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Verbot der Werbung für AbtreibungHilfe wird strafrechtlich verfolgt

Der Paragraf 219a wird von vielen Seiten scharf kritisiert. Trotzdem erhebt die Kasseler Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärztinnen.

An vielen Orten – wie hier im November in Gießen – protestierten Aktivistinnen gegen den Paragrafen Foto: dpa

Berlin taz | „Es ist noch mal was anderes, das jetzt schwarz auf weiß zu sehen“, sagt die Kasseler Gynäkologin Nora Szász. Kränkend sei es. Am Dienstag haben sie und ihre Kollegin Natascha Nicklaus Post vom Kasseler Amtsgericht bekommen: Der Staatsanwalt erhebt Anklage. Wegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB), dem Verbot der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“.

Gleich dreimal seien sie und ihre Kollegin Natascha Nicklaus im vergangenen Jahr angezeigt worden, sagt Szász. Einmal im Juli, einmal Anfang Oktober und dann noch mal Ende Oktober. Eine der Anzeigen geht auf den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim zurück, der auch die Webseite Babykaust.de betreibt, auf der er Ärzt*innen als „Tötungsspezialisten“ bezeichnet, ihre Namen neben Bildern blutiger Föten veröffentlicht und dazu aufruft, sie zu belästigen.

Im September hätten sie erstmals Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, sagt Szász. Nun ist diese offenbar zu dem Schluss gekommen, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, um die Ärztinnen anzuklagen. Damit ist es am Kasseler Amtsgericht, über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Als sie den Hinweis auf ihre Webseite stellten, hätten die Angeschuldigten in der Absicht gehandelt, für sich zu werben, „um bei Inanspruchnahme der Leistung das entsprechende Honorar vereinnahmen zu können“, heißt es in der Anklageschrift, die der taz in Auszügen vorliegt.

„Das suggeriert ja, dass es uns dabei ums Geld geht“, sagt Szász. „Bizarr“ sei das. „Als Ärztinnen haben wir doch den Auftrag, Frauen zu helfen, die ungewollt schwanger sind. Wer soll das denn sonst tun?“ Sie und ihre Kollegin Nicklaus wollen den Hinweis auf keinen Fall von der Webseite nehmen.

Das Schweigen hat ein Ende

Genau das aber ist es, was viele Ärzt*innen aus Angst vor Anzeigen tun. Andere stellen den Hinweis gar nicht erst auf ihre Seite. Lange Jahre herrschte Schweigen über die Schikane durch Abtreibungsgegner*innen. Das hat sich geändert, nachdem im September 2017 die Ärztin Kristina Hänel angeklagt worden war und sich an die Öffentlichkeit wandte. Im November wurde sie am Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. „Wir knicken nicht ein“, sagt Szász. „Dieses Schweigen muss unbedingt gebrochen werden.“

Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Norm

Maria Wersig, Juristin

Paragraf 219a bestraft nicht nur Werbung mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe; verboten ist auch, dass Ärzt*innen öffentlich darüber informieren, Abtreibungen vorzunehmen. „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Norm“, sagt Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Falls auch das Gericht dieser Auffassung ist, kann es die Frage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Ansonsten müssten die angeklagten Ärztinnen den Weg durch alle Instanzen nehmen. „Das kann Jahre dauern“, sagt Wersig. Falls nötig, sind Szász, Nicklaus und Hänel bereit, diesen Weg zu gehen.

Im Bundestag fordern die Fraktionen von SPD, Grünen, Linken und FDP eine Streichung oder Änderung des Paragrafen 219a. Union und AfD wollen daran festhalten.

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27 Kommentare

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  • Wenn wir das Thema auf den Körper der Frau reduzieren und uns hinter juristischen Konstrukten verschanzen, verlieren wir den Blick für das Wesentliche: dass eine Abtreibung immer die Tötung bestehenden Lebens bedeutet, das, biologisch betrachtet, nun einmal mit der Befruchtung der Eizelle und nicht erst mit der Geburt beginnt. Aber die Menschen argumentieren gerne mit solchen Formalien, weil sie sich nicht berühren lassen wollen. Moralisch Relevantes wird nur allzu gern möglichst weit weggeschoben. Da kann es nicht so gut seine Wirkung entfalten.

  • GroKo - es gibt gar keinen Grund abzutreiben, denn unsere Waffendeals und Kriegsbeteiligungen machen doch auch so schon täglich Kinder weg.

  • § 219a passt nicht. So groß ist das Problem aber auch nicht. Vor jedem Schwangerschaftsabbruch ist eine Beratungsstelle aufzusuchen. Diese Beratungsstellen sind auffindbar und dürfen nicht nur über ihre eigene Tätigkeit informieren/werben, sondern sie geben auch die Andressen der Ärzt_innen dann auch im Beratungsgespräch weiter. Vor dem Beratungsgespräch ist es also schlicht unnötig Adressen von abtreibenden Ärzt_innen zu finden und im Beratungsgespräch gibt es diese Listen.

    • @Velofisch:

      Wie war das mit der freien Arztwahl nochmal?

      • @Sebas.tian:

        Wo ist das Problem. Die Information über die Ärzt_innen gibt es bei den Beratungsstellen. Die freie Arztwahl ist gesichert. Sicher, das Verbot ist verkehrt - aber hier wird keinerlei nötige "Hilfe" strafrechtlich verfolgt.

  • Beratungspflicht und "Werbeverbot" sind nicht nur formale Konzession an den gesellschaftlichen Teil der Bevölkerung, der den Schwangeschaftsabbbruch im Grundsatz kritsch sieht oder ablehnt, sondern sind auch begründbar und zudem geltendes Recht.

     

    Daher sollten die Praxen, die Abbrüche durchführen, sich auch an das Werbeverbot halten, um den jetzigen Status Quo zu halten, der zwar für keine Seite Ideal, aber auch nicht unmöglich ist.

     

    Wenn sich eine Konstellation ergäbe, dass eine von SPD, Linken, Grünen und FDP eingebrachte Novelle des §219a bei einer freien Abstimmung der Abgeordneten ohne Fraktionszwang eine Mehrheit im Bundestag bekäme fände ich das gut.

     

    Ich denke aber es macht keinen Sinn, bzw. ist es unklug dieses Thema politisch und medial unnötig hochzukochen.

  • "Der Paragraf 219a wird von vielen Seiten scharf kritisiert. Trotzdem erhebt die Kasseler StaatsanwaltscDer Paragraf 219a wird von vielen Seiten scharf kritisiert. Trotzdem erhebt die Kasseler Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärztinnen.haft Anklage gegen zwei Ärztinnen." Und das ist auch nicht zu kritisieren. Solange dieser §219a geltendes Recht ist, sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, dieses Recht

    durchzusetzen. Zu kritisieren ist vielmehr der Gesetzgeber. Der §291a sollte nicht ignoriert werden, er sollte stattdessen schlicht so schnell wie möglich abgeschafft werden. Aber, wie gesagt, das ist die Aufgabe des Gesetzgebers, nicht die der Staatsanwaltschaften.

    • @yohak yohak:

      Der Staatsanwaltschaft macht ja in meiner Wahrnehmung auch niemand einen Vorwurf...

    • @yohak yohak:

      So seh ich das auch: Wenn Staatsanwälte und Richter sich nicht mehr an das Gesetz halten, sondern dem Zeitgeist oder eine gesellschaftlichenstimmung oder Diskussion, wird mir speiübel, wenn ich sehr wie dieAfD an Zustimmung gewinnt und rechtes Gedankengut hoffähig wird. Also ist der Gesetzgeber gefragt...

      • @mlevi:

        Joo... Kann man ja auch ein bisschen in Hamburg besichtigen zur Zeit...

        :D

      • @mlevi:

        Staatsanwälte und Richter halten sich schon heute oftmals nicht ans Gesetz oder versuchen dieses umzudeuten. Nur passiert das eben nie für progressive Projekte sondern immer gegen Diese. Die schlimme befürchtete Willkür gibt es also schon. Jetzt gegen die Richter zu sprechen ist allerdings nicht die richtige Kritik.

        Dazu muss allerdings gesagt werden das Recht auch nicht viel mehr ist als die Meinung der herrschenden Klasse darüber wie sich ihre Untertanen zu verhalten haben. Diese Meinung zum Wert oder gar Selbstzweck zu erheben ist genau so falsch wie das Gegenteil. Eins ist doch klar: Legal gibt es Verbesserung nur wenn die herrschende Klasse in Form von Politikern und Lobbys keine Einwände hat, also passiert praktisch nichts was den Mächtigen wirklich schadet.

        Große positive Veränderungen im legalen Rahmen sind eine ziemlich naive Illusion

        • 7G
          74450 (Profil gelöscht)
          @Oskar:

          "das Recht auch nicht viel mehr ist als die Meinung der herrschenden Klasse darüber wie sich ihre Untertanen zu verhalten haben."

           

          Wie gut, dass wir allein einer Demokratie zur herrschenden Klasse gehören. :)

          • @74450 (Profil gelöscht):

            Vorrausgesetzt man glaubt den Blödsinn von der Demokratie.

             

            Nein Herrschaft findet nicht auf Papier sondern durch Machtmittel statt.

            Und da muss man dann feststellen das derjenige der Besitzt die Gesetze mitschreivt und Macht ausübt und derjenige der nicht besitzt sich an die Regeln halten muss zu denen er nur formal gefragt wurde.

  • Nur weil ein Strafgesetz kritisiert wird, heißt das noch lange nicht, dass es nicht anzuwenden ist. Die einzige Instanz, die ein Gesetz für nichtig erklären kann ist das Bundesverfassungsgericht, der Einzige der es ändern könnte ist der Gesetzgeber.

  • Jeder Abtreibung geht eine bewusste Entscheidung für die Tötung menschlichen Lebens voraus. Dies sollte nicht von kommerziellen Interessen beeinflusst werden.

    • @Nikolai Nikitin:

      Habe ich anders erlebt... Und eine Information darüber, was ein Arzt kann und was nicht, subsummiere ich nicht pauschal unter 'finanziellem interesse'.

    • @Nikolai Nikitin:

      Welche böswillige Polemik! Jeder Abtreibung geht eine bewusste Entscheidung für das eigene Leben voraus. Ihr Kommentar unterstellt aber, als würde eine Frau, die abtreiben will, sich für das Töten entscheiden.

       

      Und unabhängig davon, ob es noch nur ein Zellklumpen ist oder sich schon dieses oder jenes abzeichnet, wie es wahrscheinlich in einem der nächsten Beiträge wieder eineR darstellen wird, handelt es sich noch nicht um einen Menschen, sondern um einen vielleicht werdenden. Und falls aus dem Zellklumpen denn tatsächlich ein Mensch werden sollte, läge dessen Wohlergehen ja auch kaum eineR, die beim Thema Abtreibung ihr Maul aufreißt, wirklich am Herzen.

       

      Schließlich: Hier von „kommerziellen Interessen“ zu sprechen, leitet fehl – natürlich verdienen ÄrztInnen auch mit dieser Art von Eingriffen Geld (oder holen hoffentlich wenigstens ihre Kosten herein). Es ist doch bigott, so zu tun, als würden kostenlos abtreibende ÄrztInnen nicht angeprangert werden.

       

      Ach, es ist eklig, und das seit je. Soll doch abtreiben, wer „will“ (wer will schon freiwillig einen Eingriff über sich ergehen lassen; es ist ja wohl die persönlich vorhandene oder empfundene Situation), was geht es andere an!

      • @Gilbert:

        Eine Abtreibung bedeutet, biologisch betrachtet, selbstverständlich immer die Entscheidung für eine Tötung: "Beginn des individuellen menschlichen Lebens wird nahezu übereinstimmend mit der Befruchtung der Eizelle und der damit verbundenen Bildung eines neuen menschlichen Lebewesens mit eigener genetischer Identität, die sich von jener der Mutter und des Vaters unterscheidet, gesehen", heißt es dazu beispielsweise bei Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Beginn_des_Menschseins).

         

        Um eine "Entscheidung für das eigene Leben" geht es lediglich, wenn durch das Austragen des Kindes das Leben der Mutter bedroht ist. Sie verdrehen somit schon ein wenig die Tatsachen.

        Was spricht denn dagegen, ein Kind auszutragen und anschließend an liebevolle Adoptiveltern abzugeben?

         

        Und lesen Sie doch einmal, was ein Forist bei der ZEIT zu diesem Thema gepostet hat!

         

        "Für mich hat das Thema eine besondere Brisanz, da ich heute nur am Leben bin, da die beste Freundin meiner Mutter die Abtreibung ausredete, als sie mit 19 mit mir schwanger wurde. Der Termin war schon vereinbart! Und sie sagt selbst rückblickend, dass es der größte Fehler war, dass sie das vergleichsweise leicht nahm, das entsprach auch der gesellschaftlichen Diskussion. Sache der Mutter, medizinischer Eingriff, keine große Sache.

        Sie ist froh, dass ihre beste Freundin sie davon abhielt, ich übrigens auch und hat nie bereut, die Abtreibung wieder abgesagt zu haben.

        Aus ihr wurde im Übrigen beruflich trotzdem was und wir sind auch mit ihr alleinerziehend immer gut durchgekommen.

        Daher plädiere ich so dafür das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Gerade heutzutage gibt es noch und nöcher staatliche Hilfen für junge Mütter, dazu immer die Möglichkeit der Freigabe zur Adoption." (////http://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/2018-02/schwangerschaftsabbruch-recht-frauen-gesetz-straffrei-entwicklung)

        • @Christina de Havilland :

          Vielen Dank für Ihre umfassende persönliche Erklärung. Ich freue mich, dass Sie geboren sind. Und auch, dass sie die Diskussion hier bereichern.

          • @Nikolai Nikitin:

            Vielen Dank. Es freut mich, dass Ihnen mein Kommentar gefallen hat. Und, dass Sie sich als Mann an der Diskussion beteiligen.

      • @Gilbert:

        Ein Mensch ist kein ‚Zellklumpen‘ - auch wenn er das Licht der Welt noch nicht erblickt hat. Eine ‚böswillige Polemik‘ praktizieren Sie.

      • @Gilbert:

        Also ich gebe Nikolai Nikitin zu 100% Recht.

         

        Ihnen möchte ich allerdings den von ihnen geäußerten Satz vor Augen führen: "Und unabhängig davon, ob es noch nur ein Zellklumpen ist oder sich schon dieses oder jenes abzeichnet, wie es wahrscheinlich in einem der nächsten Beiträge wieder eineR darstellen wird, handelt es sich noch nicht um einen Menschen, sondern um einen vielleicht werdenden."

         

        Ja haben sie denn im Biologieunterricht irgendwie etwas verpasst?

         

        Sie nennen es "Zellklumpen"; die Wissenschaft ist sich jedoch einig, ohne auch nur den Anflug eines Zweifels, das es (ungeborene) Menschen sind.

         

        Ab welchen Zeitpunkt würden sie denn einen Menschen das Recht auf Leben zugestehen? Im Augenblick der Zeugung? Nach der 12. Schwangerschaftswoche? Nach dem 6. Schwangerschaftsmonat? Nach der Geburt? 5 Jahre nach der Geburt?

         

        Abtreibung ist (selbstverständlich) ein umstrittenes Thema. Ich würde nie auf die Idee kommen bei dieser Frage irgendwie die alleingültige Antwort zu haben.

         

        Allerdings würde ich auch nie auf die Idee kommen menschliche Embryone

        als "Zellklumpen" zu bezeichnen...

      • @Gilbert:

        Das ist nun keine böswillige Polemik, sondern einfach eine Tatsache.

         

        Es ist eine Frage der moralischen Prioritätensetzung, ob man es für gerechtfertigt hält, und es gibt gute Gründe, dieses zu tun.

         

        Jede Entscheidung für eine Abtreibung impliziert aber immer die Entscheidung, Leben zu töten.

         

        Aus welchem Grund sprechen Sie jemandem, der sich nun dagegen engagiert, ein ehrliches Anliegen ab?

         

        Ich habe übrigens Nikolai Nikitin nicht so verstanden, als würde es ihm darum gehen, ob abtreibende Ärzte nun damit Geld verdienen oder nicht.

         

        Ich habe in so verstanden, dass nch seiner Meinung die diffizile Entscheidung der Frau (und vielleicht ja auch des Partners) nicht von einem gelungenen Marketing irgendeiner Klinik beeinflusst werden sollte.

         

        Und Marketing ist mehr als Information eines Arztes.

        • @rero:

          Ich hab mir gerade die Website der beiden angeschaut und versichere bei meinen 20 Jahren Agenturerfahrung: 'marketing' geht anders.

          Auf der Seite wird in aller Schlichtheit auf gezählt, welche Operationen möglich sind (derer zwölf) und wo sie durchgeführt werden. Dem Link zur erwähnten tagesklinik bin ich nicht gefolgt.

           

          Im übrigen war ich bisher der Auffassung, das unter bestimmten Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch nicht gegen geltendes recht verstößt. Weswegen ich es für absurd halte, das Ärzte nicht darüber (und nur darüber) informieren dürfen sollten. Werbung im klassischen Sinne dürfen sie ja eh nicht betreiben...

          • @Sebas.tian:

            Dass Werbung anders geht, mag grundsätzlich zutreffen. Angesichts der Strafbarkeit haben jedoch nur wenige Ärzte den Hinweis auf ihrer Website und werden dadurch unter Verwendung entsprechender Suchbegriffe leicht aufgefunden. Und jedenfalls insoweit trägt dann auch das Argument der Staatsanwaltschaft zumindest in Bezug auf den objektiven Tatbestand (der vorsatzunabhängige tatsächliche Sachverhalt).

    • @Nikolai Nikitin:

      Wir habe gnadenlose Überbevölkerung

      Wir entscheiden bei allen Lebewesen dieses Planeten über Leben und Tod... bei Menschen eine Ausnahme zu manchen ist Heuchelei

      Abtreiben ist das gute Recht jeder Frau

      Ärzte müssen für Ihre Leistung bezahlt werden und wenn es die Kasse nicht zahlt, muss man eben eine Gebühr erheben

      Alternativen zu Ärzten haben Frauen ja kaum oder gar nicht... oder schicken wir Betroffene einfach zu Wikipedia?

      • @danny schneider:

        Na na, Sie lassen doch wohl auch nicht Ihre Großmutter einschläfern, wenn eines ihrer Beine lahmt oder sie nicht mehr ohne Schnabeltasse trinken kann. Ein Unterschied zwischen Mensch und Tier besteht sehr wohl, oder heben Sie jede Ameise auf und bringen Sie diese in Sicherheit, wenn Sie über die Straße spazieren oder laufen ?