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Verfassungsgericht befasst sich nichtTrans* Mann gilt weiter als Mutter

Ein trans* Vater, der ein Kind geboren hat, gilt als Mutter. So entschied der Bundesgerichtshof, das Verfassungsgericht will sich nicht befassen.

Strukturelle Transfeindlichkeit schade dem Kindeswohl, kritisiert der Bundesverband Trans* Foto: dpa

BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat es ohne Begründung abgelehnt, sich mit der Beschwerde eines Berliner trans* Vaters zu befassen. Dieser wollte ein Urteil des Bundesgerichtshofs anfechten, nach dem er in der Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter eingetragen ist, nicht als Vater.

So hatte es das Standesamt gehandhabt. Der Mann war rechtlich dagegen vorgegangen und scheiterte in allen Instanzen – vom Amtsgericht Schöneberg über das Kammergericht Berlin und im Juli 2017 auch beim Bundesgerichtshof.

Der Bundesverband Trans* kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sprecher Sascha Rewald kritisiert, die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde sei „ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit“. Er bemängelt zudem, dass von den vier mit dem Fall befassten Instanzen keine direkt das Gespräch mit dem betroffenen Mann gesucht habe.

Die aktuelle Situation von transgeschlechtlichen Eltern in Deutschland sei bislang unzureichend geklärt. „Das setzt trans* Familien einer erhöhten Gefahr von Diskriminierung aus.“ Rewald fordert, dass trans* Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden. „Dies ist insbesondere auch im Interesse der Kinder.“ Rewald kündigt an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

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