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Wärmewende in HamburgHabecks Geist weht durch Hamburg

In Deutschland können weiter Gas- und Ölheizungen verbaut werden. In ganz Deutschland? Nein. Das alte Heizungsgesetz könnte in Hamburg fortleben.

Das „Habecksche Heizungsgesetz“ ist abgeschafft, frohlockte noch im Frühjahr der inzwischen zurückgetretene Chef der CDU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn. Doch in Hamburg dürfte das zentrale politische Erbe des früheren grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck weiterleben: Die regierende Koalition aus SPD und Grünen kann ein zentrales Element des früheren sogenannten Heizungsgesetzes ins Landesgesetz aufnehmen, um die städtischen Klimaziele zu erreichen.

Ende Juli ist das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Das von der schwarz-roten Bundestagskoalition verabschiedete Gesetz löst das frühere sogenannte Gebäudeenergiegesetz ab. Letzteres – in einer Kampagne der Bild als „Heizungshammer“ betitelt – regelte ab 2024 die schrittweise Abkehr von Gas und Öl beim Heizen.

Das nun geltende Gesetz gibt Haus­ei­gen­tü­me­r:in­nen wieder die aus klimapolitischer Perspektive kritisch zu sehende Freiheit, „technologieoffen“ heizen zu dürfen – also weiter mit klimaschädlichem Öl und Gas. Dass Deutschland damit bei der Wärmeversorgung von Wohn- und Geschäftshäusern wie anvisiert bis 2045 klimaneutral wird, ist damit nicht möglich.

Seit dem Erfolg des „Zukunftsentscheids“ im vergangenen Jahr ist Hamburg gesetzlich verpflichtet, sogar schon bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Noch immer stößt Hamburg aber knapp zwölf Millionen Tonnen CO2 pro Jahr aus. Allein Privathaushalte erzeugen rund ein Viertel davon, überwiegend durchs Heizen und Warmwasser. Können Hamburger Ei­gen­tü­me­r:in­nen also weiter neue Gas- und Ölheizungen verbauen, wird das Hamburger Klimaziel ebenso unmöglich zu erreichen sein.

Das Zauberwort: Länderöffnungsklausel

Hamburgs Klima- und Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) erklärte jüngst im Interview mit dem Hamburger Abendblatt, dass „so wie die Weichen im Bund gerade gestellt werden“, die Hamburger Ziele „Stand jetzt“ nicht erreichbar seien. Auf den ersten Blick torpediert ja auch das bundesweit gültige Gebäudemodernisierungsgesetz die für Hamburgs Klimaziele nötige Wärmewende.

Indes: Nicht zuletzt die rot-grüne Hamburger Koalition hatte bei der Entstehung des Bundesgesetzes mit Nachdruck dafür gesorgt, dass eine Hintertür für mehr Klimaschutz offenbleibt – die sogenannte Länderöffnungsklausel.

Nun werden Grüne und SPD beraten, wie die sogenannte Länderöffnungsklausel in Hamburg genutzt werden kann

Diese Klausel im Bundesgesetz besagt, dass die Bundesländer „durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden“ stellen können. Hamburg hat nun also die Möglichkeit, durch die eigene Gesetzgebung die Anforderungen beim Heizen wieder hoch zu schrauben – das „Habecksche Heizungsgesetz“ also auf Landesebene fortleben zu lassen.

Kern dessen ist die sogenannte 65-Prozent-Regel: Wer als Haus- oder Wohnungseigentümer eine neue Heizung anschaffen will, muss nachweisen, dass sie zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird – reine Gas- oder Ölheizungen hätten dann faktisch keine Zukunft mehr; neben vereinzelten Hybridlösungen würden die allermeisten Ei­gen­tü­me­r:in­nen dann wohl auf die strombetriebene Wärmepumpe umschwenken oder ihre Heizung, wenn möglich, ans städtische Fernwärmenetz anschließen.

Eben das hatte, schon als noch unklar war, ob es die Länderöffnungsklausel ins neue Gesetz schaffen würde, etwa die klimapolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion, Rosa Domm, vorgeschlagen: „In dem Fall können wir uns vorstellen, dass der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien künftig im Rahmen des Hamburger Klimaschutzgesetzes geregelt wird und damit erhalten bleibt“, sagte sie im Frühjahr der taz.

Wird dieser Reformschritt also bereits in die Wege geleitet? Bei der Grünen-Fraktion heißt es auf Nachfrage, dass nun mit der SPD beraten werde, wie die sogenannte Länderöffnungsklausel in Hamburg genutzt werden kann. Auf Seiten der SPD wird das bestätigt – und bekräftigt, dass zu diesem Vorhaben „grundsätzlich Bereitschaft besteht“, sagt ein Sprecher. Auch in Fegebanks Klima- und Umweltbehörde wird derzeit geprüft, was durch die Länderöffnungsklausel konkret in Hamburg möglich ist, heißt es auf Nachfrage.

Logo mit der Silhouette der Elbphilharmonie, dahinter rauchende Schornsteine
Serie Hamburgs Klimaziele

Seit dem erfolgreichen „Zukunftsentscheid“ im vergangenen Jahr muss Hamburg schon bis 2040 klimaneutral sein. Der rot-grüne Senat äußert sich ­skeptisch – vor allem, weil die Bundespolitik bremst. Ist da was dran? Und was wäre dennoch möglich? Diesen Fragen gehen wir in einer Serie nach, die in loser Folge bis zum einjährigen Jubiläum des Zukunftsentscheids am 12. Oktober erscheint.

Sollte die 65-Prozent-Regel zügig kommen, stünde Hamburg beim Erreichen der Wärmewende perspektivisch ganz ordentlich dar: Nachdem die Stadt im Juni ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen hatte, mit der alle Ei­gen­tü­me­r:in­nen nun wissen, ob sie ihre Heizung ans kommunale – und mittelfristig klimaneutrale – Fernwärmenetz anschließen können, wäre mit einem flankierenden Hamburger Heizungsgesetz der Korridor hin zum klimaneutralen Heizen abgesteckt.

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