Verstöße gegen das Cannabisgesetz: Massive Kritik an CDU-Bußgeldplänen
Berlins Unions-Fraktion will Verstöße gegen das Cannabisgesetz mit drastischen Strafen belegen. Die Begeisterung der SPD hält sich in Grenzen.
So könnten nach dem Willen der CDU für das Kiffen in Gegenwart von unter 18-Jährigen künftig 1.000 Euro fällig werden. Wer einen Joint in den 100-Meter-Verbotszonen um Schulen, Spiel- oder Sportplätze raucht, soll 500 Euro zahlen. Mit bis zu 30.000 Euro richtig happig soll der Verstoß gegen das Einfuhrverbot von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern werden.
Die CDU ist davon überzeugt, dass ihr Bußgeldkatalog die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern werde. Die Verwaltung müsse damit nicht in jedem „Einzelfall die ‚richtige‘ Bußgeldhöhe“ finden und schaffe „zugleich mehr Gleichheit bei der Behandlung von Verstößen“, heißt es in dem Papier, das die Fraktion am Wochenende auf ihrer Klausurfahrt im hessischen Oberursel beschlossen hat. Auch folge Berlin damit nur „dem Vorbild“ Bayerns, Hamburgs und Nordrhein-Westfalens.
„Absurd hohe Bestrafungen“
Schlimm genug, sagt Vasili Franco, der innen- und drogenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion. Er wundere sich, „dass die CDU-Fraktion Zeit hat, sich absurd hohe Bestrafungen für Verstöße gegen das Cannabisgesetz auszudenken“, während es der Senat gleichzeitig nicht auf die Reihe kriege, die Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Cannabis-Anbauclubs zu regeln. „Die CDU in Berlin sollte erst mal geltendes Recht umsetzen, bevor sie irgendwelche irrelevanten Positionspapiere veröffentlicht“, sagt Franco zur taz.
Tatsächlich hat es der schwarz-rote Senat bislang vertrödelt, eine Verordnung zu den Anbauvereinigungen zu erlassen. Vorerst sollen die Clubs von den überforderten Bezirken genehmigt werden.
Statt sich sinnvollerweise zunächst darum zu kümmern, beschäftige sich die CDU „mit so einem Strafen-Unsinn“, kritisiert auch Francos Fachkollege Niklas Schrader von der Linksfraktion gegenüber der taz. Seine Erklärung: „Offenbar hat die CDU die Cannabis-Legalisierung nicht verkraftet.“ Also holt man jetzt mit drakonischen Bußgeldern zum Gegenschlag aus.
Koalitionspartner hat Redebedarf
Selbst beim Koalitionspartner SPD ist man wenig angetan von dem Papier der Union. „Generell kann man immer hohe Bußgelder verhängen, aber das muss auch in einem gewissen Verhältnis stehen“, sagt Martin Matz, der innenpolitische Sprecher der Fraktion. „Wenn jetzt Kiffen in Sichtweite einer Schule teurer ist, als mit 60 Sachen an der Schule vorbeizurasen, dann wird von unserer Seite darüber noch einmal zu reden sein“, so Matz zur taz.
Der CDU geht es gleichwohl ums Prinzip. So wird in dem Beschluss erneut vor den Gefahren einer „Überliberalisierung von Cannabis“ gewarnt. Es dürfe „durch mangelhaften Vollzug des Gesetzes“ gar nicht erst der Eindruck entstehen, „beim Umgang mit Cannabis sei nunmehr alles erlaubt oder jedenfalls in der Praxis möglich“. Dem Senat stehe es übrigens frei, den bisher erst neun Kategorien umfassenden Bußgeldkatalog der CDU zu erweitern und die Strafen zu erhöhen.
Martin Matz rät dem Koalitionspartner unterdessen, beim Thema Cannabis etwas weniger verspannt zu sein. Wie beim Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden würden sich die Berliner:innen auch an die Regeln beim neuen Cannabiskonsumgesetz gewöhnen. „Das kann man ja auch alles mal mit einer gedämpfteren Aufregung betrachten“, sagt der SPD-Politiker.
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