Verspätungen bei Bahn und Flugzeug: Geld zurück beim Ausstieg
Wer bei verspätetem Zug, Flugzeug oder Fernbus eine Erstattung will, braucht Geduld und Nerven. Unternehmen sollten verpflichtet werden, automatisch zu zahlen.
W er ab und zu per Bahn, Flugzeug oder Fernbus unterwegs ist, kennt das Problem: Man zahlt – teilweise Wochen oder Monate – im Voraus und hat hinterher viel Spaß dabei, eine Erstattung zu bekommen, wenn das Verkehrsmittel verspätet war oder gleich ganz ausgefallen ist.
Dabei inbegriffen: Onlineformulare, die korrekte Eingaben nicht akzeptieren, Papierformulare, die per Post geschickt werden müssen, Beschwerdestellen, die von Anfragen überrannt werden. Das kundenunfreundliche Verhalten haben weder deutsche Airlines noch die Deutsche Bahn exklusiv, auch in anderen europäischen Ländern sieht es häufig nicht besser aus.
Nach den teilweise chaotischen Zuständen an deutschen Flughäfen in diesem Sommer kommt nun Bewegung in die Debatte. Eine Bundesratsinitiative will erreichen, was Verbraucherschützer:innen schon länger fordern: keine Vorkasse mehr bei Flügen. Gezahlt werden soll beim Check-in. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert darüber hinaus, dass auch bei Pauschalreisen erst bei Reiseantritt bezahlt werden muss. Das wären kleine Fortschritte, die aber nicht ausreichen.
Lieber mauern
In Zeiten, in denen Fluggesellschaften und Reiseveranstalter, aber auch Bahn- und Busunternehmen in den allermeisten Fällen die persönlichen Daten der Reisenden haben, stellt sich die Frage: Warum gibt es eine Entschädigung nicht automatisch? Die Unternehmen wissen schließlich, wessen Zug verspätet war, wessen Flug ausgefallen ist – und könnten das Geld umgehend überweisen. Beim Kauf per Webseite oder App, gerade bei Flügen, Zügen mit Reservierungspflicht oder Fernbussen könnte das Geld quasi schon beim Aussteigen aus dem verspäteten Verkehrsmittel überwiesen werden.
Schon klar, dass die Unternehmen daran überhaupt kein Interesse haben. Und lieber mauern, sodass sich Reisende in ihrer Verzweiflung an die Schlichtungsstelle oder spezialisierte Dienstleister wenden. Aber genau für solche Fälle gibt es ja Gesetze. Dass die Verkehrsunternehmen anders nicht zu mehr Kundenfreundlichkeit zu bewegen sind, haben sie jedenfalls ausreichend lange bewiesen.
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