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Verfassungsklage gegen Paragraf 219aJetzt ist Karlsruhe am Zug

Das Bundesverfassungsgericht soll über eine Klage zum Abtreibungsrecht entscheiden. Gerichtsinterne Manöver könnten dabei den Ausschlag geben.

„Never again!“ Protestierende in Gießen Mitte Dezember Foto: dpa

Die Verfassungsbeschwerde der Berliner Frauenärztin Bettina Gaber gegen ihre Verurteilung nach Paragraph 219a Strafgesetzbuch ist kein Selbstläufer. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist völlig offen. Eine wichtige Vorentscheidung ist, ob der Erste oder Zweite Senat die Prüfung der Klage übernimmt.

Die Gynäkologin Bettina Gaber hatte auf ihrer Webseite mitgeteilt: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“.

Zwar ist es seit März 2019 erlaubt, wenn Ärzte mitteilen, dass sie Abtreibungen durchführen. Sie dürfen aber immer noch nicht darüber informieren, welche Methoden sie anwenden.

Gaber wurde deshalb vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Juni 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt. Das Kammergericht Berlin bestätigte die Strafe im November. Dagegen legte Gaber Verfassungsbeschwerde ein.

Drei mögliche Ergebnisse

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Möglichkeiten den Fall zu entscheiden. Erstens kann es den umstrittenen Paragraph für verfassungswidrig erklären, weil er einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärzten darstellt. Dann wäre auch das darauf gestützte Strafurteil verfassungswidrig. Die Klage Gabers hätte also Erfolg.

Oder die Klage wird – zweitens – abgelehnt, wenn das Gericht keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen den Paragraph und das Urteil hat.

Dazwischen liegt Möglichkeit drei: Das Gericht legt Paragraph 219a verfassungskonform aus, wobei es wieder verschiedene Möglichkeiten gibt. Wenn Karlsruhe dem Kammergericht folgt, ist der Paragraph verfassungskonform, weil Ärzte auf die zulässige Methoden-Information durch andere Stellen nicht nur hinweisen, sondern diese auf der Ärzte-Homepage auch wörtlich zitieren dürfen.

Die Anwälte von Gaber schlagen eine noch weitergehende Auslegung des Paragraphen vor. Danach soll jede sachliche Information über die angebotenen Methoden rechtmäßig sein und nur die reißerische Werbung wäre verboten. Eine solche Auslegung wäre natürlich auch ein Erfolg für Gaber.

Erster oder Zweiter Senat

Als Vorfrage der Entscheidung steht auch im Raum, ob das Bundesverfassungsgericht an seinem Konzept festhält, dass das „werdende Leben“ zwingend durch strafrechtliche Normen geschützt werden muss. Es gibt bisher keine Anzeichen, dass Karlsruhe von diesem oft als frauenfeindlich kritisierten Ansatz abrücken wird.

Es ist also sogar denkbar, dass Karlsruhe zwar einerseits Paragraph 219a für verfassungswidrig erklärt, zugleich aber die grundsätzliche Kriminalisierung von Abtreibungen als zwingend notwendig bestätigt.

Wie Karlsruhe entscheiden wird, dürfte wesentlich davon abhängen, welcher der beiden Senate die Rechtssache übernimmt. Der Erste Senat ist für die Berufsfreiheit zuständig. Er gilt generell als der liberalere Senat und hat schon mehrfach zugunsten von Abtreibungsärzten entschieden.

Der Zweite Senat ist für das Strafrecht zuständig und gilt als eher konservativ. Es war auch der Zweite Senat, der 1975 die Fristenregelung und 1993 die ursprüngliche Beratungslösung kippte.

Beide Zuständigkeiten lassen sich gut begründen.

Die Frage nach dem Wann

Wenn beide Senate das Verfahren haben wollen und sie sich nicht informell über die Zuständigkeit einigen können, entscheidet der sogenannte Sechser-Ausschuss, dem je drei Verfassungsrichter jedes Senats angehören. Bei einem Patt gibt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts den Ausschlag. Nach Informationen der taz stimmt der Präsident in der Regel für den jeweils eigenen Senat.

Der aktuelle Präsident Andreas Voßkuhle gehört zum Zweiten Senat. Im Mai endet allerdings seine Amtszeit. Der designierte Nachfolger Stephan Harbarth, ist Vorsitzender des Ersten Senats. Vermutlich käme es also darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Sechser-Ausschuss über die Zuständigkeit für Gabers Klage entscheidet.

Auch nach der Bestimmung des zuständigen Senats ist nicht zwingend mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen. Manchmal lassen die Richter Verfassungsbeschwerden jahrelang liegen, weil sie andere Prioritäten haben.

Möglich ist auch, dass Gablers Verfassungsbeschwerde ohne jede Begründung durch eine dreiköpfige Kammer des Gerichts abgelehnt wird. Die meisten der jährlich rund 6000 Verfassungsbeschwerden werden auf diese Weise erledigt, manchmal auch durchaus brisante Klagen.

Dass sich das Bundesverfassungsgericht grundlegend zu Paragraph 219a äußert, ist also keineswegs garantiert.

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38 Kommentare

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  • Frauen ! Vereinigt euch!



    Was konservative und angeblich christlich geprägte "Werte" für die Anerkennung der Frau und für die Gleichberechtigung bedeutet liegt auf der Hand!



    In den aktuellen Leitfragen zum Grundsatzprogramm der CDU taucht der Begriff "Frau" wenigstens auf - wenn auch nur ein einziges Mal!

    Rote Scheisse - Schwarze Pest !



    Keine Stimme den Bevormundern!

  • Die Chancen stehen also garnicht so gut, dass wir in 21. Jahrhundert ankommen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Moinmoin - sann mer längst - Gelle.

      Nur so _Denker_ schnallns_ eh nicht - 😱



      Aaf die _Schnelle_ - Gellewelle.



      So denn dies: - 📖 hilft - …servíce. 🧐

      • @Lowandorder:

        ?????

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Dacht ich mir.

          Nehmses_leicht_. Tut ja bekanntlich nicht weh. (…den Kindervers “dbd…“ hams aber drauf - Gellewelle 🥳)

          • @Lowandorder:

            Sie wissen doch. Ich halte viel davon, sich in einer ordentlichen Sprache zu bedienen. Und da sind Sie dann raus...

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Ist mir eine & dehre. Aber - denk ich mal

              Das mit Eigen&Fremdwahrnehmung -



              &



              Da steh ich ja nun wahrlich nicht allein!



              Das_Üben_wir_noch_ - Gellewelle. Fein.



              &



              Dank ordentlich im Voraus •

  • Geschützt wird in § 219a StGB (reformiert 2019) nicht das werdende Leben, sondern Abtreibungsärzte werden über das Arztrecht hinaus verpflichtet strikt neutral zu sein. Öffentliche Äußerungen über die von ihnen praktizierten Methoden werden verboten. Sie müssen diese Informationen im persönlichen Gespräch (ggf. elektronisch) und mit Blick auf die Ergebnisoffenheit geben.

    • @Monika Frommel :

      Jeder andere Arzt darf auf seiner Webseite angeben, welche Behandlungsmethoden er anbietet. Warum sollt man das verbieten? § 219a ist komplett überflüssig.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Eine Abtreibung ist keine "Behandlung". Schwanger sein ist keine Krankheit. Abtreibungen werden - wenn bestimmte Regeln einhalten werden - nicht kriminalisiert. Aber Regelverstöße führen nun einmal zu Konsequenzen - warum also denkt keine nach?

        • @Monika Frommel :

          Stimmt. Schwanger sein, ist keine Krankheit.

          Ein zu kleiner Busen auch nicht. Trotzdem darf der Arzt auf seiner Webseite detailliert den Eingriff schildern. Auch mir Videos.

          "...warum also denkt keine nach?"

          Genau. Warum tun Sie das nicht? Es geht bei §219a doch nicht um Medizin. Es geht um Ideologie. Es geht darum, Frauen, die über ihren Körper selbst bestimmen wollen, Steine in den Weg zu legen.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Es gibt durchaus noch andere Behandlungen, deren öffentliche Bewerbung als standeswidrig gelten und von den Kammern auch entsprechend verfolgt werden. Nur bei der Abtreibung steht es halt auch noch im Strafgesetzbuch.

        Die Frage ob eine Vorschrift vollständig überflüssig ist, sollte nicht an einem Fallbeispiel aufgehangen werden. Das Werbeverbot trifft ja nicht nur Ärzte und auch nicht nur die "sachliche Information" über die angebotenen Leistungen.

        • @Normalo:

          "Die Frage ob eine Vorschrift vollständig überflüssig ist, sollte nicht an einem Fallbeispiel aufgehangen werden."

          Es gibt aber in diesem Fall kein realistisches Beispiel, in dem die Vorschrift sinnvoll wäre. Oder kennen Sie eins?

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Ein realistisches Beispiel wäre eine Verrohung der Werbeaussagen.

            Davon abgesehen sind die ganzen Geschäftsmodelle, die sich auf der und rund um die Abtreibung aufbauen ließen, als "realistische Beispiele" aktuell nicht in der Realität vorhanden, weil sie durch das Werbeverbot unmöglich gemacht werden. Aber selbstverständlich lassen sich Abtreibungsberater oder -begleiter vorstellen, die ein Interesse daran hätten, das möglichst viel abgetrieben wird.

            Auch Lobbyverbände - und da liegt natürlich der Hund eigentlich begraben -, die gegen das Abtreibungsverbot insgesamt zu Feld ziehen, wären in ihren Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit in einem Maße enthemmt, das der geltenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht gerade entspräche. SIE glauben doch auch nicht wernsthaft, dass es bei der Kampagne gegn den § 219a ernsthaft um die Möglichkeiten der Ärzte zur fachgerechten Information ihrer Patientinnen geht, oder? Die Einschränkungen dort sind handhabbar genug, dass der politische Aufwand völlig überzogen wäre, ginge es allein darum.

            Letztlich schreiben Sie es doch anderswo ganz richtig: Es geht um Ideologie - aber auf beiden Seiten.

            • @Normalo:

              "Ein realistisches Beispiel wäre eine Verrohung der Werbeaussagen."

              Zwei Abtreibungen zum Preis von einer?

              Aber im Ernst. Der Körper einer Frau ist keine Ware, die man bewirbt. Und natürlich sind sich die meisten Frauen ihrer Verantwortung bewusst. Sie brauchen keinen Vormund. Aber darauf laufen sowohl §219a, als auch §218 hinaus.

              "Auch Lobbyverbände - und da liegt natürlich der Hund eigentlich begraben -, die gegen das Abtreibungsverbot insgesamt zu Feld ziehen, wären in ihren Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit in einem Maße enthemmt, das der geltenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht gerade entspräche."

              Enthemmt? Super. Frauen kämpfen um "enthemmt" um ihr ureigenstes Recht. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

              "Es geht um Ideologie - aber auf beiden Seiten."

              Mag sein. Aber ich bin dann für die Ideologie, die Frauen nicht bevormundet. Sie scheinen auf der anderen Seite zu stehen.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                [...]

                Kommentar gelöscht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kommune@taz.de. Die Moderation

                • @Normalo:

                  Es gibt in diesem Fall nur 2 Seiten.

                  "Das tun augenscheinlich auch Sie, denn in Ihrer ideologischen Positionierung finde ich außer den Freiheitsinteressen der betroffenen Frauen verdammt wenig an Abwägungsmaterial."

                  Die Abwägung zwischen einem Fötus, der übrigens ohne die Frau nicht Lebensfähig wäre und einem Menschen fällt mir in der Tat leicht.

                  Übrigens. In der DDR war eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne nennenswerte Hürden und ohne Kriminalisierung möglich. Trotzdem war die Geburtenrate höher. Die Frauen haben sich also ohne Knebel entschieden, Kinder in die Welt zu setzten. So unmündig sind sie also offenbar nicht :-)

                  • @warum_denkt_keiner_nach?:

                    Q. e d., was den ideologischen Teil betrifft. Danke dafür.

                    Bezüglich der DDR-Geburtenrate: Das Recht auf Leben ist kein bevölkerungspolitisches Werkzeug sondern ein Ausfluss aus der Würde des Menschen als einmaliges Individuum. Sein Schutz - auch der des ungeborenen Lebens - dient also dem selbstauferlegten Auftrag des Staates, das einzelne Leben nach Kräften zu schützen, nicht möglichst viel davon zu "produzieren". Das mag aus Sicht der DDR-Bonzen vielleicht anders gewesen sein, aber unter anderem deshalb bin ich auch nicht traurig über ihr politisches Schicksal.

                    • @Normalo:

                      Nett gesagt. Aber unterm Strich erblickten mehr Kinder das Licht der Welt. Der ungehinderte Zugang zu Abtreibung verhindert das offenbar nicht.

                      Seit dem die Bundesregierung Politik für und nicht gegen Kinder macht, werden in D übrigens auch wieder mehr Kinder geboren.

                      Irgendwie scheint es nicht an den unmündigen Frauen zu liegen...

                      • @warum_denkt_keiner_nach?:

                        Das nett Gesagte war auch so gemeint. Ob mehr oder weniger Kinder geboren werden, hat auch sicher weniger mit dem Abtreibungsrecht zu tun als mit sonstigen Umständen. Und nochmal: Es geht nicht um "Produktionszahlen" - zumindest dem Verfassungsgericht und mir nicht. Wenn Sie hier weiter auf dem ethischen Niveau von linken und rechten Menschenverachtern diskutieren wollen, die Menschen primär als volkswirtschaftliche Ressource sehen, suchen Sie sich bitte jemand anderen.

                        Zurück zur vermeintlichen "Unmündigkeit": Halten Sie es auch für "Entmündigung", dass eine Mutter ihr bereits geborenes Kind nicht töten darf? Denn der ethische Ansatz für dieses Verbot ist genau derselbe - nur dass eben manche Menschen den Fötus auch schon als Träger von Menschenwürde sehen, den niemand töten darf, und manche nicht. Bei beiden Gruppen sind die Begründungen dafür teilweise sicher ethisch oder medizinisch fragwürdig, teilweise aber eben auch nicht. Und deshalb ist es aus meiner Sicht disqualifizierend, wenn jemand den Standpunkt der jeweiligen Gegenseite schlicht nicht anerkennt und absolute Dominanz für den seinen beansprucht.

                        • @Normalo:

                          Das Problem ist, dass Sie eine nicht lebensfähige Ansammlung von Zellen mit einem lebenden Menschen gleich setzen.

                          Das ist ethisch fragwürdig. Besonders interessant ist, dass der Einsatz für das Leben meist stark nachlässt, sobald es geboren wurde. Deshalb fällt es mir in der Tat schwer, die Argumente für die Entmündigung von Frauen zu akzeptieren.

                          PS: Es geht nicht um Produktionszahlen. Es geht darum wie viele Kinder die Chance bekommen, auf dieser Erde anständig zu leben.

        • @Normalo:

          die Kampagne übersieht, dass die Grenze zwischen sachlicher Information und Werbung flüssig ist. Außerdem ist eine Abtreibung keine "Krankenbehandlung".

    • @Monika Frommel :

      …anschließe mich.

      unterm—- weiterführend —-



      Unangenehme Unordnungen



      Hat Marx den Kapitalismus nicht kapiert? Gibt es Frauen, die nicht abtreiben konnten, weil dafür nicht geworben werden darf? Und wie viele Faustschläge machen einen Gewalttrend? Thomas Fischer analysiert für SPIEGEL ONLINE.

      www.spiegel.de/pan...a-1207274-amp.html



      Hier: - Teil Zwei: Paragraf 219a StGB -



      (Die Teile zu Marx & Gewalt - sind auch amüsant zu lesen)



      &



      (ps - & nichts gegen journalistische Fingerübungen. Wir werden ja nicht dümmer dadurch - is aber wohlfeil.



      Nur dürfte nach obigem auf der Hand liegen - welcher Senat - ausgehend vom Rechtsschutzgut - in Karlsruhe zuständig ist. Kaffesatzlesen inclusive.)

      • 0G
        06313 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Sie können ja fast perfektes Hochdeutsch und sich auch ohne Firlefanz und Slapstick ausdrücken!!! 👍👌

        • @06313 (Profil gelöscht):

          Däh&Zisch - Mailtütenfrisch sammyisch

          “ Perfekt. Soeben entdeckt.



          taz.de/Verfassungs...bb_message_3891890







          ".. Sie können ja fast perfektes Hochdeutsch .." SAMMY, der will Sie nur verwirren - durch Zitieren.







          (Danke für den Link zu Thomas Fischer.)

          kurz&dies - Gern&Dannichfür - …servíce

      • @Lowandorder:

        Thomas Fischer schreibt einfach nur, was ihm so einfällt. Eine Analyse zu § 219a StGB (neu) ist das sicher nicht! Da ist Christian Rath deutlich besser informiert. Peinlich für Herr Fischer!

        • @Monika Frommel :

          Ach was!

          Sie finden mich platterdings verwundert 😳 -

      • @Lowandorder:

        Ist denn jetzt die Werbung für



        Kaffesatzlesen



        Erlaubt?

        • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

          Klar - fällt - wie alle Esoterik - unter -



          Meinungsfreiheit.…servíce 🧐

    • @Monika Frommel :

      "neutral" ?



      Informationen wäre ja auch neutral.



      Nein - sie werden verpflichtet, genau zu diesem einen Behandlungsbestandteil gar nichts zu sagen. Stattdessen wird das Feld - also die Bandbreite digitaler Informationen Dritten überlassen - und zwar im wesentlichen den weniger neutralen Vereinen, die ihre individuelle Meinung zum Thema verbreiten (nicht neutral).



      Tja - und was kommt heraus, wenn die Sachinformation verboten ist, aber die Meinung erlaubt?



      Wohl kein "neutrales" Bild...

      • @mensch meier:

        es geht nicht um ein "neutrales Bild", sondern darum, dass die Ärztinnen, die Abtreibungen durchführen, sich in der öffentlichen Selbstdarstellung zurück halten müssen. Was sonst so im Netz kursiert, fällt unter Meinungsfreiheit. Auch dürfen diese Ärztinnen Artikel schreiben in Fachzeitschriften. Die Kampagne ist ziemlich durchsichtig.

  • Ich warte nur auf die kompetente Empfehlung von Lowandorder



    Ansonsten muss 219 weck!!!



    Richtig weck!!!

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      "... kompetente Empfehlung...Lowandorder..."

      Das liest man selten im selben Satz :-)

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Sollte man aber öfter lesen.



        Der Mann ist kompetent, witzig, brillant und seine Empfehlungen zeugen von extrem guten Geschmack. Auch wenn man nicht immer alles versteht - weil komplex,



        Bon gout eben

        • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

          "Der Mann ist kompetent, witzig, brillant..."

          Ja? Meist kommen Wortfetzen, die irgendwo eingestreut werden. Ohne Bezug zum Thema. Das ist bloße Effekthascherei.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Warum der Hass?



            Oder ist es Neid?

            • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

              Hass? Nein. Hassen kann man nur Menschen, denen man Bedeutung zumisst.

              Ich sehe das so. Das hier ist eine Möglichkeit, über aktuelle politische Ereignisse zu diskutieren. Und für mir gehört zu einer sinnvollen Diskussion, dass sich alle Teilnehmer bemühen, sich klar und deutlich auszudrücken. Ein Gebot der Höflichkeit. So wie die Beachtung der Rechtschreibregeln.

              Nun schließt das nicht aus, dass ab und zu die eine oder andere sarkastische Bemerkung fällt. Oder nur etwas angedeutet wird. Und auch Tippfehler kommen vor.

              Wenn aber jemand nahezu ausschließlich irgendwelche Wortgruppen und Ansammlungen von Satzzeichen von sich gibt, ist das für mich ein Zeichen, dass er die anderen Diskussionsteilnehmer nicht wertschätzt.

              Meist ignoriere ich das. Aber manchmal kann ich es mir nicht verkneifen, etwas dazu zu sagen.

        • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

          Ich vergaß, Juristerei, Leserei, Schreiberei, Kommentierei, Schwaderei .



          Nicht zuletzt Mucke, eklektisch und immer top