Chaos auf Flughäfen: Wie Passagiere an ihr Geld kommen

Zahlreiche Firmen bieten gegen Gebühr Hilfe bei der Flug-Entschädigungsforderung an. Es gibt auch kostenlose Möglichkeiten.

Männerbeine auf einem Koffer

Flüge werden gestrichen, sind verspätet und Koffer verschwinden – dafür gibt es Entschädigung Foto: Marius Becker/dpa

BERLIN taz | Es ist der erste Sommer nach der Corona­pandemie, die Deutschen wollen und können auch wieder in die Ferne reisen – gern im Flugzeug. Doch Flüge werden gestrichen, sind verspätet und Koffer verschwinden. Immerhin besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

Flightright, ein Unternehmen, das solche Entschädigungen für Flugpassagiere eintreibt, glaubt nicht, dass sich die Situation normalisieren wird. „Im Juni und Juli sind die Zahlen regelrecht explodiert – aktuell melden sich täglich mehrere tausend Passagierinnen und Passagiere“, sagt Jan-Frederik Arnold, Flight­right-Geschäftsführer. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich die Anfragen verzehnfacht.

Immerhin: Wenn Flüge kurzfristig gestrichen werden, sich verspäten oder jemand trotz gebuchtem Platz nicht fliegen darf, müssen die Fluggesellschaften Reisende entschädigen. Das regelt die Fluggastverordnung der EU. Für Entfernungen unter 1.501 Kilometer, etwa Flüge von Deutschland nach Paris, sind es 250 Euro ab zwei Stunden Verspätung. Bei Strecken zwischen 1.501 und 3.000 Kilometern besteht Anspruch auf 400 Euro ab drei Stunden Verspätung, etwa ein Flug von Deutschland nach Kreta. Liegt die Entfernung darüber und verspätet sich der Flug um mehr als vier Stunden, muss die Fluggesellschaft 600 Euro zahlen. Keine Entschädigung steht Reisenden zu, wenn ein außergewöhnlicher Umstand die Flüge beeinflusste. Dazu zählen Vulkanausbrüche und Warnstreiks, aber nicht zu wenig Personal.

Wie kommen Reisende an ihr Geld? Grundsätzlich können sie es selbst versuchen. Standardformulare finden sich im Internet. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet die kostenlose Flugärger-App an. Sie fragt die wichtigsten Angaben ab, ermittelt die Erfolgsaussichten und erzeugt ein Anschreiben, das per Post oder Mail an die jeweilige Fluggesellschaft geschickt werden muss.

Wer zwei Monate lang nichts von der Fluggesellschaft hört, kann sich dann an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) wenden. Die Flugärger-App erzeugt auch hier ein entsprechendes Formular. Die Schlichtungsstelle arbeitet kostenlos. Der Prozess kann allerdings etwas dauern.

Auch Unternehmen können die Entschädigung eintreiben

Wer sich nicht selbst kümmern will, kann sich an Unternehmen wenden, die das Geld im Auftrag eintreiben. Sie versprechen wenig Papierkram für den Reisenden, nehmen in der Regel aber Gebühren.

Firmen wie Compensation2go oder ­EUFlight prüfen die Ansprüche und zahlen im Erfolgsfall direkt eine Entschädigung – abzüglich einer Gebühr. Der Kunde muss nicht darauf warten, dass die Fluggesellschaft zahlt. Das Unternehmen treibt dann das Geld auf eigene Kosten ein.

Inkassofirmen wie Flightright, EUClaim und SOS Flugverspätung übernehmen es gegen Gebühr, das Geld bei den Fluggesellschaften zu beschaffen. Die Gebühren sind tendenziell etwas niedriger als bei den Firmen, die sofort zahlen, allerdings kann es dauern, bis den Flugreisenden ihre Entschädigung überwiesen wird.

Flightright zum Beispiel nimmt in der Regel zwischen 23,8 und 35,7 Prozent der Entschädigungssumme als Gebühr. Sollte ein Anwalt nötig werden, kann das extra kosten. Zahlen müssen Reisende nur im Erfolgsfall. EUClaim verlangt 29 Prozent der Entschädigungssumme sowie eine Verwaltungsgebühr von 33 Euro.

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