Von der Demo in die Zelle: Gewahrsam war nicht rechtens
Demonstranten gegen einen AfD-Parteitag in Braunschweig wurden zu Unrecht festgesetzt. Das Gericht hat jetzt seine eigene Entscheidung korrigiert.
Vier Nazigegner aus Braunschweig, Goslar und Wanzleben waren bereits am frühen Morgen auf den Beinen. Gegen acht Uhr versuchten sie, in der Nähe einer Kleingartenkolonie zu einem Kundgebungsplatz zu gelangen. Die dort postierten Polizisten besprühten die Demonstranten mit Reizgas, rangen sie zu Boden und verbrachten sie anschließend in Gewahrsam.
Nach Vorführung bei einem Braunschweiger Amtsrichter wurde in allen Fällen ohne Einzelfallprüfung Gewahrsam bis 18 Uhr angeordnet. Doch diese freiheitsentziehenden Maßnahmen waren von Anfang an rechtswidrig, wie aus in dieser Woche veröffentlichten Beschlüssen des Amtsgerichts Braunschweig hervorgeht.
Nach Auffassung der mit der Beschwerde betrauten Kammer war dem Polizeibericht kein individuelles Verhalten der Betroffenen zu entnehmen, das eine Freiheitsentziehung hätte begründen können. Die von der Polizei behaupteten Straftaten, nämlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und schwerer Landfriedensbruch, würden konkret nicht benannt. Der Versuch, auf eine bestimmte Straße zu gelangen, sei mit Blick auf den hohen Rang der Freiheit der Person nicht ausreichend, um mehrstündigen Freiheitsentzug zu begründen.
Anwalt pocht auf Schmerzensgeld
Das Amtsgericht Braunschweig habe am fraglichen Tag selbst als Kontrollinstanz für polizeiliche Freiheitsentziehungen versagt, ärgert sich der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der die vier Nazigegner vertritt. Diese seien verletzt, zu Unrecht festgesetzt und rechtswidrig eingesperrt worden.
Immerhin sei es erfreulich, dass dieser Fehler durch das Gericht selbst nachträglich korrigiert worden sei. Gegenüber der Polizei will Adam für die vier Betroffenen nun jeweils Schmerzensgeld erstreiten.
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