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Verwicklungen der SPDEin Raubzug namens Cum-ex

Das Hamburger Bankhaus Warburg, ein verbrecherisches Hütchenspiel – und was das mit Kanzler Olaf Scholz und SPD-Politiker Johannes Kahrs zu tun hat.

Traditionsbank Warburg in Hamburg Foto: Hanno Bode/imago

Weil in einem Schließfach des Hamburger SPD-Granden Johannes Kahrs 214.800 Euro gefunden wurden, rückt der Cum-Ex-Skandal der dortigen Warburg-Bank wieder in den Blickpunkt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

1Was sind Cum-ex-Geschäfte überhaupt?

Es handelt sich um einen systematischen Steuerbetrug. Die Cum-ex-Geschäfte waren ein organisierter Raubzug. Die Banken ließen sich mit Tricks und Leerverkäufen rund um den Dividendenstichtag vom Staat Steuern erstatten, die nie gezahlt worden waren. Das Ganze funktionierte wie eine Art Hütchenspiel, bei dem die Finanzbehörden am Ende nicht mehr durchblicken konnten, wem wann welche Aktien gehört hatten. Den deutschen Staat hat das rund 10 Milliarden Euro gekostet. Cum-ex war kein Steuervermeidungstrick am Rand des Illegalen, sondern gezielter Diebstahl. Die traditionsreiche Hamburger Warburg-Bank hat sich an diesem kriminellen Betrug beteiligt – wie viele andere Banken auch.

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2Welche Rolle hat Olaf Scholz dabei gespielt?

Das ist die entscheidende Frage. Scholz hat 2016 und 2017 als Erster Bürgermeister in Hamburg Christian Olearius, Miteigentümer der Warburg-Bank, dreimal in seinem Amtszimmer empfangen. Damals sollte die Warburg-Bank 47 Millionen Euro aus den Cum-ex-Raubzügen aus dem Jahr 2009 zurückzahlen. Diese Rückforderung wäre Ende 2016 verjährt gewesen. Laut seinen eigenen Tagebüchern schilderte Olearius Scholz die miese wirtschaftliche Lage der Bank. Scholz habe zwar nichts versprochen, schreibt Olearius, doch er habe das Gefühl, „dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen“.

Scholz empfiehlt dem Banker am 9. November, die rechtliche Begründung der Bank, warum sie meint, die 47 Millionen nicht zurückzahlen zu müssen, an den damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher zu schicken. Das passiert auch, obwohl die Finanzbehörde diese Begründung längst hat. Kurz darauf bestätigt sich Olearius frohe Erwartung, dass er sich keine Sorgen zu machen braucht. Die Hamburger Finanzbehörde entscheidet: Die Bank braucht die 47 Millionen nicht zurückzuzahlen.

3Warum trifft die Finanzbehörde diese Entscheidung, die offenkundig falsch war?

Es gab 2016 in der Finanzbehörde lange Debatten um diese 47 Millionen. Manche waren für die Rückforderung des Geldes, weil es sich um einen Cum-ex-Betrug handele. Auch die Sachgebietsleiterin Daniela P. sieht das so – ändert aber plötzlich ihre Meinung. Am Ende ist die Finanzbehörde der Ansicht, die schwer nachvollziehbaren Cum-ex-Geschäfte der Bank aus dem Jahr 2009 nicht beweisen zu können. Ein Argument ist: Wenn die Bank wegen der Zahlung der 47 Millionen in finanzielle Schwierigkeiten komme, müsse die Stadt am Ende dafür haften. So stellt es Tschentscher im Hamburger Cum-ex-Untersuchungsausschuss dar.

4Was hat Olaf Scholz damit zu tun?

Er sagt: nichts. Die Finanzbehörde habe unabhängig entschieden. Er habe keinen Einfluss auf die Rückzahlung genommen. Am Donnerstag hat er versichert: „Sie können sich darauf verlassen, dass ich nicht zu den Leuten zähle, die so was machen.“

5Ist das glaubwürdig?

Auffällig ist die zeitliche Nähe zwischen Olearius’ Termin bei Scholz im November 2016 – und der Entscheidung der Finanzbehörde, die Sache auf sich beruhen zu lassen, ein paar Wochen später. Scholz’ Engagement bei der Aufklärung dieser Affäre übersichtlich zu nennen, ist eine Untertreibung. Zuerst behauptete die Senatskanzlei, Scholz habe sich nie mit Olearius getroffen. Das war, wie die Tagebücher zeigten, unwahr. Im Untersuchungsausschuss konnte sich Scholz im Mai 2021 an nichts mehr erinnern. Um diese Erinnerungslücken plausibel zu finden, muss man sehr sozialdemokratisch sein. Scholz ist bekannt für sein gutes Gedächtnis. Und es ging ja um viel Geld und eine bekannte Hamburger Bank in Schwierigkeiten. Daher rührt der Verdacht: Der Kanzler verschweigt etwas.

6Hat Scholz sich womöglich bereichert? Geht es um Korruption?

Nein. Es geht nicht um Bestechung. Politik und Wirtschaft sind in Hamburg traditionell eng verflochten. Der Verdacht lautet, dass Scholz mit Rücksicht auf die Bank und Arbeitsplätze, die in Gefahr geraten könnten, der Finanzbehörde sanft nahegelegt hat, auf die Rückforderung zu verzichten.

7Hat die Warburg-Bank das geklaute Geld wieder rausgerückt?

Ja, aber nicht wegen der Hamburger Finanzbehörde, sondern gegen sie. Denn 2017 wollte Hamburg wieder auf Rückforderungen, jetzt aus dem Jahr 2010, verzichten. Das verhinderte Schäubles Bundesfinanzministerium. Mittlerweile gibt es neue Gesetze – die Warburg-Bank musste die geraubten 155 Millionen Euro zurückzahlen.

8Scholz hat vor eineinhalb Jahren vor dem Ausschuss ausgesagt. Warum ist die Affäre jetzt wieder in den Schlagzeilen?

Weil die Kölner Staatsanwaltschaft dem Untersuchungsausschuss ein 140 Seiten dickes Papier geschickt hat. Inhalt unter anderem: Die Finanzbeamtin Daniela P. schrieb am 17. November 2016 per Whatsapp einer Vertrauten, ihr „teuflischer Plan“ sei aufgegangen. Damit war gemeint: keine Rückforderung der 47 Millionen. Wusste sie, dass sie Unrecht tat? Die Frage, warum Daniela P. im November 2016 ihre Meinung in der Rückzahlungsfrage so abrupt geändert hat, ist nach wie vor unbeantwortet. Außerdem vermutet die Kölner Staatsanwaltschaft, dass Mails in der Finanzbehörde unrechtmäßig gelöscht worden sind. Das schürt den Verdacht, dass etwas verheimlicht werden soll. Am Freitag nächster Woche wird Scholz nochmal vor dem Ausschuss erscheinen müssen.

9 In einem Schließfach des Hamburger Ex-SPD-Politikers Johannes Kahrs wurden mehr als 200.000 Euro gefunden. Hat das etwas mit dem Warburg-Skandal zu tun?

Kann sein, kann auch nicht sein. So viel Bargeld legt den Verdacht nahe, dass hier Geschäfte ohne Konten gemacht wurden. Kahrs, der sich 2020 aus der Politik zurückzog, war ein Strippenzieher in der Hamburger SPD, der für raue Methoden bekannt war. In der Warburg-Cum-ex-Affäre wird gegen Kahrs ermittelt, weil er sich 2016 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (­Bafin) nach der Warburg-Bank erkundigt hatte. 2017 spendeten Firmen, an denen Banker Olearius beteiligt ist, 45.000 Euro an die Hamburger SPD. 38.000 Euro erhielt der Hamburger Kreisverband Mitte. Kahrs war dessen Vorsitzender. Das beweist keine Korruption, ist aber erklärungsbedürftig. Genauso wie die 214.000 Euro im Schließfach.

10 Wird diese Affäre Olaf Scholz die Kanzlerschaft kosten?

Das hängt davon ab, ob ein Beweis auftaucht, dass Scholz oder Tschentscher Einfluss auf die Entscheidung der Finanzbehörde genommen haben. Falls ein Beleg existiert und publik würde, wäre das die smoking gun – und Scholz und Tschentschers stete Beteuerungen, nichts mit dem Verzicht auf die Rückforderung der 47 Millionen zu tun gehabt zu haben, würden zusammenfallen wie ein Kartenhaus. Scholz’ Version lautet: „Unglaublich viele Anhörungen, unglaublich viele Akten haben nur ein Ergebnis gebracht: Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat.“ Richtig ist: Daniela P. bestreitet bis heute, dass es eine politische Einflussnahme auf die Entscheidung der Finanzbehörde gab. Kurzum: Wenn es in dieser Schlüsselfrage nichts Neues gibt, wird Scholz Kanzler bleiben.

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11 Kommentare

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  • "Die Hamburger Finanzbehörde entscheidet: Die Bank braucht die 47 Millionen nicht zurückzuzahlen."

    Sollte ich mich mal entscheiden, dem Staat 47 Mio Steuergelder vorzuenthalten (natürlich habe ich als ehrlicher Mensch nicht mal annähernd soviel Geld), wäre ich froh, wenn ich auch so gnädig behandelt würde. Würde ich aber nicht. Nicht mal bei 4,23€.

    Nebenbei: die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt 10 Jahre (wird glaube ich gerade auf 15 hochgesetzt). Wieso ist das dann schon so früh verjährt? Und wer hat so viele Jahre gewartet? Und was hat er dafür bekommen?

    Warte gespannt auf den Artikel mit den entsprechenden Antworten.

    • @Jalella:

      Die Geschichte ist m.E. sehr schädlich für unsere Demokratie. Ein Kanzler der offensichtlich lügt oder eben aus taktischen Gründen sich auf Erinnerungslücken beruft, ist für das höchste Amt in diesem Staat mehr als problematisch und führt zu mehr Politikverdrossenheit

  • "Es sei die Sache des Staatsrates, sich mit solchen Schreiben zu befassen. Der Senator repräsentiere die politische Ebene, die sich da nicht einmischen dürfe, der Staatsrat leite die Verwaltung. Allerdings sind die Staatsräte politische Beamte."

    Die Politik lässt uns Bürger damit im Stich, was die mit UNSEREM Geld machen, darum können wir nur Spekulieren. Tun wir das:



    In der Praxis hat sich der Staatsrat mit solchen Schreiben zu befassen.



    In der Praxis kann die senatorische Behörde "den Vorgang "an sich ziehen" wie es heißt. Und das Wort oder das SWEIGEN des Senators ist für die Verwaltung, insbesondere im Amtes 5 bis runter zu den weiteren Ämtern das -Wort Gottes- oder das -Schweigen Gottes-, wenn vorher angewiesen wird tut nix bevor wir was sagen. So funktioniert die Verwaltung!



    "Er wolle informiert werden, antwortete die Referentin. „Er hat nicht gesagt: Entscheide so oder so!“ "



    Genau das ist der Punkt, wie wir zwischenzeitlich gelernt haben. Eine transparente Entscheidung kann hier nur durch einen Verwaltungsakt getroffen werden. Etwa eine Steuerfestsetzung, Zahlungsaufforderung oder wie hier nicht geschehen, durch einen Erlass nach § 227 AO (das konnte sich hier niemand leisten). Es wurde entschieden, die Anweisung von Oben nach unten -macht nix bevor wir (Ministerium, Amt 5) was sagen- durchzuhalten. Sobald die senatorische Behörde im Spiel ist, kann sich schon mal das Problem dadurch erledigen, dass keine weiteren Anweisungen nach unten durchgereicht werden, die Verjährung zu verhinden: "Das Finanzamt hat also verjähren lassen." Halten die uns für so bescheuert?



    Das A und O einer NICHT korrumpierten Verwaltung ist, dass die Entscheidungen, die Weitergabe von Anweisungen in der Aktenlage TRANSPARENT sein müssen. Entschieden ist hier nur eins worden, dass der Steueranspruch zu verjähren hat! Das ist hier vermutlich ohne Verwaltungsakt, ohne transparente Aktenlage über getroffene Entscheidung (was wurde entschieden?, wer hat entschieden?) verschleiert worden.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    „Sie können sich darauf verlassen, dass ich nicht zu den Leuten zähle, die so was machen.“

    Hat er sein "Ehrenwort" gegeben?

  • Ich war und bin extrem empört darüber, wie in dieser Angelegenheit von Seiten der Herren Tschentscher und Scholz agiert wird.



    Sie äußern sich aalglatt, quasi unberührt, von der ungeheuerlichen Tatsache, dass hier auf Kosten der SteuerzahlerInnen eine Hamburger Bank offensichtlich eine Sonderbehandlung erhalten hat und um 47 Millionen Euro begünstigt werden sollte.



    Wenn Herr Scholz angeblich so anständig ist wie er sich gibt, müsste er sich gut an das Gespräch mit Herrn Olearius erinnern können, weil er seiner eigenen Außendarstellung entsprechend diesem hätte klar sagen müssen: Wenn Du Steuern hinterzogen hast, musst Du nachzahlen. Es gibt keine Sonderbehandlung!



    Dass er uns alle verarscht und so tut, als könne er sich nicht an diesen delikaten Sachverhalt nicht erinnern ist eines Menschen, der geschworen hat, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, nicht würdig.



    Hält er uns alle für derart blöd, dass wir nicht erkennen, was da gelaufen ist, obwohl es eben möglicherweise keine "Beweise" dafür gibt?



    Was soll denn das seiner Meinung nach sein? Eine Mail, die er persönlich an den damaligen Finanzsenator geschrieben hat, mit der Bitte die Bank zu schonen?



    Das ist so unanständig sowohl von Tschentscher als auch Scholz, dass es das Vertrauen in korrekt handelnde Verantwortliche in einer Demokratie einmal mehr erschüttert.



    Mag sein, dass es daran liegt, dass Sozialdemokraten gern denken, dass sie es mit den Regeln nicht so genau nehmen müssen, weil sie ja "die Guten" sind.....



    Pfui!

  • Bis Scholz vom Haken ist, füllen sich gewiss noch ein paar mehr Schließfächer. XD

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier ernsthaft was ans Tageslicht kommen wird.

  • Im Hamburger Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum sog Cum-Ex-Skandal hat Ex Hamburger Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) belastet. Als damaliger Finanzsenator habe Tschentscher 2016 Schreiben in den Skandal verwickelten Warburg-Bank zu drohenden Rückforderungen unrechtmäßig erstatteter Steuerrückerstattung an die Finanzverwaltung weitergeleitet, so Peiner. Er habe damit politischen Einfluss auf steuerliche Behandlung der Bank ausgeübt. Bereits Absicht dazu erfüllt obigen Straftatbestand. Olaf Scholz damals Hamburgs Bürgermeister hatte Olearius Warburg telefonisch angestiftet, Schreiben, das er gelesen hatte, wohl heiklen Vorgangs voll bewusst, kommentarlos an Tschentscher zu senden nach der Devise, Tschentscher geh du voran, damit ich sauber bleibe, Tschentscher sicher in Kenntnis das hier eine Verjährung droht, hatte an Rand Schreibens mit grüner Senatstinte vermerkt "Bitte auf dem Laufendem halten", aber nicht die Verjährung zu hindern, offensichtlich ganz im Gegenteil. Warburg Bank gehört zum Hamburger Tafelsilber hatte sich 2008 unter Vermittlung Wolfgang Peiners verdient gemacht, mit Kühne & Nagel Hapag Lloyd Reederei in Hamburg zu halten durch Kauf Hapag Lloyd Aktienpakets von der TUI. Dabei hätte der Cum Ex Sandal amtlich vermieden werden können, wenn CDU Bundesfinanzminister Theo Waigel 1995 auch für Einkommen, Finanztransaktionen, Aktiengeschäfte statt weiter freier Einkommenssteuerzahlungsgestaltung, wann die bezahlt wird, Quellensteuer eingeführt hätte, wie sie bei der Lohnsteuer monatlich wirksam lange besteht. Neben politischer Einflussnahme auf amtliches Handeln könnte für Scholz, Tschentscher Anfangsverdacht dazukommen, ungeachtet weiterer SPD Netzwerkern Alfons Pawelcyk Hamburg-Wandsbek , Johannes Kahrs Hamburg-Mitte mit seinen im Bankfach versteckten 214 800 €, von Amtswegen Anstiftung uend Beihilfe zu Steuerbetrug in Tateinheit der Vereitelung amtlichen Vollzugs geleistet zu haben.

  • "Wenn die Bank wegen der Zahlung der 47 Millionen in finanzielle Schwierigkeiten komme, müsse die Stadt am Ende dafür haften. So stellt es Tschentscher im Hamburger Cum-ex-Untersuchungsausschuss dar."



    Was ist das nur für ein Argument. Eine Rückzahlung wäre in jedem Falle auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bank möglich.



    Solche Argumente werden in der öffentlichen Verwaltung gerne verwendet, um den unterschiedlichsten Ebenen innerhalb der Verwaltung eine zusätzliche, aber real nicht existierende Verantwortlichkeit aufzulasten und damit Druck für eine genehmen Entscheidung zu erzeugen.



    Das ist und war ein durchsichtiges Spiel von Hrn. Tschenscher.

    Ob es Absprachen zur Verjährung gab oder auch nicht, hat heute nur eine Nebenrolle.



    Allein das die Verjährung statt finden konnte ist schon eine Verfehlung von Amtswegen, das alle Beteiligten mit entsprechenden Konsequenzen für das jeweilige Amt oder die öffentliche Anstellung.

    • @Sonnenhaus:

      Man braucht hier nicht nach echten oder ausgedachten Argumenten zu suchen. Selbst wenn die Bank druch 47 Mio an den Existenzrand gebracht worden wäre (bei 47 Mio?), hätte sie es ja später zurückzahlen können.

      Es ihr zu schenken, ist ganz klar rechtswidrig, schlichte Willkürherrschaft. Kein normaler Mensch kann vor dem Finanzamt Gande erwarten, selbst wenn es nur um ein paar Euro geht. Reichengesetzgebung.

      • @Jalella:

        Recht haben Sie.



        Ich gehe sogar noch weiter: seit wann werden staatliche Stellen von uns Steuerzahler:innen dafür bezahlt, kriminellen Organisationen wie der Warburg-Bank die durch Betrug an uns Steuerzahler:innen erlangten Millionen im Nachhinein und quasi als Belohnung zu schenken?



        Selbst eine andernfalls angeblich drohende Pleite kann das selbstverständlich nicht rechtfertigen, denn schon die Tatsache, dass die Warburg-Bank nur eine handverlesene Schar reicher Kund:innen bedient, schließt ein öffentliches Interese an der Sicherung ihrer Existenz aus; abgesehen davon liegt der Schutz von kriminellen Organisationen wie der Warburg-Bank ganz bestimmt nicht im Interesse der Steuerzahler:innen.



        Wenn gewisse Politiker:innen trotzdem und gegen die Interessen der durch sie vertretenen Bürger:innen derartig handeln, dürfte es wohl eher um ihre eigenen Interessen gehen - z.B. in Form von Einlagen bei der Warburg-Bank, die bei einer Pleite womöglich verloren wären.

    • @Sonnenhaus:

      "Wenn die Bank wegen der Zahlung der 47 Millionen in finanzielle Schwierigkeiten komme, müsse die Stadt am Ende dafür haften. So stellt es Tschentscher im Hamburger Cum-ex-Untersuchungsausschuss dar."



      Selbst wenn das verklausuliert indirekt stimmte, weil dann Arbeitsplätze wegfielen, direkte Hamburg Haftung geht anders mit Blick auf Länderfinanzausgleich 2016, weil Hamburg auf 47 Millionen € Steuerrückzahlung durch die Warburg Bank verzichtete, fiel Hamburg 2016 zusammen mit Schleswig-Holstein nach Milliarden € Rückstellungen für die in Schieflage geratene HSH Nordbank vom Geber- in Nehmerlandstatus beim Länderfinanzausgleich und kassierte 65 Millionen €, die bei nachträglicher Rückzahlung der 47 Millionen € mit einer Summe plus X im wiederaufgelebten Hamburger Geberland Modus an den Länderfinanzausgleich plus Zinsen zurückzuführen wären