Rückschlag für Hamburgs Klimaziele: Hoffen auf die Habeck-Klausel
Das Ende des Heizungsgesetzes torpediert strenge Klimaziele, für die Hamburger:innen kürzlich gestimmt hatten. Sind sie trotzdem noch zu retten?
Nicht einmal die Hamburger SPD wollte vergangene Woche verteidigen, was ihre Genoss:innen in Berlin da ausgehandelt hatten: Die Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes, das nun von CDU und SPD durch ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ersetzt werden soll, werfe viele Fragen auf – und schwäche „Klimaziele indirekt ab“, konstatierte der Chef der SPD-Bürgerschaftsfraktion Dirk Kienscherf.
So verwundert es auch kaum, dass Fridays for Future zur Demo in der Hamburger Innenstadt am Dienstagnachmittag aufruft, weil nun die „Klimaziele gegen die Wand gefahren“ würden.
In Hamburg geht zugleich die Suche danach los, wie die selbstgesteckten Klimaziele dennoch erreicht werden können. Schließlich hat sich die Mehrheit der Hamburger Wahlberechtigten erst im vergangenen Oktober in einem verbindlichen Volksentscheid, dem Hamburger Zukunftsentscheid, dafür ausgesprochen, ein strengeres Landes-Klimaschutzgesetz zu erlassen.
Allerdings: Während Hamburg damit bereits 2040 klimaneutral sein soll, macht die auf Bundesebene geplante Rücknahme der Regelungen zum klimaneutralen Heizen von Häusern und Wohnungen diese Vorgabe gar für 2045 nahezu unmöglich. Nur eine Hoffnung scheint es zum Festhalten am Klimaentscheid derzeit noch zu geben: dass im neuen Gesetz die sogenannte „Länderöffnungsklausel“ erhalten bleibt, die der frühere grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck im Gesetz verankert hatte.
Abschaffung der 65-Prozent-Regel
Ab dem 1. Juli hätte in Hamburg wie in den anderen Ländern die schrittweise Einführung der 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch angestanden: Wer als Haus- oder Wohnungseigentümer eine neue Heizung anschaffen wollte, hätte ab dann nachweisen müssen, dass sie zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Das ist nun jedoch vom Tisch – wer will, kann sich nun auch wieder eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen, mit der einzigen und umstrittenen Bedingung, dass sie ab 2029 mit einem zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe betrieben wird.
„Die Abschwächung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien ist ein Geschenk an die Gas-Lobby auf Kosten der Planungssicherheit – und letztlich von uns allen“, sagt Lou Töllner vom Hamburger Zukunftsentscheid. Damit würden „zentrale Leitplanken für die Wärmewende aufgeweicht“. Dabei hätten sich die Hamburger:innen mehrheitlich für ein klimaneutrales Hamburg 2040 ausgesprochen – was die rot-grüne Koalition weiterhin verpflichte, entschlossen zu handeln – „gerade im Gebäudebereich, der für einen großen Teil der städtischen Emissionen verantwortlich ist“, sagt Töllner.
„Gesetze der Gaslobby? Nicht mit uns“: Dienstag, 3.3., 16:30 Uhr. Startpunkt: Mönckebergstraße, Hamburg
Wie das funktionieren könnte, zeigen die Grünen auf: Sollte das noch in Ausarbeitung befindliche Gebäudemodernisierungsgesetz den Bundesländern abweichende eigenständige Regelungen erlauben, könnte Hamburg an dem Ziel festhalten, auch das Wohnen pünktlich klimaneutral zu machen. „In dem Fall können wir uns vorstellen, dass der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien künftig im Rahmen des Hamburger Klimaschutzgesetzes geregelt wird und damit erhalten bleibt“, sagt die klimapolitische Sprecherin der Hamburger Grünen-Fraktion, Rosa Domm.
Das 2023 von der Ampel-Regierung eingeführte Heizungsgesetz sah eine solche Gelegenheit für Bundesländer vor, wenn sie ambitionierteren Klimaschutz betreiben wollen: Die Länder können durch Landesrecht „weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden sowie weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen an Stromdirektheizungen stellen“, heißt es in Paragraf 9a.
Beim Wohnen wackelt die Klimaneutralität bis 2040
Auch die von der Grünen Katharina Fegebank geführte Umwelt- und Klimabehörde hofft darauf, dass der Bund den Ländern die „Freiheit gibt, den eingeschlagenen Weg beim Klimaschutz fortzusetzen“, sagt ein Sprecher.
Nun ist aber noch völlig unklar, ob sich dieser Passus auch im neuen Gesetz wiederfinden wird. Die Hamburger SPD-Fraktion ist deshalb auf Nachfrage auch zurückhaltender und will abwarten, bis ein erster Entwurf für das neue Gesetz vorliegt. Bislang sind schließlich nur einige grobe Eckpunkte bekannt, bis Ostern soll ein erster Gesetzesentwurf vorliegen, der dann in den Bundestag eingebracht wird.
Andreas Breitner, Vorsitzender des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen
Dass nun Hamburger Vermieter:innen doch wieder auf den Einbau von Gas- der Ölheizungen umschwenken, glaubt Andreas Breitner, Vorsitzender des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), zumindest für seine Mitglieder ohnehin nicht: „An dem Ziel, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu reduzieren, halten VNW-Unternehmen fest.“
Aus der schon vor dem Volksentscheid vehement geäußerten Ablehnung des Ziels, dass Hamburg schon 2040 statt wie bundesweit angestrebt 2045 klimaneutral sein soll, macht der VNW allerdings auch weiter keinen Hehl: Da Sicherheit und Vertrauen in politische Beschlüsse für die massiven Investitionen der Unternehmen in die Energiewende unverzichtbar seien, solle Hamburg sich lieber wieder dem bundesweit angestrebten Ziel der Klimaneutralität bis 2045 anschließen.
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