Vorbestrafter Neonazi macht Jagdprüfung: Legaler Waffenbesitz in Aussicht
Sven Krüger ist rechtsextrem und wegen Körperverletzung vorbestraft. Er kann jetzt einen Jagdschein beantragen, der Umgang mit Schusswaffen erlaubt.
D ie „Wählergemeinschaft Heimat“ heizt in der Region Grevesmühlen die Stimmung gegen geplante Geflüchtetenunterkünfte weiter an. Auf ihrer Facebook-Seite mahnt die „Wählergemeinschaft“ um Sven Krüger zu einer Unterkunft in Upahl nahe der Stadt in Mecklenburg-Vorpommern an: „Wenn Upahl verliert, dann sind die Containerdorf-Bauer nicht mehr aufzuhalten.“
Überall würden „dann Dörfer mit ‚bunter Vielfalt‘ in Blech-Einheitsbauten beglückt“. Der Traum vom „friedlichen Landleben“ würde dann vorbei sein. Krüger hetzt schon lange gegen Geflüchtete. Der vorbestrafte Rechtsextreme konnte dennoch eine Jäger*innenprüfung erfolgreich absolvieren.
Seit Jahren ist Krüger in Mecklenburg-Vorpommern eine Größe in der rechtsextremen Szene. Der frühere Kameradschaftsanführer und ehemalige NPD-Mandatsträger ist heute Gemeinderatsmitglied in Gägelow und immer wieder in den Medien.
Das kleine Dorf Jamel, wo der Abrissunternehmer mit Familie lebt, erklärte der 48-Jährige zur „national befreiten Zone“. Im Laufe der Jahre gelang es ihm, der in dem Dorf aufgewachsen war, dass immer mehr Gleichgesinnte dorthin zogen. Schon 1999 war er nach einem Überfall auf eine Jugendgruppe auf einem Campingplatz als Haupttäter zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Bis 2011 wies Krügers Polizeiakte 51 Vorstrafen auf: wegen schwerer Körperverletzung, gewerbsmäßiger Hehlerei, Landfriedensbruchs, Einbruchs, Diebstahls, räuberischer Erpressung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.
Prüfung ohne Führungszeugnis
Seine Jagdprüfung durfte er am 24. Februar in Stralsund trotzdem machen, das Prüfungszeugnis veröffentliche er online. Die Urkunde trägt den Stempel der Jagdbehörde des Kreises Vorpommern-Rügen. In seinem Heimat-Landkreis wäre der ehemalige Hammerskin nicht zur Prüfung zugelassen worden, heißt es. Ganz legal könnte der auch wegen illegalen Waffenbesitzes Verurteilte nun Gewehre und Pistolen beziehen.
Für Michael Noetzel, Sprecher der Linken-Landtagsfraktion für Innenpolitik und Rechtsextremismus, ist das „blankes Behördenversagen“. Nun müsse verhindert werden, dass Krüger einen Jagdschein erhält und damit die Erlaubnis zum Umgang mit und Besitz von Waffen, sagt Noetzel.
In Mecklenburg-Vorpommern, versichert Innenminister Christian Pegel (SPD) stetig, sollen Rechtsextreme und Reichsbewegte keine Waffen führen dürfen. Die Crux: In dem Bundesland muss für die Prüfung kein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Der rechtsextreme Hintergrund sei dem Landkreis zudem nicht bekannt gewesen, erklärte eine Sprecherin.
Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat die Pflicht zum Führungszeugnis gekippt. Die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt erst, wenn ein Jagdschein beantragt wird. Den Schein kann Krüger aber auch an anderer Stelle irgendwann einmal beantragen.
Auf Facebook warnt er wegen der angeblichen Krise der Geflüchtetenpolitik mit Hinweis auf die Ausschreitungen 1992 in Rostock-Lichtenhagen: „Die Geschichte muss sich nicht wiederholen, wenn Politiker es nicht befeuern.“
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