem sie einfach die Staatsbürgerschaft annehmen.

         

        Im Übrigen sollte das Wahlrecht ja gerade nicht von der Gesinnung des Wahlberechtigten abhängen.

      • @Daniel L:

        Nein. Das ist Verfassungsrecht.

         

        Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

        ...

        (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  • "Sie gehen arbeiten, zahlen Steuern, engagieren sich in ihrem Umfeld – aber mitbestimmen, wer sie regiert, können sie nicht."

    Dafür haben sie sich entschieden, als sie Deutschland als Wohn- und Arbeitsort oder auch Lebensumfeld wählten. Es steht ihnen frei, sich für die deutsche Staatsbürgerschaft zu entscheiden und somit das Wahlrecht zu erhalten.

    Wer das Eine will, sollte das Andere mögen.

  • Naja, um zu wählen, sollte man schon die Staatsangehörigkeit des Landes haben, in dem man wählen will.