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Volksentscheide in BerlinDen Willen der Mehrheit kann man nicht ignorieren

Marie Frank
Kommentar von Marie Frank

Die schwarz-rote Koalition in Berlin handelt mit ihren Plänen für Vergesellschaftungen und das Tempelhofer Feld gegen den Willen der Berliner*innen.

Die Ber­li­ne­r*in­nen lieben das Tempelhofer Feld – und wollen sich ihre Freifläche nicht nehmen lassen Foto: Christophe Gateau/dpa

W er die Spielregeln selbst mitbestimmen kann, weiß das System insgesamt mehr wertzuschätzen, lautet ein gängiges Argument für direkte Demokratie. Wenn es danach geht, dürften die Ber­li­ne­r*in­nen nur noch wenig Wertschätzung für die derzeitige politische Ordnung übrig haben. Denn die sieht direkte Demokratie zwar vor – allerdings nur auf dem Papier.

„Mit dem Volksentscheid besteht die Möglichkeit, neue Gesetze zu erlassen, bestehende Gesetze zu ändern oder ganz aufzuheben“, heißt es bei der Landeszentrale für politische Bildung. Und sie erwähnt dann auch gleich ein Beispiel: „Im Jahr 2014 verhinderte eine Volksabstimmung die vom Senat geplante Bebauung des Tempelhofer Feldes.“

Nun, das war einmal. Denn der schwarz-rote Senat interessiert sich weniger für den Willen des Volkes als für den der Immobilienlobby. Und die hat ein großes Interesse daran, das Tempelhofer Feld in bester Innenstadtlage mit hochpreisigen Wohnungen zu bebauen. Und überhaupt kein Interesse daran, dass der Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienunternehmen umgesetzt wird.

Also legen CDU und SPD die Axt an die direkte Demokratie: Der Volksentscheid zur Nichtbebauung des Tempelhofer Feldes wird ignoriert und der Ideenwettbewerb für eine Neugestaltung des Feldes einfach trotzdem durchgezogen. Die am Montag vorgestellten sechs Konzepte sollen als Grundlage für weitere Planungen dienen. Doch auch hier spricht sich, wie schon in den Dialogwerkstätten zur Zukunft des Feldes im vergangenen Jahr, eine Mehrheit explizit gegen eine Randbebauung aus.

Die Quittung gibt's bei der nächsten Wahl

Aber Mehrheiten interessieren CDU und SPD wenig, wenn es darum geht, ihren Freunden aus der Immobilienbranche lukrative Aufträge und stabile Renditen zu sichern. Obwohl sich vor vier Jahren mehr als eine Million vom Mietenwahnsinn geplagte Ber­li­ne­r*in­nen für die Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen & Co entschieden haben, verhindert Schwarz-Rot das Vorhaben, wo es nur geht. Die „Eckpunkte“ für das Vergesellschaftungsrahmengesetz, die am Sonntag als „was ganz Großes, was Historisches“, für das „kommende Generationen dankbar sein werden“, angepriesen wurden, sind nur ein weiterer Bluff in diesem Spiel auf Zeit.

Doch egal wie despotisch CDU und SPD derzeit auch gegen den Willen der Ber­li­ne­r*in­nen agieren, über kurz oder lang werden sie von Mehrheiten eingeholt. 64,3 Prozent haben für das Tempelhofer Feld und 59,1 Prozent für Enteignungen votiert. Mehrheiten, von denen CDU und SPD nur träumen können. Laut aktuellen Umfragen kommen sie derzeit zusammen gerade einmal auf 39 Prozent. In einem Jahr wird wieder gewählt. Und die Ber­li­ne­r*in­nen werden sich nicht länger ignorieren lassen.

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Marie Frank
Leiterin taz.berlin
Leiterin taz Berlin und Redakteurin für soziale Bewegungen, Migration und soziale Gerechtigkeit. Hat politische Theorie studiert, ist aber mehr an der Praxis interessiert.
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31 Kommentare

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  • Beim Beschwören des Mehrheitswillens sollten Linke aufpassen was sie sich wünschen - Stichwort: Migration.

  • Tempelhof - Tempelhof - Tempelhof



    Vielleicht sollten wir alle dazu übergehen in fliegenden Wohnraumluftschiffen zu leben und nur bei Bedarf den irdischen Boden betreten... 🛫🛬

  • taz: *Mehrheiten interessieren CDU und SPD wenig, wenn es darum geht, ihren Freunden aus der Immobilienbranche lukrative Aufträge und stabile Renditen zu sichern.*

    So sind sie, unsere Politiker. Man kann natürlich jetzt sagen, dass es solche "demokratischen Volksvertreter" schon immer gab und man dagegen nun einmal nichts machen kann, aber durch derartige "Politik" bekommen rechte Parteien wie die AfD derzeit leider immer mehr Zulauf - aber das interessiert wohl weder die Berliner-CDU, noch die Berliner-SPD.

    • @Ricky-13:

      Ja klar, alles, alles nützt der AfD. Glauben Sie allen Ernstes, dass ausgerechnet eine fehlende Randbebauung des Feldes der AfD nützt und nicht vielmehr die Tatsache, dass große Wohnungsnot herrscht, aber aufgrund einer wahrgenommenen linken Hegemonie in Berlin der Bau von Wohnungen verhindert wird? Es ist genau andersherum, als Sie schreiben!

      • @Suryo:

        Danke, denn ich hatte doch tatsächlich vergessen, dass die "bösen" Linken an allem die Schuld haben, und nicht die konservative CDU und auch nicht die steigbügelhaltende SPD, die ihren Freunden aus der Immobilienbranche lukrative Aufträge und stabile Renditen sichern möchten.

  • Gelten die im Artikel aufgeworfenen Fragen bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Umsetzung von Volksentscheiden und der Wertschätzung für Demokratie auch für den Volksentscheid zum Flughafen Tegel?

  • Ja, der Volksentscheid der Initiative THF100 wurde beschlossen. Aber wenn Sie hier schon so vehement basisdemokratisch argumentieren: Zustimmung gab es von genau 29,6% der Abstimmungsberechtigten (bei dw enteignen waren es doppelt so viele!). Ein Sechstel weniger und der Entscheid wäre wegen zu geringer Zustimmung abgelehnt gewesen. Und: NACH dem Entscheid kam die große Welle von Syrien-Flüchtlingen und Ukraine-Flüchtlingen. Die Wohnungsnot war 2014 schon groß, jetzt ist sie gigantisch. Also bitte die Kirche im Dorf lassen. Jegliche Gestaltungsdebatten mit dem Meta-Demokratie-Argument abzubügeln ist unpolitisch. Und ich denke auch, dass eine THF-Randbebauung jetzt nicht sein "muss". Nur: Berlin fehlen 200.000 Wohnungen, irgendwo müssen sie hin. Verkehrsgünstige und landeseigene Flächen - gibt's nicht so irre viel. Wer also so fest entschlossen für die Freihaltung des Tempelhofer Feldes eintritt, sollte genauso laut und klar für die konkrete Bebauung anderer Flächen eintreten, das ist sonst ein bißchen sehr bequem.

    Und: Der Senat ist "despotisch"??? Ich bin gerade vor Lachen vom Stuhl gefallen. Diese Kuschelgruppe mit wenig Geld und überschaubarem Durchsetzungsvermögen???

    • @Ureinwohner:

      In ganz Deutschland fehlen keine 200.000 Wohnungen, da die Nettozuwanderung geringer ist. Diese spräche lediglich für das Fehlen von 72.000 Wohnungen.

      • @Aurego:

        Das Problem ist doch nicht nur die Netto-Zuwanderung sondern der Trend zur Einzelwohnung (die Bindungsfähigkeit- und willigkeit geht zurück) und der Trend zum wachsenden Bedarf pro Person.

        Und ob wir nun 150.000 Wohnungen oder 250.000 Wohnungen (oder irgendwas dazwischen) ist wohl vollkommen egal, wenn nicht mal 72.000 Wohnungen gebaut werden.

      • @Aurego:

        Meine (zugegeben subjektive) Meinung nach jahrelanger Suche nach einer erschwinglichen Wohnung in einer Großstadt: Das mag evtl auf dem Papier stimmen, aber spiegelt nicht die Realität wieder. Schon mal hundert Meter angestanden bei einer Besichtigung?



        Wir brauchen dringend staatlichen Wohnungsbau. Robust und einfach.

        • @DerLurch:

          Nein, wir brauchen keinen staatlichen Wohnungsbau. Das Problem ist nicht, dass es in den Großstädten keine Wohnungen gäbe, aber was bezeichnen Sie als "erschwinglich"? Warum muss die Wohnung "erschwinglich" sein? Ist das nicht vielleicht - auch - ein Problem des Einkommens? Wer in München oder Berlin leben will, sollte eine Nettokaltmiete von 1500€-2000€ einplanen können. Wenn Sie jedoch nach Dortmund oder Leipzig ziehen, werden Sie auch für eine Nettokaltmiete von 500€ pro Monat eine Wohnung finden.

  • Der Volksentscheid war nicht bindend. Man kann ihn ganz entspannt ignorieren.

    • @DiMa:

      das ist etwas irreführend. korrekt ist: der berliner senat kann eine änderung des gesetzes, das aus dem volksentscheid resultierte, vornehmen. korrekt ist auch: er muß sich dafür eine parlamentarische mehrheit organisieren. viel spaß dabei.

      zum glück herrschen noch demokratische verhältnisse und die exekutive kann nicht einfach das, was ihr nicht passt "ganz entspannt ignorieren".

      • @Pflasterstrand:

        Der Volksentscheid hinsichtlich der Vergesellschatung war nicht bindend und taugt eher als Stimmungsbild.

        Der Volksentscheid über das Tempelhofer Feld ist ein ganz normales Gesetz und kann geändert werden, wie jedes andere Gesetz auch.

        Ein Volksentscheid ist nicht sakrosant. Angesichts der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und dem weiter anhaltenden Zuzug werden die Flächen des Templehofer Feldes für eine Bebauung dringend benötigt.

  • jeder der 6 entwürfe gefällt mir wesentlich besser als die momentane steppenlandschaft des tempelhofer feldes. dialog statt blockade halte ich für angebracht. entwicklungsstadt....tehen-zur-debatte/

  • Liebe Berliner - ihr jammert über die hohen Mietpreise, aber



    - das Tempelhofer Feld (einen baumlosen Acker - nicht ein Naturschutzgebiet !) bebauen geht nicht



    - Nachverdichten will man nicht (wie diverse Berichte über Widerstände von Bewohnern zeigen)



    - ins Umland ziehen will man nicht



    Also was nu? Wo sollen denn neue Wohnungen hin?

    • @Sandra Becker:

      Sehr richtig. Gleiches gilt für die Enteignungsfrage.

      Wenn gefragt wird, an welcher Stelle denn bitte gespart werden soll, um die mittel für die Entschädigung aufzubringen, ist der Beifall vermutlich schon kleiner, erst recht, wenn konkrete Vorschläge kommen

      Solch Abstimmungen haben eine Bedeutung wie „wollt ihr mehr Geld für weniger Arbeit?“ Hohe Zustimmung ist garantiert, aber wenn die Arbeit weniger wird, weil der Betrieb dich machen musste und es dann weniger Geld gibt, hätte man vielleicht doch lieber anders abgestimmt.

      Deshalb sollte die Politik machen, was richtig ist und die Volksentscheide als eine Art Stimmungsbild betrachten. Mehr nicht.

    • @Sandra Becker:

      Die wirklich Konservativen in Berlin sind die, die wollen, dass alles genau so bleibt wie ca 1999 - 2010, als sie von einer Kleinstadt nach Berlin gezogen sind.

  • Der Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienunternehmen ist nicht umsetzbar. Das wird so nie kommen und wäre im Ernstfall wahrscheinlich verfassungswidrig, da so etwas nicht von einem Bundesland entschieden und durchgeführt werden kann.

    Was die Bebauung des Tempelhofer Feldes angeht, ist die Lage diffiziler. Auf diese Bebauung kann man verzichten, denn sie würde dem Berliner Immobilienmarkt ohnehin keine Entlastung bringen. Dafür ist das Tempelhofer Feld mit 3,55km² viel zu klein (zum Vergleich: ganz Berlin hat 891km²). Man müsste schon das komplette Tempelhofer Feld mit 8-stöckigen Wohnhäusern komplett zubauen, um einen Effekt zu erzielen, den man spüren kann. Abgestimmt haben gegen die Bebauung natürlich lauter Menschen, die jetzt schon in Berlin wohnen, nicht solche, die dorthin ziehen wollen. Das Tempelhofer Feld gehört jedoch dem Land Berlin, das mit dem Areal prinzipiell auch etwas anderes machen könnte, als es den Einwohner Berlins als Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Aber was hätten die Berliner WählerInnen davon? Da offenbart sich ein gewisses Dilemma, denn auch Berlin wächst durch Zuzug von außen und entwickelt sich wirtschaftlich im Moment ziemlich gut.

    • @Aurego:

      selbst bei nur 30%iger Bebauung und drei Geschossen könnte man ca. 20.000 Wohnungen bauen. Und selbst wenn man die Rechnung für zu optimistisch hält und sie nochmal halbiert, sind das nicht gerade wenige Menschen, die hier Wohnraum finden. Soviel zu "keine Entlastung".

      • @Jutta57:

        Nein, das ist keine Entlastung. Keine einzige bezahlbare Wohnung wird in Berlin freiwerden, weil Menschen in die hypothetischen 20.000 Wohnungen einziehen.

    • @Aurego:

      was Ihre einzelmeinung zur grundsetzlichen und verfassungsmäßigen umsetzbarkeit des volksentscheids zur vergesellschaftung auf der grundlage von Art 15 GG (und nicht, wie Sie fälschlicherweise schreiben, enteignung, die wird in Art. 14 GG benannt) betrifft: da sind alle (!) 13 mitglieder der expertenkommission (größtenteils fachjurist*innen) ja bekanntermaßen zu anderen einschätzungen gelangt, die man sich unter folgendem link zu gemüte führen kann: www.berlin.de/komm...haftung/downloads/

      • @Pflasterstrand:

        Es ist vollkommen egal, ob man GG Art. 14 oder 15 bemüht und es als "Enteignung" oder "Vergesellschaftung" bezeichnet. Das wird so nicht kommen.



        Falls es jedoch Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein sollte: Ich habe "Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienunternehmen" mit Copy und Paste aus dem Artikel übernommen.

      • @Pflasterstrand:

        Dass ständig alle von "enteignen" reden, liegt wohl am Titel des Volksentscheides bzw dem Namen der Initiative.

        Ob das Ziehen von Art 15GG verfassungswidrig wäre oder nicht - ja, das würde in jedem Fall in Karlsruhe landen. Ausgang offen. Die Juristen aus der Expertenkommission muss man ernst nehmen, Sie wissen aber vermutlich auch, dass die Kommission nicht allzu divers besetzt war.



        Politisch ausschlaggebend wird die Höhe der Entschädigung werden. Alles, was sich nicht über - bezahlbare - Mieten refinanzieren lässt , ist politisch schwer zu verantworten und wird härter diskutiert werden, wenn es konkreter wird, auch von der taz. Denn das wird zu Lasten anderer Themen gehen, von Wohnungsneubau bis Straßenbahnausbau bis Klimaschutz. Die Zeiten von annähernd Nullzinsen wie zur zeit des Volksentscheides sind erstmal vorbei. DWE hatte ja in Diskussionsveranstaltungen selbst geäußert, alles über 8 oder 9 Milliarden Euro Entschädigung sei zuviel.

        • @Ureinwohner:

          ich gehe mal forsch davon aus, das die anwendung eines grundgesetzartikels nicht verfassungswidrig sein kann – die regelmäßigen enteignungen in der BRD zugunsten des abbaus fossiler energieträger oder des baus von straßenland auf grundlage von art.14 zeigen das...

          aber Sie sagen es selbst: die gretchenfrage wird die höhe der entschädigung sein. diese hat sich vermutlich auch am zweck der vergesellschaftung zu orientieren: gemeinwohlorientierte bewirtschaftung des bestandes mittels bezahlbarer mieten. die entschädigungssumme müsste also residual und nicht spekulativ ermittelt werden.

          es macht sinn, sich einmal grundsätzlich zu veranschaulichen, dass es sich hier auch um eine buchhalterische angelegenheit handelt: wo vorher eine geldsumme stand, stehen dann die grundbücher von immobilien auf einem der begehrtesten wohnungsmärkte europas. also auch ein wert, mit dem sich arbeiten ließe, auf den man beispielsweise – auch das ein vorschlag aus den reihen von dwe – anleihen ausgeben könnte. abgesehen davon: die EZB beginnt bereits wieder mit der senkung des leitzinses. und refinanzieren ließe sich der ankauf ja auch über längere zeiträume als die 30 jahre der privatbanken...

    • @Aurego:

      Sie wissen aber schon, dass auch jetzt schon Enteignungen an der Tagesordnung sind und dies immer so wahr - ich erinnere mich das in den 1970ern mehrere Menschen für eine Strassenbahntrasse enteignet wurden und dies auch nur von einem Bundesland abgesegnet wurde. Bei den Tagebauen ist das seit Jahrzehnten gang und gäbe, genauso wie für Autobahnprojekte.

      • @Ramelow Cathrin:

        Es geht dabei nicht um Straßenbahntrassen.

  • Ein Enteignungsgesetz - machst endlich - müsste zwingend folgende Formeln enthalten:



    1. Berlin kennt den geltenden Rechtsrahmen an und akzeptiert alle Urteile der deutschen und europäischen Gerichtsbarkeit (Konzerne wie Heimstaden, die Pensionsleistungen in ihrem Portofolio haben werden vor dem EUGH klagen) auch hinsichtlich der Entschädigungen.



    2. Die städtischen Unternehmen müssen kostenneutral für den Steuerzahler den Kaufpreis aus eigenen Mitteln bzw. eigenen Krediten stemmen.

    Das dürfte kein Problem sein, denn Linke, Grüne und Teile der SPD haben den Supersparpreis ja durchgerechnet ist. Glauben wir Ihnen einfach mal.

  • Wie lange gilt der Wille der Mehrheit? Kann er sich ändern?

    • @Suryo:

      könnte man ja mal fragen. erste hinweise auf ide stimmungslage gibt es bereits: 39 prozent zustimmung für SPD/CDU, eine ideenwettbewerb, bei dem die mehrheit der ausgewählten projekte gegen eine randbebauung ist, eine dialogwerkstatt mit breiter bürgerbeteiligungn aus dem vergangenen jahr, bei dem sich eine klare mehrheit gegen eine randbebauung des feldes aussprach. ich wage zu behaupten: de jetzige regierung traut sich nicht die bevölkerung zu fragen, weil sie zu recht fürchtet, dass diese die dinge anders sieht, als sie.

      • @Pflasterstrand:

        Die Dialogwerkschaft ist, wie sie genau wissen, absolut nicht repräsentativ und auch nicht irgendwie demokratisch legitimiert, die kann man also ruhigen Gewissens ignorieren. Schon, dass natürlich nur Freunde des Status Quo sich dort angemeldet haben, sollte auf der Hand liegen.

        Ansonsten: der Volksentscheid bindet genausowenig wie jedes andere Gesetz das gewählte Parlament. Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann das Gesetz selbstverständlich ändern oder kippen, wie es lustig ist.

        Und Umfragen wiederum zeigen nun seit geraumer Zeit, dass die Mehrheit der befragten Berliner einer Randbebauung eben keineswegs mehr komplett negativ gesonnen ist.